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   BGH, 14.07.1955 - 1 StR 172/55   

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https://dejure.org/1955,244
BGH, 14.07.1955 - 1 StR 172/55 (https://dejure.org/1955,244)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1955 - 1 StR 172/55 (https://dejure.org/1955,244)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1955 - 1 StR 172/55 (https://dejure.org/1955,244)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Jugendgefährdende Schriften

  • opinioiuris.de

    Jugendgefährdende Schriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 8, 80
  • NJW 1955, 1287
  • NJW 1955, 1604 (Ls.)
  • NJW 1956, 519 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.07.1955 - 5 StR 12/55
    Auszug aus BGH, 14.07.1955 - 1 StR 172/55
    Zum Tatbestandsmerkmal der schweren sittlichen Gefährdung (vgl. dazu das Urteil des 5. Strafsenats BGHSt 8, 125).
  • RG, 22.11.1904 - 5319/04

    Inwiefern können Kunstwerke unzüchtig sein?

    Auszug aus BGH, 14.07.1955 - 1 StR 172/55
    Angesichts der großen Bedeutung, die dem Schutz der Jugend vor verderblichem Schrifttum zukommt, muß von einem verantwortungsbewußten Zeitschriftenhändler ferner verlangt werden, daß er Schriften, deren einwandfreien Inhalt er nicht wegen des anerkannten Rufs des Verlags oder auf Grund sonstiger, ihm bekannter Umstände ohne weiteres voraussetzen kann, nicht nur oberflächlich "durchblättert", sondern mit der dem Anliegen des Jugendschutzes gebührenden Sorgfalt durchsieht (vgl. RGSt 37, 315 [317]).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Seine Tatbestandsmerkmale, namentlich die seiner Nummer 3, 1assen sich - wie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zeigt (siehe insbesondere BGHSt 8, 80 [83 ff.]) - durch Auslegung so weit konkretisieren, daß sie selbst dem Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG genügen würde.
  • BGH, 21.06.1990 - 1 StR 477/89

    Opus Pistorum, Kunstfreiheit und Jugendschutz, Pornographie

    An diese Prüfungs- und Erkundigungspflichten sind strenge Anforderungen zu stellen (BGHSt 8, 80, 88 f.; 21, 18, 20 f.; BayObLG …
  • KG, 08.02.2008 - 1 Ss 312/07

    Vertrieb von pornographischem Ganzkörperfoto-Kalender im Internet

    "Schwer" ist die Jugendgefährdung, wenn sie auf einen gravierenden Erfolg hinausläuft, der aber noch nicht eingetreten sein muss; es muss die abstrakte Möglichkeit einer gravierenden sozialethischen Desorientierung bestehen, die in einem den Grundwerten der Verfassung krass zuwiderlaufenden Charakter der betreffenden Trägermedien zum Ausdruck kommt (vgl. Liesching a.a.O., § 15 Rdn. 51; Schumann a.a.O., S. 565 (579); Nikles/Roll/Spürck/Umbach, Jugendschutzrecht 2. Aufl., § 15 JSchG Rdn. 94) Eine solche schwere Gefährdung ist offensichtlich, wenn sie klar zutage tritt und deshalb jedem einsichtigen, für Jugenderziehung und Jugendschutz aufgeschlossenen Menschen ohne besondere Mühe erkennbar ist (vgl. BGHSt 8, 80 (87 f); für die Perspektive eines unbefangenen Beobachters BVerfGE 77, 346 (358)).
  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 31.68

    Verfassungswidrigkeit der Indizierung aufgrund des gesetzlichen Werbeverbots des

    Die anzulegenden Maßstäbe müssen daher entgegen BVerwGE 25, 318 (322) [BVerwG 07.12.1966 - V C 47/64] von dem Jugendlichen schlechthin, einschließlich des gefährdungsgeneigten Jugendlichen, ausgehen (ebenso BGHSt 8, 80 [87]).

    Der Nachweis der Jugendgefährdung ist als erbracht anzusehen, wenn anzunehmen ist, daß eine Gefährdung durch die in die Liste aufzunehmende Schrift mutmaßlich eintreten wird; es reicht also - anders als für § 6 Abs. 1 GjS - die einfache Wahrscheinlichkeit aus (BGHSt 8, 80 [83]; 3, 256 [258]).

  • BVerwG, 07.12.1966 - V C 47.64

    Verbreitung jugendgefährdender Schriften - Einschränkung der Zensur durch den

    Wenn unter dem von dem Berufungsgericht wohl im Anschluß an BGHSt 8, 80 [83] gebrauchten Begriff der "mutmaßlichen" Wirkung dies verstanden wird, sind gegen die Verwendung des Wortes "mutmaßlich" keine rechtlichen Bedenken zu erheben.

    4 zu § 1; Becker in NJW 1956, 519; OVG Münster vom 22. November 1955, EJF, F 2 Nr. 2; BGHSt 8, 80 (83, 86, 87) [BGH 14.07.1955 - 1 StR 172/55].

    A. M.: Berthold in NJW 1955, 1604; Riedel, GjS, 1953, S. 67/68.

    Auch und gerade der infolge Anlage, mangelhafter Erziehung oder ungünstiger Wohnverhältnisse für schädliche Einflüsse besonders anfällige Jugendliche bedürfe des Schutzes des Gesetzes (BGHSt 8, 80 [83]).

    Es verhalte sich hier nicht anders als bei Erregern körperlicher Krankheiten; kein verständiger Mensch werde z.B. die Gefährlichkeit des Erregers der Kinderlähmung deshalb bestreiten, weil nur wenige von den zahlreichen Kindern, die mit ihm in Berührung kommen, tatsächlich erkrankten (BGHSt 8, 80 [87]).

  • BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82

    Presse-Grosso

    Das Landgericht ist zwar von der verfassungsrechtlich unbedenklichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 8, 80) zum Merkmal der Offensichtlichkeit der schweren sittlichen Gefährdung ausgegangen.
  • BVerwG, 07.12.1966 - V C 181.65

    Verbreitung von jugendgefährdenden Schriften - Aufnahme einer Druckschrift in die

    Wenn unter dem von dem Berufungsgericht wohl im Anschluß an BGHSt 8, 80 [83] gebrauchten Begriff der "mutmaßlichen" Wirkung dies verstanden wird, sind gegen die Verwendung des Wortes "mutmaßlich" keine rechtlichen Bedenken zu erheben.

    4 zu § 1, Becker in NJW 1956, 519; OVG Münster vom 22. November 1955, EJF, F 2 Nr. 2; BGHSt 8, 80 (83, 86, 87) [BGH 14.07.1955 - 1 StR 172/55].

    A.M.: Berthold in NJW 1955, 1604; Riedel, GjS, 1953, S. 67/68.

    Auch und gerade der infolge Anlage, mangelhafter Erziehung oder ungünstiger Wohnverhältnisse für schädliche Einflüsse besonders anfällige Jugendliche bedürfe des Schutzes des Gesetzes (BGHSt 8, 80 [83]).

    Es verhalte sich hier nicht anders als bei Erregern körperlicher Krankheiten; kein verständiger Mensch werde z.B. die Gefährlichkeit des Erregers der Kinderlähmung deshalb bestreiten, weil nur wenige von den zahlreichen Kindern, die mit ihm in Berührung kommen, tatsächlich erkrankten (BGHSt 8, 80 [87]).

  • OLG Köln, 21.07.1970 - Ss 110/70
    Einem Kind - bis einschließlich 13 Jahre (§ 1 Abs. 4 GjS) - oder einem Jugendlichen - bis einschließlich 17 Jahre (§ 1 Abs. 4 GjS) - droht dann sittlicher Schaden, wenn die Gefahr besteht, sein Erziehungsziel in geistiger, seelisch-charakterlicher oder gesellschaftlicher Hinsicht zu verfehlen (vgl. im einzelnen BGHSt 8, 80 [83] = NJW 55, 1287 ; BVerwGE 23, 112 [114] ; 25, 318 [320] NJW 67, 1483 ; Portrykus in Erbs, Strafrechtliche Nebengesetze, § 1 GjS Anm. 3; Eckhardt, DVBl. 69, 857).

    In diesem Sinne sind die von BGHSt 8, 80 [83] = NJW 55, 1278 als Erziehungsleitbild bezeichnete christlich-abendländische Weltanschauung und die unserer staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung entsprechenden sittlichen Wertvorstellungen zu deuten und mit diesem Inhalt ist auch zu verstehen die von BVerwGE 23, 112 [114] ; 25, 318 [320] = NJW 67, 1483 angeführte Gefahr einer sittlichen Fehlhaltung gegenüber Erscheinungen des menschlichen Lebens, insbesondere des Gemeinschaftslebens, die Gefahr einer sozialethischen Begriffsverwirrung.

    Dabei ist mit BGHSt 8, 80 [83] = NJW 55, 1287 und BayObLG in OLGSt.

    Sie sind aber schwer jugendgefährdend i. S. von § 1 Abs. 1 Satz 1 GjS, weil durch ihre Lektüre Kinder oder Jugendliche der nahen Gefahr ausgesetzt werden, eine dem Erziehungsziel entgegengesetzte Haltung einzunehmen und dadurch unmittelbar Entwicklungsschäden im sexuellen Bereich zu erleiden (vgl. BGHSt 8, 80 [83] = NJW 55, 1287 ).

  • BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61

    Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung

    Abgesehen davon stand die Entscheidung BGHSt 8, 125 von vornherein zu einer in BGHSt 8, 80 veröffentlichten Entscheidung des erkennenden Senats in Widerspruch.
  • BGH, 08.02.1957 - 1 StR 514/56
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  • BGH, 03.05.1962 - 1 StR 66/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.06.1956 - 4 StR 214/56

    Rechtsmittel

  • BayObLG, 03.12.1999 - 4St RR 237/99

    Verantwortlichkeit für die Verbreitung jugendgefährdender Schriften

  • BGH, 20.11.1959 - 4 StR 531/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.11.1956 - 4 StR 360/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.01.1959 - 2 StR 265/58
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