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   BGH, 02.04.1958 - 2 StR 96/58   

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https://dejure.org/1958,161
BGH, 02.04.1958 - 2 StR 96/58 (https://dejure.org/1958,161)
BGH, Entscheidung vom 02.04.1958 - 2 StR 96/58 (https://dejure.org/1958,161)
BGH, Entscheidung vom 02. April 1958 - 2 StR 96/58 (https://dejure.org/1958,161)
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Erörterung des Protokolls

§§ 52, 252 StPO, nach Zeugnisverweigerung ist Vernehmung des Ermittlungsrichters zulässig, gegenüber dem der Zeuge nach Belehrung ausgesagt hatte. Das Vernehmungsprotokoll darf vorgehalten werden ("Vernehmungsbehelf"). Nur die Bekundung des Richters ist Beweisgrundlage

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 11, 338
  • NJW 1958, 919
  • MDR 1958, 620
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt;

    Beweisgrundlage ist dann allerdings nicht der Vorhalt, sondern die bestätigende Erklärung desjenigen, dem der Vorhalt gemacht wird (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 11, 159, 160 und 11, 338, 340/341).
  • BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99

    BGH hebt Urteil gegen Mannheimer Konzertveranstalter teilweise auf

    Beweisgrundlage ist nicht der Vorhalt, sondern die bestätigende Erklärung desjenigen, dem der Vorhalt gemacht wird (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 11, 159, 160 und 11, 338, 340/341).
  • BGH, 12.02.2004 - 3 StR 185/03

    Zeugnisverweigerungsrecht (teilweises Gebrauchmachen; Zustimmung zur Verwendung

    Der darin liegende Wertungswiderspruch vergrößert sich noch, wenn zur Unterstützung des Gedächtnisses des Richters als Vorhalt nicht nur die Vernehmungsniederschrift verlesen (vgl. BGHSt 11, 338, 341; 21, 149, 150), sondern auch eine Bild-Ton-Aufzeichnung der früheren Vernehmung vorgespielt werden darf, - was in konsequenter Übertragung dieser Rechtsprechung naheliegt - (vgl. Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 255 a Rdn. 3), jedoch nicht unbestritten ist (kritisch hierzu Rieß StraFo 1999, 1, 3).
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