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   BGH, 27.02.1959 - 4 StR 527/58   

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BGH, 27.02.1959 - 4 StR 527/58 (https://dejure.org/1959,318)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1959 - 4 StR 527/58 (https://dejure.org/1959,318)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1959 - 4 StR 527/58 (https://dejure.org/1959,318)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 13, 27
  • NJW 1959, 1140
  • MDR 1959, 590
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.11.2003 - 4 StR 150/03

    Aufgabe von BGHSt 5, 280; Auslegung des Tatbestandes des räuberischen Angriffs

    Das reicht nach Auffassung des Senats - auch insoweit in Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung (BGHSt 13, 27, 30; 15, 322, 324; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 13) - für die Tatbestandsverwirklichung jedoch nicht aus, da die Abgelegenheit des Überfallortes gerade keine spezifische Eigenschaft des Kraftfahrzeugverkehrs ist (so zu Recht Horn in SK aaO § 316 a Rdn. 4; Roßmüller/Rohrer aaO S. 255; Sowada in LK aaO Rdn. 33).
  • BGH, 21.08.2002 - 2 StR 152/02

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (besondere Verhältnisse des Straßenverkehrs;

    Eine solche besteht vor allem während des Fahrvorgangs; sie kann auch während eines verkehrsbedingten und sogar während eines sonstigen vorübergehenden Halts im Verlauf einer noch andauernden Fahrt vorliegen (BGHSt 6, 82, 84; 13, 27, 29 f.; 18, 170, 171; 37, 256, 258; 38, 196, 197; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 10).
  • BGH, 16.02.1961 - 1 StR 621/60

    Schutzbereich des § 316a Strafgesetzbuch (StGB) - Schutz von Fahrzeuginsassen vor

    - Die Vorschrift ist auch anwendbar, wenn der Tatentschluß erst während der Fahrt gefaßt wird (Fortführung von BGHSt 13, 27).

    Die Entscheidung BGHSt 13, 27 ff hat dem gegenüber ausgesprochen, daß der § 316 a StGB auch Fahrzeuginsassen vor Angriffen des Fahrers (allein oder im Zusammenwirken mit anderen) schützen will.

    Es ist daher entgegen der Annahme der Verteidigung für die Anwendung der Vorschrift nicht begriffswesentlich, daß das Opfer erst zum Aussteigen veranlaßt und sodann überfallen wird, Die betreffenden Sendungen in BGHSt 13, 30 [BGH 24.02.1959 - 4 StR 527/58] (unten) erklären sich daraus, daß dort der Sachverhalt so gestaltet war.

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