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   BGH, 01.07.1959 - 2 StR 191/59   

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https://dejure.org/1959,400
BGH, 01.07.1959 - 2 StR 191/59 (https://dejure.org/1959,400)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1959 - 2 StR 191/59 (https://dejure.org/1959,400)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1959 - 2 StR 191/59 (https://dejure.org/1959,400)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Urkundenqualität von vorschriftswidrig nicht mit dem Namen des Bezugsberechtigten und der Unterschrift versehenen Bezugskarten zum Einkauf von Zigaretten - Strafbarkeit des über die Urkundenqualität irrenden Herstellers von Bezugskarten zum Einkauf von Zigaretten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 13, 235
  • NJW 1959, 2173
  • NJW 1960, 348 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.10.1954 - 1 StR 379/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.07.1959 - 2 StR 191/59
    (Abweichend von BGHSt 7, 53).

    Der Bundesgerichtshof ist dieser Beurteilung beigetreten (BGHSt 7, 53, 57).

    Der 1. Strafsenat hat zwar in der Entscheidung BGHSt 7, 53, 58 - wenn auch in der Form eines Hinweises - ausgesprochen, die Fälscher von sowjetzonalen Lebensmittelkarten könnten, falls sie diese unausgefüllten Lebensmittelkarten für Urkunden hielten, ohne daß sie es seien, der versuchten Urkundenfälschung schuldig sein.

  • RG, 26.11.1943 - 1 D 353/43

    Ob die Aufzeichnungen eines Bürgermeisters über das Ergebnis einer Versteigerung

    Auszug aus BGH, 01.07.1959 - 2 StR 191/59
    Auch in dem vom Landgericht angezogenen Urteil des Reichsgerichts DR 1944, 284 Nr. 4 (1 D 353/43 vom 26. November 1943) stand in Frage, ob in sich vollständige schriftliche Erklärungen zum Beweise bestimmt und deshalb Urkunden im Rechtssinne seien.
  • BGH, 26.03.1959 - 2 StR 566/58
    Auszug aus BGH, 01.07.1959 - 2 StR 191/59
    Die alsdann zu beachtenden Gesichtspunkte hat der Senat in dem zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmten Urteil 2 StR 566/58 vom 26. März 1959 erörtert (vgl. auch BGH MDR 1957, 654).
  • BGH, 18.01.1955 - 5 StR 499/54
    Auszug aus BGH, 01.07.1959 - 2 StR 191/59
    Das ist unzulässig, weil es an einer Beschwer durch den entscheidenden Teil des Urteils fehlt (BGHSt 7, 153).
  • RG, 20.11.1942 - 4 D 420/42

    1. Unbefugtes Öffnen eines verschlossenen Briefumschlages, der auf der

    Auszug aus BGH, 01.07.1959 - 2 StR 191/59
    Auch im Urteil RGSt 76, 305, 309 hat das Reichsgericht an dieser rechtlichen Qualifizierung von der Stammkarte abgetrennter Bezugsabschnitte festgehalten und ist nur im Wege der jetzt wieder verbotenen Analogie zur Bestrafung aus §§ 348 Abs. 2, 349 StGB gekommen.
  • RG, 03.03.1930 - III 66/30

    Sind die amtlichen Verschlußplomben an Meßuhren in Branntweinbrennereien Urkunden

    Auszug aus BGH, 01.07.1959 - 2 StR 191/59
    Nun sind allerdings Urkunden im strafrechtlichen Sinne nicht nur Gedankenäußerungen in Schriftform, sondern auch andere Gegenstände, die nach Gesetz, Herkommen oder Vereinbarung der Beteiligten dazu bestimmt und geeignet sind, über ihr körperliches Dasein hinaus eine Gedankenäußerung des Urhebers darzustellen und für bestimmte rechtliche Beziehungen Beweis zu erbringen (RGSt 64, 48, 49).
  • OLG Köln, 15.09.1998 - Ss 395/98

    überklebtes Verkehrszeichen - § 267 StGB, (hier keine) zusammengesetzte Urkunde,

    Dazu werden nicht nur Gedankenäußerungen in Schriftform , sondern andere Gegenstände gerechnet, die nach Gesetz, Herkommen oder Vereinbarung der Beteiligten dazu bestimmt und geeignet sind, über ihr körperliches Dasein hinaus eine Gedankenäußerung des Urhebers darzustellen und für bestimmte rechtliche Beziehungen Beweis zu erbringen ( sog. Beweiszeichen, vgl. BGHSt 13, 235,239 = NJW 1959, 2173 ; Tröndle, StGB, 48. Aufl., § 267 Rn.4 ).
  • BGH, 11.05.1971 - 1 StR 387/70

    Fotokopie - § 267 StGB, Fotokopien sind grds. keine Urkunden, zu den Merkmalen

    Urkunden im Sinne des Strafrechts sind nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verkörperte Erklärungen, die ihrem gedanklichen Inhalt nach geeignet und bestimmt sind, für ein Rechtsverhältnis Beweis zu erbringen, und die ihren Aussteller erkennen lassen (BGHSt 4, 60, 61 [BGH 19.02.1953 - 3 StR 896/52]; 4, 284, 285 [BGH 18.06.1953 - 3 StR 166/53]; 5, 295, 296 [BGH 04.02.1954 - 4 StR 445/53]; 13, 235, 239 [BGH 01.07.1959 - 2 StR 191/59]; 16, 94, 96) [BGH 19.05.1961 - 1 StR 620/60].
  • BayObLG, 20.01.2020 - 207 StRR 2737/19

    Fälschung einer Prüfplakette

    Er will aufgrund eines Subsumtionsirrtums (vgl. BGHSt 13, 235, 241) eine Rechtsverletzung begehen, die es so, wie von ihm vorgestellt, nicht gibt (Fischer, aaO. Rn. 49).

    Vielmehr bewertete er seine Handlung rechtlich irrig dahingehend, dass er über den Aussteller getäuscht habe (vgl. den vergleichbaren Fall in BGHSt 13, 235, 240 f.).

  • BGH, 19.05.1961 - 1 StR 620/60

    Urkundenfälschung durch Veränderungen an Kfz

    Das steht in der Rechtsprechung fest (u.a. BGHSt 13, 235, 239) [BGH 01.07.1959 - 2 StR 191/59].
  • BGH, 11.11.1960 - 4 StR 402/60

    Wahndelikt - Untauglicher Versuch - Strafverfolgungsbeamter - Absehen von

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  • OLG Koblenz, 19.09.1994 - 2 Ss 123/94

    Urkunde; Entstehungszeitpunkt; Hersteller; Herstellern einer unechten Urkunde;

    Urkunden sind nach allgemein anerkannter Definition verkörperte menschliche Gedankenerklärungen, die geeignet und bestimmt sind, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen und ihren Aussteller erkennen lassen (vgl. BGHSt 3, 84; 4, 285; 13, 235 = NJW 1959, 2173; BGHSt 16, 96).
  • BGH, 01.04.1960 - 4 StR 450/59
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  • BGH, 21.02.1978 - 1 StR 789/77

    Verurteilung wegen gemeinschaftlicher Geldfälschung - Eigene Tätigkeit als

    War der Name eines Berechtigten im Führerschein nicht eingetragen, so fehlt es an der Beweisbestimmung und damit an der Urkundeneigenschaft (BGHSt 13, 235, 238, betr. Vordrucke für Bezugskarten ohne Angabe des Namens des Bezugsberechtigten; BGH, Urteil vom 22. Oktober 1953 - 3 StR 356/53 - betr. Ausweisformulare ohne jede Ausfüllung; BGH, Urteil vom 13. September 1977 - 1 StR 441/77 - betr. nicht ausgefüllte Scheckformulare).
  • BGH, 19.05.1965 - 2 StR 170/65

    Einführung polizeilicher Vernehmungen in das Verfahren nach Aussageverweigerung -

    Nur wenn dem Zeugen dieses Verständnis fehlt, muß der gesetzliche Vertreter der Untersuchung zustimmen (vgl. BGHSt 13, 235 ff; 14, 159 [BGH 02.03.1960 - 2 StR 44/60]; BGH Urteil vom 11.4.1961 - 5 StR 23/61 - Sarstedt in Löwe-Rosenberg § 81 c Anm. 8).
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