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   BGH, 26.02.1960 - 4 StR 582/59   

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https://dejure.org/1960,396
BGH, 26.02.1960 - 4 StR 582/59 (https://dejure.org/1960,396)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1960 - 4 StR 582/59 (https://dejure.org/1960,396)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1960 - 4 StR 582/59 (https://dejure.org/1960,396)
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Gehetzter Hund

§ 223a StGB aF (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB nF), gefährliches Werkzeug

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung und einfacher Körperverletzung - Strafbarkeit wegen Unzucht mit dem eigenen Sohn - Anforderungen an den Strafantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 223a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gehetzter Hund Fall

  • jurafuchs.de (Lern-App, Fallbesprechung in Fragen und Antworten)

    Gehetzter Hund Fall

Papierfundstellen

  • BGHSt 14, 152
  • NJW 1960, 1022
  • MDR 1960, 596
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 01.06.1883 - 1059/83

    1. Inwiefern wird durch das Hetzen eines Hundes auf einen Menschen eine

    Auszug aus BGH, 26.02.1960 - 4 StR 582/59
    (Abweichung von RGSt 8, 315 ff.).

    Derjenige aber, welcher durch eine Anreizung auf einen Hund oder sonst ein gefährliches Tier dergestalt einwirke, daß dieses den Körper eines Menschen verletze, führe die Körperverletzung nicht durch mechanische Einwirkung herbei (RGSt 8, 315, 316).

  • BGH, 06.06.1952 - 1 StR 708/51

    Züchtigung - §§ 223, 16, 17 StGB, 'Doppelirrtum'

    Auszug aus BGH, 26.02.1960 - 4 StR 582/59
    Notwendig ist bei beiden Arten der Einwirkung allerdings, daß das Werkzeug nach seiner objektiven Beschaffenheit und der Art seiner Benutzung zu einem gefährlichen Werkzeug gemacht wird (vgl. BGHSt 3, 105, 109), daß seine Anwendung im Einzelfall die Gefahr erheblicher Verletzungen mit sich bringt.
  • BGH, 21.11.1950 - 4 StR 20/50

    Revision gegen eine Verurteilung wegen schweren Raubes unter Einsatz von

    Auszug aus BGH, 26.02.1960 - 4 StR 582/59
    Unterscheide man in der Strafwürdigkeit grundsätzlich zwischen einem Rechtsbrecher, der Verletzungen durch einen Messerschnitt oder durch eine ätzende Säure herbeiführe, und zwar in dem Sinne, daß der Angriff mit dem chemischen Mittel milder zu bestrafen sei als der mit dem mechanischen Werkzeug, so sei das weder nach dem Maß der Verwerflichkeit der Handlungsweise noch nach der Größe der Gefahr für den Angegriffenen gerechtfertigt (BGHSt 1, 1).
  • BGH, 06.09.1968 - 4 StR 320/68

    Wand - § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, Gebäudewand ist kein "gefährliches Werkzeug"

    So gelten heute chemisch wirkende Mittel (BGHSt 1, 1 [BGH 21.11.1950 - 4 StR 20/50]; 4, 125 [BGH 01.04.1953 - 3 StR 584/52]; MDR 1956, 526) oder ein auf den Menschen gehetzter Hund (BGHSt 14, 152 gegen RGSt 8, 315) unbestritten als gefährliche Werkzeuge im Sinne des § 223 a StGB.
  • OLG Karlsruhe, 18.06.2015 - 9 U 23/14

    Amtshaftung nach dem Einsatz eines Polizeihundes gegen einen Jugendlichen:

    Ein für solche Zwecke trainierter und abgerichteter Polizeihund ist ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 224 Abs. 1 Ziffer 2 StGB, so dass die Voraussetzungen einer gefährlichen Körperverletzung vorliegen (vgl. BGHSt 14, 152).
  • BGH, 27.09.2001 - 4 StR 245/01

    Gefährliche Körperverletzung; Gefährliches Werkzeug (Gefahr einer gravierenden

    Ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist jeder Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1999, 616; BGH, Urteil vom 4. September 2001 -1 StR 232/01; zu § 223 a StGB a.F. vgl. BGHSt 3, 105, 109; 14, 152, 155).
  • LG Bonn, 03.05.2017 - 28 KLs 10/16

    Freispruch für Walid S. im Fall Niklas

    Ein gefährliches Werkzeug ist nach ständiger Rechtsprechung ein Werkzeug dann, wenn es nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen zuzufügen (sog. potenzielle Gefährlichkeit, vgl. BGHSt 3, 109; 14, 152, 154; 30, 375, 377).
  • OLG Zweibrücken, 10.07.2000 - 1 AR 58/00
    Im Sinne der genannten Vorschriften des Strafgesetzbuches kann nach gefestigter Rechtsprechung ein Hund, der infolge seiner Veranlagung oder Abrichtung zum Angriff auf Menschen bereit ist, ein gefährliches Werkzeug sein (BGHSt 14, 152; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., 224, Rdnr. 8).
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