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   BGH, 10.05.1960 - 5 StR 129/60   

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https://dejure.org/1960,951
BGH, 10.05.1960 - 5 StR 129/60 (https://dejure.org/1960,951)
BGH, Entscheidung vom 10.05.1960 - 5 StR 129/60 (https://dejure.org/1960,951)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 1960 - 5 StR 129/60 (https://dejure.org/1960,951)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufbrechen eines Behältnisses innerhalb des Gebäudes i.S.d. § 243 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) - Innerhalb eines Behältnisses aufgewahrter Schlüssel als falscher Schlüssel i.S.d. § 243 Abs. 1 Nr. 3 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 14, 291
  • NJW 1961, 418
  • MDR 1960, 689
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.02.1959 - 5 StR 668/58
    Auszug aus BGH, 10.05.1960 - 5 StR 129/60
    Denn "darüber, ob ein Schlüssel zur ordnungsmäßigen Eröffnung eines Schlosses bestimmt ist, entscheidet lediglich der Wille des zur Verfügung über des Gebäude, den umschlossenen Raum, die Tür oder das Behältnis Berechtigten" (RGSt 52, 84; vgl. auch BGHSt 13, 15).
  • BayObLG, 05.02.1958 - RReg. 1 St 1018/56

    Erbrechen eines Behältnisses

    Auszug aus BGH, 10.05.1960 - 5 StR 129/60
    Der Senat folgt daher mit dem Oberlandesgericht Düsseldorf (NJW 1955, 1528 [OLG Düsseldorf 20.06.1955 - Ss 337/55]) und dem Bayerischen Obersten Landesgericht (NJW 1958, 601 [BayObLG 05.02.1958 - RevReg 1 St 1018/56]) der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts.
  • RG, 01.02.1918 - IV 33/18

    Zum Begriffe des "falschen" Schlüssels.

    Auszug aus BGH, 10.05.1960 - 5 StR 129/60
    Denn "darüber, ob ein Schlüssel zur ordnungsmäßigen Eröffnung eines Schlosses bestimmt ist, entscheidet lediglich der Wille des zur Verfügung über des Gebäude, den umschlossenen Raum, die Tür oder das Behältnis Berechtigten" (RGSt 52, 84; vgl. auch BGHSt 13, 15).
  • RG, 09.12.1940 - 2 D 537/40

    Der § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB. ist entsprechend anwendbar, wenn der Dieb ein

    Auszug aus BGH, 10.05.1960 - 5 StR 129/60
    Dieses hat in der Entscheidung RGSt 75, 43 nur die entsprechende Anwendung des § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB gebilligt, die nach der jetzigen Fassung des § 2 StGB nicht mehr zulässig ist.
  • BGH, 16.12.1987 - 3 StR 209/87

    Wegnahme einer Scheckkarte

    Die strafrechtliche Beurteilung der Wegnahme einer codierten Scheckkarte richtet sich im wesentlichen nach den gleichen Kriterien, die für die Wegnahme eines Schlüssels gelten, wenn der Täter damit ein Behältnis öffnen und den Inhalt entwenden will (vgl. hierzu RGSt 40, 94 [98]; BGH MDR 1960, 689 Nr. 104; BGH bei Dallinger MDR 1967, 13 Buchst. e; BGH NStZ 1981, 63).
  • BGH, 18.11.2020 - 4 StR 35/20

    Wohnungseinbruchdiebstahl (falscher Schlüssel: bei dem Berechtigten in

    Maßgeblich ist deshalb für die Frage, ob ein Schlüssel im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB falsch ist, allein der Wille des zur Verfügung über die Wohnung Berechtigten, ob er den Schlüssel nicht, noch nicht oder nicht mehr zur Öffnung des Wohnungsschlosses bestimmt sehen möchte (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1960 - 5 StR 129/60, BGHSt 14, 291; MüKo-StGB/Schmitz, 3. Aufl., 2017, StGB § 243 Rn. 28).
  • BGH, 21.04.1961 - 3 StR 55/60

    Einziehung der Schrift "Die Bankierverschwörung von Jekyl Island" - Einordnung

    Dem vermag der Senat nicht beizutreten; das Landgericht verkennt dabei die Tragweite und Bedeutung des § 93 StGB (vgl. BGHSt 8, 245, 247 [BGH 23.11.1955 - 6 StR 26/55]; 12, 174 [BGH 11.12.1958 - 3 StR 35/58]; 13, 32 [BGH 28.02.1959 - 1 StE 1/59]; 14, 293) [BGH 10.05.1960 - 5 StR 129/60].
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