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   BGH, 11.11.1960 - 4 StR 402/60   

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https://dejure.org/1960,631
BGH, 11.11.1960 - 4 StR 402/60 (https://dejure.org/1960,631)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1960 - 4 StR 402/60 (https://dejure.org/1960,631)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1960 - 4 StR 402/60 (https://dejure.org/1960,631)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wahndelikt - Untauglicher Versuch - Strafverfolgungsbeamter - Absehen von Verfolgung - Täter einer Straftat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 22

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 210
  • NJW 1961, 181
  • MDR 1961, 245
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.09.2015 - 4 StR 151/15

    Versuchte Strafvereitelung (erforderlicher Vorsatz; untauglicher Versuch bei nur

    In diesem Fall läge lediglich ein untauglicher Versuch vor (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1960 - 4 StR 402/60, BGHSt 15, 210 zur Begünstigung im Amt gemäß § 346 StGB aF; Walter in: LK-StGB, 12. Aufl., § 258 Rn. 143 f.; Jahn in: SSW-StGB, 2. Aufl., § 258 Rn. 30; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 258 Rn. 37 mwN).
  • BGH, 22.12.2020 - 1 StR 165/19

    Einsatz von Vertrauenspersonen (keine Erlaubnis zur Begehung von Straftaten;

    Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Beamte den anderen aus tatsächlichen Gründen für straflos hält oder ob er der Überzeugung ist, dass dessen Handlungsweise aus Rechtsgründen keinen Straftatbestand erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1960 - 4 StR 402/60, BGHSt 15, 210, 213).

    Im Übrigen hat es rechtsfehlerfrei ausgeschlossen, dass die anderen fünf Mitangeklagten die Ergebnisse der VP-Berichte mit zumindest bedingtem Vorsatz (vgl. dazu BGH, Urteile vom 11. November 1960 - 4 StR 402/60, BGHSt 15, 210, 213; vom 19. Mai 1999 - 2 StR 86/99, BGHSt 45, 97, 100 und vom 10. September 2015 - 4 StR 151/15 Rn. 13), der Angeklagte K. habe sich strafbar gemacht, zurückhielten (UA S. 79 f.).

  • BayObLG, 15.10.1980 - RReg. 3 St 87/80

    Falschaussage nach Verkehrsunfall - § 258 StGB, Abgrenzung untauglicher Versuch -

    Ein untauglicher Versuch einer Strafvereitelung wäre nur gegeben, wenn der Angeklagte irrig - ob diese Vorstellung auf unzutreffenden tatsächlichen oder falschen rechtlichen Erwägungen beruht, ist dabei ohne Belang (BGHSt 15, 210) - Th. für den Täter einer Straftat gehalten und wenn seine (des Angeklagten) Angaben vor der Polizei geeignet gewesen wäre, Th. der Bestrafung zu einer dem Strafgesetz gemäßen Rechtsfolge, mithin einer Kriminalstrafe zu entziehen.

    Sein Verhalten stellt daher ein strafloses Wahnvergehen dar (BGHSt 9, 268 ; 13, 241; Dreher/Tröndle a.a.0. § 16 Rdn.33; Herzberg JUS 1980, 473; die Ausführungen in Schönke/Schröder StGB 20. Aufl. § 258 Rdn. 31 a. E. übersehen, daß bei der Entscheidung BGHSt 15, 210 als Vortat tatsächlich ein Vergehen nach dem Lebensmittelgesetz in Frage stand).

  • BGH, 29.03.1990 - 4 StR 681/89

    Betrug - Nichtzahlung von gebühren - Abladen von Abfall - Öffentlich-rechtliche

    Ein Irrtum des Angeklagten über die Rechtswidrigkeit des Vermögensvorteils in der Form, daß er fälschlicherweise glaubte, ohne Entrichtung der Gebühren die Deponien nicht benutzen zu dürfen, würde nicht zur Straflosigkeit führen (vgl. auch BGHSt 15, 210, 213; KG NStZ 1982, 73 f mit weit.
  • BGH, 29.07.1969 - 1 StR 79/69

    Rechtsmittel

    In einem solchen Fall kommt eine vollendete Begünstigung nicht in Betracht (BGHSt 15, 210).

    Wie bereits ausgeführt, hat der Tatrichter die Begehung der Straftaten, vor deren Folgen der Angeklagte S. gedeckt werden sollte, nicht festgestellt, ohne daß hiergegen rechtliche Bedenken zu erheben sind, St. konnte daher nur wegen versuchter Begünstigung im Amt verurteilt werden (BGHSt 15, 210).

  • BGH, 30.01.1962 - 5 StR 557/61

    Zeugenvereidigung im Strafverfahren - Strafbarkeit wegen Bestechung -

    Hierzu wird für die neue Verhandlung auf BGH NJW 1961, 181 (s. auch Anm. von Martin in LM StGB § 346 Nr. 13) verwiesen.
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