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   BGH, 16.03.1962 - 4 StR 14/62   

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https://dejure.org/1962,872
BGH, 16.03.1962 - 4 StR 14/62 (https://dejure.org/1962,872)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1962 - 4 StR 14/62 (https://dejure.org/1962,872)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1962 - 4 StR 14/62 (https://dejure.org/1962,872)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gaspistole als Waffe im technischen Sinn - Geladensein einer Waffe mit Platzpatronen - Pistole als gefährliches Werkzeug - Schärfung der Strafe eines räuberischen Diebstahls nach § 250 Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB) - Begehung eines Diebstahls auf einer Straße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 17, 179
  • NJW 1962, 1258
  • MDR 1962, 587
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.10.1952 - 5 StR 623/52
    Auszug aus BGH, 16.03.1962 - 4 StR 14/62
    Als Waffe im technischen Sinne "bei sich geführt" hat der Angeklagte die Pistole, sofern sie mit Platzpatronen geladen war, nur dann, wenn er sie - ihm bewußt - ohne erheblichen Zeitverlust zu ihrem bestimmungsgemäßen Zweck, Gaspatronen abzuschießen und dadurch zu verletzen, verwenden konnte, d.h. wenn er ohne Umstände und erheblichen Zeitverlust die Pistole von den Platzpatronen entladen und anschließend mit Gaspatronen laden konnte (vgl. BGHSt 3, 229, 232 [BGH 02.10.1952 - 5 StR 623/52]; LM Nr. 2 zu § 243 Abs. 1 Nr. 5 StGB).

    Es kommt dann aber auf die Vorstellungen an, die er sich darüber gemacht hat, ob und wie er die Pistole als gefährliches Werkzeug zur Beibringung von Verletzungen, nicht bloß - wie bei Abgabe von Schreckschüssen - zur Einschüchterung, verwenden könne, z.B. durch einen nahe vor dem Gesicht eines Verfolgers abgegebenen Schuß oder durch Benutzung als Schlagwerkzeug (vgl. BGHSt 3, 229, 232 [BGH 02.10.1952 - 5 StR 623/52]/233).

  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.03.1962 - 4 StR 14/62
    Das Landgericht hat unter Anführung der Entscheidung BGHSt 4, 125 erwähnt, die Gaspistole des Angeklagten sei als Waffe im technischen Sinn anzusehen.

    Es hat sich aber nicht über die Bauart der Pistole und insbesondere über die Wirkungsweise der im Besitz des Angeklagten befindlichen Gas- und Platzpatronen derart, wie es die Entscheidung BGHSt 4, 125, 126 f [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52]ür geboten erklärt hat, ausgesprochen.

  • RG, 16.02.1937 - 1 D 14/37

    Fällt der räuberische Diebstahl auch dann unter die höhere Strafdrohung des § 250

    Auszug aus BGH, 16.03.1962 - 4 StR 14/62
    Orte ausgeführt, so ist der Strafschärfungsgrund der Vorschrift nicht gegeben (Ergänzung zu RGSt 71, 65, 68).

    Für den räuberischen Diebstahl genügt es zur Anwendung der erwähnten Strafschärfungsvorschrift, wenn nur die Nötigung, nicht aber der vorausgegangene Diebstahl an einem solchen öffentlichen Orte begangen worden ist (vgl. RGSt 71, 65, 68).

  • BGH, 23.08.1968 - 4 StR 310/68

    Räuberischer Charakter einer Erpressung - Begehen eines Teils der räuberischen

    Für Raub und räuberischen Diebstahl ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß es zur Anwendung von § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB erforderlich ist und genügt, daß wenigstens ein Teil der räuberischen Nötigungshandlung auf einem öffentlichen Weg, einer Straße usw. begangen ist (BGHSt 14, 383; 17, 179 [BGH 06.03.1962 - 1 StR 554/61]; vgl. auch BGHSt 20, 194).
  • BGH, 28.04.1964 - 1 StR 41/64

    Zulässigkeit der Verlesung der früheren Aussage eines Zeugen in der

    Nicht daß es von jedermann wahr genommen werden kann, ist der Grund für seine strengere Bestrafung aus § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB, sondern daß die Sicherheit der dort bezeichneten öffentlichen Verkehrsverbindungen, auf die die Allgemeinheit angewiesen ist, vor räuberischen Angriffen besser gewährleistet werden soll (RGSt 33, 57, 61; 43, 317; BGHSt 17, 179, 181).
  • BGH, 02.10.1973 - 1 StR 422/73

    Vorliegen des Raubtatbestandes bei zuerst anderen Zwecken dienender

    Die Voraussetzungen des qualifizierten Tatbestands könnten dennoch erfüllt sein, wenn der Angeklagte die Nötigungshandlung auch zum Zwecke der Wegnahme schon auf der Straße begonnen hätte (vgl. BGHSt 14, 383, 386; 17, 179, 181; BGH LM StGB § 250 Nr. 4; BGH, Urteil vom 1. Dezember 1967 - 4 StR 516/67 -).
  • BGH, 09.12.1970 - 3 StR 143/70

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Autostraßenraubes in Tateinheit mit

    Deswegen ist die Bestimmung nur anwendbar, wenn auf dem öffentlichen Wege gegen das Opfer unmittelbare Gewalt angewendet wird (BGHSt 14, 383; 17, 179, 181 [BGH 16.03.1962 - 4 StR 14/62]; 21, 299) [BGH 25.08.1967 - 1 StR 641/66].
  • BGH, 29.08.1967 - 5 StR 372/67

    Begehen eines Raubes auf "öffentlicher Straße" - Maßgeblichkeit der

    Zutreffend legt das angefochtene Urteil dar, daß ein Raub nur dann auf öffentlicher Straße begangen worden ist, wenn der Täter die Nötigungshandlung auf öffentlicher Straße vorgenommen hat, daß es hingegen nicht genügt, wenn die Sachen auf einer öffentlichen Straße weggenommen worden sind (vgl. BGHSt 17, 179, 181) [BGH 16.03.1962 - 4 StR 14/62].
  • BGH, 16.06.1964 - 5 StR 203/64

    Rechtsmittel

    Soweit der Bundesgerichtshof in Frage gestellt hat, daß eine mit Platzpatronen gefüllte Gaspistole, die der Täter "bei sich führt", eine Waffe im technischen Sinne ist, bezieht sich diese Entscheidung lediglich auf "Platzpatronen der für die Verwendung in Gaspistolen geeigneten Art" (4 StR 14/62 vom 16. März 1962, in BGHSt 17, 179 nicht mit veröffentlicht).
  • BGH, 24.11.1970 - 1 StR 564/70

    Qualifizierung eines Raubes durch die Begehung der Tat auf einer öffentlichen

    Der Grund hierfür ist vor allem darin zu erblicken, daß die Allgemeinheit gegenüber Gewalttätigkeiten auf öffentlichem Verkehrsgrund einen besonderen strafrechtlichen Schutz haben soll (RGSt 33, 57, 61; 43, 217; BGHSt 17, 179, 181 [BGH 16.03.1962 - 4 StR 14/62]; 19, 292, 295) [BGH 28.04.1964 - 1 StR 41/64].
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