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   BGH, 07.02.1952 - 5 StR 12/52   

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BGH, 07.02.1952 - 5 StR 12/52 (https://dejure.org/1952,580)
BGH, Entscheidung vom 07.02.1952 - 5 StR 12/52 (https://dejure.org/1952,580)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 1952 - 5 StR 12/52 (https://dejure.org/1952,580)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 380
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 26.02.1920 - II 1099/19

    Zum Begriff der Wegnahme in diebischer Absicht. Anfang der Ausführung.

    Auszug aus BGH, 07.02.1952 - 5 StR 12/52
    Nach feststehender Rechtsprechung ist für die Frage, ob ein Versuch oder nur eine vorbereitende Handlung vorliegt, entscheidend, ob die verschiedenen, demselben Zweck dienenden Handlungen für die natürliche Auffassung - also vom Standpunkt des beobachtenden Dritten aus gesehen - vermöge ihrer notwendigen Zugehörigkeit zu einer Tatbestandshandlung schon einen Bestandteil des Tatbestandes bildeten, ob also diese so zusammengefaßten Einzelhandlungen in ihrer Gesamtheit einen derartigen unmittelbaren Eingriff auf das geschützte Rechtsgut darstellten, daß es dadurch bereits gefährdet und die unmittelbar sich anschließende Herbeiführung eines Enderfolges hahegerückt war (RGSt 51, 342; 54, 254; 69, 329).
  • BGH, 28.04.2020 - 5 StR 15/20

    Versuchsbeginn beim Einbruchsdiebstahl (unmittelbares Ansetzen; Gefahr des

    Nicht erforderlich für das unmittelbare Ansetzen zur geplanten Wegnahme ist, dass der angegriffene Schutzmechanismus auch erfolgreich überwunden wird (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 1952 - 5 StR 12/52, BGHSt 2, 380; Beschlüsse vom 18. November 1985 - 3 StR 291/85, BGHSt 33, 370, und vom 27. November 2018 - 2 StR 481/17, BGHSt 63, 253, 254; OLG Hamm, MDR 1976, 155).

    Ein unmittelbares Ansetzen zum Diebstahl ist hingegen zu bejahen, wenn der Täter das Einbruchswerkzeug bereits angesetzt hat, um damit einen Schutzmechanismus zu überwinden und anschließend in ein Gebäude zum Stehlen einzudringen (BGH, Urteil vom 7. Februar 1952 - 5 StR 12/52, BGHSt 2, 380).

  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

    Die Bedeutung der Begriffsbestimmung des § 22 StGB n.F. liegt trotzdem nicht nur in der Anerkennung des Tatvorsatzes als alleiniger Beurteilungsgrundlage, also im Absehen von der "natürlichen Auffassung" des außenstehenden Beobachters (vgl. dazu BGHSt 2, 380, 381; 9, 62, 64; BGH GA 1953, 50; BGH NJW 1954, 567 Nr. 24) und in der Nichterwähnung des Gedankens der unmittelbaren Gefährdung des geschützten Rechtsguts (vgl. dazu BGHSt 9, 62, 64; 20, 150, 151; 22, 80, 82; BGH bei Dallinger MDR 1973, 728), sondern auch und in erster Linie in der Billigung des von Welzel (vgl. a.a.O. § 24 III) entwickelten Bewertungsmaßstabs.
  • BGH, 19.01.1968 - 4 StR 559/67

    Versuch eines Diebstahls - Erkundung der Tauglichkeit - Inbesitznahme der Sache

    Vielmehr genügt es, wenn eine tätige, das geschützte Rechtsgut unmittelbar gefährdende Beziehung zum Angriffsgegenstand hergestellt wird (BGHSt 4, 333, 334) [BGH 10.09.1953 - 1 StR 758/52] , wenn die Handlungsweise des tatentschlossenen Angeklagten einen derartigen unmittelbaren Angriff auf das geschützte Rechtsgut enthält, daß es dadurch bereits gefährdet und die unmittelbar sich anschließende Herbeiführung des Enderfolges nahegerückt ist (BGHSt 2, 380, 381) [BGH 07.02.1952 - 5 StR 12/52] .
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