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   BGH, 27.05.1952 - 1 StR 382/51   

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https://dejure.org/1952,143
BGH, 27.05.1952 - 1 StR 382/51 (https://dejure.org/1952,143)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1952 - 1 StR 382/51 (https://dejure.org/1952,143)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1952 - 1 StR 382/51 (https://dejure.org/1952,143)
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Faber-Castell-Stifte

§ 267 StGB, Urkundsbegriff, Verhältnis zu Warenzeichen-Straftatbeständen (vgl. jetzt §§ 143 f MarkenG)

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Widerrechtliches Versehen von Waren mit einem geschützten Warenzeichen - Tateinheit zwischen Urkundenfälschung und einem Vergehen nach § 24 Warenzeichengesetz (WZG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 267; WZG § 24

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 370
  • NJW 1952, 898
  • DB 1952, 592
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 19.01.1912 - V 705/11

    Wie sind Etiketten und Warenumhüllungen, die entgegen dem § 14 des Gesetzes zum

    Auszug aus BGH, 27.05.1952 - 1 StR 382/51
    Auf RGSt 45, 13 und 45, 340, sowie auf Stenglein, Strafrechtliche Nebengesetze, Anm. 3, 4 zu § 19 WZG aF wird verwiesen.
  • RG, 13.06.1911 - V 376/11

    1. Was bedeutet in § 19 des Gesetzes zum Schutze der Warenbezeichnungen vom 12.

    Auszug aus BGH, 27.05.1952 - 1 StR 382/51
    Auf RGSt 45, 13 und 45, 340, sowie auf Stenglein, Strafrechtliche Nebengesetze, Anm. 3, 4 zu § 19 WZG aF wird verwiesen.
  • RG, 12.03.1888 - 235/88

    Enthält die Bezeichnung der Verpackung einer Ware mit der Firma und dem

    Auszug aus BGH, 27.05.1952 - 1 StR 382/51
    Diese Begründung reicht nicht aus, um den Aufdruck auf den Kopierstiften als Urkunde darzutun (vgl RGSt 17, 282; RG in MuW XXIV, 17 und RG in DRiZ Rspr 1929, 870); auch dass der Name der Firma im Warenzeichen erscheint, ändert hieran nichts.
  • RG, 02.07.1942 - 3 D 43/41

    Ein Korkbrand oder -aufdruck, der das Wort "Originalabfüllung" oder

    Auszug aus BGH, 27.05.1952 - 1 StR 382/51
    Tateinheit zwischen Urkundenfälschung und einem Vergehen nach § 24 WZG ist zwar nicht grundsätzlich unmöglich; sie kann dann gegeben sein, wenn der Täter ausser dem Warenzeichen noch Erklärungen des angeblichen Erzeugers auf der Ware anbringt, denen die Urkundeneigenschaft zukommt, z.B. eine Kontrollnummer (DRiZ Rspr 1929, 870; vgl auch RGSt 76, 186).
  • OLG Karlsruhe, 13.03.2019 - 1 Rv 3 Ss 691/18

    Vollendeter Betrug und Urkundenunterdrückung: Passieren des Kassenbereichs eines

    Auch mit einer Sache fest verbundene Zeichen, die nach Gesetz, Herkommen oder Vereinbarung erkennbar eine Gedankenäußerung ihres Urhebers darstellen und bestimmt und geeignet sind, für sich oder mit Hilfe anderer Auslegungsmittel Beweis im Rechtsverkehr zu erbringen, sogenannte Beweiszeichen, weisen Urkundenqualität auf, (BGHSt 2, 370; Fischer, a.a.O. § 267 Rn. 5; Schönke/Schröder-Heine/Schuster, a.a.O., § 267 Rn. 36a; Leipziger Kommentar-Zieschang, a.a.O., § 267 Rn. 85 m.w.N.).
  • BGH, 18.04.1978 - 5 StR 692/77

    Steuerhinterziehung, Betrug, Urkundenfälschung und Verstoß gegen das

    Deshalb werden die Urkundenfälschungen nicht durch zugleich begangene Vergehen nach § 24 WZG verdrängt (BGHSt 2, 370).
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