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   BGH, 15.01.1952 - 1 StR 552/51   

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BGH, 15.01.1952 - 1 StR 552/51 (https://dejure.org/1952,140)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1952 - 1 StR 552/51 (https://dejure.org/1952,140)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1952 - 1 StR 552/51 (https://dejure.org/1952,140)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 111
  • NJW 1952, 312
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.07.1951 - 4 StR 339/51
    Auszug aus BGH, 15.01.1952 - 1 StR 552/51
    Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat sich im Urteil vom 12. Juli 1951 - 4 StR 339/51 - ebenfalls zu diesen Grundsätzen bekannt.
  • BGH, 05.10.1951 - 2 StR 163/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.01.1952 - 1 StR 552/51
    Hinzu kommt, dass Schwangerschaftsunterbrechung, wie der 2. Strafsenat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 5. Oktober 1951 - 2 StR 163/51 - entschieden hat, nicht nur die Tötung der Leibesfrucht ist, sondern die gesamte zur Erhaltung des Lebens und der Gesundheit der Schwangeren erforderliche ärztliche Betreuung.
  • BGH, 20.02.1951 - 3 StR 64/50
    Auszug aus BGH, 15.01.1952 - 1 StR 552/51
    Der BGH hat schon in einer Reihe von Entscheidungen die Fortgeltung des § 218 StGB bejaht (vgl BGHSt 1 S 41, 139, 278 und 280).
  • BGH, 27.10.2015 - 3 StR 199/15

    Keine Rechtfertigung oder Entschuldigung bei Tötung eines flüchtenden Räubers

    Wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, scheitert eine Rechtfertigung - was die Rechtsmittelbegründungen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten verkennen - insoweit bereits an dem aus mehreren Gründen fehlenden Verteidigungswillen des Angeklagten, von dem die Verteidigungshandlung nach ständiger Rechtsprechung, von der abzuweichen der vorliegende Fall keinen Anlass bietet, getragen sein muss (RG, Urteil vom 19. Dezember 1919 - IV 708/19, RGSt 54, 196, 199; BGH, Urteile vom 15. Januar 1952 - 1 StR 552/51, BGHSt 2, 111, 114; vom 2. Oktober 1953 - 3 StR 151/53, BGHSt 5, 245, 247; vom 11. September 1995 - 4 StR 294/95, NStZ 1996, 29, 30; Beschluss vom 9. September 1997 - 1 StR 730/96, NJW 1998, 465, 466; Urteile vom 6. Oktober 2004 - 1 StR 268/04, NStZ 2005, 332, 334; vom 25. April 2013 - 4 StR 551/12, NJW 2013, 2133, 2134 f. mwN).
  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Diese Vorschrift galt auch nach 1945 in einzelnen Bundesländern fort; wo sie aufgehoben wurde, waren die darin angeführten Voraussetzungen nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15. Januar 1952 (BGHSt 2, 111) als Mindestvoraussetzungen für die Zulässigkeit der Schwangerschaftsunterbrechung nach den Grundsätzen des übergesetzlichen Notstandes zu beachten.
  • BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67

    1. Auschwitz-Prozess

    Zunächst unterliegt es dem Ermessen des Vorsitzenden, in welcher Reihenfolge die Beweisaufnahme durchgeführt wird (vgl. BGHSt 2, 111; BGH NJW 1962, 260 und Urteil vom 18.Juni 1953 - 4 StR 145/52 S.7).
  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 120/90

    Abbruch der Schwangerschaft, Straflosigkeit, Begriff der ärztlichen Erkenntnis

    Der Einwand ist umso gewichtiger, als auch die medizinische Indikation, die sich früher auf die "Abwendung einer ernsten Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Mutter" beschränkte (BGHSt 2, 111, 114; 2, 381, 383; 3, 7, 9), erweitert wurde.

    Sie hat jetzt eine soziale Komponente ("unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse") und umfaßt die schwerwiegende Beeinträchtigung des seelischen Gesundheitszustands, die früher nur insofern eingeschlossen war, als eine "schwere" oder "naheliegende" Selbstmordgefahr den Abbruch der Schwangerschaft rechtfertigen konnte (BGHSt 2, 111, 115; 3, 7, 9).

    Der Gesetzgeber hat sich im Anschluß an die frühere Rechtsprechung zur medizinischen Indikation und zum dadurch gegebenen übergesetzlichen (rechtfertigenden) Notstand (vgl. RGSt 61, 242; BGHSt 2, 111; 3, 7) dazu entschlossen, in § 218 a StGB eine besondere Ausformung des rechtfertigenden Notstands (§ 34 StGB) zu schaffen und dabei die anderen Indikationen der medizinischen gleichrangig an die Seite zu stellen (§ 218 a Abs. 2 StGB: "... gelten auch als erfüllt ...").

  • BGH, 25.10.2010 - 1 StR 57/10

    Tötung von Unbeteiligten in Italien im Zweiten Weltkrieg als Rache für einen

    Die rechtfertigenden Umstände müssen dem Täter bekannt sein und sich im Motiv seines Handelns niederschlagen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 15. Januar 1952 - 1 StR 552/51, BGHSt 2, 111, 114 ; BGH, Beschluss vom 8. März 2000 - 3 StR 67/00, NStZ 2000, 365, 366 ; BGH, Urteil vom 2. Oktober 1953 - 3 StR 151/53, BGHSt 5, 245, 247 ; BGH MDR 1953, 401193 StGB>; LK-Rönnau, 12. Aufl., vor § 32 Rn. 82 Fußn. 295 mwN auch zu anderen Rechtfertigungsgründen).
  • BGH, 25.03.1952 - 1 StR 172/51
    Der Senat hat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 15. Januar 1952 - 1 StR 552/51 - schon dahin entschieden, dass die in § 14 Abs. 1 Erbges.Ges.
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 505/86

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Sachrüge - Anforderungen an

    Nicht erörtert hat es dabei die Frage, ob Notwehr nicht schon wegen fehlenden Verteidigungswillens ausgeschlossen war (vgl. dazu BGHSt 2, 111, 114 [BGH 15.01.1952 - 1 StR 552/51]; 3, 194, 198 [BGH 01.07.1952 - 1 StR 119/52]; 5, 245, 247 [BGH 02.10.1953 - 3 StR 151/53]; BGH NStZ 1983, 117; 1983, 452; 1983, 500; BGH Urteile vom 20. März 1986 - 4 StR 88/86 - undvom 25. März 1986 - 1 StR 72/86; a.A. wegen des Erfordernisses des Verteidigungswillens Spendel in LK, 10. Aufl. § 32 Rdn. 137f).
  • BGH, 28.04.1953 - 2 StR 760/52

    Rechtsmittel

    Eine Handlung, die den äusseren Tatbestand einer Straftat erfüllt, ist nicht rechtswidrig, wenn sie das einzige Mittel ist, um ein höherwertiges Gut auf Kosten eines minderhohen zu schützen (RGSt 61, 242; BGHSt 2, 111, 242).

    Wenn und soweit der Angeklagte nach gewissenhafter Prüfung (RGSt 62, 137; BGHSt 2, 111), ob ein Widerstreit rechtlich geschützter Güter vorliege, der nur durch die Verletzung des einen Gutes zu lösen sei, sich entschlossen hat, die Ringe an sich zu nehmen und mit dem Erlös Leben und Gesundheit der Kriegsgefangenen zu schützen, wäre sein Handeln rechtens gewesen.

  • BGH, 07.10.1969 - 1 StR 105/69

    Strafbarkeit der Fremdabtreibung - Verjährungsfrist im Fall der Fremdabtreibung -

    Sowohl nach den Grundsätzen über den sog. übergesetzlichen Notstand als auch nach der für den Begehungsort der Abtreibungsfälle II 3 bis 20 im wesentlichen noch maßgebenden Vorschrift des § 14 ErbGesG (§ 1 Abs. 2 des Württ.-Bad. Gesetzes Nr. 34 vom 24. Juli 1946 - RegBl, 207) können zur sog. medizinischen Indikation einer Schwangerschaftsunterbrechung allerdings auch Gesundheitsschäden gehören (vgl. BGHSt 1, 331 [BGH 02.10.1951 - 2 StR 163/51]; 2, 111) [BGH 22.01.1952 - 1 StR 800/51].

    Da es hiernach schon an den wesentlichen Erfordernissen eines Unrechtsausschließungsgrundes fehlt, braucht sich der Senat nicht mehr mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Rechtfertigungsversuche des Angeklagten etwa zugleich - teilweise oder im ganzen - daran scheitern, daß er die nach Art. 5 der 4. AusfVO zum ErbGesG vom 18. Juli 1935 (RGBl I 1035) einzuschaltende Gutachterstelle (§ 1 Abs. 2 des Württ.-Bad. Gesetzes Nr. 34 vom 24. Juli 1946) nicht angerufen und daß er die Eingriffe nicht in einer Krankenanstalt vorgenommen hat (s. hierzu einerseits BGHSt 1, 331 [BGH 02.10.1951 - 2 StR 163/51]; 2, 115 [BGH 15.01.1952 - 1 StR 552/51]; 14, 1 [BGH 29.03.1959 - 2 StR 124/59]mit zust. Bespr.

  • BGH, 03.07.1952 - 5 StR 260/52

    Rechtsmittel

    Der Bundesgerichtshof hat bereits ausgesprochen, daß auch darin eine ausreichende äußere Grundlage für eine "medizinisch indizierte" Schwangerschaftsunterbrechung liegen kann (BGHSt 2, 111).

    Vielmehr kann ein Rechtfertigungsgrund nur dann bestehen, wenn vorher gewissenhaft geprüft worden ist, ob ein Widerstreit von Rechtsgütern vorliegt, der nur durch Verletzung des einen von ihnen gelöst werden kann (BGHSt 2, 111).

  • BGH, 16.11.1976 - 1 StR 627/76

    Bedeutung des Verteidigungswillens im Rahmen der Notwehr - Wirkungen des

  • BGH, 07.07.1955 - 4 StR 121/55

    'Verschärfte Vernehmung' deutscher Zivilisten und sowjetischer Fremdarbeiter zur

  • BGH, 28.11.1978 - 1 StR 553/78

    Pflicht zur Einholung eines psychiatrischen und psychologischen Gutachtens zu den

  • BGH, 06.12.1977 - 5 StR 723/77

    Rechtfertigung aufgrund Notwehr - Vorliegen eines Verteidigungswillens bei

  • BGH, 23.11.1977 - 3 StR 304/77

    Wirkungen einer nicht durch einen Verteidigungswillen getragenen

  • BGH, 27.05.1975 - 1 StR 219/75

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen versuchten Totschlags

  • BGH, 25.03.1986 - 1 StR 72/86

    Erforderlichkeit des Einsatzes eines Messers zur Abwehr eines Angriffs -

  • BGH, 06.07.1977 - 3 StR 246/77

    Fehlerhafte Berufung eines Angeklagten auf Notwehr mangels Verteidigungswillen -

  • BGH, 13.07.1976 - 1 StR 366/76

    Versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung - Ausschluss

  • BGH, 19.06.1973 - 1 StR 119/73

    Vorliegen der Voraussetzungen der rechtfertigenden Notwehr - Handeln auf Grund

  • BVerwG, 09.09.1969 - II WD 19.69

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.10.1957 - 1 StR 223/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.11.1953 - 1 StR 760/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.09.1974 - 1 StR 262/74

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Rüge der Verletzung des Verfahrensrechts und des

  • BGH, 09.07.1953 - 3 StR 631/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.02.1968 - 5 StR 632/67

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 24.09.1957 - 1 StR 243/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.07.1956 - 3 StR 101/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.01.1953 - 5 StR 774/52

    Rechtsmittel

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