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   BGH, 29.02.1952 - 1 StR 767/51   

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https://dejure.org/1952,170
BGH, 29.02.1952 - 1 StR 767/51 (https://dejure.org/1952,170)
BGH, Entscheidung vom 29.02.1952 - 1 StR 767/51 (https://dejure.org/1952,170)
BGH, Entscheidung vom 29. Februar 1952 - 1 StR 767/51 (https://dejure.org/1952,170)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 160
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.01.1951 - 4 StR 38/50

    Bestimmung der Straffreiheit nach § 9 Straffreiheitsgesetz vom 31. Dezember 1949

    Auszug aus BGH, 29.02.1952 - 1 StR 767/51
    Zur Nichtanwendung des § 9 StrFrG vom 31. Dezember 1949 (BGBl S 37) ist dem Schwurgericht im Anschluss an die Entscheidung BGH 4 StR 38/50 vom 30. Januar 1951 beizutreten.
  • BGH, 04.12.1951 - 1 StR 594/51

    Kriterien für die Annahme eines unbestimmten besonders schweren Falls i.S.

    Auszug aus BGH, 29.02.1952 - 1 StR 767/51
    Dass das Schwurgericht geglaubt hat, dem Angeklagten als einem Ausländer die bürgerlichen Ehrenrechte nicht aberkennen zu können (anders BGH 1 StR 594/51 vom 4.12.1951), beschwert ihn nicht.
  • RG, 19.01.1884 - 3007/83

    Ist die Annahme einer das Leben gefährdenden Behandlung schon damit

    Auszug aus BGH, 29.02.1952 - 1 StR 767/51
    Es genügt, dass sie sich wegen ihrer allgemeinen Gefährlichkeit dazu eignet (RGSt 10, 1; HRR 29, 1799; JW 32, 3350).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Es genügt, daß sie sich - wenn auch unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des einzelnen Falles - wegen ihrer allgemeinen Gefährlichkeit dazu eignet (BGHSt 2, 160, 163; BGHR StGB § 223 a Lebensgefährdung 1; vgl. auch OLG Köln NJW 1983, 2274 [OLG Köln 15.12.1982 - 2 Ss 823/82]).
  • BGH, 03.05.2016 - 3 StR 449/15

    Volksverhetzung durch öffentliches Leugnen des Holocausts (Begriff des Leugnens;

    Der Senat kann deshalb offen lassen, ob die Tat lediglich in irgendeiner Weise nach dem Recht am Tatort strafbar sein muss (so BGH, Urteil vom 29. Februar 1952 - 1 StR 767/51, BGHSt 2, 160, 161) oder ob zu verlangen ist, dass der deutsche und der ausländische Straftatbestand dieselbe Schutzrichtung verfolgen, mithin ein vergleichbares Rechtsgut vor vergleichbaren Angriffen abgeschirmt werden soll (so SK-StGB/Hoyer aaO, Rn. 38).
  • BGH, 12.10.1989 - 4 StR 318/89

    Aids II - § 223a Abs. 1 StGB aF (§ 224 StGB nF), 'lebensgefährdend', § 229 StGB

    Erfaßt sind damit in erster Linie Handlungen, die nach der Art ihrer Durchführung auf mehr als eine Körperverletzung, nämlich auf Lebensgefährdung "angelegt" waren, bei denen sich aber diese Gefahr schließlich nicht verwirklicht hat (vgl. BGHSt 2, 160, 163; Hirsch in LK StGB 10. Aufl. § 223 a Rdn. 21; Olshausen StGB 12. Aufl. § 223 a Anm. 9).
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