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   BGH, 03.05.1966 - 1 StR 506/65   

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https://dejure.org/1966,1161
BGH, 03.05.1966 - 1 StR 506/65 (https://dejure.org/1966,1161)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1966 - 1 StR 506/65 (https://dejure.org/1966,1161)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1966 - 1 StR 506/65 (https://dejure.org/1966,1161)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kirchendiebstahl, Diebstahl und Hehlerei - Begriff "dem Gottesdienst gewidmeter" Gegenstände - Wert der entwendeten Gegenstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 64
  • NJW 1966, 1419
  • MDR 1966, 688
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.04.1962 - 4 StR 32/62

    Ehescheidungsklage - §§ 153, 26, 13 StGB, Garantenstellung

    Auszug aus BGH, 03.05.1966 - 1 StR 506/65
    Im Rahmen der gesamten Strafzumessungsgründe und bei Berücksichtigung sämtlicher anerkannten Strafzwecke kann auch der Abschreckungszweck berücksichtigt werden (vgl. BGH NJW 1962, 1306, 1307) [BGH 06.04.1962 - 4 StR 32/62].
  • BGH, 08.04.1957 - GSSt 3/56

    Berücksichtigung außertatbestandsmäßiger Schadensfolgen

    Auszug aus BGH, 03.05.1966 - 1 StR 506/65
    Vor allem war die Strafkammer nicht gehindert, auch den hohen Wert des Diebesguts als solchen strafschärfend zu berücksichtigen (vgl. BGHSt 10, 259).
  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 03.05.1966 - 1 StR 506/65
    Eine erschöpfende Darstellung aller Strafzumessungserwägungen ist weder vorgeschrieben noch möglich (BGHSt 3, 179 [BGH 30.09.1952 - 2 StR 675/51]).
  • BGH, 12.11.1963 - 5 StR 363/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.05.1966 - 1 StR 506/65
    Zwar gibt es Fälle, in denen die Aufklärungspflicht das Gericht drängen muß, die angebotenen Beweismittel auszunutzen, weil die Wahrunterstellung nicht zu einer hinreichenden Aufklärung des Sachverhalts führen könnte (BGHSt 1, 137, 139 [BGH 04.05.1951 - 4 StR 216/51]; Urt. v. 12. November 1963 - 5 StR 363/63).
  • BGH, 19.08.1954 - 4 StR 232/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.05.1966 - 1 StR 506/65
    Wie die dienstlichen Erklärungen der beteiligten Richter ergeben, hat das Gericht über den schon vor der mündlichen Antragstellung schriftlich eingebrachten Antrag eingehend beraten und den danach mündlich gestellten Antrag nach kurzer, nach außen erkennbarer Verständigung der Gerichtsmitglieder aus den bereits vorher für richtig erkannten Gründen zurückgewiesen Dieses Verfahren kann nicht beanstandet werden (vgl. RGSt 42, 85, 86; OGHSt 2, 193, 195; BGH NJW 1951, 206; Urt. v. 19. August 1954 - 4 StR 232/54 -).
  • BGH, 10.07.1951 - 1 StR 197/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.05.1966 - 1 StR 506/65
    Der Heranziehung von Kriminalstatistiken bedurfte es nicht; ebensowenig war die Strafkammer darauf beschränkt, nur die Verhältnisse im eigenen Gerichtsbezirk zu würdigen (vgl. BGH Urt. v. 10. Juli 1951 - 1 StR 197/51 -).
  • BGH, 04.05.1951 - 4 StR 216/51

    Anstiftung - Begründung eines Beweisantrages - Wahrunterstellung

    Auszug aus BGH, 03.05.1966 - 1 StR 506/65
    Zwar gibt es Fälle, in denen die Aufklärungspflicht das Gericht drängen muß, die angebotenen Beweismittel auszunutzen, weil die Wahrunterstellung nicht zu einer hinreichenden Aufklärung des Sachverhalts führen könnte (BGHSt 1, 137, 139 [BGH 04.05.1951 - 4 StR 216/51]; Urt. v. 12. November 1963 - 5 StR 363/63).
  • RG, 13.11.1918 - V 813/18

    1. Sind Altarkerzen in katholischen Kirchen dem Gottesdienste gewidmete

    Auszug aus BGH, 03.05.1966 - 1 StR 506/65
    Hierher gehören nicht nur die im kirchenrechtlichen Sinn geweihten und für gottesdienstliche Verrichtungen bestimmten Gegenstände wie Altäre, Kelche oder Monstranzen samt Schmuck und Zubehör (vgl. RG GA 67, 444; RGSt 53, 144; Wesenberg, Strafrechtlicher Schutz der geheiligten Gegenstände 1912 S. 60; Forsthoff, Res sacrae AöR Bd. 31 NF S. 209, 218), hierunter fallen vielmehr auch in der Kirche aufgestellte, angebrachte oder aufbewahrte Gegenstände der religiösen Verehrung (vgl. Schwarz/Dreher, StGB 280 Aufl. § 243 Anm. 1).
  • RG, 21.09.1911 - I 537/11

    Ist die an eine Kirche angebaute Sakristei ein Bestandteil der Kirche und mit ihr

    Auszug aus BGH, 03.05.1966 - 1 StR 506/65
    Daß ein Teil der entwendeten Sachen in der - in das Kirchengebäude baulich einbezogenen - Sakristei aufbewahrt worden war, stand der Anwendung des § 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht entgegen (RGSt 45, 243; Eichmann-Mörsdorf, Lehrbuch des Kirchenrechts 2. Bd, 6, Aufl. S. 246).
  • RG, 01.12.1908 - V 750/08

    Zu welchem Zeitpunkte und in welcher Weise müssen die Beratung und Abstimmung

    Auszug aus BGH, 03.05.1966 - 1 StR 506/65
    Wie die dienstlichen Erklärungen der beteiligten Richter ergeben, hat das Gericht über den schon vor der mündlichen Antragstellung schriftlich eingebrachten Antrag eingehend beraten und den danach mündlich gestellten Antrag nach kurzer, nach außen erkennbarer Verständigung der Gerichtsmitglieder aus den bereits vorher für richtig erkannten Gründen zurückgewiesen Dieses Verfahren kann nicht beanstandet werden (vgl. RGSt 42, 85, 86; OGHSt 2, 193, 195; BGH NJW 1951, 206; Urt. v. 19. August 1954 - 4 StR 232/54 -).
  • BGH, 09.01.1951 - 4 StR 42/50

    Versuchter Mord durch Einwirkung mit lebensgefährlichem Wechselstrom

  • BGH, 19.05.1998 - 1 StR 154/98

    Voraussetzungen bandenmäßigen Handelns bei einer Zweiergruppe; Voraussetzungen

    c) Wie die Revision und der Generalbundesanwalt dargelegt haben, mag es in einzelnen Fällen zweifelhaft erscheinen, ob die Angeklagten "aus einer Kirche oder einem anderen der Religionsausübung dienenden Gebäude oder Raum" eine Sache gestohlen haben, "die dem Gottesdienst gewidmet ist oder der religiösen Verehrung dient" (§ 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 StGB; vgl. dazu BGHSt 21, 64 f. sowie Ruß in LK 11. Aufl. § 243 Rdn. 22 bis 25).
  • FG Hamburg, 05.11.2009 - 3 K 71/09

    Grunderwerbsteuer: Übergang öffentlich-rechtlicher Aufgaben

    d) Neben den vorbeschriebenen gehört zu den kirchlichen Aufgaben - wie im Streitfall - die Verwaltung der für Gottesdienst und Seelsorge gebrauchten öffentlichen Sachen -res sacrae- (vgl. OVG Lüneburg vom 9. Januar 1997 8 K 4934/95, Juris Rd. 26 f; BGH vom 3. Mai 1966 1 StR 506/65, BGHSt 21, 64).
  • BGH, 03.02.1983 - 1 StR 697/82

    Verurteilung wegen Diebstahls - Unterbringung in einem psychatrischen Krankenhaus

    Die Auffassung des Landgerichts, daß auch Sakristeien zur Kirche im Sinne dieser Vorschrift gehören, trifft zu (vgl. BGH NJW 1966, 1420 [richtig: NJW 1966, 1419, 1420 - d. Red.] ).
  • BGH, 10.01.1969 - 4 StR 509/68

    Verurteilung als Mittäter eines Raubes - Unterstellung einer Tatsache als wahr -

    Dieser ist dagegen nicht gehalten, aus der Wahrunterstellung auch dieselben Schlüsse wie der Angeklagte und sein Verteidiger zu ziehen (vgl. OGHSt 1, 208, 212; BGH Urteil vom 3. Mai 1966 - 1 StR 506/65).
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