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   BGH, 30.07.1968 - 2 StR 136/68   

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https://dejure.org/1968,342
BGH, 30.07.1968 - 2 StR 136/68 (https://dejure.org/1968,342)
BGH, Entscheidung vom 30.07.1968 - 2 StR 136/68 (https://dejure.org/1968,342)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 1968 - 2 StR 136/68 (https://dejure.org/1968,342)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 219
  • NJW 1968, 2018
  • MDR 1968, 860
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 23.10.2012 - 1 StR 137/12

    Verwertungsverbot bei berechtigter Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung

    Nach den vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen (BGH, Beschluss vom 30. Juli 1968 - 2 StR 136/68, BGHSt 22, 219), die in der Literatur Zustimmung erfahren haben (Sander/Cirener in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 252 Rn. 36; Ganter in BeckOK-StPO, Ed. 14, § 252 Rn. 20; Diemer in KK-StPO, 6. Aufl., § 252 Rn. 3) und von denen abzuweichen der Senat keinen Anlass sieht, erstreckt sich das Verwertungsverbot des § 252 StPO auch auf Schriftstücke, die der aussageverweigerungsberechtigte Zeuge bei seiner Vernehmung übergeben hat und auf die er sich - wie es der Zeuge Cu. hier ausweislich der von der Revision mitgeteilten Niederschrift vom 16. November 1993 tat - bezogen hat (vgl. z.B. auch BGH, Urteil vom 14. Juni 2005 - 1 StR 338/04; BGH, Beschluss vom 28. August 2000 - 5 StR 300/00; BGH, Beschluss vom 31. März 1998 - 5 StR 13/98).
  • BGH, 08.12.1999 - 5 StR 32/99

    Verwertungsverbot in Fällen unlauterer Verfahrensmanipulation; Zulässigkeit der

    bb) Diese Möglichkeit der Beweissicherung besteht nach der bisherigen Rechtsprechung indessen nicht, wenn der Zeuge - wie hier - bei den früheren Vernehmungen noch kein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO hatte und erst in der Hauptverhandlung von dem inzwischen entstandenen Zeugnisverweigerungsrecht als Angehöriger Gebrauch macht (BGHSt 22, 219; 27, 231; BGHR StPO § 252 - Verwertungsverbot 3; BayObLG NJW 1966, 117; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 252 Rdn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 03.08.1977 - 2 StR 318/77

    Auswirkungen des erst nach der richterlichen Vernehmung erworbenen

    Wenn der Zeuge erst nach seiner richterlichen Vernehmung ein Zeugnisverweigerungsrecht erwirbt und hiervon in der Hauptverhandlung Gebrauch macht, darf der Richter über die frühere Aussage nicht vernommen werden (im Anschluß an BGHSt 22, 219).

    Entsprechend hat der Senat schon in einem ähnlichen Fall entschieden (BGHSt 22, 219), desgleichen der 3. Strafsenat (Urteil vom 16. März 1977 - 3 StR 327/76 -, Veröffentlichung in BGHSt 27, 139, 141 vorgesehen).

  • BGH, 28.08.2000 - 5 StR 300/00

    Versuch der Strafvereitelung (Aufforderung zur Flucht des Mitangeklagten);

    b) Verweigert ein Zeuge in der Hauptverhandlung berechtigt das Zeugnis, so dürfen Schriftstücke, die er anläßlich einer gemäß § 252 StPO unverwertbaren Vernehmung im Ermittlungsverfahren überreicht und auf die er sich bei dieser Vernehmung bezogen hat, ihrerseits gemäß § 252 StPO nicht verlesen und nicht verwertet werden (BGHSt 22, 219; BGHR StPO § 252 - Verwertungsverbot 13; BGH StV 1998, 470).

    Daß die Zeugin bei ihrer Vernehmung im Ermittlungsverfahren mit dem Beschwerdeführer noch nicht verlobt war, ihr mithin, als sie das Schreiben zum Gegenstand ihrer Vernehmung gemacht hatte, noch gar kein Zeugnisverweigerungsrecht zugestanden hatte, ist nach seitheriger Rechtsprechung unerheblich (BGHSt 22, 219, 220).

  • BGH, 20.06.1979 - 2 StR 63/79

    Verurteilung wegen Mordes - Fehlende Belehrung über ein Zeugnisverweigerungsrecht

    Denn das Verwertungsverbot des § 252 StPO greift auch dann ein, wenn das Angehörigkeitsverhältnis erst nach der früheren Vernehmung entstanden ist (BGHSt 22, 219, 220).
  • BGH, 14.06.2005 - 1 StR 338/04

    Zeugnisverweigerungsrecht und Konfrontationsrecht (Verwertungsverbot; Vernehmung

    Das Landgericht hat seine Überzeugung, der Angeklagte habe spätestens seit Ende 1997 über die Genehmigungspflicht der Ausfuhren Bescheid gewußt, allein auf das nichtverwertbare Schreiben (BGHSt 22, 219, 220) der Zeugin T. vom 20. August 2003 gestützt, so daß das Urteil auf der fehlerhaften Verwertung der Angaben in diesem Schreiben beruht.
  • BGH, 30.05.1972 - 4 StR 180/72

    Tatrichter - Angaben eines Zeugen - Verlöbnis - Eidliche Versicherung

    In einem solchen Fall ist auch die richterliche Aussage nicht verwertbar (BGHSt 22, 219, 220 [BGH 30.07.1968 - 2 StR 136/68] m. Hinw. auf BayObLG NJW 1966, 117).
  • BGH, 29.11.1995 - 5 StR 531/95

    Polizeiliche Vernehmung - Verwertungsverbot - Zeugnisverweigerungsrecht

    Nach den in der Entscheidung BGHSt 22, 219 entwickelten Grundsätzen, die in der Literatur Zustimmung gefunden haben (Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 252 Rdn. 28; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 252 Rdn. 12; Schlüchter in SK-StPO § 252 Rdn. 9a; Mayr in KK-StPO 3. Aufl. § 252 Rdn. 3) und von denen abzuweichen kein Anlaß besteht, dürfen Schriftstücke, die ein Zeuge bei seiner polizeilichen Vernehmung überreicht und zum Bestandteil seiner Aussage gemacht, nicht verlesen werden, wenn der Zeuge in der Hauptverhandlung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht.
  • BGH, 31.03.1998 - 5 StR 13/98

    Gerichtliche Verwertung eines von der Zeugin bei der polizeilichen Vernehmung zu

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 22, 219; BGHR § 252 StPO Verwertungsverbot 13) dürfen Schriftstücke, die ein Zeuge bei seiner polizeilichen Vernehmung überreicht und zum Bestandteil seiner Aussage hat werden lassen, nicht verlesen werden, wenn der Zeuge in der Hauptverhandlung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht.
  • BGH, 17.11.1987 - 5 StR 619/87

    Auf die Revision wird das Urteil aufgehoben

    Das Verwertungsverbot nach § 252 StPO greift auch dann ein, wenn das Angehörigenverhältnis erst nach der früheren Vernehmung entstanden ist (BGHSt 22, 219, 220; LR-Gollwitzer, 24. Aufl., § 252 Rdn. 12 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 06.05.1969 - 1 StR 57/69

    Vorwurf der Vornahme unzüchtiger Handlungen an der eigenen Tochter - Umfang des

  • BGH, 16.07.1985 - 5 StR 157/85

    Zulässigkeit der Verwertung einer Mitteilung zwischen dem Beschwerdeführer und

  • BGH, 02.12.1976 - 4 StR 590/76

    Zulässigkeit der Verlesung einer Aussage eines vor der Hauptverhandlung

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