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   BGH, 12.02.1969 - 2 StR 537/68   

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https://dejure.org/1969,295
BGH, 12.02.1969 - 2 StR 537/68 (https://dejure.org/1969,295)
BGH, Entscheidung vom 12.02.1969 - 2 StR 537/68 (https://dejure.org/1969,295)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 1969 - 2 StR 537/68 (https://dejure.org/1969,295)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Abgrenzung zwischen beendetem und nicht beendetem Versuch - Maßgeblichkeit der Vorstellungen des Täters - Überlegungen des Täters nach der letzten Ausführungshandlung

  • rewis.io

    Zur Abgrenzung zwischen beendetem und nicht beendetem Versuch, wenn der Täter mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 330
  • NJW 1969, 1358
  • MDR 1969, 586
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.01.1960 - 4 StR 501/59

    Überzeugung des Gerichts vom Tötungsvorsatz - Abgrenzung des beendeten vom

    Auszug aus BGH, 12.02.1969 - 2 StR 537/68
    Der 4. Strafsenat hat in BGHSt 14, 75 zu einem ähnlich liegenden Fall ausdrücklich nur erörtert, wie zu entscheiden ist, wenn der Täter nicht mehr weiter handelt, weil er annimmt, schon durch sein bisheriges Tun den Erfolg verursacht zu haben.
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Dies gilt in gleicher Weise für den mit direktem Vorsatz und für den lediglich mit bedingtem Vorsatz handelnden Täter (BGHSt 22, 330, 333).
  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

    In einer anderen Entscheidung hat er allein die Vorstellung bei Tatbeginn für beachtlich gehalten, sofern der Täter einen Tatplan hatte (Urteil vom 27. Mai 1975 - 4 StR 130/75); sei kein Tatplan vorhanden, so müsse nach den in BGHSt 14, 75 ff und BGHSt 22, 330 dargelegten Gesichtspunkten entschieden werden (Urteil vom 27. Mai 1975 - 4 StR 130/75; Urteil vom 20. Dezember 1979 - 4 StR 650/79).

    Während in BGHSt 14, 75 der Versuch als beendet angesehen wurde, wenn der Täter weitere Ausführungshandlungen unterläßt, weil er sein bisheriges Tun für erfolgversprechend und die Deliktsverwirklichung für möglich hält, sah der 2. Strafsenat in BGHSt 22, 330 den Versuch bereits dann als beendet an, wenn der Täter den Eintritt des Erfolges für möglich hält, wobei es nicht darauf ankomme, ob er diesen noch billigt.

    Der erkennende Senat hat in mehreren Entscheidungen maßgeblich darauf abgestellt, ob der Angeklagte sich vorstellte, mit seinem bisherigen Tun alles seinerseits Erforderliche oder Ausreichende zur Herbeiführung des Erfolges getan zu haben (Urteil vom 13. Oktober 1971 - 2 StR 450/71; Urteil vom 26. Februar 1975 - 2 StR 14/75; Beschluß vom 24. Oktober 1979 - 2 StR 130/79), oder ob der ohne Tatplan handelnde Täter den Eintritt des Erfolges für möglich hielt, wobei es nicht darauf ankomme, ob er den Erfolg zu diesem Zeitpunkt noch billigte (BGHSt 22, 330, 332, 333).

    Dabei hat er den Begriff des Tatplanes jedoch relativ weit gefaßt; so hat er das Vorhaben des Täters, seinem Opfer so viele Verletzungen beizubringen, bis der erstrebte Erfolg erreicht sei, und die Absicht, ein bestimmtes, mit dem Taterfolg nicht identisches Ziel zu erreichen, einem Tatplan gleichgesetzt (Urteil vom 3. Juni 1964 - 2 StR 125/64; BGHSt 22, 330, 333; Urteil vom 29. Februar 1980 - 2 StR 722/79).

    Die genannten Entscheidungen, die darauf abstellen, ob der Täter den Erfolgseintritt für möglich gehalten habe, weisen allerdings eine Gemeinsamkeit auf: Ihnen lagen Fälle zugrunde, in denen der Täter so viel getan hatte, daß der spätere Eintritt des Erfolges nicht nur entfernt möglich war, sondern als unmittelbare Folge der Tat sehr nahe lag (vgl. BGHSt 14, 75 = tiefer Messerstich in Herznähe; BGHSt 22, 330 = mehrere lebensgefährliche Messerstiche; BGH, Urteil vom 9. Oktober 1979 - 1 StR 438/79 = wuchtige Schläge mit einem Bierkrug gegen den Kopf; BGH, Beschluß vom 23. Juni 1981 - 1 StR 283/81 = Mißhandlung bis zur Bewußtlosigkeit; BGH, Urteil vom 16. Oktober 1980 - 4 StR 530/80 = wuchtiger Schlag mit einem 1 1/2 kg schweren Nageleisen, der unter anderem zum Schädelbruch führte).

  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Sie folgt dabei ersichtlich der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 22, 330, 331; BGH bei Holtz MDR 1980, 628; BGH StV 1981, 67, 514; BGH, Urteil vom 27. Mai 1975 - 4 StR 130/75 - und vom 7. März 1978 - 1 StR 760/77), nach der die Fallgruppen des unbeendeten und des beendeten Versuchs allein nach den Vorstellungen des Täters bei Tatbeginn abzugrenzen sind (kritisch Geilen JZ 1972, 335; Lackner a.a.O. § 24 Anm. 2 b).
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