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   BGH, 19.01.1968 - 4 StR 559/67   

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https://dejure.org/1968,428
BGH, 19.01.1968 - 4 StR 559/67 (https://dejure.org/1968,428)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1968 - 4 StR 559/67 (https://dejure.org/1968,428)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1968 - 4 StR 559/67 (https://dejure.org/1968,428)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versuch eines Diebstahls - Erkundung der Tauglichkeit - Inbesitznahme der Sache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 43, § 248b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Abgrenzung zur bloßen Tatgeneigtheit 2

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 80
  • NJW 1968, 1100
  • MDR 1968, 507
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 20.03.1928 - I 963/27

    1. Kann der Strafantrag auf einen Teil von mehreren in einem Schriftstück

    Auszug aus BGH, 19.01.1968 - 4 StR 559/67
    Dementsprechend umfaßt der Begriff der "Handlung" im Sinne von § 61 StGB nach ständiger Rechtsprechung sowohl des Reichsgerichts als auch des Bundesgerichtshofs grundsätzlich die im Strafantrag bezeichnete Tat nach all ihren rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten, wie sie sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung darstellt (RGSt 5, 97, 99; 24, 12, 14; 62, 83, 89; JW 1936, 2555; DR 1939, 233, 234; BGH NJW 1951, 368; Urteil vom 24. September 1953 - 3 StR 56/53).

    Dies muß er jedoch er klären oder jedenfalls eindeutig erkennbar machen (RGSt 249 12, 14 f; 62, 83, 88 ff; JW a.a.O.; DR a.a.O.; BGH a.a.O.; Schwarz/Dreher, 29. Auflage, § 61 Anm. 2 A c; Schönke/Schröder, 13. Auflage, § 61 Rz 26; vgl. auch Jagusch in LK, 8. Auflage, § 61 Anm. III. 1 c, 2. Abs.).

    Ebenso ist es beim Mangel gewollter Begrenzung ohne Bedeutung, wenn im Strafantrag nur bestimmte rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte hervorgehoben werden (RGSt 5, 97, 100; 24, 12, 14; 62, 83, 89).

  • RG, 13.02.1893 - 4117/92

    1. Kann ein gegen einen erkennenden Richter angebrachtes Ablehnungsgesuch,

    Auszug aus BGH, 19.01.1968 - 4 StR 559/67
    Dementsprechend umfaßt der Begriff der "Handlung" im Sinne von § 61 StGB nach ständiger Rechtsprechung sowohl des Reichsgerichts als auch des Bundesgerichtshofs grundsätzlich die im Strafantrag bezeichnete Tat nach all ihren rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten, wie sie sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung darstellt (RGSt 5, 97, 99; 24, 12, 14; 62, 83, 89; JW 1936, 2555; DR 1939, 233, 234; BGH NJW 1951, 368; Urteil vom 24. September 1953 - 3 StR 56/53).

    Ebenso ist es beim Mangel gewollter Begrenzung ohne Bedeutung, wenn im Strafantrag nur bestimmte rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte hervorgehoben werden (RGSt 5, 97, 100; 24, 12, 14; 62, 83, 89).

  • RG, 08.10.1881 - 1979/81

    1. Ist der erkennende Richter befugt, wenn der Strafantrag die Handlung nur unter

    Auszug aus BGH, 19.01.1968 - 4 StR 559/67
    Dementsprechend umfaßt der Begriff der "Handlung" im Sinne von § 61 StGB nach ständiger Rechtsprechung sowohl des Reichsgerichts als auch des Bundesgerichtshofs grundsätzlich die im Strafantrag bezeichnete Tat nach all ihren rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten, wie sie sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung darstellt (RGSt 5, 97, 99; 24, 12, 14; 62, 83, 89; JW 1936, 2555; DR 1939, 233, 234; BGH NJW 1951, 368; Urteil vom 24. September 1953 - 3 StR 56/53).

    Ebenso ist es beim Mangel gewollter Begrenzung ohne Bedeutung, wenn im Strafantrag nur bestimmte rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte hervorgehoben werden (RGSt 5, 97, 100; 24, 12, 14; 62, 83, 89).

  • BGH, 24.09.1953 - 3 StR 56/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.01.1968 - 4 StR 559/67
    Dementsprechend umfaßt der Begriff der "Handlung" im Sinne von § 61 StGB nach ständiger Rechtsprechung sowohl des Reichsgerichts als auch des Bundesgerichtshofs grundsätzlich die im Strafantrag bezeichnete Tat nach all ihren rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten, wie sie sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung darstellt (RGSt 5, 97, 99; 24, 12, 14; 62, 83, 89; JW 1936, 2555; DR 1939, 233, 234; BGH NJW 1951, 368; Urteil vom 24. September 1953 - 3 StR 56/53).
  • BGH, 16.01.1951 - 3 StR 45/50
    Auszug aus BGH, 19.01.1968 - 4 StR 559/67
    Dementsprechend umfaßt der Begriff der "Handlung" im Sinne von § 61 StGB nach ständiger Rechtsprechung sowohl des Reichsgerichts als auch des Bundesgerichtshofs grundsätzlich die im Strafantrag bezeichnete Tat nach all ihren rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten, wie sie sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung darstellt (RGSt 5, 97, 99; 24, 12, 14; 62, 83, 89; JW 1936, 2555; DR 1939, 233, 234; BGH NJW 1951, 368; Urteil vom 24. September 1953 - 3 StR 56/53).
  • BGH, 10.09.1953 - 1 StR 758/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.01.1968 - 4 StR 559/67
    Vielmehr genügt es, wenn eine tätige, das geschützte Rechtsgut unmittelbar gefährdende Beziehung zum Angriffsgegenstand hergestellt wird (BGHSt 4, 333, 334) [BGH 10.09.1953 - 1 StR 758/52] , wenn die Handlungsweise des tatentschlossenen Angeklagten einen derartigen unmittelbaren Angriff auf das geschützte Rechtsgut enthält, daß es dadurch bereits gefährdet und die unmittelbar sich anschließende Herbeiführung des Enderfolges nahegerückt ist (BGHSt 2, 380, 381) [BGH 07.02.1952 - 5 StR 12/52] .
  • BGH, 07.02.1952 - 5 StR 12/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.01.1968 - 4 StR 559/67
    Vielmehr genügt es, wenn eine tätige, das geschützte Rechtsgut unmittelbar gefährdende Beziehung zum Angriffsgegenstand hergestellt wird (BGHSt 4, 333, 334) [BGH 10.09.1953 - 1 StR 758/52] , wenn die Handlungsweise des tatentschlossenen Angeklagten einen derartigen unmittelbaren Angriff auf das geschützte Rechtsgut enthält, daß es dadurch bereits gefährdet und die unmittelbar sich anschließende Herbeiführung des Enderfolges nahegerückt ist (BGHSt 2, 380, 381) [BGH 07.02.1952 - 5 StR 12/52] .
  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

    Die Rechtsprechung hat schon unter der Geltung des § 43 Abs. 1 StGB a.F. vielfach, wenn auch nicht ausschließlich, die "subjektive Lehre mit objektivem Einschlag" (LK a.a.O. Rdn. 14), die "individuell-objektive Theorie" (Rudolphi in Syst. Komm. StGB § 22 Rdn. 9; Welzel a.a.O. § 24 III 3), die andere als (subjektiv-objektiv) gemischte Methode bezeichnen (vgl. Dreher, StGB 35. Aufl. § 22 Anm. 5), vertreten (vgl. BGHSt 1, 115, 116; 16, 34, 37; 19, 350, 351; 22, 80, 82; 24, 72, 79).

    Die Bedeutung der Begriffsbestimmung des § 22 StGB n.F. liegt trotzdem nicht nur in der Anerkennung des Tatvorsatzes als alleiniger Beurteilungsgrundlage, also im Absehen von der "natürlichen Auffassung" des außenstehenden Beobachters (vgl. dazu BGHSt 2, 380, 381; 9, 62, 64; BGH GA 1953, 50; BGH NJW 1954, 567 Nr. 24) und in der Nichterwähnung des Gedankens der unmittelbaren Gefährdung des geschützten Rechtsguts (vgl. dazu BGHSt 9, 62, 64; 20, 150, 151; 22, 80, 82; BGH bei Dallinger MDR 1973, 728), sondern auch und in erster Linie in der Billigung des von Welzel (vgl. a.a.O. § 24 III) entwickelten Bewertungsmaßstabs.

  • BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78

    Unmittelbares Ansetzen bei einem Kraftfahrzeugdiebstahl - Beschaffen eines

    Das Versuchsstadium erstreckt sich dementsprechend auf Handlungen, die im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (vgl. BGHSt 22, 81, 82; BGH 4 StR 71/73 vom 8. März 1973 bei Dallinger MDR 1973, 728).
  • BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90

    Straftaten gegen das Leben: Mordmerkmal Heimtücke

    In den Fällen, in denen ein unbedingter Tatentschluß gefaßt ist, den der Täter in der Ausführung aber vom Eintritt bestimmter Umstände abhängig macht, kann eine Versuchshandlung zwar schon vor dem "Bedingungseintritt" zu bejahen sein (vgl. BGHSt 22, 80 ; ferner Eser a.a.O. Rdn. 19 mit Nachweisen).
  • BGH, 14.01.2020 - 4 StR 397/19

    Versuch (unmittelbares Ansetzen bei Qualifikationstatbestand des

    Ein unmittelbares Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung besteht in einem Verhalten des Täters, das nach seiner Vorstellung in ungestörtem Fortgang ohne weitere Zwischenakte zur - vollständigen - Tatbestandsverwirklichung führt oder im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang in die Tatbestandsverwirklichung einmündet (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 31. Oktober 2018 - 2 StR 281/18, BGHSt 63, 228, 234; vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, NStZ 2015, 207 und vom 27. September 2011 - 4 StR 454/11, BGHR StGB § 176 Abs. 1 Versuch 1; Urteile vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 346/12, NStZ 2013, 156, 157; vom 12. Februar 1998 - 4 StR 428/97, BGHSt 44, 34, 40; vom 26. Oktober 1978 - 4 StR 429/78, BGHSt 28, 162, 163; vom 16. September 1975 - 1 StR 264/75, BGHSt 26, 201, 203 f.; vom 19. Januar 1968 - 4 StR 559/67, BGHSt 22, 80, 81; siehe auch BGH, Beschluss vom 18. November 1985 - 3 StR 291/85, BGHSt 33, 370, 376).
  • BGH, 26.08.1986 - 1 StR 351/86

    Aufbrechen der Tür - §§ 211, 22, 23 StGB, unmittelbares Ansetzen; § 52 StGB; § 21

    Dies ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (BGHSt 22, 80, 81 [BGH 19.01.1968 - 4 StR 559/67]; 26, 201, 202 ff. [BGH 16.09.1975 - 1 StR 264/75]; 28, 162, 163 [BGH 26.10.1978 - 4 StR 429/78]; 30, 363, 364 [BGH 26.01.1982 - 4 StR 631/81]; 31, 178, 182 [BGH 21.12.1982 - 1 StR 662/82]/183;Urt. vom 22. November 1983 - 1 StR 661/83 - BGH GA 1980, 24/25;Urt. vom 29. April 1976 - 4 StR 117/76; vgl. ferner BGH NStZ 1983, 462 sowieBeschl.
  • BGH, 05.08.1980 - 1 StR 376/80

    Inverkehrbringen gefälschter Wertpapiere - Abschieben an einen Eingeweihten

    Das Versuchsstadium erstreckt sich dementsprechend auf Handlungen, die in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen oder zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (BGHSt 22, 80, 82; 28, 162, 163).
  • BGH, 09.01.1985 - 3 StR 502/84

    Übergang der Nebenklagebefugnis hinsichtlich einer vorsätzlichen Körperverletzung

    Da eine Beschränkung der von der Nebenklägerin gewünschten Strafverfolgung auf das Tötungsdelikt weder erklärt noch sonst eindeutig erkennbar war, umfaßte das Nebenklagebegehren und damit der Strafantrag den gesamten geschichtlichen Vorgang, welcher der Beschuldigung zugrunde lag (vgl. BGH NJW 1951, 368; Urt. vom 19. Januar 1968 - 4 StR 559/67 - m. w. Nachw.).
  • BGH, 01.09.1992 - 1 StR 484/92

    Abbruch eines Banküberfalls, weil die Kassenbox entgegen der Tätererwartung nicht

    Ein Versuch liegt des halb vor, wenn der Täter Handlungen begeht, die im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (BGHSt 22, 80, 82; 28, 162, 163).
  • BGH, 04.08.1970 - 1 StR 229/70

    Freie Beweiswürdigung einer Strafkammer - Verwirklichung des Tatbestands der

    Eine Handlung ist dann als Anfang der Verbrechensausführung und damit als Beginn des Versuchs anzusehen, wenn sie bei Berücksichtigung des Täterplanes eine unmittelbare Gefährdung des geschützten Rechtsgutes mit sich bringt (BGHSt 2, 300; 3, 297, 4, 333; 20, 150 [BGH 19.01.1965 - 1 StR 497/64]; 22, 80) [BGH 17.01.1968 - 2 StR 523/67].

    Es ist nicht erforderlich, daß sie bereits ein Tatbestandsmerkmal verwirklicht (BGHSt 4, 333; 22, 80) [BGH 17.01.1968 - 2 StR 523/67]und im Falle der beabsichtigten Unzucht schon für sich allein betrachtet unzüchtig ist (BGH, Urteil vom 3. Dezember 1953 - 3 StR 599/53 - vgl. auch Pfeiffer/Maul/Schulte a.a.O.).

  • BGH, 05.05.1981 - 1 StR 145/81

    Definition der niedrigen Beweggründe im Fall einer Ehebruchssituation

    Bei dieser Sachlage bedarf keiner Erörterung, ob und in welchem Umfang die subjektiven Voraussetzungen des Handelns aus niedrigen Beweggründen gegeben sind (vgl. BGHSt 22, 80).
  • BGH, 09.06.1988 - 1 StR 225/88

    Kriegswaffen - Vertragsvermittlung - Vorbereitungshandlungen

  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 789/82

    Überschreiten der Grenze von der Vorbereitungshandlung zum Versuch bei einer

  • BGH, 10.06.1980 - 1 StR 237/80

    Voraussetzungen des Versuchs einer Vergewaltigung - Inhalt des Versuchsstadiums -

  • OLG Köln, 02.04.1979 - 3 Ss 24/79

    Fehlerhafte Auslegung des "Zueigenmachens einer Verunglimpfung des Staates" durch

  • KG, 04.09.2000 - 1 Ss 192/00
  • BGH, 22.11.1983 - 1 StR 661/83

    Strafbarkeit wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Anforderungen an

  • BGH, 24.11.1970 - 1 StR 544/70

    Unabhängigkeit der Dauer und Intensität für die Annahme einer unzüchtigen

  • BGH, 26.07.1979 - 4 StR 304/79

    Annahme einer versuchten räuberischen Erpressung bei Anfertigung einer Anweisung

  • BGH, 11.11.1975 - 1 StR 491/75

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung des

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