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   BGH, 17.10.1972 - 1 StR 423/72   

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BGH, 17.10.1972 - 1 StR 423/72 (https://dejure.org/1972,978)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1972 - 1 StR 423/72 (https://dejure.org/1972,978)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1972 - 1 StR 423/72 (https://dejure.org/1972,978)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen des gemeinschaftlichen Diebstahls von Kunstgegenständen aus bayerischen Kirchen - Rüge der Verletzung formellen und sachlichen Rechts - Ablehnung eines in der Hauptverhandlung gestellten Beweisantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 19
  • NJW 1973, 65
  • MDR 1973, 151
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.09.1952 - 3 StR 374/52

    Gefährliche Gewohnheitsverbrecher

    Auszug aus BGH, 17.10.1972 - 1 StR 423/72
    Hiernach bestand für das Gericht keine dringende Veranlassung zu einer weiteren Aufklärung im Sinne des Revisionsvorbringens (vgl. BGHSt 3, 169).
  • BGH, 19.07.1972 - 3 StR 66/72

    Strafschärfende Berücksichtigung einer im Zentralregister bereits getilgten oder

    Auszug aus BGH, 17.10.1972 - 1 StR 423/72
    Träfe letzteres zu, wäre dem Revisionsvortrag grundsätzlich zu folgen (BGH, Urteil vom 19. Juli 1972 - 3 StR 66/72 = MDR 1972, 879 = JZ 1972, 635; s. hierzu auch Dreher JZ 1972, 618, 620), wobei eine entsprechende Anwendung des § 49 Abs. 1 BZRG auf die Eintragung von Zuchtmitteln (vgl. BayObLG, Beschluß vom 29. Juni 1972 - RReg. 2 St 2/72) - ohne abschließende Entscheidung insoweit - unterstellt werden könnte.
  • BGH, 23.11.1954 - 2 StR 4/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.10.1972 - 1 StR 423/72
    Dagegen war nicht daran gedacht, eine einmal eingetretene Tilgungsreife, die nach allgemeiner Rechtsansicht sachlich der Tilgung gleichzusetzen ist (RGSt 64, 146, 147; BGHSt 7, 58, 60 [BGH 23.11.1954 - 2 StR 4/54]; BGHSt 20, 205, 207 [BGH 02.04.1965 - 4 StR 119/65]; Hartung JR 1952, 42, 45), gegebenenfalls nachträglich in Frage zu stellen (vgl. Dalcke/Fuhrmann/Schäfer, Strafrecht und Strafverfahren 37. Aufl., D 5, Anm. 1 zu § 2 StrTilgG).
  • BGH, 02.04.1965 - 4 StR 119/65

    Verletzung der Aufklärungspflicht bei der Prüfung rückfallbegründender Tatsachen

    Auszug aus BGH, 17.10.1972 - 1 StR 423/72
    Dagegen war nicht daran gedacht, eine einmal eingetretene Tilgungsreife, die nach allgemeiner Rechtsansicht sachlich der Tilgung gleichzusetzen ist (RGSt 64, 146, 147; BGHSt 7, 58, 60 [BGH 23.11.1954 - 2 StR 4/54]; BGHSt 20, 205, 207 [BGH 02.04.1965 - 4 StR 119/65]; Hartung JR 1952, 42, 45), gegebenenfalls nachträglich in Frage zu stellen (vgl. Dalcke/Fuhrmann/Schäfer, Strafrecht und Strafverfahren 37. Aufl., D 5, Anm. 1 zu § 2 StrTilgG).
  • BayObLG, 29.06.1972 - RReg. 2 St 2/72

    Verwertungsverbot für Eintragungen aus der Erziehungskartei (dem

    Auszug aus BGH, 17.10.1972 - 1 StR 423/72
    Träfe letzteres zu, wäre dem Revisionsvortrag grundsätzlich zu folgen (BGH, Urteil vom 19. Juli 1972 - 3 StR 66/72 = MDR 1972, 879 = JZ 1972, 635; s. hierzu auch Dreher JZ 1972, 618, 620), wobei eine entsprechende Anwendung des § 49 Abs. 1 BZRG auf die Eintragung von Zuchtmitteln (vgl. BayObLG, Beschluß vom 29. Juni 1972 - RReg. 2 St 2/72) - ohne abschließende Entscheidung insoweit - unterstellt werden könnte.
  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Auszug aus BGH, 17.10.1972 - 1 StR 423/72
    Auf die Möglichkeit des Vorhandenseins umfangreicherer Kenntnisse und Erfahrungen bei anderen Sachverständigen kam es nicht an (BGH GA 1961, 241; BGHSt 23, 176, 186) [BGH 21.11.1969 - 3 StR 249/68].
  • BGH, 16.06.1970 - 1 StR 27/70

    Anforderungen an die Verletzung des Verfahrensrecht und des sachlichen Rechts bei

    Auszug aus BGH, 17.10.1972 - 1 StR 423/72
    Die Strafkammer ist mit Recht von der Sachkunde des mit der Begutachtung beauftragten Landgerichtsarztes ausgegangen (vgl. BGHSt 23, 311).
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 17.10.1972 - 1 StR 423/72
    Sie ist zwar kurz, enthält aber die wesentlichen Zumessungserwägungen und genügt deshalb den gestellten Anforderungen (vgl. BGHSt 24, 268 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]).
  • RG, 29.04.1930 - I 94/29

    1. Wie berechnet sich die Tilgungsreife einer vor dem Inkrafttreten des

    Auszug aus BGH, 17.10.1972 - 1 StR 423/72
    Dagegen war nicht daran gedacht, eine einmal eingetretene Tilgungsreife, die nach allgemeiner Rechtsansicht sachlich der Tilgung gleichzusetzen ist (RGSt 64, 146, 147; BGHSt 7, 58, 60 [BGH 23.11.1954 - 2 StR 4/54]; BGHSt 20, 205, 207 [BGH 02.04.1965 - 4 StR 119/65]; Hartung JR 1952, 42, 45), gegebenenfalls nachträglich in Frage zu stellen (vgl. Dalcke/Fuhrmann/Schäfer, Strafrecht und Strafverfahren 37. Aufl., D 5, Anm. 1 zu § 2 StrTilgG).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2020 - 1 S 3000/19

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen strafrechtlicher Verurteilungen;

    Unerheblich ist hingegen, zu welchem Zeitpunkt das spätere Urteil rechtskräftig wurde (Anschluss an BGH, Urt. v. 17.10.1972 - 1 StR 423/72 - BGHSt 25, 19, und Beschl. v. 22.04.1980, a.a.O.).

    Unerheblich ist hingegen, zu welchem Zeitpunkt das spätere Urteil rechtskräftig wurde (vgl. BGH, Urt. v. 17.10.1972 - 1 StR 423/72 - BGHSt 25, 19; Beschl. v. 22.04.1980 - 1 StR 625/79 - BGHSt 29, 252; Tolzmann, a.a.O., § 47 Rn. 17; Bücherl, a.a.O., § 45 BZRG Rn. 5 und § 47 Rn. 13; Rebmann/Uhlig, a.a.O., § 47 Rn. 14).

    Dagegen war nicht daran gedacht, eine einmal eingetretene Tilgungsreife, die nach allgemeiner Rechtsansicht sachlich der Tilgung gleichzusetzen ist (...), gegebenenfalls nachträglich in Frage zu stellen" (BGH, Urt. v. 17.10.1972, a.a.O., zum früheren § 2 StrTilgG).

    Gerade, weil "eine neue Verurteilung lediglich auf noch laufende Tilgungsfristen hemmenden Einfluss haben" soll, stellt auch der Bundesgerichtshof bei der Auslegung der § 45 Abs. 2 Satz 1, § 46, § 47 Abs. 3 Satz 1 BZRG darauf ab, ob die spätere Verurteilung noch vor Ablauf der sich aus § 46 BZRG ergebenden Frist verkündet wurde (vgl. erneut BGH, Urt. v. 17.10.1972, a.a.O.; Beschl. v. 22.04.1980, a.a.O.).

    bb) Ebenfalls ohne Erfolg bleibt der Einwand des Antragstellers, die zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 17.10.1972 (a.a.O.) und vom 22.04.1980 (a.a.O.), in denen der Bundesgerichtshof - was der Antragsteller einräumt - für den Eintritt der Tilgungshemmung auf den Zeitpunkt der erstinstanzlichen späteren Verurteilung und nicht auf den Zeitpunkt des Eintritts der Rechtskraft der späteren Verurteilung abgestellt hat, stünden im Widerspruch zur jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

    Den genannten Entscheidungen aus den Jahren 1982, 1999 und 2015 ist insbesondere nicht zu entnehmen, dass der Bundesgerichtshof für die Prüfung, ob eine spätere Verurteilung im Sinne von § 47 Abs. 3 Satz 1 BZRG noch vor dem Ablauf der nach § 46 BZRG errechneten Frist ergangen ist, entgegen seiner früheren Rechtsprechung (vgl. erneut BGH, Urt. v. 17.10.1972, a.a.O., und Beschl. v. 22.04.1980, a.a.O.) auf einen anderen Zeitpunkt als den der Verkündung des "ersten Urteils" abstellen wollte.

  • BGH, 22.04.1980 - 1 StR 625/79

    Übernahmeverbot und Verwertungsverbot eines Registereintrags - Grundlagen der

    Auch für die Anwendung des § 60 Abs. 3 Nr. 1 BZRG ist der Zeitpunkt der Verkündung, nicht derjenige der Rechtskraft der Verurteilung maßgebend (im Anschluß an BGHSt 25, 19).

    Auch für die Anwendung des § 60 Abs. 3 Nr. 1 BZRG ist der Zeitpunkt der Verkündung, nicht derjenige der Rechtskraft der Verurteilung maßgebend (im Anschluß an BGHSt 25, 19).

    An der von ihm beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Bayerische Oberste Landesgericht durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Oktober 1972 - 1 StR 423/72 - (BGHSt 25, 19) gehindert, nach dem für die Hemmungswirkungen des § 45 Abs. 3 BZRG grundsätzlich der Zeitpunkt der Verkündung und nicht derjenige der Rechtskraft des Urteils maßgeblich ist.

    In der Sache selbst hält der Senat an der in seinem Urteil vom 17. Oktober 1972 - 1 StR 423/72 - (BGHSt 25, 19) vertretenen Rechtsauffassung fest.

    Gleichwohl hat der Gesetzgeber - in Übereinstimmung mit dem früheren Strafregisterrecht (vgl. hierzu BGHSt 25, 19, 21 ff) - nicht etwa den (späteren) Zeitpunkt des Eintritts der Rechtskraft, der im Register an keiner Stelle in Erscheinung tritt, zum Anknüpfungspunkt der registerrechtlichen Regelung gewählt, sondern sich für das Verkündungsdatum entschieden.

    Nach den Erörterungen im Gesetzgebungsverfahren ist gerade auch die im Urteil des Senats vom 17. Oktober 1972 - 1 StR 423/72 - (BGHSt 25, 19) vertretene Rechtsauffassung Anlaß für die gesetzliche Regelung der Überliegefrist gewesen.

  • VG Regensburg, 21.03.2019 - RN 5 K 17.1292

    Widerruf einer Maklererlaubnis

    Auf die Art und Höhe der einzelnen Verurteilung oder auf den Zeitpunkt der Rechtskraft der Neuverurteilung kommt es hingegen nicht an (vgl. BGH, Urteil vom 28.03.2001 -3 StR 463/00 und BGHSt 25, 19 (23)).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2009 - 13 S 116/09

    Bundeszentralregister; Rechtskraft; Zeitpunkt der strafgerichtlichen

    Es entspricht indes allgemeinen registerrechtlichen Grundsätzen bezüglich des Laufs von Tilgungsfristen, die von strafrechtlichen Verurteilungen abhängig sind, auf den Tag der Verkündung und nicht auf den Tag der Rechtskraft abzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 22.4.1980 - 1 StR 625/79 - BGHSt 29, 252; Urteil vom 17.10.1972 - 1 StR 423/72 - BGHSt 25, 19).
  • BGH, 22.03.2000 - 5 StR 88/00

    Verwertungsverbot von im Bundeszentralregister bereits getilgten Eintragungen

    "Gleichwohl können die ... an sich rechtsfehlerfreien Aussprüche über die Einzelstrafen und über die Gesamtstrafe nicht bestehen bleiben, da die Strafkammer zu Lasten des Angeklagten zwei tilgungsreife Vorstrafen berücksichtigt hat (UA S. 72 unten sowie 74 oben)." Zum "Zeitpunkt der Urteilsverkündung am 27. September 1999 (war) gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 1 a i.V.m. § 36 Abs. -1 Satz 1 BZRG (zum Fristbeginn BGHSt 25, 19, 23) für beide Vorverurteilungen Tilgungsreife mit der Folge eingetreten, dass diese Eintragungen gemäß § 51 Abs. 1 BZRG nicht mehr zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden durften.
  • OLG München, 28.10.2005 - 32 Wx 110/05

    Bestimmung des Geschäftswertes von GmbH-Anteilen nach § 19 KostO

    Ist aber im Gesellschaftsvertrag die Abfindung in wirksamer Weise bestimmt, so ist diese für die Schätzung maßgebend, sofern der bestimmte Abfindungsbetrag nicht nach gesellschaftsrechtlichen Gesichtspunkten eine unangemessen niedrige Abfindung (vgl. hierzu BGH NJW 1985, 192; BGH NJW 1973, 65; BGH WPM 1993, 2008) ergibt und deshalb anzupassen ist.
  • OLG Hamm, 12.11.1982 - 1 Ss 1932/82
    Daß für die Hemmung einer Tilgungsfrist durch eine neue Verurteilung nach § 45 Abs. 3 BZRG grundsätzlich der Zeitpunkt der Verkündung der verurteilenden neuen Entscheidung maßgebend ist (so BGHSt 25, 19), ändert nichts daran, daß das Berufungsgericht die im Zeitpunkt seiner Entscheidung bestehende Tilgungsreife der Vorverurteilungen beachten muß und diese nicht mehr strafschärfend berücksichtigen darf.
  • BGH, 03.05.1984 - 4 StR 209/84

    Verwertungsverbots bezüglich Vorverurteilungen

    Die am 23. Januar 1979 - mithin nach Eintritt der Tilgungsreife - erfolgte weitere Verurteilung (UA S. 8) konnte die Rechtswirkungen des § 45 Abs. 3 BZRG nicht mehr nach sich ziehen, auch wenn die dem Erkenntnis vom 23. Januar 1979 zugrunde liegende Tat noch während des Laufs der Tilgungsfrist begangen worden sein dürfte (BGHSt 25, 19, 22, 23; OLG Karlsruhe, MDR 1973, 158 [OLG Karlsruhe 14.07.1972 - 2 Ss 79/72]).
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