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   BGH, 02.10.1974 - 3 StR 259/74   

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https://dejure.org/1974,392
BGH, 02.10.1974 - 3 StR 259/74 (https://dejure.org/1974,392)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1974 - 3 StR 259/74 (https://dejure.org/1974,392)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1974 - 3 StR 259/74 (https://dejure.org/1974,392)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gesetzeskonkurrenz zwischen erpresserischem Menschenraub und Geiselnahme - Bedrohung einer anwesenden Person mit Erschießen zur Veranlassung der Bankangestellten zur Herausgabe von Geld - Drohung mit dem Tode des Opfers als Drohung mit empfindlichem Übel - Verhältnis ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1974) § 239a, § 239b, § 73

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 386
  • NJW 1975, 63
  • MDR 1975, 66
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 19.09.2001 - 2 StR 240/01

    Schwerer Raub; Erpressung (Grunddelikt zum Raub); Sichbemächtigen;

    Zwischen erpresserischem Menschenraub und Geiselnahme besteht Gesetzeskonkurrenz (Subsidiarität), wenn die Geiselnahme allein dem Zweck dient, durch Bedrohung des Opfers eine unrechtmäßige Bereicherung zu erlangen (vgl. BGHSt 25, 386).
  • BGH, 05.03.2003 - 2 StR 494/02

    Erpresserischer Menschenraub; Sichbemächtigen; Bemächtigungslage; Stabilisierung;

    Zwischen erpresserischem Menschenraub und Geiselnahme besteht Gesetzeskonkurrenz (Subsidiarität), wenn die Geiselnahme allein dem Zweck dient, durch Bedrohung des Opfers eine unrechtmäßige Bereicherung zu erlangen (vgl. BGHSt 25, 386).
  • BGH, 06.11.1974 - 3 StR 200/74

    Banküberfall - § 249 StGB, Vollendung der Wegnahme; § 52 StGB:

    Zwischen erpresserischem Menschenraub und Geiselnahme besteht Tateinheit, wenn die Geiselnahme sowohl dem Ziel eines unrechtmäßigen Vermögensvorteils als auch anderen Zwecken dient (im Anschluß an BGHSt [Beschluß vom 2. Oktober 1974 - 3 StR 259/74-]).

    Zwar tritt, wie der Senat in seinem zum Abdruck in der Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshofs bestimmten Beschluß vom 2. Oktober 1974 - 3 StR 259/74 - entschieden hat, § 239 b StGB aus dem Gesichtspunkt der Subsidiarität hinter § 239 a StGB zurück, wenn die Geiselnahme nur dem Zweck dient, durch Bedrohung des Opfers eine unrechtmäßige Bereicherung zu erlangen.

  • BGH, 15.10.1991 - 4 StR 349/91

    Verurteilung auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage; Wahlfeststellung zwischen

    Eine Verurteilung wegen der für den Fall der milderen Alternative zusätzlich tateinheitlich verwirklichten Verabredung zum erpresserischen Menschenraub (§ 239 a Abs. 1 StGB) durch die beabsichtigte Erpressung von Lösegeld und Fluchtfahrzeug - außer der eigenen Freilassung (vgl. zur Konkurrenz BGHSt 25, 386, 387; 26, 24, 28 f) - käme hingegen wegen nochmaliger Anwendung des Zweifelssatzes nicht in Betracht (vgl. BGHSt 15, 266; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 261 Rdn. 162).
  • BGH, 16.10.1987 - 2 StR 258/87

    Identität bei Änderung des Tatbildes zwischen Anklage und Urteil

    Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfaßt den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (BGHSt 10, 396 ff; 22, 307 f [BGH 20.12.1968 - 1 StR 508/67]; 25, 388 f [BGH 02.10.1974 - 3 StR 259/74]; 27, 170, 172 [BGH 31.03.1977 - 4 ARs 8/77]; 29, 341 f [BGH 26.09.1980 - StB 32/80]).
  • BGH, 07.03.1996 - 1 StR 688/95

    Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht (Sperrung von Schriftstücken; unzulässige

    Dazu weist der Senat darauf hin, daß Geiselnahme (§ 239b StGB) gegenüber erpresserischem Menschenraub (§ 239a StGB) bei gleichartigem Zweck der qualifizierten Nötigung subsidiär ist (BGHSt 25, 386; 26, 24, 28; BGH NStZ 1993, 39).
  • BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92

    Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs und Geiselnahme - Ziel des

    In solchen Fällen, in denen der Täter die Absicht sowohl der Erpressung als auch der Nötigung hat, mithin das Rechtsgut des Vermögens und dasjenige der allgemeinen Entscheidungsfreiheit angreift, stehen die Tatbestände des § 239 a und des § 239 b StGB in Tateinheit zueinander (BGHSt 25, 386, 387 [BGH 02.10.1974 - 3 StR 259/74]; 26, 24, 28; Eser in Schönke/Schröder § 239 b Rdn. 20).
  • BGH, 11.04.2002 - 4 StR 2/02

    Erpresserischer Menschenraub; schwere räuberische Erpressung; Sichbemächtigen

    Nach ständiger Rechtsprechung macht sich der Täter eines Banküberfalls - tateinheitlich zum Erpressungsdelikt - auch wegen erpresserischen Menschenraubs schuldig, wenn er die durch den Einsatz einer (Schein-)Waffe erlangte physische Herrschaft über einen Bankkunden dazu ausnutzt, den Kassierer zu veranlassen, ihm aus Angst um das Leben des Bankkunden die erstrebte Beute zu übergeben (vgl. nur BGHSt 25, 386; BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Sichbemächtigen 1, 6, 7, 8).
  • BGH, 21.11.2001 - 2 StR 400/01

    Schwere räuberische Erpressung; Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer;

    Zwischen erpresserischem Menschenraub und Geiselnahme besteht hier keine Gesetzeskonkurrenz (Subsidiarität), weil die Geiselnahme nicht allein dem Zweck diente, durch Bedrohung des Tatopfers eine unrechtmäßige Bereicherung zu erlangen, sondern auch dazu, die sexuellen Handlungen zu erreichen (vgl. BGHSt 25, 386; BGH, Urt. vom 19. September 2001 - 2 StR 240/01).
  • BGH, 10.03.1998 - 1 StR 731/97

    Gemeinschaftlicher räuberischer Angriff auf Kraftfahrer in Tateinheit mit Raub,

    Dieser wird, sofern die zur erneuten Entscheidung berufene Kammer sowohl zur Annahme eines erpresserischen Menschenraubs als auch einer Geiselnahme gelangen sollte, für das Konkurrenzverhältnis zwischen beiden Delikten von Belang sein (vgl. BGHSt 25, 386, 387 [BGH 02.10.1974 - 3 StR 259/74]; 26, 24, 28; BGHR StGB § 239 b Konkurrenzen 1; BGH StV 1996, 577, 578).
  • BGH, 02.06.2005 - 3 StR 164/05

    Erpresserischer Menschenraub; Geiselnahme; Gesetzeskonkurrenz

  • BGH, 23.03.1988 - 3 StR 31/88

    Erpresserischer Menschenraub in Tateinheit mit versuchter schwerer räuberischer

  • BGH, 26.02.1980 - 5 StR 9/80

    Verurteilung wegen versuchten erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit

  • BGH, 23.07.1992 - 4 StR 260/92

    Tateinheit von schwerem Raub und Geiselnahme

  • BGH, 23.09.1982 - 1 StR 522/82

    Rückverweisung des Strafausspruchs

  • BGH, 14.01.1986 - 1 StR 626/85

    Unterlassen eines zusätzlichen Delikts als Strafmilderungsgrund für die begangene

  • BGH, 10.08.1977 - 2 StR 345/77

    Strafbarkeit wegen erpresserischem Menschenraub bei einer ausschließlich der

  • BGH, 04.12.1974 - 2 StR 596/74

    Rechtsmittel

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