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   BGH, 27.02.1975 - 4 StR 310/74   

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BGH, 27.02.1975 - 4 StR 310/74 (https://dejure.org/1975,316)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1975 - 4 StR 310/74 (https://dejure.org/1975,316)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1975 - 4 StR 310/74 (https://dejure.org/1975,316)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tatbestandsvoraussetzungen eines räuberischen Diebstahls - Zeitpunkt der Vollendung eines Diebstahls - Betreffen eines Diebes auf frischer Tat - Abgrenzung zwischen Raub und räuberischem Diebstahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 252

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 95
  • NJW 1975, 1176
  • MDR 1975, 590
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61

    Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

    Auszug aus BGH, 27.02.1975 - 4 StR 310/74
    Der Zeitpunkt der Vollendung, nicht derjenige der tatsächlichen Beendigung des Diebstahls entscheidet nach fast einhelliger Ansicht in der Rechtsprechung und im Schrifttum über die Abgrenzung des räuberischen Diebstahls vom Raub (RGSt 73, 343, 346; BGHSt 9, 255, 257; 13, 64; 16, 271, 277; BGH NJW 1968, 2386; BGH bei Dallinger MDR 1969, 359; BGH Urteil vom 21. Juni 1967 - 4 StR 475/66 - besprochen von Dallinger in MDR 1967, 896; Baldus in LK § 252 StGB Rnr. 5; Schönke/Schröder 17. Aufl. § 252 StGB Rnr, 3; Lackner/Maaßen, § 252 StGB Anm. 2; a.A. Dreher 35. Aufl. § 252 StGB Anm. 1 B, der sich jedoch zu Unrecht auf BGHSt 20, 194 beruft, vgl. LK a.a.O.).

    Ob dies der Fall ist, richtet sich nach den Anschauungen des täglichen Lebens (BGHSt 16, 271, 273).

    Nach der in der Rechtsprechung und im Schrifttum herrschenden Auffassung wird ein Dieb auf frischer Tat betroffen, wenn er alsbald nach der Vollendung der Tat am Tatort oder in deren Nähe von einer anderen Person wahrgenommen oder bemerkt wird (RGSt 73, 346; BGHSt 9, 255, 257; 16, 271, 277; BGH JZ 1951, 376; BGH GA 1968, 304; BGH NJW 1958, 1547; LK 9. Aufl. § 252 StGB Rnr. 7; Schönke/Schröder 17. Aufl. § 252 StGB Rnr. 4; Dreher 35. Aufl, § 252 StGB Anm. 1 C).

  • BGH, 06.04.1965 - 1 StR 73/65

    Bauernkeller - §§ 249, 250 StGB, Gewalt, Vollendung, Beendigung, Waffe

    Auszug aus BGH, 27.02.1975 - 4 StR 310/74
    Der Zeitpunkt der Vollendung, nicht derjenige der tatsächlichen Beendigung des Diebstahls entscheidet nach fast einhelliger Ansicht in der Rechtsprechung und im Schrifttum über die Abgrenzung des räuberischen Diebstahls vom Raub (RGSt 73, 343, 346; BGHSt 9, 255, 257; 13, 64; 16, 271, 277; BGH NJW 1968, 2386; BGH bei Dallinger MDR 1969, 359; BGH Urteil vom 21. Juni 1967 - 4 StR 475/66 - besprochen von Dallinger in MDR 1967, 896; Baldus in LK § 252 StGB Rnr. 5; Schönke/Schröder 17. Aufl. § 252 StGB Rnr, 3; Lackner/Maaßen, § 252 StGB Anm. 2; a.A. Dreher 35. Aufl. § 252 StGB Anm. 1 B, der sich jedoch zu Unrecht auf BGHSt 20, 194 beruft, vgl. LK a.a.O.).

    Dem stand nicht entgegen, daß der Angeklagte den Entschluß, Gewalt anzuwenden, unwiderlegbar erst während der Tatausführung gefaßt hat (BGHSt 13, 259; 20, 194, 197; 22, 227, 228).

    Hiernach genügt es, wenn sich der Räuber erst während des Tathergangs entschlieißt, einen mitgebrachten oder am Tatort gefundenen, dazu geeigneten Gegenstand als Waffe zur Anwendung von Gewalt gegen eine Person oder als Drohmittel zu benutzen (BGHSt 13, 259; 20, 194, 197).

  • BGH, 08.06.1956 - 2 StR 206/56
    Auszug aus BGH, 27.02.1975 - 4 StR 310/74
    Der Zeitpunkt der Vollendung, nicht derjenige der tatsächlichen Beendigung des Diebstahls entscheidet nach fast einhelliger Ansicht in der Rechtsprechung und im Schrifttum über die Abgrenzung des räuberischen Diebstahls vom Raub (RGSt 73, 343, 346; BGHSt 9, 255, 257; 13, 64; 16, 271, 277; BGH NJW 1968, 2386; BGH bei Dallinger MDR 1969, 359; BGH Urteil vom 21. Juni 1967 - 4 StR 475/66 - besprochen von Dallinger in MDR 1967, 896; Baldus in LK § 252 StGB Rnr. 5; Schönke/Schröder 17. Aufl. § 252 StGB Rnr, 3; Lackner/Maaßen, § 252 StGB Anm. 2; a.A. Dreher 35. Aufl. § 252 StGB Anm. 1 B, der sich jedoch zu Unrecht auf BGHSt 20, 194 beruft, vgl. LK a.a.O.).

    Nach der in der Rechtsprechung und im Schrifttum herrschenden Auffassung wird ein Dieb auf frischer Tat betroffen, wenn er alsbald nach der Vollendung der Tat am Tatort oder in deren Nähe von einer anderen Person wahrgenommen oder bemerkt wird (RGSt 73, 346; BGHSt 9, 255, 257; 16, 271, 277; BGH JZ 1951, 376; BGH GA 1968, 304; BGH NJW 1958, 1547; LK 9. Aufl. § 252 StGB Rnr. 7; Schönke/Schröder 17. Aufl. § 252 StGB Rnr. 4; Dreher 35. Aufl, § 252 StGB Anm. 1 C).

    Das Merkmal des "Betreffens auf frischer Tat" dient mithin nur dazu, die Voraussetzungen, unter denen ein Dieb einem Räuber gleichzustellen ist, zeitlich und örtlich einzugrenzen (vgl. RGSt 73, 343, 345; BGHSt 9, 255, 257; BGH NJW 1968, 2386; vgl. dazu auch Bindokat NJW 1956, 1686).

  • BGH, 13.10.1959 - 5 StR 377/59

    Begehung eines Raubes i.F.d. Ansichnahme und Gebrauchnahme eines Gegenstands am

    Auszug aus BGH, 27.02.1975 - 4 StR 310/74
    Dem stand nicht entgegen, daß der Angeklagte den Entschluß, Gewalt anzuwenden, unwiderlegbar erst während der Tatausführung gefaßt hat (BGHSt 13, 259; 20, 194, 197; 22, 227, 228).

    Hiernach genügt es, wenn sich der Räuber erst während des Tathergangs entschlieißt, einen mitgebrachten oder am Tatort gefundenen, dazu geeigneten Gegenstand als Waffe zur Anwendung von Gewalt gegen eine Person oder als Drohmittel zu benutzen (BGHSt 13, 259; 20, 194, 197).

  • BGH, 21.04.1959 - 5 StR 74/59
    Auszug aus BGH, 27.02.1975 - 4 StR 310/74
    Der Zeitpunkt der Vollendung, nicht derjenige der tatsächlichen Beendigung des Diebstahls entscheidet nach fast einhelliger Ansicht in der Rechtsprechung und im Schrifttum über die Abgrenzung des räuberischen Diebstahls vom Raub (RGSt 73, 343, 346; BGHSt 9, 255, 257; 13, 64; 16, 271, 277; BGH NJW 1968, 2386; BGH bei Dallinger MDR 1969, 359; BGH Urteil vom 21. Juni 1967 - 4 StR 475/66 - besprochen von Dallinger in MDR 1967, 896; Baldus in LK § 252 StGB Rnr. 5; Schönke/Schröder 17. Aufl. § 252 StGB Rnr, 3; Lackner/Maaßen, § 252 StGB Anm. 2; a.A. Dreher 35. Aufl. § 252 StGB Anm. 1 B, der sich jedoch zu Unrecht auf BGHSt 20, 194 beruft, vgl. LK a.a.O.).

    Daß dies nicht der alleinige Beweggrund für sein Vorgehen war, schliesst, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, die Anwendung des § 252 StGB nicht aus (BGHSt 9, 162; 13, 64).

  • BGH, 10.09.1968 - 1 StR 384/68

    Gebrauchsentwendung als Diebstahl im Sinn des § 252 Strafgesetzbuch (StGB) -

    Auszug aus BGH, 27.02.1975 - 4 StR 310/74
    Der Zeitpunkt der Vollendung, nicht derjenige der tatsächlichen Beendigung des Diebstahls entscheidet nach fast einhelliger Ansicht in der Rechtsprechung und im Schrifttum über die Abgrenzung des räuberischen Diebstahls vom Raub (RGSt 73, 343, 346; BGHSt 9, 255, 257; 13, 64; 16, 271, 277; BGH NJW 1968, 2386; BGH bei Dallinger MDR 1969, 359; BGH Urteil vom 21. Juni 1967 - 4 StR 475/66 - besprochen von Dallinger in MDR 1967, 896; Baldus in LK § 252 StGB Rnr. 5; Schönke/Schröder 17. Aufl. § 252 StGB Rnr, 3; Lackner/Maaßen, § 252 StGB Anm. 2; a.A. Dreher 35. Aufl. § 252 StGB Anm. 1 B, der sich jedoch zu Unrecht auf BGHSt 20, 194 beruft, vgl. LK a.a.O.).

    Das Merkmal des "Betreffens auf frischer Tat" dient mithin nur dazu, die Voraussetzungen, unter denen ein Dieb einem Räuber gleichzustellen ist, zeitlich und örtlich einzugrenzen (vgl. RGSt 73, 343, 345; BGHSt 9, 255, 257; BGH NJW 1968, 2386; vgl. dazu auch Bindokat NJW 1956, 1686).

  • RG, 23.10.1939 - 3 D 732/39

    Auch der Gewahrsamsinhaber, dem die Sache aus der Hand weggenommen wird, kann den

    Auszug aus BGH, 27.02.1975 - 4 StR 310/74
    Der Zeitpunkt der Vollendung, nicht derjenige der tatsächlichen Beendigung des Diebstahls entscheidet nach fast einhelliger Ansicht in der Rechtsprechung und im Schrifttum über die Abgrenzung des räuberischen Diebstahls vom Raub (RGSt 73, 343, 346; BGHSt 9, 255, 257; 13, 64; 16, 271, 277; BGH NJW 1968, 2386; BGH bei Dallinger MDR 1969, 359; BGH Urteil vom 21. Juni 1967 - 4 StR 475/66 - besprochen von Dallinger in MDR 1967, 896; Baldus in LK § 252 StGB Rnr. 5; Schönke/Schröder 17. Aufl. § 252 StGB Rnr, 3; Lackner/Maaßen, § 252 StGB Anm. 2; a.A. Dreher 35. Aufl. § 252 StGB Anm. 1 B, der sich jedoch zu Unrecht auf BGHSt 20, 194 beruft, vgl. LK a.a.O.).

    Das Merkmal des "Betreffens auf frischer Tat" dient mithin nur dazu, die Voraussetzungen, unter denen ein Dieb einem Räuber gleichzustellen ist, zeitlich und örtlich einzugrenzen (vgl. RGSt 73, 343, 345; BGHSt 9, 255, 257; BGH NJW 1968, 2386; vgl. dazu auch Bindokat NJW 1956, 1686).

  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus BGH, 27.02.1975 - 4 StR 310/74
    Die Vollendung des Diebstahls setzt keinen gesicherten Gewahrsam voraus (BGHSt 23, 254, 255 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 23.08.1968 - 4 StR 310/68

    Räuberischer Charakter einer Erpressung - Begehen eines Teils der räuberischen

    Auszug aus BGH, 27.02.1975 - 4 StR 310/74
    Dem stand nicht entgegen, daß der Angeklagte den Entschluß, Gewalt anzuwenden, unwiderlegbar erst während der Tatausführung gefaßt hat (BGHSt 13, 259; 20, 194, 197; 22, 227, 228).
  • BGH, 06.08.1974 - 1 StR 226/74

    Inhaltliche Anforderungen an den Eröffnungsbeschluss - Abgrenzung "Eröffnungs-

    Auszug aus BGH, 27.02.1975 - 4 StR 310/74
    Dieser Verbindungsbeschluß hatte für die beim Schöffengericht Gelsenkirchen angeklagte Sache die Wirkung eines Eröffnungsbeschlusses (BGH Urteile vom 30. Juli 1974, 1 StR 200/74, und vom 6. August 1974, 1 StR 226/74).
  • BGH, 30.07.1974 - 1 StR 200/74

    Vorliegen eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses bezüglich einer Anklage -

  • BGH, 21.06.1967 - 4 StR 475/66

    Verurteilung wegen eines gemeinschaftlichen räuberischen Diebstahls - Verletzung

  • BGH, 04.05.1956 - 5 StR 36/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.07.1958 - 4 StR 208/58
  • BGH, 13.12.1978 - 3 StR 381/78

    Tankstellendiebstahl - §§ 316a, 252 StGB, Vollendung, Beendigung, 'betroffen',

    Das Merkmal "auf frischer Tat betroffen" in § 252 StGB ist nicht verwirklicht, wenn der Bestohlene, dem die Brieftasche aus seiner Kleidung entwendet wird, nach dem Diebstahl bis zur Nötigungshandlung des Täters mit diesem zusammenbleibt, ohne den Diebstahl bemerkt zu haben (im Anschluß an BGHSt 26, 95).

    Es folgt damit der herrschenden Meinung in Lehre und Rechtsprechung, wonach die Vollendung der Tat und nicht erst deren Beendigung die Grenzlinie zwischen den beiden Straftatbeständen bezeichnet (vgl. zuletzt BGH NJW 1975, 1176, insoweit in BGHSt 26, 95 nicht abgedruckt).

    Das Landgericht hält dieses Merkmal mit Rücksicht auf das Urteil BGHSt 26, 95 für gegeben, nach dessen Leitsatz auf frischer Tat auch der Dieb betroffen wird, der durch schnelles Zuschlagen dem Bemerktwerden zuvorkommt.

    Einerseits wird von der herrschenden Auffassung vorausgesetzt, daß der Täter sich alsbald nach Vollendung der Tat am Tatort oder doch in dessen Nähe aufhält (RGSt 73, 343, 345; BGHSt 26, 95; Dreher/Tröndle a.a.O.; Samson a.a.O. Rdn 4; Eser in Schönke/Schröder, StGB 19. Aufl. § 252 Rdn 4; Baldus in LK 9. Aufl. § 252 Rdn 8; OLG Oldenburg HESt 2, 312).

  • BGH, 08.03.1988 - 5 StR 532/87

    Diebstahl einer Jacke in einem Kaufhaus - Abgrenzung des versuchten Diebstahls

    Ob das der Fall ist, richtet sich nach den Anschauungen des täglichen Lebens (BGH NStZ 1987, 71 m. weit. Nachw.), 'ist wesentlich Tatfrage' (BGH NJW 1975, 1176), bzw. 'hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, die im wesentlichen der Tatrichter zu beurteilen' hat (Senat a.a.O.).
  • BGH, 18.03.1980 - 1 StR 213/79

    nachgeholter Eröffnungsbeschluß - § 207 Abs. 1 StPO, versehentlich unterlassener

    Das gilt zunächst für die Urteile vom 30. Juli 1974 (1 StR 200/74) und vom 27. Februar 1975 (4 StR 310/74).
  • OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 94/07

    Verurteilung wegen Diebstahls geringwertiger Sachen; Gewaltanwendung gegen einen

    Zwar braucht danach die Absicht der Gewahrsamsbehauptung nicht der einzige oder dominierende Beweggrund des Täters zu sein; es reicht vielmehr aus, wenn sie durch andere Motive, insbesondere die Fluchtabsicht, begleitet wird, ohne von dieser verdrängt zu werden (BGHSt 13, S. 64, 65, BGHSt 16, S. 1, 4, BGHSt 26, S. 95, 97; BGH NStZ 2000, S. 530; BGH NStZ 1984, S. 454, 455).
  • OLG Köln, 18.01.2005 - 8 Ss 446/04

    Anforderungen an die Feststellung der Beuteerhaltungsabsicht

    Jemand kann im reinen Wortsinn einen Dieb betreffen, ohne dass ihm dessen Anwesenheit bewusst wird (vgl. BGHSt 26, 95).

    Dafür reicht es nicht aus, dass der Täter sich nur der Ergreifung entziehen will, während es andererseits allgemeiner Auffassung entspricht, dass die in dieser Vorschrift geforderte Absicht, "sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten", nicht der einzige Beweggrund des Täters für die Gewaltanwendung oder den Einsatz des Nötigungsmittels sein muss (vgl. BGHSt 13, 64, 65; 16, 1, 4; 26, 95, 97; BGH NStZ 1984, 454, 455; Eser a.a.O.; Tröndle/Fischer a.a.O.).

  • BGH, 30.05.2000 - 4 StR 90/00

    Tötungsvorsatz bei Fluchthandlungen; Gefährliche Körperverletzung; (Schwerer)

    Es entspricht vielmehr allgemeiner Auffassung, daß die in dieser Vorschrift geforderte Absicht, "sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten", nicht der einzige Beweggrund des Täters für die Gewaltanwendung oder den Einsatz des Nötigungsmittels sein muß (vgl. BGHSt 13, 64, 65; 16, 1, 4; 26, 95, 97; BGH NStZ 1984, 454, 455; Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 252 Rdn. 7; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 252 Rdn. 9).
  • BGH, 19.04.1989 - 2 StR 97/89

    Schwerer Raub - Fesselungsmaterial - Fesselung des Opfers - Widerstand brechen -

    Den Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt auch derjenige, der erst während der Tat den Entschluß faßt, einen aus anderem Anlaß mitgebrachten Gegenstand zur Verhinderung eines vom Opfer erwarteten Widerstands einzusetzen (ständige Rechtsprechung, BGHSt 30, 375 f; BGH NJW 1975, 1176 f; BGH, Urteile vom 22. Juni 1977 - 3 StR 197/77 und 23. Juni 1977 - 4 StR 194/77).

    Auch wird der Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Angeklagte das zur Knebelung verwendete Mittel erst am Tatort vorgefunden und an sich genommen hat (BGH NJW 1975, 1176 f; BGH, Urteil vom 25. Mai 1976 - 1 StR 240/76).

  • BGH, 22.05.1984 - 5 StR 238/84

    Anwendbarkeit des § 252 Strafgesetzbuch (StGB) bei Vorliegen anderer Beweggründe

    Die Vorschrift des § 252 StGB ist auch dann anwendbar, wenn die Absicht des Täters, sich im Besitz der gestohlenen Sache zu erhalten, nicht der einzige Beweggrund für die Gewaltanwendung ist (BGHSt 13, 64, 65; 16, 1, 4; 26, 95, 97).
  • BGH, 22.08.1984 - 3 StR 203/84

    Anforderungen an Verfahrensrügen hinsichtlich Aufklärungserfordernis und

    Der Angeklagte hat die Flasche Remy Martin und die Hasenkeule gestohlen, als er sie in der Absicht, sie nicht zu bezahlen, in seine Einkaufstasche legte (vgl. BGHSt 23, 254, 255; 26, 95) [BGH 27.02.1975 - 4 StR 310/74].

    Die Tat ist deshalb nicht als (versuchter oder vollendeter) Raub zu beurteilen, sondern als räuberischer Diebstahl (vgl. BGHSt 26, 95 f [BGH 27.02.1975 - 4 StR 310/74]; 28, 224, 225 f).

  • OLG Köln, 25.05.2004 - Ss 200/04

    Erfordernis der Besitzerhaltungsabsicht i. S. d. § 252 Strafgesetzbuch (StGB);

    Dafür reicht es nicht aus, dass der Täter sich nur der Ergreifung entziehen will, während es andererseits allgemeiner Auffassung entspricht, dass die in dieser Vorschrift geforderte Absicht, "sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten", nicht der einzige Beweggrund des Täters für die Gewaltanwendung oder den Einsatz des Nötigungsmittels sein muss (vgl. BGHSt 13, 64, 65; 16, 1, 4; 26, 95, 97; BGH NStZ 1984, 454, 455; Eser in Schönke/Schröder a.a.O.; Tröndle/Fischer a.a.O.).
  • BGH, 15.03.2016 - 1 StR 605/15

    Strafverfahren wegen schweren Bandendiebstahls: Versuchsbeginn bei Mittäterschaft

  • OLG Köln, 14.12.1988 - Ss 685/88

    Diebstahl und Unterschlagung: Beweiswürdigung beim Ladensdiebstahl

  • OLG Hamburg, 04.04.2019 - 2 Rev 7/19

    Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen Verbindungsbeschluss

  • BGH, 22.06.1995 - 5 StR 249/95

    Verurteilung eines Angeklagten wegen versuchten Mordes, schwerer räuberischer

  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 222/81

    Ablehnung des Antrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens wegen

  • BGH, 15.05.1984 - 5 StR 283/84

    Durchführung der Hauptverhandlung ohne Eröffnungsbeschluss - Ersetzen des

  • BGH, 15.10.1981 - 4 StR 538/81

    Abgrenzung eines Beweisantrages von der bloßen Beweisanregung - Anforderungen an

  • BGH, 08.10.1975 - 2 StR 404/75

    Bedeutung des Zeitpunkts der Vollendung für die Abgrenzung des räuberischen

  • LG Bonn, 23.06.2021 - 50 KLs 8/21
  • BGH, 18.10.1982 - AnwSt (R) 9/82

    Rechtsanwalt - Vertretungsverbot - Standesverstoß - Terroristenprozeß - Ausmaß -

  • BGH, 23.06.1977 - 4 StR 194/77

    Schwerer Raub bei Verwendung eines mitgebrachten Gegenstands (Flasche) als Waffe

  • BGH, 22.06.1977 - 3 StR 197/77

    Fassung des Entschlusses, einen geeigneten Gegenstand als Tatwaffe einzusetzen,

  • BGH, 01.07.1976 - 4 StR 242/76

    Anforderungen an die Darstellung von Urteilsgründen - Annahme von

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