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   BGH, 21.12.1977 - 2 StR 452/77   

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https://dejure.org/1977,262
BGH, 21.12.1977 - 2 StR 452/77 (https://dejure.org/1977,262)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1977 - 2 StR 452/77 (https://dejure.org/1977,262)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1977 - 2 StR 452/77 (https://dejure.org/1977,262)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Heimtücke im Hinblick auf die Arglosigkeit des Opfers - Arglosigkeit als von der Rechtsprechung entwickelter Hilfsbegriff zur Umschreibung des Tatbilds der Heimtücke - Annahme der Arglosigkeit bei unmittelbarem Vorausgehen einer in offener Feindschaft ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Begriff der Heimtücke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 211 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Arglosigkeit bei Heimtückemord - Täter tritt Opfer in offen feindseliger Haltung entgegen

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 322
  • NJW 1978, 1061
  • MDR 1978, 416
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.12.1965 - 4 StR 556/65

    Begriff der Heimtücke - Begriff der Arglosigkeit - Bedeutsamkeit von dem

    Auszug aus BGH, 21.12.1977 - 2 StR 452/77
    Ob sich das Opfer dabei gerade eines tätlichen Angriffs versieht, ist unerheblich (im Anschluß an BGHSt 20, 301).

    Diese hat zwar in BGHSt 20, 301 das mit dem Angeklagten in tätlichem Streit liegende Opfer nicht allein um deswillen als arglos angesehen, weil es sich noch keines Angriffs auf sein Leben versah, und aus diesem Grunde Heimtücke verneint.

  • BGH, 10.01.1977 - 3 StR 472/76

    Mordmerkmal der heimtückischen Begehungsweise - Mordmerkmal der niederen

    Auszug aus BGH, 21.12.1977 - 2 StR 452/77
    Sie hat dementsprechend auch für den Fall, daß der nach einer in offener Feindschaft geführten Auseinandersetzung mit Tötungswillen angreifende Täter die Sinneslage des gleichwohl noch nicht mit einem tätlichen Angriff rechnenden Opfers erkannte und sie sich in blitzschneller Reaktion bei der Tatausführung zunutze machte, noch ein den Mordtatbestand begründendes heimtückisches Handeln bejaht (vgl. BGH GA 1967, 244, 245 und Beschluß vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76 -).
  • BGH, 17.01.1968 - 2 StR 523/67

    Verurteilung wegen Totschlags - Nachweis einer heimtückischen Tötung - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 21.12.1977 - 2 StR 452/77
    Heimtückisches Handeln ist ganz unzweifelhaft immer dann gegeben, wenn der zur Tötung entschlossene Angreifer sein Opfer in einen Hinterhalt gelockt oder ihm eine Falle gestellt hat (BGHSt 22, 77).
  • BGH, 09.06.1964 - 1 StR 105/64

    Begriff der Heimtücke - Bewusste Ausnutzung der Arglosigkeit und/oder

    Auszug aus BGH, 21.12.1977 - 2 StR 452/77
    Ist, wie im hier gegebenen Fall der Tötungshandlung, eine in offener Feindschaft geführte Auseinandersetzung unmittelbar vorausgegangen, so fehlt es eben damit schon an der Arglosigkeit des Opfers und ist ein heimtückisches Handeln des Täters auszuschließen (vgl. auch BGHSt 19, 321), ohne daß es noch darauf anzukommen hat, welche Vorstellungen das Opfer sich im einzelnen über etwa unmittelbar bevorstehende Auswirkungen dieser Feindseligkeit seines Gegenüber macht.
  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Ohne Arg sei es aber schon dann nicht, wenn der Tötungshandlung "eine in offener Feindschaft geführte Auseinandersetzung unmittelbar vorausgehe" (BGHSt 27, 322, 324; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Mai 1978 - 2 StR 724/77 -, wiedergegeben von Rengier MDR 1979, 969, 973).

    Es läßt sich nicht bestreiten, daß in den tragenden Gründen der Entscheidung BGHSt 27, 322 ein "Bruch mit der bisherigen Begründungslinie" liegt (Geilen a.a.O. S. 246; M.-K. Meyer JR 1979, 441, 442; Rengier a.a.O.).

    Es ist nicht Sache des Großen Senats, die für und gegen BGHSt 27, 322 sprechenden Gesichtspunkte, die eine definitorische Grenzkorrektur betreffen, welche für den Vorlegungsfall ohne Bedeutung ist, in diesem Beschluß umfassend zu erörtern.

  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Heimtücke setzt nicht voraus, daß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers selbst bewußt herbeiführt oder bestärkt (BGHSt 8, 216, 219; 18, 87, 88; 27, 322, 324; BGH LM § 211 StGB Nr. 5), indem er es z.B. in eine Falle lockt (vgl. BGHSt 22, 77, 79).

    In der Rechtsprechung ist streitig (vgl. BGHSt 30, 105, 113 f.), ob Arglosigkeit lediglich ausgeschlossen wird, wenn das Opfer mit einem tätlichen Angriff auf das Leben (BGHSt 7, 218, 221; 23, 119, 120) oder wenigstens die körperliche Unversehrtheit rechnet (BGHSt 20, 301, 302; BGH GA 1967, 244, 245; NJW 1980, 792), oder ob es zu ihrem Ausschluß auch ausreicht, daß ihm der Täter bei einer nur verbalen Auseinandersetzung in offener Feindschaft gegenübertritt (BGHSt 27, 322, 324; BGH NStZ 1983, 34, 35).

  • BGH, 26.03.2020 - 4 StR 134/19

    Mord (Verdeckungsabsicht: Definition, mehraktige Geschehensabläufe, Ausnutzung

    Ausreichend ist, dass der Täter das Tatopfer unter Ausnutzung von dessen Arglosigkeit im Vorbereitungsstadium der Tat in eine wehrlose Lage bringt, er bereits in diesem Moment mit Tötungsvorsatz handelt und die so geschaffene Wehrlosigkeit bis zur Tatausführung ununterbrochen fortbesteht (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 1989 - 3 StR 83/89, NStZ 1989, 364, 365; siehe dazu auch Urteil vom 21. Dezember 1977 - 2 StR 452/77, BGHSt 27, 322, 324; Urteil vom 17. Januar 1968 ? 2 StR 523/67, BGHSt 22, 77, 79 f.; sowie die Darstellungen bei Bosch/Schindler, JURA 2000, 77, 80; Schauf, NStZ 2019, 585, 587; und Zorn, Die Heimtücke im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB, 2013, S. 27 mwN).
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