Rechtsprechung
   BGH, 12.01.1978 - 4 StR 620/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,314
BGH, 12.01.1978 - 4 StR 620/77 (https://dejure.org/1978,314)
BGH, Entscheidung vom 12.01.1978 - 4 StR 620/77 (https://dejure.org/1978,314)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 1978 - 4 StR 620/77 (https://dejure.org/1978,314)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,314) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grenzen der Notwehr bei sozialethisch nicht zu missbilligenden Vorverhalten des Angegriffenen - Anforderungen an vorwerfbares Verhalten im Sinne einer schuldhaften Provokation bei der Notwehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 32

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 336
  • NJW 1978, 898
  • MDR 1978, 415
  • JR 1979, 71
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.06.1972 - 2 StR 679/71

    Fahrerflucht - Finnendolch - § 32 StGB, unvorsätzliche Notwehrprovokation,

    Auszug aus BGH, 12.01.1978 - 4 StR 620/77
    Bei dieser zu Gunsten des Angeklagten angenommenen "Kampflage" (BGH bei Herlan MDR 55, 649, 650) durfte er das Messer in der geschilderten Art und Weise einsetzen, da diese Verteidigungsmöglichkeit im Hinblick auf die Stärke und Gefährlichkeit des Angriffs die einzige erfolgversprechende zu dessen sofortiger Beendigung war (vgl. BGH GA 1956, 49, 50; 1965, 147, 148; 1968, 182, 183; 1969, 23, 24; BGHSt 24, 356, 358).

    Dabei kann unerörtert bleiben, ob die tatsächliche (bedrohliche) Lage, in der er sich durch den Angriff seines Gläubigers S. befand, ihm nicht selbst bei eingeschränktem Notwehrrecht die gewählte Art der Verteidigung erlaubt hätte (vgl. BGHSt 24, 356, 359).

  • BGH, 02.06.1955 - 4 StR 157/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.01.1978 - 4 StR 620/77
    Bei dieser zu Gunsten des Angeklagten angenommenen "Kampflage" (BGH bei Herlan MDR 55, 649, 650) durfte er das Messer in der geschilderten Art und Weise einsetzen, da diese Verteidigungsmöglichkeit im Hinblick auf die Stärke und Gefährlichkeit des Angriffs die einzige erfolgversprechende zu dessen sofortiger Beendigung war (vgl. BGH GA 1956, 49, 50; 1965, 147, 148; 1968, 182, 183; 1969, 23, 24; BGHSt 24, 356, 358).
  • RG, 01.03.1937 - 2 D 711/36

    Wann darf jemand, der rechtswidrig angegriffen wird, den Angriff gewaltsam

    Auszug aus BGH, 12.01.1978 - 4 StR 620/77
    Nichts ist dafür dargetan, daß in dieser gefährlichen Situation die unbeteiligten Dritten zum Eingreifen fähig und bereit (vgl. RGSt 71, 133, 134) gewesen wären.
  • BGH, 06.12.1977 - 5 StR 723/77

    Rechtfertigung aufgrund Notwehr - Vorliegen eines Verteidigungswillens bei

    Auszug aus BGH, 12.01.1978 - 4 StR 620/77
    Daraus ist indessen, zumal sich alles "in Sekundenschnelle" (UA S. 5) zugetragen hat, nicht zu entnehmen, daß der Angriff des S. zu diesem Zeitpunkt bereits endgültig abgeschlagen und der Angeklagte sich dessen bewußt war (vgl. BGH, Beschluß vom 6.12.1977 - 5 StR 723/77).
  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02

    Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben

    Er war zwar vollendet, aber noch nicht beendet; denn die Beute war noch nicht gesichert (vgl. BGH bei Holtz MDR 1979, 985; siehe weiter BGHSt 27, 336, 339; BGH NJW 1979, 2053; RGSt 55, 82, 84; Lenckner/Perron in Schönke/ Schröder, StGB 26. Aufl. § 32 Rdn. 13, 15; Lackner/Kühl StGB 24. Aufl. § 32 Rdn. 4).

    a) Eine Einschränkung des Notwehrrechts des Angeklagten im Blick auf eine etwaige Provokation M. s durch vorwerfbares Vorverhalten würde voraussetzen, daß dieses Vorverhalten rechtswidrig oder wenigstens sozialethisch zu mißbilligen wäre; zudem müßte zwischen ihm und dem rechtswidrigen Angriff des M. ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang bestehen (vgl. zu diesen Erfordernissen: BGHSt 27, 336, 338; 42, 97, 101; siehe auch BGHSt 24, 356, 358 f.; 26, 143, 145; BGH NStZ 1998, 508; NStZ-RR 1999, 40, 41; Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, aaO § 32 Rdn. 54, 59; Tröndle/ Fischer aaO § 32 Rdn. 24).

    Sie wäre mithin durch seine anderweitigen Straftaten nicht in einer Weise bemakelt, daß sie deshalb nicht mehr uneingeschränkt als Mittel auch der Rechtsbewährung gegenüber dem erpresserischen Angriff M. s auf sein Vermögen hätte angesehen werden können (vgl. BGHSt 27, 336, 338; BGH NStZ 1989, 474; BGH, Urt. vom 25. Februar 1975 - 1 StR 702/74; BGH, Beschl. vom 15. April 1980 - 1 StR 130/80; Lenckner/Perron in Schönke/ Schröder, aaO § 32 Rdn. 59).

  • BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99

    Festnahmerecht nach § 127 StPO

    Er war nicht gehalten, auf die Anwendung weniger gefährlicher Abwehrmittel zurückzugreifen, wenn deren Wirkung für die Abwehr zweifelhaft war; auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang brauchte er sich nicht einzulassen (st.Rspr., vgl. BGHSt 24, 356, 358; 25, 229, 230; 27, 336, 337; BGH NStZ 1998, 508, 509 m.w.N.).
  • BGH, 30.06.2004 - 2 StR 82/04

    BGH bestätigt Freispruch eines Polizeibeamten vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung

    Er durfte sich vielmehr so wehren, daß die Gefahr sofort und endgültig gebannt war und zu diesem Zweck auch die Schußwaffe einsetzen, wenn auch nur in einer Art und Weise, die Intensität und Gefährlichkeit des Angriffs nicht unnötig überbot (vgl. BGHSt 27, 336, 337; BGH NJW 1980, 2263; NStZ 1981, 138; StV 1999, 143).
  • BGH, 11.07.1986 - 3 StR 269/86

    Notwehrexzeß - Angriff - Intensität - Wiederholung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 02.11.2005 - 2 StR 237/05

    Körperverletzung mit Todesfolge; Einschränkung des Notwehrrechts

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt eine Notwehreinschränkung vielmehr voraus, dass die tatsächlich bestehende Notwehrlage durch ein rechtswidriges, jedenfalls aber sozialethisch zu missbilligendes Vorverhalten des Angegriffenen verursacht worden ist und zwischen diesem Vorverhalten und dem rechtswidrigen Angriff ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang besteht (vgl. BGHSt 24, 356, 358 f.; 26, 256, 257; 27, 336, 338; 39, 374, 378 f.; 42, 97, 100 f.; BGH NStZ 2003, 425, 428 (insoweit in BGHSt 48, 207 nicht abgedruckt)).
  • BGH, 15.05.1979 - 1 StR 749/78

    Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit einem Vergehen

    Sowohl in Wahrnehmung fremder als auch bei der Verteidigung eigener rechtlich geschützter Interessen brauchte er sich auf das Risiko ungenügender Abwehrhandlungen nicht einzulassen (BGHSt 24, 356, 368; BGH NJW 1978, 898 = JR 1979, 71 mit Anm. von Kienapfel; BGH bei Holtz MDR 1977, 281; BGH GA 1968, 182, 183), wenn er auch Intensität und Gefährlichkeit des Angriffs nicht unnötig überbieten durfte (BGHSt a.a.O.; BGH bei Holtz MDR 1977, 281; BGH GA 1969, 23, 24; Baldus a.a.O. Rdn. 20; Lackner a.a.O. Anm. 2 f).
  • BGH, 05.11.1982 - 3 StR 375/82

    Grenzen der Notwehr - Anwendung gefährlicher Verteidigungsmittel - Rechtfertigung

    Es ist auch nicht selbstverständlich, daß er H... auf dem Weg zur Wache hätte ausweichen müssen mit der Folge, daß er die Notwehrbefugnis verloren hätte (vgl. BGHSt 24, 356, 358; 27, 336, 338; BGH NJW 1980, 2263).

    Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang und möglichen Körperverletzungen braucht er sich nicht einzulassen (BGHSt 24, 356, 358; 27, 336, 337; BGH NJW 1980, 2263; BGH NStZ 1982, 285).

  • BGH, 25.11.1980 - 1 StR 563/80

    Schuldhafte Herbeiführung einer Notwehrlage bei erfolgtem Zeitablauf - Bestimmung

    Nach Anlaß, Verlauf und Ausgang des Streits war der Angriff auf den Angeklagten nicht die adaequate und voraussehbare Folge seines Verhaltens (vgl. dazu BGHSt 27, 336, 338).

    Infolgedessen war das Notwehrrecht des Angeklagten nicht eingeschränkt (vgl. BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145; 27, 336, 338).

    Der Rahmen der erforderlichen Verteidigung wird durch die gesamten Umstände bestimmt, unter welchen Angriff und Abwehr sich abspielen, insbesondere durch Stärke und Gefährlichkeit des Angreifers und durch die Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen (BGHSt 3, 194, 196; 27, 336, 337; BGH, Urt. vom 21. August 1979 - 1 StR 382/79).

    Konnte dieser Erfolg nur durch Einsatz des Messers erreicht werden, durfte der Angeklagte sich der Stichwaffe bedienen, wenn auch nur in einer Art und Weise, die Intensität und Gefährlichkeit des Angriffs nicht unnötig überbot (BGHSt 24, 356, 358; 27, 336, 337; BGH GA 1969, 23, 24; BGH JR 1980, 210 = bei Holtz MDR 1979, 986; BGH, Urt. vom 16. November 1976 - 1 StR 627/76 - bei Holtz MDR 1977, 281; BGH, Urt. vom 21. August 1979 - 1 StR 382/79).

    Infolgedessen kann ihm deshalb, weil er gezielt und mit Wucht auf den Oberkörper von M. H. einstach, ein Notwehrexzeß nicht zur Last gelegt werden (vgl. BGHSt 27, 336, 337; BGH JR 1980, 210, 211; BGH, Urt. vom 21. August 1979 - 1 StR 382/79).

  • BGH, 24.07.1979 - 1 StR 249/79

    Überschreiten der Grenzen der erforderlichen Verteidigung bei Einsatz eines

    Konnte dieser Verteidigungserfolg nur unter Einsatz des Messers erreicht werden, durfte sich der Angeklagte der Stichwaffe bedienen, wenn auch nur in einer Art und Weise, die Intensität und Gefährlichkeit des Angriffs nicht unnötig überbot (BGHSt 27, 336, 337; BGH GA 1969, 23, 24; BGH bei Holtz MDR 1977, 281 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 24.06.1998 - 3 StR 186/98

    Körperverletzung mit Todesfolge

    Die dazu angestellten Erwägungen lassen indes besorgen, daß das Landgericht nicht alle wesentlichen Gesichtspunkte in die Beurteilung der für die Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung maßgeblichen Kampf- und Gefährdungslage (vgl. BGHSt 27, 336, 337; BGHR StGB § 32 II Angriff 6; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 32 Rdn. 36 m.w.Nachw.) einbezogen hat.
  • BGH, 31.07.1979 - 1 StR 296/79

    Vorliegen einer schweren Beleidigung im Sinne des § 213 Strafgesetzbuch(StGB) bei

  • BGH, 07.03.2002 - 3 StR 490/01

    Notwehrlage (gegenwärtig); Notwehrprovokation (Einschränkung der

  • BGH, 08.03.2000 - 3 StR 67/00

    Rechtfertigungsgrund: Notwehr

  • BGH, 21.06.1989 - 3 StR 203/89

    Rechtsfolgen bei schuldhaft verursachter Notwehrlage - Strafbefreiender

  • BayObLG, 18.10.1990 - RReg. 5 St 92/90

    Selbsthilferecht; Notwehrrecht; Gaststättenpersonal; Gast; Personalien;

  • BGH, 30.05.1996 - 4 StR 109/96

    Vorsätzliche gefährliche Körperverletzung oder Notwehr bzw. Notwehrexzess -

  • BGH, 08.05.1990 - 5 StR 106/90

    Vorliegen eines Verteidigungswillen - Notwehr bei einverständlicher Prügelei

  • BGH, 16.04.1998 - 4 StR 114/98

    Schuldhafte Herbeiführung einer Notwehrlage

  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 309/98

    Gerechtfertigte Tötung durch Notwehr; Entschädigung für eine zu Unrecht erlittene

  • BGH, 19.03.1986 - 2 StR 38/86

    Einsatz einer Schußwaffe zum Zweck der Verteidigung

  • BGH, 23.08.1995 - 2 StR 394/95

    Schuldhafte Notwehrprovokation - Vorverhalten - Vernünftige Würdigung - Adäquate

  • BGH, 21.08.1979 - 1 StR 382/79

    Der Rahmen der erforderlichen Verteidigung bei der Notwehr - Ausschluss des

  • BGH, 27.04.1982 - 5 StR 94/82

    Sofortige und entgültige Beseitigung der Gefahr durch Schuss auf den Angreifer

  • BGH, 17.01.1989 - 4 StR 2/89

    Einordnung verschuldeter Notwehrprovokation als rechtsmissbräuchliche

  • BGH, 16.08.1994 - 1 StR 244/94

    Kollosion von Notwehrlage, Abwehrwillen und Erforderlichkeit der Maßnahme -

  • BayObLG, 09.01.1985 - RReg. 5 St 272/84

    Notwehr; Gegenwärtiger Angriff; Angriff; Gegenwärtig; Abwehr; Präventivnotwehr

  • BGH, 07.02.1991 - 4 StR 526/90

    Beachtung des Grundsatzes der umfassenden Beweiswürdigung - Einsatz eines

  • BGH, 20.07.1983 - 2 StR 43/83

    Rechtfertigung einer Tötung durch Notwehr - Der Rahmen der zur Abwehr

  • BGH, 23.10.1984 - 1 StR 570/84

    Missbräuchliche Verwendung einer Waffe im Rahmen der Nothilfe - Verteidigung des

  • BGH, 13.03.1980 - 4 StR 24/80

    Verurteilung wegen Totschlags - Vorlage einer Notwehrlage - Verteidigung mit

  • BayObLG, 15.07.1988 - RReg. 1 St 49/88

    Täter haftet nicht für diejenigen, durch eine zulässige Verteidigungshandlung

  • BGH, 15.04.1981 - 2 StR 658/80

    Vorliegen der Voraussetzungen der Notwehr - Zumutbarkeit des Ausweichens auf ein

  • BGH, 09.08.1979 - 4 StR 148/79

    Revision gegen die Verurteilung wegen Körperverletzungsdelikten im Amt -

  • BGH, 05.07.1978 - 2 StR 201/78

    Zubilligung eines eingeschränkten Rechts zur Notwehr - Herbeiführung einer

  • BGH, 20.12.1983 - 4 StR 726/83

    Notwehr - Einschränkung von Notwehrbefugnissen

  • BGH, 09.12.1980 - 5 StR 569/80

    Freispruch vom Vorwurf des Totschlags

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht