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   BGH, 02.09.1980 - 1 StR 434/80   

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BGH, 02.09.1980 - 1 StR 434/80 (https://dejure.org/1980,637)
BGH, Entscheidung vom 02.09.1980 - 1 StR 434/80 (https://dejure.org/1980,637)
BGH, Entscheidung vom 02. September 1980 - 1 StR 434/80 (https://dejure.org/1980,637)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Tötung eines Menschen zwecks Erlangung von Heroin - Definition der Habgier - Voraussetzung der Habgier - Unterscheidung zwischen Streben nach Gewinn und Erwerben eines Vermögensgegenstandes

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Begriff der Habgier i. S. v. § 211

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 211 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 317
  • NJW 1981, 136
  • MDR 1980, 1035
  • JR 1981, 293
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 02.09.1980 - 1 StR 434/80
    Zwar lassen die Ausführungen des Tatrichters zur Nichtanwendung des § 250 Abs. 2 StGB die gebotene Gesamtbetrachtung aller wesentlichen entlastenden und belastenden Umstände (BGHSt 4, 8, 9 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]; 26, 97, 99; BGH NJW 1960, 1869; 1964, 261; 1966, 894; BGH GA 1976, 303 und öfter; vgl. auch die Nachweise bei Dreher/Tröndle StGB, 39. Aufl. § 46 Rdn. 42) vermissen.
  • BGH, 25.07.1952 - 1 StR 272/52

    Anforderungen an einen niedrigen Beweggrund - Nach allgemeiner sittlicher Wertung

    Auszug aus BGH, 02.09.1980 - 1 StR 434/80
    Sie wird in der Regel durch eine ungehemmte, triebhafte Eigensucht bestimmt (BGHSt 3, 132, 133), kann aber auch einer im Affekt begangenen Straftat zugrunde liegen (OGHSt 1, 165; Maurach/Schroeder Strafrecht BT, 6. Aufl. § 2 III B 1 d = S. 35).
  • BGH, 22.10.1957 - 1 StR 435/57

    Vorliegen des Mordmerkmals Habgier bei Handeln in Absicht des Freiwerdens von

    Auszug aus BGH, 02.09.1980 - 1 StR 434/80
    Habgier bedeutet schon nach allgemeinem Sprachgebrauch ein Streben nach materiellen Gütern oder Vorteilen, das in seiner Hemmungslosigkeit und Rücksichtslosigkeit das erträgliche Maß weit übersteigt (vgl. BGHSt 10, 399; BGH, Urteile vom 22. September 1953 - 1 StR 372/53; vom 5. Januar 1954 - 1 StR 603/53; vom 13. November 1979 - 1 StR 526/79; OGHSt 1, 81; 1, 87, 90; 1, 133, 136; 1, 365, 366).
  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 133/76

    Revision wegen Annahme eines minder schweren Falls der Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 02.09.1980 - 1 StR 434/80
    Zwar lassen die Ausführungen des Tatrichters zur Nichtanwendung des § 250 Abs. 2 StGB die gebotene Gesamtbetrachtung aller wesentlichen entlastenden und belastenden Umstände (BGHSt 4, 8, 9 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]; 26, 97, 99; BGH NJW 1960, 1869; 1964, 261; 1966, 894; BGH GA 1976, 303 und öfter; vgl. auch die Nachweise bei Dreher/Tröndle StGB, 39. Aufl. § 46 Rdn. 42) vermissen.
  • RG, 02.02.1911 - 3 D 1/11

    1. Kann, wenn bei einer gemeinschaftlich verübten Körperverletzung der eine

    Auszug aus BGH, 02.09.1980 - 1 StR 434/80
    Mittäterschaft im Sinne von § 25 Abs. 2 StGB ist nur anzunehmen, wenn und soweit das Zusammenwirken der mehreren Beteiligten auf gegenseitigem Einverständnis beruht, während jede rechtsverletzende Handlung eines Mittäters, die über dieses Einverständnis hinausgeht, nur diesem allein zuzurechnen ist (RGSt 44, 321, 323).
  • BGH, 19.06.1975 - 3 StR 160/75

    Verjährung einer Strafandrohung aufgrund Änderung der Strafandrohungen dieser

    Auszug aus BGH, 02.09.1980 - 1 StR 434/80
    Gefährdungs- und Verletzungsdelikt stehen deshalb hier, weil verschiedenen Deliktsgruppen zugehörig, ausnahmsweise im Verhältnis der Tateinheit (so auch für den vergleichbaren Fall des § 113 Abs. 2 Nr. 2 StGB BGH bei Dallinger MDR 1976, 15).
  • BGH, 13.11.1979 - 1 StR 526/79
    Auszug aus BGH, 02.09.1980 - 1 StR 434/80
    Habgier bedeutet schon nach allgemeinem Sprachgebrauch ein Streben nach materiellen Gütern oder Vorteilen, das in seiner Hemmungslosigkeit und Rücksichtslosigkeit das erträgliche Maß weit übersteigt (vgl. BGHSt 10, 399; BGH, Urteile vom 22. September 1953 - 1 StR 372/53; vom 5. Januar 1954 - 1 StR 603/53; vom 13. November 1979 - 1 StR 526/79; OGHSt 1, 81; 1, 87, 90; 1, 133, 136; 1, 365, 366).
  • BGH, 05.01.1954 - 1 StR 603/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.09.1980 - 1 StR 434/80
    Habgier bedeutet schon nach allgemeinem Sprachgebrauch ein Streben nach materiellen Gütern oder Vorteilen, das in seiner Hemmungslosigkeit und Rücksichtslosigkeit das erträgliche Maß weit übersteigt (vgl. BGHSt 10, 399; BGH, Urteile vom 22. September 1953 - 1 StR 372/53; vom 5. Januar 1954 - 1 StR 603/53; vom 13. November 1979 - 1 StR 526/79; OGHSt 1, 81; 1, 87, 90; 1, 133, 136; 1, 365, 366).
  • BGH, 30.01.1953 - 2 StR 538/52
    Auszug aus BGH, 02.09.1980 - 1 StR 434/80
    Zwar lassen die Ausführungen des Tatrichters zur Nichtanwendung des § 250 Abs. 2 StGB die gebotene Gesamtbetrachtung aller wesentlichen entlastenden und belastenden Umstände (BGHSt 4, 8, 9 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]; 26, 97, 99; BGH NJW 1960, 1869; 1964, 261; 1966, 894; BGH GA 1976, 303 und öfter; vgl. auch die Nachweise bei Dreher/Tröndle StGB, 39. Aufl. § 46 Rdn. 42) vermissen.
  • BGH, 22.09.1953 - 1 StR 372/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.09.1980 - 1 StR 434/80
    Habgier bedeutet schon nach allgemeinem Sprachgebrauch ein Streben nach materiellen Gütern oder Vorteilen, das in seiner Hemmungslosigkeit und Rücksichtslosigkeit das erträgliche Maß weit übersteigt (vgl. BGHSt 10, 399; BGH, Urteile vom 22. September 1953 - 1 StR 372/53; vom 5. Januar 1954 - 1 StR 603/53; vom 13. November 1979 - 1 StR 526/79; OGHSt 1, 81; 1, 87, 90; 1, 133, 136; 1, 365, 366).
  • BGH, 22.01.1981 - 4 StR 480/80

    bezahlte Hilfe beim Selbstmord - § 216 StGB, keine "Ernstlichkeit" bei

    Das Streben des Täters nach materiellen Gütern oder Vorteilen um jeden Preis, auch um den Preis eines Menschenlebens, das also in seiner ungehemmten Eigensucht das erträgliche Maß weit übersteigt, stellt den Grund dar für den gesteigerten Vorwurf einer aus Habgier begangenen Tötung (BGHSt 10, 399; 29, 317 = MDR 1980, 1035; BGH GA 1971, 155; OGHSt 1, 81; 1, 133, 136; 1, 365, 366).

    Dafür ist es nicht erforderlich, daß es dem Täter darauf ankommt, sich in außerordentlichem Maße zu bereichern; es genügt vielmehr, wenn der Täter von dem eigensüchtigen Verlangen getrieben ist, um jeden Preis und ohne jede Rücksichtnahme irgendeinen dem Opfer gehörenden Vermögensgegenstand zu erwerben (BGHSt 29, 317 = MDR 1980, 1035; BayObLGSt 1949-51, 36, 42).

    Denn das Gesetz ordnet den Qualifikationsgrund der Habgier dem Begriff der niedrigen Beweggründe ein; die Habgier ist lediglich ein gesetzliches Beispiel für einen niedrigen Beweggrund (BGHSt 3, 132, 133; 29, 317 = MDR 1980, 1035; Dreher/Tröndle RdNR 3ff, Lackner Anm 6, Horn in SK RdNr 12, Schönke/Schröder/Eser RdNr 14, alle zu § 211 StGB).

  • BGH, 19.05.2020 - 4 StR 140/20

    Mann überfährt wildfremden Radfahrer, um ins Gefängnis zu kommen: Lebenslänglich

    a) Habgier bedeutet ein Streben nach materiellen Gütern oder Vorteilen, das in seiner Hemmungslosigkeit und Rücksichtslosigkeit das erträgliche Maß weit übersteigt und das in der Regel durch eine ungehemmte triebhafte Eigensucht bestimmt ist (vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 1957 - 1 StR 435/57, BGHSt 10, 399; vom 2. September 1980 - 1 StR 434/80, BGHSt 29, 317 ff.; und vom 22. Januar 1981 - 4 StR 480/80, NJW 1981, 932).
  • BGH, 18.02.1993 - 1 StR 49/93

    Keine Habgier bei tötungsbedingtem Ausbleiben weiterer Zahlungen

    a) Habgier bedeutet ein Streben nach materiellen Gütern oder Vorteilen, das in seiner Hemmungslosigkeit und Rücksichtslosigkeit das erträgliche Maß weit übersteigt und das in der Regel durch eine ungehemmte triebhafte Eigensucht bestimmt ist (BGHSt 29, 317 m.w.Nachw.).

    Dies ist etwa der Fall, wenn der Täter sich durch den Tod des Opfers die Möglichkeit schaffen will, einen dem Opfer gehörenden Vermögensgegenstand wegzunehmen (vgl. BGHSt 29, 317, 318), wenn er durch den Tod des Opfers dessen Erbe wird (Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 8), wenn er Begünstigter einer für den Fall des Todes des Opfers abgeschlossenen Lebensversicherung ist (vgl. BGHSt 32, 38, 40, 43), oder auch, wenn der Täter das Opfer tötet, um dafür eine Belohnung zu erhalten (Jähnke a.a.O.).

  • BGH, 04.10.1988 - 4 StR 475/88

    Anforderungen an Schuldspruchs wegen versuchter Anstiftung zum Mord - Milderung

    Habgier bedeutet dabei ein rücksichtsloses Streben nach Vermögensmehrung (BGH JR 1981, 293; BGHSt 10, 399), das in aller Regel durch eine ungehemmte, triebhafte Eigensucht bestimmt wird (BGHSt 3, 132, 133).
  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und

    Ein Täter handelt nach ständiger Rechtsprechung aus Habgier, wenn sich die Tat als Folge eines noch über die bloße Gewinnsucht hinaus gesteigerten abstoßenden Gewinnstrebens um jeden Preis darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 15.01.2003, Az. 5 StR 223/02; Beschluss vom 07.12.2000, Az. 1 StR 414/00; Urteil vom 02.03.1995, Az 1 StR 595/94; Urteil vom 02.09.1980, Az. 1 StR 434/80).

    Auf die Größe des Vermögensvorteils kommt es dabei grundsätzlich nicht an (vgl. Fischer, StGB, 69. Auflage 2022, § 211 Rn. 10), überdies muss eine dauerhafte Bereicherung nicht angestrebt werden (vgl. BGH, Urteil vom 02.09.1980, Az. 1 StR 434/80).

  • BGH, 28.04.1992 - 1 StR 593/91

    Tateinheit von Mord und Raub mit Todesfolge beim selben Tatopfer - Auswirkung der

    Der vorlegende Senat hat entschieden (Urt. vom 2. September 1980 - 1 StR 434/80, dort zu 4.), daß § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB gegenüber § 211 StGB nicht infolge Gesetzeskonkurrenz zurücktritt.
  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 223/02

    Mord (Habgier; Heimtücke; niedrige Beweggründe - Bewusstsein der besonderen

    Ein Täter handelt aus Habgier, wenn sich die Tat als Folge eines noch über bloße Gewinnsucht hinaus gesteigerten abstoßenden Gewinnstrebens darstellt (BGHSt 29, 317, 318; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 211 Rdn. 8 m. w. N).
  • LG Köln, 27.10.2014 - 105 Ks 6/14

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Totschlags zum Nachteil der Ehefrau

    Das Mordmerkmal der Habgier kennzeichnet sich durch ein noch über die Gewinnsucht hinaus gesteigertes abstoßendes Gewinnstreben um jeden Preis (vgl. BGH, Urteil vom 02.09.1980 - 1 StR 434/80 [Rn. 6] - nach juris; Fischer, StGB, 61. Aufl. 2014, § 211 Rn. 10).
  • BGH, 18.03.2020 - 4 StR 487/19

    Mord (Habgier: Maßstab; Tötungsvorsatz bei gefährlichen Gewalthandlungen)

    a) Habgier im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB liegt vor, wenn der Täter in rücksichtsloser Weise durch seine Tat den Gewinn von Geld oder Geldwert in einer noch über die bloße Gewinnsucht hinaus gesteigerten Weise erstrebt; dieses Streben nach materiellen Gütern oder Vorteilen um jeden Preis, auch um den Preis eines Menschenlebens willen, stellt den Grund für den gesteigerten Vorwurf einer aus Habgier begangenen Tötung dar (BGH, Urteile vom 22. Januar 1981 - 4 StR 480/80, NJW 1981, 932; vom 22. Oktober 1957 - 1 StR 435/57, BGHSt 10, 399; vom 2. September 1980 - 1 StR 434/80, BGHSt 29, 317).
  • OLG Düsseldorf, 15.02.1991 - 16 U 130/90
    Insoweit ist unter den hier gegebenen Umständen die Sach- und Rechtslage ähnlich wie beim Gesellschafterausschluß einer 2-Mann-GmbH, der bei umfassender Abwägung aller Umstände nicht erfolgen kann, wenn in der Person des anderen Gesellschafters, der den Ausschluß beschlossen hat, selbst ein Ausschließungsgrund vorliegt (u. a. BGH WM 1960, 866, 868 f.; BGH ,NJW 1981, 2302, 2303; BGH NJW 1981, 136, 138).
  • LG Deggendorf, 28.03.2022 - 1 Ks 8 Js 5270/21

    Schuldunfähigere bei paranoider Schizophrenie; Mordmerkmale

  • BGH, 12.12.1995 - 1 StR 571/95

    Mittäterschaft in Abgrenzung zur Anstiftung - Anforderungen an einen

  • LG Aachen, 13.08.2021 - 52 Ks 7/21

    Verabredung zum Mord, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, erpresserischer

  • BGH, 13.03.1985 - 3 StR 8/85

    Pflicht des Richters zur Anleitung eines Sachverständigen anhand der

  • BGH, 23.01.1985 - 3 StR 508/84

    Zurechnung der rechtsverletzenden Handlung eines Mittäters - Verantwortlichkeit

  • LG Köln, 15.12.2004 - 104 Ks 19/04
  • BGH, 16.01.1996 - 1 StR 615/95

    Anrechnung von in Frankreich verbüßter Auslieferungshaft

  • LG Dresden, 29.07.2005 - 1 Ks 424 Js 51341/03

    12 Jahre Haft für Bombenleger

  • BGH, 21.11.1985 - 4 StR 465/85

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mordes in Tateinheit mit gemeinschaftlichem

  • BGH, 13.03.1985 - 5 StR 8/85
  • BGH, 19.11.1985 - 4 StR 602/85

    Möglichkeit des tateinheitlichen Zusammentreffens von Raub mit Todesfolge mit

  • BGH, 19.11.1981 - 4 StR 588/81

    Änderung eines Schuldspruchs wegen Fehlens eines tateinheitlichen

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