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   BGH, 23.05.1952 - 4 StR 6/51   

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https://dejure.org/1952,673
BGH, 23.05.1952 - 4 StR 6/51 (https://dejure.org/1952,673)
BGH, Entscheidung vom 23.05.1952 - 4 StR 6/51 (https://dejure.org/1952,673)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 1952 - 4 StR 6/51 (https://dejure.org/1952,673)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 1
  • NJW 1952, 944
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.03.1953 - 3 StR 132/52

    Rechtsmittel

    Wie der Bundesgerichtshof in BGHSt 3, 1 [BGH 23.05.1952 - 4 StR 6/51] näher dargelegt hat, genügt es, wenn die abgabepflichtige Ware mit dem Fahrzeug befördert worden ist.

    Die durch die Rechtsprechung des Deutschen Obergerichts für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet eingeleitete, durch den Bundesgerichtshof weiterentwickelte Auslegung des § 414 RAbgO macht die Einziehung jedoch davon abhängig, ob der Eigentümer bei Anwendung der erforderlichen, von ihm billigerweise zu erwartenden Sorgfalt hätte erkennen können, daß der Täter das Fahrzeug zur Beförderung von Schmuggelware benützen werde oder der Eigentümer einen Vorteil gehabt hat, dessen Zusammenhang mit der Tat für ihn erkennbar war (vgl. BGHSt 1, 351 ff; 3, 1 ff [BGH 23.05.1952 - 4 StR 6/51] mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 29.10.1953 - 4 StR 408/53

    Rechtsmittel

    Daraus ergibt sich ohne weiteres, dass erst recht ein Kraftfahrzeug, durch dessen Motorkraft die Fortbewegung des auf dem Anhänger verladenen Schmuggelgutes unmittelbar bewirkt wird, der Verbringung des Gutes dient (vgl BGHSt 3, 1 [BGH 23.05.1952 - 4 StR 6/51]).

    Die Frage des Eigentums ist indessen für den Ausspruch der Einziehung erheblich; denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Einziehung von Beförderungsmitteln, die dem Täter oder Teilnehmer nicht gehören, in der Regel nur anzuordnen, wenn ein besonderer Rechtfertigungsgrund dazu vorliegt, vor allein dann, wenn der Eigentümer bei Anwendung der von ihm zu erwartenden Sorgfalt hätte erkennen können, dass sein Eigentum als Beförderungsmittel zur Begehung der Tat benutzt werde, oder wenn er einen Vorteil gehabt hat, dessen Zusammenhang mit der Tat für ihn erkennbar war (BGHSt 1, 351; 2, 312 [BGH 25.04.1952 - 2 StR 4/52]; 3, 3) [BGH 23.05.1952 - 4 StR 6/51].

  • BGH, 17.10.1961 - 1 StR 130/61

    Verfassungsgemäßheit von § 401 Abgabenordnung (AbgO) a.F. - Möglichkeit

    Das ist sinnfällig bei einem Mißverhältnis zwischen dem Betrag der hinterzogenen Abgaben und dem Wert des einzuziehenden Gegenstandes - wenn etwa wegen eines geringfügigen Zollvergehens ein wertvolles Beförderungsmittel eingezogen wird (vgl. einerseits BGHSt 3, 1 [BGH 23.05.1952 - 4 StR 6/51]; andererseits OLG Köln NJW 1959, 2128 [OLG Köln 04.09.1959 - Ss 215/59] Nr. 29); oder wenn eine vorschriftsmäßig verzollte oder überhaupt nicht zollbare Ware dennoch deswegen eingezogen werden soll, weil der Täter sie irrig für unverzollt und zollbar hielt, der Steuerbehörde aber nicht gestellte, um der vermeintlichen Abgabepflicht zu entgehen (einerseits BGSt 68, 45, 53 f; BG HRR 1938, 131; BayOblG NJW 1955, 1567 Nr. 20; andrerseits BGSt 64, 229, 238; 65, 165, 172; 66, 194, 200).
  • BGH, 23.08.1956 - 1 StR 60/56

    Rechtsmittel

    Das träfe nur zu, wenn er Abgaben für die Zigaretten gerade dadurch hinterziehen wollte, daß er sie von einem Ort an den anderen verbrachte (RGSt 68, 42, 69, 193; 73, 104 f; BGHSt 3, 1, 4) [BGH 23.05.1952 - 4 StR 6/51].
  • BGH, 20.02.1963 - 4 StR 411/62

    Verletzung der Pflicht zur Anmeldung von den in der sowjetischen Besatzungszone

    Der Bundesgerichtshof ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß die in § 401 AbgO a.F. neben der Strafe zwingend vorgeschriebene Einziehung der steuerpflichtigen Erzeugnisse und zollpflichtigen Waren, hinsichtlich derer die Steuerhinterziehung nach § 396 AbgO begangen worden ist, bzw. des Wertersatzes, falls die Einziehung nicht vollzogen werden kann, sowie der Beförderungsmittel, die der Täter zur Begehung der Tat benutzt hat, den Verfassungsgrundsätzen nicht widerspricht (vgl. BGHSt 1, 351, 353, 356 [BGH 09.10.1951 - 1 StR 139/51]; 2, 311 [BGH 20.03.1952 - 3 StR 1141/51]und 328, 332; 3, 1 ff und 227; 4, 344; 6, 4 und 11; 8, 70; 13, 399; 1 StR 4/58 vom 9. Juni 1959 S. 37, insoweit in BGHSt 13, 190 nicht abgedruckt; 4 StR 439/60 vom 16. August 1961; 4 StR 523/60 vom 16. August 1961.; BGHZ 27, 69 und 382).
  • BGH, 23.11.1954 - 2 StR 292/54

    Rechtsmittel

    Die Ansicht der Revision, diese Entscheidung widerspreche dem Urteil des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGHSt 3, 1) trifft nicht zu.
  • BGH, 29.04.1957 - 2 StR 146/57

    Rechtsmittel

    Die Bildung einer Gesamtstrafe kann nicht mit der Begründung abgelehnt werden, die Vorstrafakten hätten nicht vorgelegen (vgl. BGHSt 3 S. 278, 280 [BGH 28.10.1952 - 1 StR 442/52]; 4 [BGH 23.05.1952 - 4 StR 6/51]S. 366).
  • BGH, 29.01.1954 - 1 StR 657/53

    Rechtsmittel

    Es hat aus rechtlich nicht zu beanstandenden Erwägungen auf Einziehung erkannt (§ 414 RAbgO, BGHSt 1, 351 f; 3, 1, 357) [BGH 23.05.1952 - 4 StR 6/51].
  • BGH, 31.07.1958 - 4 StR 196/58

    Rechtsmittel

    Die Voraussetzungen sind dann erfüllt, wenn der Täter Gegenstände von einem Ort an einen anderen verbringt, um einen dem Steuer- und Zollrecht zuwiderlaufenden Zweck zu erreichen, und das Beförderungsmittel hierzu unmittelbar verwendet wird (BGHSt 3, 1 [BGH 23.05.1952 - 4 StR 6/51]).
  • BGH, 27.09.1956 - 3 StR 178/56

    Rechtsmittel

    Da die Beförderung des Geldes nicht der einzige oder im Vordergrund stehende Zweck der Benutzung des Fahrzeuges zu sein brauchte (BGHSt 3, 1 [BGH 23.05.1952 - 4 StR 6/51]), bestehen gegen die Entscheidung über die Einziehung keine Bedenken (18 Abs. 2 OWG in Verbindung mit § 39 WiStG 1952, § 20 WiStG 1954 Art. 5 Abs. 2 AHKG 33).
  • BGH, 13.05.1954 - 4 StR 802/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 354/52
  • BGH, 13.01.1965 - 3 StR 10/64

    Strafbarkeit wegen des Haltens kommunistischer Reden und des Verbreitens von

  • BGH, 02.11.1954 - 1 StR 194/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.11.1962 - 2 StR 440/62

    Verurteilung als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher - Beginn mit der Ausführung

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