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   BGH, 30.09.1952 - 1 StR 243/52   

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https://dejure.org/1952,66
BGH, 30.09.1952 - 1 StR 243/52 (https://dejure.org/1952,66)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1952 - 1 StR 243/52 (https://dejure.org/1952,66)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1952 - 1 StR 243/52 (https://dejure.org/1952,66)
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Eifersucht

§ 211 StGB, 'grausam', 'niedriger Beweggrund'

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Eifersucht als niedriger Beweggrund - Berechtigter und verständiger Anlass für Eifersucht - Tötung eines Mädchen, weil, wenn es der Täter nicht haben kann, es auch kein anderer haben soll - Grausame Tötung - Zufügung besonders starker Schmerzen oder Qualen körperlicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 180
  • NJW 1952, 1303
  • MDR 1952, 758
 
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Wird zitiert von ... (117)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.07.1952 - 1 StR 272/52

    Anforderungen an einen niedrigen Beweggrund - Nach allgemeiner sittlicher Wertung

    Auszug aus BGH, 30.09.1952 - 1 StR 243/52
    In BGH 1 StR 272/52 vom 25. Juli 1952 hat er entschieden, niedrig sei ein Tötungsbeweggrund, der nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht, durch triebhafte Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verwerflich, ja verächtlich ist.
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Grausam tötet, wer seinem Opfer aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung besondere Schmerzen oder Qualen zufügt (BGHSt 3, 180; 3, 264).

    Mit dieser Möglichkeit hätte sich der Tatrichter in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, auch zur inneren Tatseite (BGHSt 3, 180, 181), auseinandersetzen müssen.

  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe

    Der Senat braucht daher nicht zu entscheiden, ob der mündlich vorgetragenen Auffassung des Generalbundesanwalts beizutreten ist, das Mordmerkmal "grausam" sei schlechthin "tatbezogen" und falle auch insoweit nicht unter § 50 Abs. 2 (nF) StGB, als es eine gefühllose, unbarmherzige Gesinnung erfordert (BGHSt 3, 180; 3,264) [BGH 16.10.1952 - 4 StR 247/52] .
  • BGH, 08.10.1969 - 3 StR 90/69

    Heimtückisch handelt, wer jemanden im Schlaf tötet - Unmittelbares Erwachen kurz

    Eine so maßlose Eifersucht ist menschlich nicht mehr einfühlbar und steht auf tiefster Stufe (vgl. dazu BGHSt 3, 180, 182 [BGH 30.09.1952 - 1 StR 243/52]/183).
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