Rechtsprechung
   BGH, 25.11.1952 - 1 StR 477/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,335
BGH, 25.11.1952 - 1 StR 477/52 (https://dejure.org/1952,335)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1952 - 1 StR 477/52 (https://dejure.org/1952,335)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1952 - 1 StR 477/52 (https://dejure.org/1952,335)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,335) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Persönlichkeit des Täters bei Erfüllung von Mordmerkmalen - Heimtückische Tötung eines Kleinkindes - Besonders verwerfliche Begehungsweisen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 330
  • NJW 1953, 391
  • MDR 1953, 245
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.12.1951 - 1 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 25.11.1952 - 1 StR 477/52
    Heimtückisch tötet, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers zur Tat ausnützt (OGHSt 3, 75; RGSt 77, 44; BGH JR 51, 687; BGHSt 2, 60).
  • BGH, 30.09.1952 - 1 StR 296/52

    Anforderungen an eine Tötung aus Heimtücke - Ausführung einer Tötung aus nicht

    Auszug aus BGH, 25.11.1952 - 1 StR 477/52
    In BGH 1 StR 296/52 vom 30. September 1952 (BGHSt 3, 184) ist weiter entschieden, die heimtückische Ausführung der Tötung werde nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Täter aus nicht besonders verwerflichen, vielleicht sogar menschlich noch begreiflichen (weit nachfühlbaren) Beweggründen handle.
  • BGH, 26.06.1951 - 1 StR 237/51
    Auszug aus BGH, 25.11.1952 - 1 StR 477/52
    Er hat also ihr Vertrauen zu ihm zur vorbedachten Tat ausgenützt, die er in ihrer Gegenwart nicht ungehindert und unentdeckt hätte begehen können (BGH 1 StR 237/51 vom 26. Juni 1951).
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Nach ständiger Rechtsprechung handelt heimtückisch, wer in feindlicher Willensrichtung (BGHSt 30, 105, 119) die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewußt zur Tötung ausnutzt (BGHSt 2, 60, 61; 3, 183, 185, 186; 3, 330, 332; 6, 120, 121; 7, 218, 221; 9, 385, 389 f.; 11, 139, 143, 144; 19, 321, 322; 20, 301 f.; 23, 119, 120; 30, 105, 117 f.).

    Der Bundesgerichtshof hat die Ausnutzung der Arglosigkeit eines schutzbereiten Dritten anstelle der Arglosigkeit des Opfers bisher nämlich zur Begründung der Heimtücke nur in Fällen ausreichen lassen, in denen es um die Tötung eines wehrlosen Kleinkindes geht, bei dem die Wahrnehmungsfähigkeit naturgemäß noch unausgebildet ist (BGHSt 3, 330, 332; 4, 11, 12; 8, 216, 218).

  • BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62

    Staschyinskij - § 211 StGB, Heimtücke, § 25 StGB, Täterschaft und Teilnahme

    oder Wehrlosigkeit tötet (BGH LM Nr. 5 zu § 211 StGB; BGHSt 2, 60; 2, 251; 3, 183; 3, 330; 6, 120).
  • BGH, 22.09.1956 - GSSt 1/56

    Begriff der Heimtücke

    Sie ist ersichtlich unrichtig und läßt sich auch nicht auf den Satz der amtlichen Begründung stützen: "Die Bezeichnung des Täters als Mörder bzw Totschläger weist den Richter an, die Gesamtpersönlichkeit des Täters zu prüfen und zu würdigen." Eine Gesamtbewertung hat der Richter auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach den in den Entscheidungen BGHSt 3, 330 und BGH NJW 1954, 565 aufgestellten Grundsätze vorzunehmen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht