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   BGH, 19.12.1952 - 1 StR 2/52   

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BGH, 19.12.1952 - 1 StR 2/52 (https://dejure.org/1952,112)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1952 - 1 StR 2/52 (https://dejure.org/1952,112)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1952 - 1 StR 2/52 (https://dejure.org/1952,112)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Nachweis des Bewusstseins der Rechtswidrigkeit; Bewusstsein der Rechtswidrigkeit als Voraussetzung für eine Verurteilung; Anwendbarkeit von §§ 239, 341 StGB bei fehlender Erkenntnis der Rechtswidrigkeit der Freiheitsberaubung; Strafbarkeit der Beteiligung an der ...

  • junsv.nl

    Verwaltungsmässige Vorbereitung und Durchführung der Deportation der Juden aus Ober-, Mittel- und Unterfranken nach Riga, Trawniki, Izbica, Theresienstadt und Auschwitz in 7 'Teilaktionen' . Erpressung eines jüdischen Kaufmannes und seiner nicht-jüdischen Ehefrau, ein ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 239, § 59; StPO § 358 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schuld: Vermeidbarkeit Verbotsirrtum - Menschenwürdeverstoß

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 357
  • NJW 1953, 351
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 19.12.1952 - 1 StR 2/52
    Glaubt bei der Freiheitsberaubung der Täter oder Gehilfe ein Recht zum Eingriff in die Freiheit eines anderen aus Umständen herleiten zu können, die nach der Rechtsordnung einen Rechtfertigungsgrund überhaupt nicht bilden können, weil eine solche Anerkennung gegen die jeden Gesetzgeber verpflichtenden Grundsätze der Gerechtigkeit und der Menschlichkeit verstossen würde, so ist ein solcher Irrtum des Handelnden nach den Grundsätzen über den Verbotsirrtum (BGHSt 2, 194 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]) zu behandeln; er hindert, wenn der Handelnde bei gehöriger Anspannung seines Gewissens die Widerrechtlichkeit des Eingriffs hätte erkennen können, nicht die Verurteilung aus § 239 StGB.

    Diese Auffassung bedarf mit Rücksicht auf die Entscheidung des Grossen Senats über den Verbotsirrtum (BGHSt 2 S 194) einer ihre Tragweite begrenzenden Ergänzung.

    Er ist deshalb, wie der Senat schon entschieden hat (Urteil vom 14. Oktober 1952 - 1 StE 791/51), nach den Grundsätzen des Verbotsirrtums zu beurteilen (BGHSt 2 S 194).

  • BGH, 29.01.1952 - 1 StR 563/51

    Einstellung des Verfahrens wegen mangeldem Bewusstsein von der Widerrechtlichkeit

    Auszug aus BGH, 19.12.1952 - 1 StR 2/52
    Der Senat hat schon in der Entscheidung BGHSt 2 S 234 näher ausgeführt, dass die Freiheit eines Staates, für seinen Bereich darüber zu bestimmen, was.

    Insoweit hat die Rechtsprechung bisher angenommen, dass die Widerrechtlichkeit ein Tatbestandsmerkmal das § 239 StGB sei und demzufolge sich der Vorsatz des Täters wie des Gehilfen auch darauf beziehen müsse (vgl BGHSt 2 S 234).

  • BGH, 06.06.1952 - 1 StR 708/51

    Züchtigung - §§ 223, 16, 17 StGB, 'Doppelirrtum'

    Auszug aus BGH, 19.12.1952 - 1 StR 2/52
    Dieser Irrtum ist nach § 59 StGB zu beurteilen, weil die irrigen Vorstellungen die Tatsachengrundlage eines möglichen Rechtfertigungsgrundes betreffen (vgl BGHSt 3 S 105 und Urteil des Senats vom 1. Juli 1952 - 1 StR 119/52).

    Ein Recht zum Eingriff in die persönliche Freiheit eines anderen kann nur aus der Rechtsordnung hergeleitet werden, Nimmt nun der Handelnde ein Recht zum Eingriff in die persönliche Freiheit eines anderen an, weil er, wenn auch irrig, Tatsachen für vorliegend erachtet, bei deren Vorliegen ihm die Rechtsordnung in der Tat ein Recht zum Eingriff geben, würde, so befindet er sich in einem Irrtum, der in seiner rechtlichen Bedeutung dem in § 59 Abs. 1 StGB behandelten Irrtum über Tatumstände gleichzusetzen ist (BGHSt 3 S 105).

  • BGH, 01.07.1952 - 1 StR 119/52

    Hammerschlag - § 32 StGB: Erforderlichkeit, Affekt, Putativnotwehr, Notwehrexzeß,

    Auszug aus BGH, 19.12.1952 - 1 StR 2/52
    Dieser Irrtum ist nach § 59 StGB zu beurteilen, weil die irrigen Vorstellungen die Tatsachengrundlage eines möglichen Rechtfertigungsgrundes betreffen (vgl BGHSt 3 S 105 und Urteil des Senats vom 1. Juli 1952 - 1 StR 119/52).
  • BGH, 21.12.2005 - 3 StR 470/04

    Freisprüche im Mannesmann-Verfahren aufgehoben

    Unter den gegebenen Umständen, vor allem angesichts der offensichtlichen Pflichtwidrigkeit einer willkürlichen Zuwendung, hätten die Angeklagten Dr. Ackermann und Zwickel bei Anlegung der an die Unvermeidbarkeit eines Verbotsirrtums zu stellenden Anforderungen (vgl. BGHSt 3, 357, 366; 4, 1, 5 und 237, 242 f.) nach ihren Fähigkeiten und Kenntnissen einen eventuell gegebenen Irrtum vermeiden können.
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Sie haben die Auffassung vertreten, es könne Vorschriften und Anordnungen geben, denen trotz ihres Anspruchs, Recht zu setzen, der Rechtscharakter abzusprechen sei, weil sie jene rechtlichen Grundsätze verletzten, die unabhängig von jeder staatlichen Anerkennung gelten; wer sich solchen Vorschriften entsprechend verhalte, bleibe strafbar (vgl. OGHSt 2, 231 ff.; BGHSt 1, 391 ; 2, 173 ; 2, 234 ; 3, 110 ; 3, 357 ).
  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 372/77

    Entfernung von Zähnen als tatbestandsmäßige Körperverletzungen - Wirksame

    Die irrige Annahme einer Einwilligung, die, wäre sie erteilt, rechtlich nicht wirksam wäre, begründet einen Verbotsirrtum, nicht einen den Vorsatz ausschließenden Tatsachenirrtum (BGHSt 3, 357, 364 f).
  • BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82

    Ludwig Poullain

    Ein solcher Irrtum ist wie ein den Vorsatz ausschließender Irrtum über Tatumstände nach § 16 Abs. 1 StGB zu bewerten (vgl. BGHSt 3, 105, 106/107; 3, 194, 196; 3, 357, 359, 364; 17, 87, 91; vgl. auch Dreher/Tröndle 41. Aufl., § 16 StGB Rdn. 27; Lackner 14. Aufl., § 17 StGB Anm. 5 b; Schroeder in LK 10. Aufl., § 16 StGB Rdn. 47 ff; Cramer in Schönke/ Schröder 21. Aufl., § 16 StGB Rdn. 10 ff, 16; Jescheck Strafrecht, Allg.
  • BGH, 24.05.1960 - 5 StR 521/59

    Ärztlicher Eingriff ohne die erforderliche Einwilligung als vorsätzliche

    Es kommt daher nicht darauf an, ob das Schwurgericht zu Recht oder Unrecht angenommen hat, daß es insoweit gemäß § 358 Abs. 1 StPO gebunden sei (vgl. hierzu BGHSt 3, 357, 366 f).
  • BGH, 31.03.1953 - 1 StR 670/52

    Fackelzug - § 113 StGB, objektive Bedingung der Strafbarkeit, Irrtum nur nach §

    Die Vergangenheit hat gelehrt und zahlreiche Vorgänge im Machtbereich der sogenannten DDR, deren Zielen die Angeklagten anhängen, lehren noch immer, daß der Staat gewisse rechtliche Kernbereiche seiner Bürger in keiner Weise, auch nicht nur vorübergehend, antasten darf (vgl. 1 StR 2/52 vom 19. Dezember 1952).
  • LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21
    Unter den gegebenen Umständen, vor allem angesichts der offensichtlichen Pflichtwidrigkeit der Darlehnsvergabe hätte der Angeklagte IG bei Anlegung der an die Unvermeidbarkeit eines Verbotsirrtums zu stellenden Anforderungen (vgl. BGH, Urteil vom 19.12.1952 - 1 StR 2/52 = BGHSt 3, 357; BGH, Beschluss vom 23.12.1952 - 2 StR 612/52 = BGHSt 4, 1; BGH, Urteil vom 23.04.1953 - 3 StR 219/52 = BGHSt 4, 236) nach seinen Fähigkeiten und Kenntnissen einen eventuell gegebenen Irrtum vermeiden können.

    Unter den gegebenen Umständen, vor allem angesichts der offensichtlichen Pflichtwidrigkeit der Darlehnsvergabe hätte auch der Angeklagte CH bei Anlegung der an die Unvermeidbarkeit eines Verbotsirrtums zu stellenden Anforderungen (vgl. vgl. BGH, Urteil vom 19.12.1952 - 1 StR 2/52 = BGHSt 3, 357; BGH, Beschluss vom 23.12.1952 - 2 StR 612/52 = BGHSt 4, 1; BGH, Urteil vom 23.04.1953 - 3 StR 219/52 = BGHSt 4, 236) nach seinen Fähigkeiten und Kenntnissen einen eventuell gegebenen Irrtum vermeiden können.

  • LG Hamburg, 09.02.1968 - 147 Ks 2/67

    Tötung der bei der Enterdung von Massengräbern in Weissrussland und Ostpolen

    Im einzelnen bezieht sich das Schwurgericht hierzu auf die Urteile des BGH vom 29.Januar 1952 - 1 StR 563/61 - (BGHSt 2, 234 ff., 237-239), vom 12.Februar 1952 - 1 StR 658/51 - (BGHSt 2, 173 ff., 177), vom 6.Mai 1952 - 1 StR 414/51 - (BGHSt 2, 333 ff., 334) und vom 19.Dezember 1952 - 1 StR 2/52 - (BGHSt 3, 357 ff., 362/363), denen es sich anschliesst (vgl. auch Jäger, Verbrechen unter totalitärer Herrschaft, S.179; die dort in Fussnote 57 zitierten Gegenäusserungen von Arndt, Welzel, Baumann, Redeker und Lewald gegen Roesen, jeweils im Jahrgang 1964 der NJW; ferner Baumann bei Henkys, Die nationalsozialistischen Gewaltverbrechen, 2.Aufl. 1965, S.295/296).

    Zwar würde ein solcher Irrtum vorliegen, wenn ein Tatbeteiligter, der eine als verbrecherisch erkannte Anordnung befolgt, diese trotz ihres verbrecherischen Inhalts als für ihn selbst rechtlich bindend ansieht und seine eigene Mitwirkung deshalb für gerechtfertigt hält (Urteile des BGH vom 29.Januar 1952 - 1 StR 563/51 - = BGHSt 2, 234 ff., 236, vom 14.Oktober 1952 - 1 StR 791/51 - = BGHSt 3, 271 ff., 274, vom 19.Dezember 1952 - 1 StR 2/52 - = BGHSt 3, 357 ff., 364/365, vom 28.Mai 1963 - 1 StR 540/62 - S.5 , insoweit in BGHSt 18, 367 ff. nicht abgedruckt, und vom 7.Dezember 1965 - 5 StR 411/65 -, S.10/11 , zitiert bei Hanack, JZ 1967, 337).

  • BGH, 25.05.1955 - VI ZR 6/54

    Sittenwidrige Anzeige

    Damit ist weder der Grundgedanke der Gerechtigkeit und Menschlichkeit, wie er im Bewusstsein der Allgemeinheit lebt, noch jener Kernbereich des Rechts verletzt, der nach allgemeiner Rechtsüberzeugung von keinem Gesetz und keiner obrigkeitlichen Massnahme verletzt werden darf (BGHSt 2, 234 [237] und 3, 357 [362]).
  • BGH, 21.12.1956 - 1 StR 207/56

    Rechtsmittel

    Sofern der Angeklagte sich wiederum darauf berufen sollte, er habe S. nicht erkannt, vielmehr für einen der Männer gehalten, die ihn (angeblich) auf dem Heimweg überfallen hatten, wird - falls diese Behauptung nicht abermals als widerlegt betrachtet werden kann - wegen des Merkmals des Bewußtseins der Widerrechtlichkeit auf die Entscheidung BGHSt 3, 357, 364 f [BGH 19.12.1952 - 1 StR 2/52] zum Tatbestands- und Verbotsirrtum sowie auf die Erörterungen unter 3) verwiesen.

    Wegen des Bewußtseins der Widerrechtlichkeit wird auf BGHSt 2, 194 ff [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51] und die zu § 239 StGB bereits erwähnte Entscheidung BGHSt 3, 357, 364 f [BGH 19.12.1952 - 1 StR 2/52] verwiesen.

  • BGH, 19.12.1952 - 1 StR 353/52

    Erschießen einer polnischen Arbeiterin durch einen deutschen Polizisten ohne

  • BGH, 04.05.2022 - 1 StR 477/21

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Verjährungsbeginn mit Zeitpunkt

  • BGH, 17.05.1988 - 5 StR 590/87

    Voraussetzungen der Strafbarkeit einer umweltgefährdenden Abfallbeseitigung

  • BGH, 15.12.1980 - AnwSt (R) 14/80

    Verteidigerhandeln und Standesrecht; Verlesen einer Erklärung im Rahmen eines

  • BGH, 22.04.1955 - 1 StR 653/54

    Erschiessung von 4 aus dem Kriegsgefangenenlager Sagan ausgebrochenen britischen

  • LG Wuppertal, 12.03.1968 - 12 Ks 1/67

    Erschiessung eines Zivilisten, von sowjetischen Kriegsgefangenen und von

  • LG Köln, 28.05.1965 - 24 Ks 1/64

    Misshandlung von Häftlingen, zum Teil mit Todesfolge. Erschiessung hunderter

  • LG Braunschweig, 12.06.1970 - 1 Ks 1/67

    Erhängung von Häftlingen nach missglückter Flucht in mehreren Fällen.

  • BGH, 24.06.1955 - 1 StR 55/55

    Teilnahme eines Schutzhaftlagerführers an der Erhängung von Häftlingen auf dem

  • BGH, 22.12.1978 - 2 StR 759/77

    Irrtum über das Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes bei der Mitwirkung an

  • BGH, 14.12.1954 - 5 StR 353/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.02.1954 - 1 StR 408/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.07.1953 - 3 StR 160/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.12.1957 - 5 StR 425/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.05.1955 - 3 StR 81/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.05.1954 - 4 StR 659/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.06.1955 - 4 StR 86/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.04.1963 - 1 StR 79/63

    Verletzung des rechtlichen Gehörs des Angeklagten durch wiederholte Unterbrechung

  • LG Nürnberg-Fürth, 16.03.1961 - 289 Ks 4/60

    Anordnung der Prügelstrafe, die zum Tod zweier Häftlinge führte

  • BGH, 08.10.1954 - 5 StR 125/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.07.1954 - 4 StR 142/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.03.1954 - 4 StR 792/53

    Rechtsmittel

  • LG Dortmund, 19.06.1969 - 45 Ks 1/68

    Massen- und Einzeltötungen von mindestens 3500 Juden im Bereich der

  • BGH, 22.11.1957 - 4 StR 164/57

    Rechtsmittel

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