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   BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87   

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BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87 (https://dejure.org/1987,327)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1987 - 1 StR 423/87 (https://dejure.org/1987,327)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87 (https://dejure.org/1987,327)
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§ 264 StPO, Tatbegriff;

§ 51 Abs. 3 StGB;

§ 259 StGB, Sich-Verschaffen, Mitgewahrsam

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hehlerei - Mitverfügungsgewalt - Ausländische Strafvollstreckung - Strafverfahren - Anrechenbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB (1975) § 259 Abs. 1, § 51 Abs. 3
    Hehlerei durch Übertragung von Mitverfügungsgewalt; Anrechnung einer im Ausland vollstreckten Strafe

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 172
  • NJW 1988, 3108
  • MDR 1988, 510
  • NStZ 1988, 271
  • StV 1988, 252
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 17.07.1979 - 1 StR 261/79

    Verurteilung wegen eines fortgesetzt begangenen Vergehens gegen das

    Auszug aus BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß die Anrechnung zu erfolgen hat, wenn das ausländische und das inländische Urteil dieselbe Tat im Sinne des prozessualen Tatbegriffs gemäß § 264 StPO betreffen (BGH NJW 1953, 1522; BGHSt 29, 63, 64).

    § 51 Abs. 3 Satz 1 StGB will verhindern, daß der Täter durch eine Doppelverurteilung, zu der es in zulässiger Weise kommt, weil das früher ergangene ausländische Strafurteil die Strafklage nicht verbraucht hat, im Ergebnis schlechter gestellt wird als er stehen würde, wenn er für die Tat (im prozessualen Sinne) nur einmal, nämlich im inländischen Verfahren verurteilt worden wäre (BGHSt 29, 63, 65).

  • RG, 13.12.1906 - I 977/06

    1. Macht sich eine in häuslicher Gemeinschaft mit ihrem Ehemanne lebende Ehefrau

    Auszug aus BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87
    Es folgt dabei ersichtlich der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs, nach der hehlerischer Erwerb die Übertragung der Verfügungsgewalt vom Vortäter auf den Hehler voraussetzt, wobei die Begründung bloßer Mitverfügungsbefugnis ausreichen soll (RGSt 39, 308; 52, 203; BGHSt 33, 44, 46; BGH, Beschl. vom 6. Dezember 1979 - 1 StR 609/79).

    Diese Auffassung liegt bereits der Entscheidung des Reichsgerichts in RGSt 39, 308 zugrunde, nach der Hehlerei beim Einräumen von Mitverfügungsgewalt nur bejaht werden kann, wenn der Erwerber nach eigenem Gutdünken mit der Sache verfahren kann (ebenso Ruß in: LK 10. Aufl. § 259 Rdn. 19; Schröder NJW 1973, 1386; Lenckner JZ 1973, 792, 797).

  • BGH, 19.05.1981 - 1 StR 165/81

    Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht bei nicht vorgenommener

    Auszug aus BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87
    Der Umstand, daß die Strafkammer mangels Anklage bzw. im Hinblick auf die gemäß § 154 StPO vorgenommene Verfahrensbeschränkung an der Aburteilung dieser Tat gehindert war, stünde der Anrechnung nicht entgegen (vgl. BGHSt 28, 29 ; BGH, Urt. vom 19. Mai 1981 - 1 StR 165/81 m.w.N.).
  • BGH, 03.05.1978 - 3 StR 143/78

    Begründetheit einer Revision - Anrechnung der Freiheitsentziehung

    Auszug aus BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87
    Der Umstand, daß die Strafkammer mangels Anklage bzw. im Hinblick auf die gemäß § 154 StPO vorgenommene Verfahrensbeschränkung an der Aburteilung dieser Tat gehindert war, stünde der Anrechnung nicht entgegen (vgl. BGHSt 28, 29 ; BGH, Urt. vom 19. Mai 1981 - 1 StR 165/81 m.w.N.).
  • BGH, 03.10.1984 - 2 StR 166/84

    Strafbarkeit wegen Hehlerei - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87
    Es folgt dabei ersichtlich der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs, nach der hehlerischer Erwerb die Übertragung der Verfügungsgewalt vom Vortäter auf den Hehler voraussetzt, wobei die Begründung bloßer Mitverfügungsbefugnis ausreichen soll (RGSt 39, 308; 52, 203; BGHSt 33, 44, 46; BGH, Beschl. vom 6. Dezember 1979 - 1 StR 609/79).
  • OLG Stuttgart, 04.04.1973 - 1 Ss 724/72

    Voraussetzungen der Beschwer eines Nebenklägers; Verwirklichung des

    Auszug aus BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87
    Überträgt der Vortäter die Sache an eine Mehrheit von Personen, so genügt es, wenn diese untereinander nur Mitverfügungsbefugnis erlangen, wie dies etwa bei dem Erwerb durch die Mitglieder einer Gesellschaft der Fall ist (vgl. OLG Stuttgart NJW 1973, 1385).
  • BGH, 06.12.1979 - 1 StR 609/79
    Auszug aus BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87
    Es folgt dabei ersichtlich der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs, nach der hehlerischer Erwerb die Übertragung der Verfügungsgewalt vom Vortäter auf den Hehler voraussetzt, wobei die Begründung bloßer Mitverfügungsbefugnis ausreichen soll (RGSt 39, 308; 52, 203; BGHSt 33, 44, 46; BGH, Beschl. vom 6. Dezember 1979 - 1 StR 609/79).
  • BGH, 29.03.1977 - 1 StR 646/76

    Pfandschein - § 259 StGB, Sich-Verschaffen

    Auszug aus BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87
    Auszugehen ist von dem Grundsatz, daß ein Sichverschaffen nur vorliegt, wenn der Hehler die Sache zu eigener tatsächlicher Herrschaft und Verfügungsgewalt vom Vortäter dergestalt erwirbt, daß dieser jede Möglichkeit verliert, auf die Sache einzuwirken (RGSt 64, 326, 327; BGHSt 27, 160, 163).
  • BGH, 17.09.1986 - 2 StR 353/86

    Strafbarkeit wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und

    Auszug aus BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87
    Nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs bilden Diebstahl und Hehlerei eine Tat im verfahrensrechtlichen Sinne, wenn der in der Anklage nach Objekt, Ort und Zeit der Handlung konkretisierte Dieb stahl Grundlage der Verurteilung wegen Hehlerei bleibt (BGHR StPO § 264 Tatidentität 1 m.w.N.).
  • BGH, 29.09.1987 - 4 StR 376/87

    Prozessuale Tat und Strafklageverbrauch

    Auszug aus BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87
    Diese Rechtsprechung hat auch der 4. Strafsenat in seinem Urteil vom 29. September 1987 - 4 StR 376/87 - (zur Veröffentlichung in BGHSt 35, 60 bestimmt) nicht grundsätzlich in Frage gestellt.
  • BGH, 11.07.1985 - 4 StR 293/85

    Anrechnung einer vom Angeklagten im Ausland erlittenen Auslieferungshaft auf die

  • BGH, 29.07.1976 - 4 StR 312/76

    Voraussetzungen der gewerbsmäßigen Hehlerei - Einlösen gestohlener und

  • BGH, 26.05.1983 - 4 StR 265/83

    Vermögensfürsorgepflicht des Sortenkassierers einer Bank - Voraussetzung für das

  • BGH, 05.03.1982 - 3 StR 56/82

    Untersuchungshaft - Anrechnung - Strafe im Ausland - Anrechnung erlittener

  • BGH, 25.06.1953 - 4 StR 108/53

    Rechtsmittel

  • RG, 06.10.1930 - II 445/30

    Zum Begriff des Ansichbringens in § 259 StGB.

  • RG, 09.07.1918 - II 264/18

    Zum Begriffe des Ansichbringens in § 259 StGB.

  • BGH, 10.10.2018 - 2 StR 564/17

    Hehlerei (Definition des Sich-Verschaffens; ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal

    Die Tat ist vollendet, wenn der Täter eigene Verfügungsgewalt über die Sache begründet und der Vortäter die Möglichkeit verloren hat, auf sie einzuwirken (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2018 - 4 StR 174/18, juris Rn. 11, NStZ-RR 2019, 14, 15; Beschluss vom 15. März 2005 - 4 StR 64/05, NStZ-RR 2005, 236; Senat, Urteil vom 5. Dezember 1990 - 2 StR 287/90, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 4; BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87, BGHSt 35, 172, 175; Beschluss vom 19. März 1977 - 1 StR 646/76, BGHSt 27, 160, 163).
  • BGH, 13.02.2019 - 4 StR 555/18

    Gegenstand des Urteils (prozessualer Tatbegriff; Änderung im Verlauf des

    Anders als in der Fallkonstellation einer sich an den Raub anschließenden Hehlerei, in denen der Tatbestand der Hehlerei als ein mit dem vorangegangenen Raub einheitliches geschichtliches Vorkommnis bildender Vorgang angesehen worden ist, wenn und soweit sich der Angeklagte "als Glied in der sich an diese Tat anschließenden ?Verwertungskette' für das Raubgut hehlerisch betätigte' (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 1999 - 1 StR 262/99, NStZ 1999, 523, 524; siehe aber auch BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87, BGHSt 35, 172, 174; Beschluss vom 16. Oktober 1987 - 2 StR 258/87, BGHSt 35, 80, 82), fehlt es in der vorliegenden Fallkonstellation schon aufgrund der unterschiedlichen Angriffsrichtung an einem in diesem Sinne engen Zusammenhang mit der Vortat.
  • BGH, 05.11.2014 - 1 StR 299/14

    Härtefallausgleich für bereits vollstrecke Haftstrafen (Voraussetzungen:

    Sie ist ebenso vorzunehmen, wenn die ausländische Strafvollstreckung eine selbständige prozessuale Tat betrifft, die im inländischen Erkenntnis nicht mitabgeurteilt wird, die aber Gegenstand des inländischen Strafverfahrens gewesen ist (BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87, BGHSt 35, 172, 176).

    Der Angeklagte soll durch die Anrechnung der ausländischen Strafvollstreckung andererseits aber auch nicht besser stehen, als wenn Verurteilung und Vollstreckung sämtlich im Inland erfolgt wären (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 1979 - 1 StR 261/79, BGHSt 29, 63, 65; Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87, BGHSt 35, 172, 176).

    Dieses Verständnis, wonach von einem einheitlichen - über § 264 StPO hinausgehenden - Tatbegriff in § 51 Abs. 1 und Abs. 3 StGB auszugehen ist, liegt auch deshalb nahe, weil Absatz 3 Satz 2 auf Absatz 1 der Vorschrift verweist und für die Ungleichbehandlung im In- und Ausland erlittener Haft auch sonst kein sachlicher Grund besteht (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87, BGHSt 35, 172, 178; LK-StGB/Theune, 12. Aufl., § 51 Rn. 21; Fischer StGB, 61. Aufl., § 51 Rn. 17).

    Der Angeklagte soll im Ergebnis weder besser noch schlechter stehen, als wäre das gesamte Tatgeschehen im Inland abgeurteilt worden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87, BGHSt 35, 172, 177 mwN).

    Der für jeden Inhaftierungszeitraum neu festzulegende Anrechnungsmaßstab ist in die Urteilsformel aufzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 1982 - 3 StR 56/82, NStZ 1982, 326; Beschluss vom 26. Mai 1983 - 4 StR 265/83, NStZ 1983, 455; Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87, BGHSt 35, 172, 177).

  • BGH, 11.09.2007 - 5 StR 213/07

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Erbschaftssteuer; ungerechtfertigter

    Denn in einem solchen Fall hat der Tatrichter im Hinblick auf denselben Gegenstand die vorangegangene Tat zu erörtern und sie nach Ort, Zeit und anderen Umständen einzugrenzen (vgl. BGHSt 35, 172, 174; BGH NStZ 1999, 523, 524).
  • BGH, 26.06.1997 - StB 30/96

    Anrechnung von verfahrensfremder Untersuchungshaft bei funktionaler

    d) So hat sie bei der (nachträglichen) Gesamtstrafenbildung die im zweiten Verfahren verbüßte Untersuchungshaft als auf die Gesamtstrafe in voller Höhe anrechenbar erklärt, auch wenn sie die Summe der in dem zweiten Verfahren verhängten Einzelstrafen übersteigt (vgl. BGHSt 23, 297), und damit - entgegen der reichsgerichtlichen Rechtsprechung - Untersuchungshaftzeiten angerechnet, bei denen feststand, daß sie nicht allein aus Anlaß der Tat erlitten wurden, die später die Anrechnung überhaupt ermöglichte (vgl. Tröndle LK 10. Aufl. § 51 Rdn. 32); schließlich ist auch das Erfordernis eines inhaltlichen Bezuges im Sinne einer denkbaren Mitursächlichkeit zwischen der Untersuchungshaft und der Tat, deretwegen die Bestrafung erfolgt, aufgegeben (BGHSt 28, 29 mit im Ergebnis zustimmender Anmerkung Tröndle JR 1979, 73) und ferner entschieden worden, daß über den Wortlaut des § 51 Abs. 3 StGB hinaus die Anrechnung einer im Ausland vollstreckten Strafhaft auch dann zu erfolgen hat, wenn die ausländische Strafvollstreckung eine selbständige prozessuale Tat betrifft, die im inländischen Straferkenntnis nicht abgeurteilt wird, die aber im Sinne von § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB Gegenstand des inländischen Strafverfahrens gewesen ist (BGHSt 35, 172, 177 f.; BGH NStZ 1997, 337; auch die Bedeutung des Kriteriums der formalen Verfahrenseinheit ist in jüngster Zeit von der Rechtsprechung dahin modifiziert worden, daß schon die allein in den Akten vermerkte Entscheidung der Staatsanwaltschaft, gemäß § 153 c Abs. 1 Nr. 1 StGB von der Verfolgung einer im Ausland begangenen Straftat abzusehen, ausreicht, um die Auslandstat zum Gegenstand des inländischen Ermittlungsverfahrens zu machen (BGH NJW 1990, 1428 = BGHR StGB § 51 Abs. 3 Anrechnung 2; Gribbohm LK 11. Aufl. § 51 Rdn. 15; Maatz StV 1991, 267, 269).
  • BGH, 17.06.1997 - 1 StR 119/97

    Tatbestand der Hehlerei, insbesondere die Merkmale des "Absetzens" und der

    b) Der Angeklagte hat sich das Diebesgut nicht verschafft, denn er wollte nicht die tatsächliche, vom Vortäter abgeleitete Verfügungsmacht darüber erlangen (BGHSt 35, 172, 175; Stree aaO Rdn. 19), sondern er wollte für R. handeln (vgl. BGH, Urteil vom 28. August 1985 - 3 StR 195/85).
  • BGH, 26.01.2017 - 3 StR 482/16

    Einheitliche prozessuale Tat zwischen Anschlussdelikt und Vortat (enger

    Auch eine Hehlerei (§ 259 Abs. 1 StGB) könnte gegeben sein, insbesondere wenn der Angeklagte (Mit-)Verfügungsgewalt an der Beute erlangt hatte, die er unabhängig vom Willen der Mitangeklagten auszuüben in der Lage war (s. hierzu BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87, BGHSt 35, 172, 175 f.; Beschlüsse vom 13. November 1992 - 3 StR 412/92, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 8; vom 18. Februar 2004 - 2 StR 423/03, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 11).

    Ob von diesem Grundsatz - bei Zugrundelegung einer natürlichen Betrachtungsweise - eine Ausnahme zu machen ist, wenn ein längerer zeitlicher Abstand zwischen den jeweiligen Handlungen gegeben ist (vgl. einerseits (weiter) BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87, BGHSt 35, 172, 174; Beschluss vom 7. Juli 1999 - 1 StR 262/99, NStZ 1999, 523 f.; andererseits (enger) BGH, Urteil vom 29. September 1987 - 4 StR 376/87, BGHSt 35, 60, 64; Beschlüsse vom 16. Oktober 1987 - 2 StR 258/87, BGHSt 35, 80; vom 25. Juni 2008 - 2 StR 226/08, bei Cierniak/Zimmermann, NStZ-RR 2011, 229; ferner KK/Kuckein, StPO, 7. Aufl., § 264 Rn. 7a mwN), kann hier dahinstehen.

  • BGH, 24.03.1998 - 1 StR 558/97

    Tatbestandsmerkmal des Sichverschaffens bei der Geldfälschung; Beihilfe;

    Zudem wird bei der Hehlerei (§ 259 StGB) für die Tathandlung "Sichverschaffen" nicht nur verlangt, daß der Täter Besitz an der Sache begründet, sondern auch, daß er dies gerade mit dem Willen tut, über die Sache als eigene bzw. zu eigenen Zwecken zu verfügen (BGHSt 35, 172, 175; BGH NStZ 1995, 544; zu § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG vgl. BGH NStZ 1993, 191; Körner, BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 762 ff.).
  • BGH, 28.04.1998 - 4 StR 167/98

    Voraussetzungen der Hehlerei in der Form des Sichverschaffens

    Weder in dem Mitverzehr und -verbrauch (vgl. BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 3 m.N.) der aus dem Drogeriemarkt gestohlenen Waren noch in der Mitnutzung (vgl. BGHSt 35, 172; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 8; BGH, Beschluß vom 6. Dezember 1979 - 1 StR 609/79) der Einrichtungsgegenstände liegt aber ohne weiteres ein Sichverschaffen im Sinne des § 259 StGB.

    Demgemäß liegt Hehlerei im Falle der Mitverfügungsbefugnis von Vortäter und Erwerber nur dann vor, wenn beide Teile übereinkommen, daß jeder für sich allein, der Erwerber also unabhängig vom Willen des Vortäters, über die Sache verfügen kann (BGHSt 35, 172, 176; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 8).

    Dann aber scheidet Hehlerei in der Form des Sichverschaffens aus (vgl. BGHSt 35, 172, 176).

  • BGH, 13.12.2016 - 3 StR 440/16

    Tatbegriff im Rahmen der Anrechnung von im Ausland erlittener Haft; konstitutive

    Dies ist entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht nur der Fall, wenn das ausländische und das inländische Urteil dieselbe Tat im Sinne des prozessualen Tatbegriffs gemäß § 264 StPO betreffen (vgl. BGH, Urteile vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87, BGHSt 35, 172, 177; vom 7. Februar 1990 - 2 StR 601/89, NStZ 1990, 231, 232).

    Die nach alledem für eine Tatidentität im Sinne des § 51 Abs. 3 Satz 1 StGB ausreichende funktionale Verfahrenseinheit (BGH, Beschluss vom 26. Juni 1997 - StB 30/96, BGHSt 43, 112, 115 ff.) liegt etwa dann vor, wenn die der ausländischen Strafvollstreckung zugrunde liegende Tat - wie hier - Gegenstand eines im inländischen Ermittlungsverfahren erlassenen Haftbefehls gewesen und das Verfahren insoweit später gemäß § 154 StPO eingestellt worden ist (BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87, BGHSt 35, 172, 178; Beschluss vom 26. Juni 1997 - StB 30/96, BGHSt 43, 112, 120).

  • KG, 13.06.2007 - 2 Ws 227/07

    Haftanrechnung: Anrechenbarkeit von für ausländische Verfahren verbüßte

  • BVerfG, 25.01.2008 - 2 BvR 1532/07

    Anrechnung einer ausländischen Militärstrafe (keine Gesamtstrafenfähigkeit;

  • BGH, 26.01.2012 - 5 StR 461/11

    Tatidentität (prozessuale Tat; Betrug; Geldwäsche; Postpendenzfeststellung);

  • BGH, 11.03.1999 - 4 StR 526/98

    Belehrung; Tatidentität; Besetzung; Tat im prozessualen Sinne

  • BGH, 21.11.2013 - 4 StR 242/13

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (Feststellungen zu Leben und

  • BGH, 15.03.2005 - 4 StR 64/05

    Mittäterschaftlich begangene gewerbsmäßige Hehlerei (Sich verschaffen: Vollendung

  • BGH, 03.05.2000 - 2 StR 69/00

    Tatbestandsmerkmal "Euroscheckvordruck" iSd § 152a Abs. 1 Nr. 1 StGB

  • BGH, 03.11.2000 - 2 StR 274/00

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals "gerade vollstreckt" in Art. 54 SDÜ;

  • BGH, 09.01.2020 - 4 StR 580/19

    Anrechnung (im Ausland vollstreckte Strafe; im Ausland erlittene

  • BGH, 03.05.2000 - 2 StR 69/00
  • BGH, 07.04.1994 - 1 StR 166/94

    Täter - Auslieferungshaft - Ungarn - Anrechnungsverhältnis - Freiheitsstrafe

  • BGH, 18.12.1997 - 1 StR 558/97

    Tatbestandsmerkmal des Sichverschaffens bei der Geldfälschung (beabsichtigte

  • BGH, 05.09.2023 - 1 StR 109/23

    Schuldspruch wegen gewerbsmäßiger Hehlerei in Tateinheit mit gewerbsmäßiger

  • BGH, 25.07.1989 - KRB 1/89

    Fehlerhaftigkeit einer Entscheidung im verwaltungsrechtlichen bzw. gerichtlichen

  • BGH, 07.02.1990 - 2 StR 601/89

    Straftat im Ausland - Inländisches Ermittlungsverfahren - Strafe - Anrechnung

  • BGH, 19.07.2022 - 5 StR 27/22

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; letzte tatrichterliche

  • BGH, 05.02.2019 - 5 StR 613/18

    Änderung des Schuldspruchs von Bandendiebstahl zu Bandenhehlerei

  • OLG Köln, 30.10.2015 - 1 RVs 204/15

    Unzulässigkeit der Wahlfeststellung bei nicht der Anklage unterfallender Tat

  • BGH, 19.02.1997 - 5 StR 33/97

    Berücksichtigung und Anrechnung einer im Ausland vollstreckten Strafhaft auf eine

  • BGH, 26.06.1997 - 2 StE 4/92
  • OLG München, 26.10.2020 - 2 Ws 1103/20

    Anrechnungsmaßstab von Auslieferungshaft bei unterbliebenem Ausspruch im Urteil

  • BGH, 08.07.1997 - 4 StR 278/97

    Tatbestandsvoraussetzungen einer Hehlerei - Innerer Tatbestand einer Absatzhilfe

  • BVerfG, 08.11.1995 - 2 BvR 1885/94

    Verletzung des Willkürverbots durch Versagung der Wiederaufnahme

  • BGH, 13.11.1992 - 3 StR 412/92

    Vorübergehende unentgeltliche Nutzung einer deliktisch erworbenen Sache als

  • BGH, 27.05.1992 - 2 StR 94/92

    Begründung eines Verfahrenshindernisses durch die Aburteilung wegen einer Tat die

  • BGH, 05.12.1990 - 2 StR 287/90
  • KG, 28.04.2011 - 2 Ws 558/10

    Strafzumessung: Anrechenbarkeit einer brasilianischen Untersuchungs- und

  • OLG Düsseldorf, 28.01.1999 - 1 Ws 15/99
  • BGH, 22.05.1989 - 2 StR 642/88

    Aufnahme des Anrechnungsmaßstab der von dem Angeklagten in Frankreich erlittenen

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