Rechtsprechung
   BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,195
BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88 (https://dejure.org/1988,195)
BGH, Entscheidung vom 15.09.1988 - 4 StR 352/88 (https://dejure.org/1988,195)
BGH, Entscheidung vom 15. September 1988 - 4 StR 352/88 (https://dejure.org/1988,195)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,195) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Katzenkönig

§§ 25, 26 StGB, Abgrenzung mittelbare Täterschaft - Anstiftung - Mittäterschaft, § 17 StGB, vermeidbarer Verbotsirrtum

Volltextveröffentlichungen (7)

  • DFR

    Katzenkönig

  • openjur.de

    §§ 17, 25 StGB
    Katzenkönig-Fall

  • Wolters Kluwer

    Katzenkönigfall - Auswirkung eines vermeidbaren Verbotirrtums des Tatnächsten auf die Beteiligungsform des Tatmittlers - Abgrenzung von mittelbarer Täterschaft und Anstiftung - Kriterium der vom Täterwillen getragenen objektiven Tatherrschaft - "Täterschaft hinter dem ...

  • opinioiuris.de

    Katzenkönig

  • RA Kotz

    Katzenkönig - Abgrenzung von Anstiftung und mittelbarer Täterschaft bei vermeidbarem Verbotsirrtum

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Abgrenzung von mittelbarer Täterschaft und Anstiftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Katzenkönig: Abgrenzug der Anstiftung von der mittelbaren Täterschaft

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Der Katzenkönig-Fall: Anstiftung oder mittelbare Täterschaft bei Verbotsirrtum?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 25 Abs. 1 2. Alt.

  • rechtsportal.de (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 25

Besprechungen u.ä. (3)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Katzenkönig-Fall

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Der Katzenkönig

  • jurafuchs.de (Lern-App, Fallbesprechung in Fragen und Antworten)

    Katzenkönig-Fall

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 347
  • NJW 1989, 912
  • MDR 1989, 79
  • NStZ 1989, 176
  • NStZ 1990, 32 (Ls.)
  • StV 1989, 296
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.02.1988 - 1 StR 15/88

    Grundsätze zur Strafmilderung beim Versuch

    Auszug aus BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88
    Dies setzt aber eine Gesamtschau der Tatumstände und der Persönlichkeit des Täters voraus, bei der den wesentlich versuchsbezogenen Umständen, nämlich Nähe zur Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und aufgewandte kriminelle Energie, besonderes Gewicht zukommt (BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2 und 4).
  • BGH, 06.07.1982 - 1 StR 281/82

    Vorliegen der für die Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord erforderlichen

    Auszug aus BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88
    Im vorliegenden Fall kommt es auf die Beantwortung der Frage an, weil den Angeklagten H. und P. - jedenfalls nach Überzeugung des Landgerichts - die für eine Verurteilung wegen Anstiftung zum versuchten Mord erforderliche Kenntnis des tatbezogenen Merkmals der Heimtücke nicht nachzuweisen war (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1969, 193; BGH, Beschluß vom 6. Juli 1982 - 1 StR 281/82; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 StGB Rdn. 62, 64).
  • BGH, 08.01.1952 - 1 StR 527/51

    Strafbare Handlung als eine mit Strafe bedrohte Handlung - Irrtum durch einen

    Auszug aus BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88
    Der Bundesgerichtshof hat zwar in BGHSt 2, 169, 170; 30, 363, 364 ausgeführt, daß der mittelbare Täter die Tat durch einen anderen ausführe, der nicht selbst Täter sei.
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 104/88

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Strafmilderung bei Versuch

    Auszug aus BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88
    Dies setzt aber eine Gesamtschau der Tatumstände und der Persönlichkeit des Täters voraus, bei der den wesentlich versuchsbezogenen Umständen, nämlich Nähe zur Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und aufgewandte kriminelle Energie, besonderes Gewicht zukommt (BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2 und 4).
  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Auszug aus BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88
    Der Mordversuch war beendet, da der Angeklagte nach Abschluß der letzten Ausführungshandlung glaubte, der Erfolg werde eintreten (BGHSt 35, 90, 92 m. Nachw.).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88
    Von der Aufhebung des Strafausspruchs wird die - rechtsfehlerfreie - Anordnung der Unterbringung des Angeklagten R. nach § 63 StGB (vgl. BGHSt 34, 22) nicht berührt.
  • BGH, 16.09.1986 - 5 StR 51/86

    Absperrung eines Lagergeländes als Gehilfenbeitrag

    Auszug aus BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88
    Ein solcher Entschuldigungs- oder Strafausschließungsgrund (vgl. Lackner aaO) kann, wenn er überhaupt besteht, dem Täter allenfalls unter der Voraussetzung zugebilligt werden, daß eine gewissenhafte Prüfung des Vorliegens einer Notstandssituation stattgefunden hat (vgl. die Rechtsprechung vor Inkrafttreten des § 35 StGB n.F.: BGHR StGB § 35 Abs. 2 Satz 1 Gefahr, abwendbare 1; Hirsch in LK aaO § 34 StGB Rdn. 77 m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.12.1986 - 4 StR 658/86

    Versagung der Strafmilderung bei mehrfacher Begehung von Straftaten im

    Auszug aus BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88
    Dies setzt aber eine Gesamtschau der Tatumstände und der Persönlichkeit des Täters voraus, bei der den wesentlich versuchsbezogenen Umständen, nämlich Nähe zur Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und aufgewandte kriminelle Energie, besonderes Gewicht zukommt (BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2 und 4).
  • BGH, 05.07.1983 - 1 StR 168/83

    Sirius - § 25 Abs. 1 StGB, mittelbare Täterschaft, Selbsttötung, überlegenes

    Auszug aus BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88
    Die Abgrenzung hängt im Einzelfall von Art und Tragweite des Irrtums und der Intensität der Einwirkung des Hintermannes ab (vgl. BGHSt 32, 38, 42).
  • OLG Stuttgart, 23.07.2015 - 2 Ss 94/15

    Falsche Verdächtigung: Irreführung der Bußgeldbehörde über die Täterschaft

    Entscheidend kommt es aber darauf an, ob der Hintermann die Tatherrschaft im Sinne der Herrschaft über das Ob und Wie der Tatbestandsverwirklichung, unter Umständen auch nur den Willen zur Tatherrschaft, sowie ein eigenes Tatinteresse hatte (BGHSt 35, 347ff., Rn 14ff. bei juris; Schünemann, a.a.O., § 25, Rn. 65; Fischer, StGB, 62. Auflage, § 25, Rn. 6).
  • OLG Hamburg, 08.06.2016 - 1 Ws 13/16

    Tätigkeit des Vereins Sterbehilfe Deutschland: Teilweise Verfahrenseröffnung

    (1) Ein täterschaftliches Begehen der Tat durch Benutzung eines anderen als "Werkzeug" ist möglich, wenn bei dem Tatmittler ein Defizit, hier in Form eines nicht freiverantwortlich gebildeten Selbsttötungsentschlusses, und bei dem Angeschuldigten eine vom Täterwillen getragene objektive Tatherrschaft gegeben ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 1988 - 4 StR 352/88, BGHSt 35, 347, 353 f.; BGH, Urteil vom 13. September 1994 - 1 StR 357/94, BGHSt 40, 257, 267).
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Diese Begriffsbestimmung, die der Lehre vom Verantwortungsprinzip entspricht, ist in den genannten Entscheidungen indes nicht tragend (BGHSt 35, 347, 351).

    In der Entscheidung BGHSt 35, 347 (Katzenkönig) schließlich hat der Bundesgerichtshof mittelbare Täterschaft bei einem - eingeschränkt - schuldhaft handelnden Tatmittler, der sich allerdings in einem vermeidbaren Verbotsirrtum befand, bejaht und zur Begründung ausgeführt, jedenfalls für Fälle der zu entscheidenden Art komme es nicht auf die Frage an, ob der Tatmittler schuldhaft handle, sondern auf die vom Täterwillen getragene objektive Tatherrschaft des Hintermannes.

  • BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94

    Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der

    bb) Die Abgrenzung von Anstiftung und mittelbarer Täterschaft ist in der Literatur insbesondere für die Fälle umstritten, in denen der Hintermann einen Verbotsirrtum des "Werkzeuges" ausnutzt (vgl. die Nachweise in BGHSt 35, 347, 351 ff. und bei Cramer aaO § 25 Rdn. 38).

    cc) Von dem in BGHSt 35, 347 entschiedenen Sachverhalt unterscheidet sich der vorliegende Fall allerdings insofern, als die Angeklagten Sch. und Dr. T. - wie sich den Feststellungen und den Strafzumessungserwägungen des Landgerichts entnehmen läßt - sich ihrerseits ebenfalls in einem Irrtum über das Verbotensein ihres Verhaltens befunden haben.

  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 229/04

    Heimtückemord (bedingter Anstiftervorsatz; Gleichgültigkeit hinsichtlich der

    Die Begründung, mit der das Landgericht bei dem Angeklagten einen Anstiftervorsatz in bezug auf das tatbezogene Merkmal der Heimtücke (vgl. BGHSt 23, 103, 105; 25, 287, 289; 35, 347, 351) verneint hat, ist jedoch lückenhaft und läßt besorgen, daß das Landgericht insoweit einen unzutreffenden Maßstab zugrundegelegt hat.

    Das Landgericht hätte daher das täterbezogene Merkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe (vgl. BGHSt 22, 375, 378; 25, 287, 289; 35, 347, 351; BGH StV 1984, 69; Senatsurteil vom 13. Oktober 2004 - 2 StR 206/04) sowohl bei dem Haupttäter B. als auch beim Angeklagten näher prüfen und erörtern müssen und nicht ohne weitere Begründung ausschließen dürfen.

  • BGH, 13.09.2023 - 5 StR 200/23

    Bewertung des Veranlassens einer vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat eines

    In mittelbarer Täterschaft handelt, wer die vom Täterwillen getragene objektive Tatherrschaft innehat, das Geschehen also mit steuerndem Willen in den Händen hält (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 15. September 1988 - 4 StR 352/88, BGHSt 35, 347, 352 ff.; vom 8. November 1999 - 5 StR 632/98, BGHSt 45, 270, 296).

    So ist anerkannt, dass auch ein strafrechtlich voll Verantwortlicher nach den Umständen des Einzelfalls als Werkzeug eines anderen anzusehen sein kann (vgl. etwa BGH, Urteile vom 15. September 1988 - 4 StR 352/88, BGHSt 35, 347, 352 ff.; vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94, BGHSt 40, 218, 232 ff.; vom 13. September 1994 - 1 StR 357/94, BGHSt 40, 257, 266 ff.; vom 8. November 1999 - 5 StR 632/98, BGHSt 45, 270, 296).

  • BGH, 01.02.2024 - 4 StR 287/23

    Versuchter Mord durch den Einsatz eines Kfz als Waffe gegen den Geschädigten;

    Den wesentlichen versuchsbezogenen Umständen (Nähe der Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und aufgewandte kriminelle Energie) kommt im Rahmen der erforderlichen Gesamtschau aller tat- und täterbezogenen Umstände besonderes Gewicht zu (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 15. September 1988 - 4 StR 352/88, BGHSt 35, 347, 355).
  • BGH, 06.06.1997 - 2 StR 339/96

    BGH bestätigt drastische Strafen wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung

    Entscheidend ist vielmehr - wie auch sonst bei der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme ob der Hintermann nicht nur Tatinteresse, sondern auch von Täterwillen getragene Tatherrschaft hat (vgl. BGHSt 40, 218, 235 f.; 35, 347, 353 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 05.09.2017 - 1 StR 198/17

    Steuerhinterziehung (Täterschaft: Voraussetzungen der Täterschaft, kein

    Nach dem Gesetzeswortlaut des § 25 Abs. 1 StGB ("wer die Straftat selbst ... begeht') ist derjenige, der einen Tatbestand eigenhändig verwirklicht, stets Täter und nicht Gehilfe (vgl. BGH, Urteile vom 26. November 1986 - 3 StR 107/86, BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 Täter 1; vom 15. September 1988 - 4 StR 352/88, BGHSt 35, 347; vom 19. Februar 1992 - 2 StR 568/91, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 Täter 1 und vom 17. August 1993 - 1 StR 266/93, BGHR StGB § 25 Abs. 1 Begehung, eigenhändige 3; OLG Stuttgart, Urteil vom 16. September 1977 - 3 Ss (10) 497/77, NJW 1978, 715; Schünemann in LK-StGB, 12. Aufl., § 25 StGB Rn. 53; Fischer, StGB, 64. Aufl., Vor § 25 Rn. 4a; Joecks in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 8. Aufl., § 369 Rn. 75; Joecks in MüKo-StGB, 3. Aufl., § 25 Rn. 37).
  • BGH, 03.11.1993 - 2 StR 321/93

    Umweltgefährdende Abfallbeseitigung; Täterschaft eines Amtsträgers, der

    Unter welchen Voraussetzungen die Begehung einer Straftat "durch einen anderen" vorliegt, ist ein offenes Wertungsproblem, bei dem die Übergänge fließend sind (vgl. BGHSt 35, 347, 353).
  • BGH, 27.06.1996 - 4 StR 166/96

    Natürliche Handlungseinheit - Mehrere Diebstähle - Gleicher Ort - Zeitlicher

  • BGH, 13.11.2008 - 5 StR 344/08

    Sicherungsbetrug nach verjährter Untreue (mitbestrafte Nachtat; Strafzumessung);

  • OLG Düsseldorf, 01.07.2016 - 6 StS 1/16

    14 Jahre Haft - Frank S. wegen versuchten Mordes an der Kölner

  • BGH, 03.05.2022 - 3 StR 120/22

    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag; außertatbestandliches Handlungsziel;

  • BGH, 15.06.2004 - 1 StR 39/04

    Mord (niedrige Beweggründe: Besitzdenken und rücksichtsloser Eigennutz);

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 7 StS 2/15

    Mirza Tamoor B., Kais B. O. und weitere Angeklagte wegen Unterstützung

  • BGH, 05.06.2014 - 4 StR 59/14

    Grenzen der Revisibilität der Strafzumessung beim Versuch (gerechter

  • BGH, 27.10.2010 - 2 StR 505/10

    Rechtsfehlerhafte Beurteilung der Schuldfähigkeit zur Tatzeit (Prüfung der

  • BGH, 06.09.1989 - 2 StR 353/89

    Doppelverwertung bei Versuchsmilderung

  • OLG München, 29.03.2010 - 5St RR (II) 79/10

    Urkundenfälschung: Unerlaubte Einreise eines Asylbewerbers in das Bundesgebiet

  • BGH, 22.10.2019 - 5 StR 449/19

    Entscheidung über die Strafmilderung beim Versuch des Mordes (Gesamtwürdigung;

  • OLG München, 29.04.2020 - 7 St 9/19

    Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland - Konkurrenz

  • BGH, 05.07.2010 - 5 StR 84/10

    Versuch; fakultative Strafmilderung (Gesamtschau; besonderes Gewicht

  • BGH, 10.09.2013 - 2 StR 353/13

    Strafrahmenverschiebung beim Versuch (Gesamtwürdigung und Vollendungsnähe:

  • LG Würzburg, 29.03.2023 - 1 Ks 801 Js 8306/22

    Angeklagte, Hauptverhandlung, Erkrankung, Arbeitgeber, Freiheitsstrafe, Wohnung,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.11.1991 - 2 A 10800/91

    Überdenken der Prüfungsentscheidung; Formalisiertes Widerspruchsverfahren;

  • BGH, 12.12.2000 - 5 StR 294/00

    Bedingter Tötungsvorsatz bei Bombenanschlägen; Vorsatz; Räuberische Erpressung;

  • BGH, 07.11.2002 - 5 StR 401/02

    Strafzumessung (Vermögensschaden beim Betrug; besonders schwerer Fall;

  • BGH, 12.12.1995 - 1 StR 571/95

    Mittäterschaft in Abgrenzung zur Anstiftung - Anforderungen an einen

  • BGH, 22.09.1993 - 3 StR 430/93

    Annahme einer Strafmilderung beim beendeten Versuch

  • BGH, 16.08.2000 - 5 StR 286/00

    Strafmilderung beim Versuch; Beendeter Versuch; Strafrahmenverschiebung;

  • BGH, 29.10.1997 - 2 StR 280/97

    Konkurrenzverhältnis zwischen gefährlicher Körperverletzung und versuchtem

  • BGH, 14.01.1992 - 1 StR 700/91

    Nähe zum Taterfolg war kausal für die Versagung einer Strafrahmenmilderung nach

  • LG Aurich, 20.09.2019 - 11 KLs 5/19
  • OLG Rostock, 11.07.2005 - 1 Ss 113/05

    Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch; Kriterien für eine

  • LG Bonn, 06.06.2019 - 21 KLs 28/18
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 525/89

    Straflosigkeit der polizeilichen Sicherstellung von Betäubungsmitteln

  • BGH, 12.07.1995 - 3 StR 366/95

    Strafbarkeit des Versuches - Bedingter Vorsatz - Direkter Vorsatz -

  • BGH, 14.07.1989 - 4 StR 332/89

    Neubemessung der Strafe

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht