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   BGH, 23.04.1953 - 4 StR 743/52   

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BGH, 23.04.1953 - 4 StR 743/52 (https://dejure.org/1953,95)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1953 - 4 StR 743/52 (https://dejure.org/1953,95)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1953 - 4 StR 743/52 (https://dejure.org/1953,95)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 132
  • NJW 1953, 992
  • MDR 1955, 16
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.03.1951 - 3 StR 82/51
    Auszug aus BGH, 23.04.1953 - 4 StR 743/52
    Ob sie darum ihrem "inneren Wesen nach wirkliche Beihilfe" ist (vgl. BGH NJW 1951, 451), oder ob sie vom Gesetz nur als solche "fingiert" wird, kann hier auf sich beruhen.
  • BGH, 12.03.1953 - 4 StR 782/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.04.1953 - 4 StR 743/52
    Ist aber bei Straftaten, die mehrere Tatbestandshandlungen erfordern, ein straferschwerender Umstand auch nur bei einer Handlung gegeben, so wirkt er nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen für die ganze Straftat strafschärfend (3 StR 824/51 v. 22.11.1951; 2 StR 681/51 v. 14.12.1951; 4 StR 782/52 v. 12.3.1952).
  • BGH, 14.12.1951 - 2 StR 681/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.04.1953 - 4 StR 743/52
    Ist aber bei Straftaten, die mehrere Tatbestandshandlungen erfordern, ein straferschwerender Umstand auch nur bei einer Handlung gegeben, so wirkt er nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen für die ganze Straftat strafschärfend (3 StR 824/51 v. 22.11.1951; 2 StR 681/51 v. 14.12.1951; 4 StR 782/52 v. 12.3.1952).
  • RG, 01.03.1937 - 2 D 759/36

    1. Wann beginnt bei der Zuwiderhandlung gegen den § 36 Abs. 1 Nr. 3 i. Verb. m.

    Auszug aus BGH, 23.04.1953 - 4 StR 743/52
    Während die konkrete Gestaltung der Vortat für die Begünstigung nach § 257 Abs. 1 StGB unerheblich und die Strafe des Begünstigers nur nach dem Strafrahmen dieser Vorschrift zu bemessen ist (RGSt 71, 152, 154), kommt es für die Verurteilung wegen einer vor Begehung der Haupttat zugesagten Begünstigung als Beihilfe auf die Kenntnis des Begünstigers von den straferschwerenden Umständen jener Tat an.
  • BGH, 22.11.1951 - 3 StR 824/51

    Verurteilung wegen fortgesetzten teils einfachen und teils schweren Diebstahls in

    Auszug aus BGH, 23.04.1953 - 4 StR 743/52
    Ist aber bei Straftaten, die mehrere Tatbestandshandlungen erfordern, ein straferschwerender Umstand auch nur bei einer Handlung gegeben, so wirkt er nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen für die ganze Straftat strafschärfend (3 StR 824/51 v. 22.11.1951; 2 StR 681/51 v. 14.12.1951; 4 StR 782/52 v. 12.3.1952).
  • BGH, 02.04.1953 - 4 StR 365/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.04.1953 - 4 StR 743/52
    Es kommt also nur darauf an, ob er - bei der sachlichen Begünstigung - dem Haupttäter die schon erlangten Vorteile seines Verbrechens oder Vergehens sichern oder ihm zu der noch ausstehenden Verwirklichung; seiner Tat Hilfe leisten will (4 StR 484/52 v. 15.1.1953; 4 StR 365/52 v. 2.4.1953).
  • BGH, 15.01.1953 - 4 StR 484/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.04.1953 - 4 StR 743/52
    Es kommt also nur darauf an, ob er - bei der sachlichen Begünstigung - dem Haupttäter die schon erlangten Vorteile seines Verbrechens oder Vergehens sichern oder ihm zu der noch ausstehenden Verwirklichung; seiner Tat Hilfe leisten will (4 StR 484/52 v. 15.1.1953; 4 StR 365/52 v. 2.4.1953).
  • BGH, 15.05.1952 - 4 StR 953/51
    Auszug aus BGH, 23.04.1953 - 4 StR 743/52
    Der Annahme einer Begünstigungsabsicht steht auch nicht entgegen, daß der Angeklagte zugleich um den Absatz des Diebesguts bemüht war, indem er einen Schrotthändler aufsuchte, der den gestohlenen Schrott kaufen und sofort weiterleiten sollte; denn eine sachliche Begünstigung kann nach der Rechtsprechung des Senats auch durch Mitwirken zum Absatz begangen werden (BGHSt 2, 362).
  • RG, 10.08.1942 - 2 D 261/42

    Der Gesichtspunkt strafloser Selbstbegünstigung scheidet dann aus, wenn der

    Auszug aus BGH, 23.04.1953 - 4 StR 743/52
    Die vor der Haupttat erteilte Zusage wird mit der späteren Beistandsleistung zu einer einheitlichen strafbaren Beihilfehandlung zusammengezogen (RGSt 76, 190, 192).
  • BGH, 10.03.2016 - 3 StR 404/15

    Einsteigen beim Wohnungseinbruchdiebstahl (Auslegung; Eindringen durch zum

    An dieser Definition hat der Bundesgerichtshof - bei teilweise abweichender Formulierung - in zahlreichen Entscheidungen festgehalten (neben BGH, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 1 StR 319/10, NStZ-RR 2010, 374, 375 siehe BGH, Urteile vom 19. Juni 1952 - 4 StR 463/51, LM 1953 Nr. 5: "auf ordnungswidrigem Weg (...) Zugang (...) verschafft"; vom 23. April 1953 - 4 StR 743/52, NJW 1953, 992; vom 7. November 1957 - 4 StR 521/57: "Öffnung war ersichtlich kein ordnungsgemäßer Zugang"; vom 11. März 1960 - 4 StR 574/59, BGHSt 14, 198, 200; vom 16. November 1999 - 1 StR 506/99, NStZ 2000, 143, 144; Beschluss vom 26. Februar 2014 - 4 StR 584/13, StraFo 2014, 215; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Juni 1985 - IVa ZR 17/84, NJW-RR 1986, 103 zu § 1 Nr. 2a der Allgemeinen Einbruchdiebstahlversicherungs-Bedingungen: "auf (...) nicht vorgesehene Weise Zugang (...) verschafft').

    Denn dafür, dass eine zum ordnungsgemäßen Eintreten bestimmte Öffnung als Ort des Zugangs ausscheidet, spricht bereits das Erfordernis des Hineinkletterns, unabhängig davon, ob man darunter lediglich auf- und absteigende bzw. "herablassende' (so RG, Urteile vom 14. Mai 1881 - Rep. 980/81, RGSt 4, 175, 176; vom 12. April 1882 - Rep. 688/82, RGSt 6, 186, 190) oder auch kriechende Bewegungen versteht (so BGH, Urteile vom 23. April 1953 - 4 StR 743/52, NJW 1953, 992; vom 10. Juni 1958 - 5 StR 212/58; Beschluss vom 18. Juni 1982 - 3 StR 196/82, juris Rn. 2).

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Kann er nicht zu der vollen Überzeugung gelangen, daß der Täter mit Gesamtvorsatz gehandelt hat, sind die Einzelfälle als selbständige Straftaten abzuurteilen; der Grundsatz "im Zweifel zugunsten des Angeklagten" gilt hier nicht (BGH bei Herlan MDR 1955, 16 zu § 74 StGB).
  • BGH, 06.04.1965 - 1 StR 73/65

    Bauernkeller - §§ 249, 250 StGB, Gewalt, Vollendung, Beendigung, Waffe

    Damit hatte er die Wegnahme der Geldscheine jedenfalls nicht beendet (BGHSt 4, 132, 133 [BGH 23.04.1953 - 4 StR 743/52]; 6, 248, 251 [BGH 08.07.1954 - 4 StR 350/54]; vgl. ferner RGSt 74, 175, 176).
  • BGH, 26.05.2000 - 4 StR 131/00

    Konkurrenzen; Tateinheit; Diebstahl (Beendigung; Beobachtung;

    Ein Diebstahl ist dann abgeschlossen und damit beendet, wenn der Täter den Gewahrsam an den entwendeten Gegenständen gefestigt und gesichert hat (BGHSt 4, 132, 133; 20, 194, 196).
  • BGH, 05.05.1987 - 1 StR 97/87

    Beendigung des Diebstahls

    Nach der Rechtsprechung ist ein Diebstahl erst abgeschlossen und damit beendet, wenn der Täter den Gewahrsam an den entwendeten Gegenständen gefestigt und gesichert hat (BGHSt 4, 132, 133; 8, 390, 391; 20, 194, 196; 28, 224, 229).

    In einem Fall hat der Bundesgerichtshof einen Diebstahl bis zum Verbringen der Beute in ein 400 bis 500 m entferntes Versteck noch nicht als beendet angesehen, weil das Stehlgut noch nicht an seinen Bestimmungsort geschafft sei (BGHSt 4, 132; ebenso RG HRR 1938, 633; vgl. auch Kühl, Die Beendigung des vorsätzlichen Begehungsdelikts, S. 94 ff.; Hruschka GA 1968, 193, 204).

  • BGH, 18.07.2000 - 5 StR 245/00

    Versuchte gewerbsmäßige Steuerhehlerei; Sukzessive Mittäterschaft und Beihilfe

    Zwar können im Falle des Schmuggels Unterstützungshandlungen grundsätzlich auch noch im Stadium zwischen Vollendung und Beendigung Beihilfe (BGHSt 6, 248; BGH NStZ-RR 1996, 374) oder mittäterschaftliches Handeln darstellen, wenn sie die erfolgreiche Beendigung des Schmuggels fördern sollen (BGHSt 4, 132, 133; vgl. auch Kohlmann, Steuerstrafrecht 7. Aufl. § 369 AO Rdn. 57 ff. m.w.N.).
  • LG München I, 15.10.2020 - 12 KLs 257 Js 149023/19

    Marke, Hauptverhandlung, Wohnung, Freiheitsstrafe, Strafzumessung, Tateinheit,

    cc) Soweit sich die Unterstützungshandlungen - namentlich das Zurverfügungstellen der Wohnung zur Zwischenlagerung der Beute zur Beutesicherung - auf den Zeitraum zwischen Vollendung und Beendigung der Tat beziehen, ergibt sich eine Strafbarkeit ohne weiteres aus den Grundsätzen zur sukzessiven Beihilfe (vgl.: BGHSt 2, 345; 3, 40, 43 f.; 4, 132, 133; 6, 248, 251; 19, 323, 325; NJW 1985, 814; NStZ-RR 1999, 208).

    Die Abgrenzung zwischen (sukzessiver) Beihilfe und Begünstigung ist nach der Vorstellung und dem Willen des Täters vorzunehmen (BGH, Entsch. v. 23.04.1953, 4 StR 743/52, BGHSt 4, 132, 133): Die Begünstigung setzt einerseits die besondere Absicht der Vorteilssicherung voraus und lässt andererseits das Bewusstsein irgendeiner rechtswidrigen Vortat genügen, während die Beihilfe für die Hilfeleistung zwar das bloße Bewusstsein, der Haupttat irgendwie förderlich zu sein, genügen lässt, in Bezug auf die Haupttat aber verlangt, dass zumindest deren Unrechts- und Angriffsrichtung zutreffend erfasst wird (BGH, NStZ 2011, 399, 400; vgl. zum Meinungsstreit in der Literatur auch LK-StGB/Walter, 12. Aufl. 2010, § 257 Rn. 102, MüKo-StGB/Cramer, 3. Aufl. 2017, § 257 Rn. 24, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

    Konnte die Strafkammer also nicht zu der vollen Überzeugung gelangen, daß der Angeklagte sich noch vor der Beendigung seiner Tätigkeit in B. zur Fortsetzung in K. entschlossen hatte, mußte sie ihn wegen zweier (fortgesetzter) Taten verurteilen (vgl. BGH Urteil vom 2. September 1954 - 3 StR 507/53 - bei Herlan MDR 1955, 16/144).
  • OLG München, 22.02.2006 - 5St RR 12/06

    Verjährungsbeginn beim Subventionsbetrug

    So sieht die Rechtsprechung und herrschende Lehre den Diebstahl erst mit der Sicherung der Beute als beendet an (BGHSt 4, 132, 133; 20, 194, 196).
  • BayObLG, 20.07.1979 - RReg. 1 St 140/79

    Beihilfe zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort kann auch noch geleistet werden,

    So ist anerkannt, daß der Diebstahl regelmäßig erst mit dem der Tatbestandshandlung des Wegnehmens nachfolgenden Abtransport der Beute beendet ist (BGHSt 4, 132/133; 20, 194/196).
  • BGH, 12.03.1969 - 4 StR 46/69

    Voraussetzungen für einen Diebstahl aus einem Gebäude oder umschlossenen Raum

  • BGH, 04.09.1987 - 2 StR 399/87

    Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung - Vorliegen einer Beihilfehandlung

  • BGH, 17.12.1980 - 2 StR 572/80

    Anforderungen an die Feststellung des Gesamtvorsatzes und der Gewerbsmäßigkeit

  • BayObLG, 02.03.1999 - 4St RR 32/99

    Unerlaubte Einreise

  • BGH, 23.07.1974 - 1 StR 264/74

    Stützen von Feststellungen auf uneidliche Zeugenaussagen - Steigerung der

  • BGH, 27.10.1971 - 3 StR 225/71

    Diebstahl im besonders schweren Fall - Voraussetzungen einer fortgesetzten

  • BGH, 20.11.1973 - 1 StR 212/73

    Rechtmäßigkeit eines Schuldspruches wegen eines Konkursvergehen - Vorliegen und

  • BGH, 25.02.1954 - 4 StR 798/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.02.1971 - 3 StR 13/71

    Unzulässigkeit der Aufklärungsrüge mangels inhaltlicher Bestimmung - Bannbruch

  • BGH, 11.10.1960 - 1 StR 394/60

    Möglichkeit der strafbaren Beihilfe bei Vorliegen einer beendeten Haupttat -

  • BGH, 29.04.1960 - 4 StR 110/60

    Fortsetzungszusammenhang zwischen vollendeten und versuchten Vergehen des

  • BGH, 29.09.1959 - 5 StR 353/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.05.1954 - 4 StR 814/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.12.1970 - 1 StR 513/70

    Widerspruch zwischen den Urteilsfeststellungen und dem Protokollinhalt -

  • BGH, 19.03.1963 - 1 StR 37/63

    Voraussetzungen einer sachlichen Begünstigung - Beurteilung einer Tat als

  • BGH, 25.01.1961 - 2 StR 599/60

    Annahme eines Gesamtvorsatzes - Bestehen eines Fortsetzungszusammenhanges -

  • BGH, 29.09.1959 - 5 StR 409/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.04.1958 - 5 StR 73/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.04.1958 - 2 StR 104/58
  • BGH, 10.06.1958 - 5 StR 212/58

    Erfordernis des Einsteigens in nicht zum ordnungsmäßigen Eintritt bestimmte

  • BGH, 10.06.1955 - 2 StR 101/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.09.1954 - 1 StR 135/54

    Rechtsmittel

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