Rechtsprechung
BGH, 20.10.1999 - 1 StR 429/99 |
Gasmunition in der Jackentasche
§ 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, ungeladene Gaspistole auch dann kein "gefährliches Werkzeug", wenn die Munition griffbereit ist
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 250 Abs. 1 StGB; § 46 Abs. 3 StGB
Schwerer Raub; Drohung mit einer (ungeladenen) Waffe; Strafzumessung; Beisichführen, Verwenden - DFR
Ungeladene Pistole als Drohmittel beim Raub
- openjur.de
§ 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB
Eine ungeladene Pistole ist auch dann kein objektiv gefährliches Tatmittel i.S.v. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, wenn der Täter das mit Munition befüllte Magazin in seiner Jackentasche bei sich führt
- Wolters Kluwer
Raub - Schwerer Raub - Gefährliches Tatmittel - Drohung - Pistole - Waffe Ungeladen - Magazin - Munition - Tasche
- opinioiuris.de
Ungeladene Pistole als Drohmittel beim Raub
- Judicialis
StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Einsatz einer ungeladenen Pistole als Drohungsmittel beim Raub
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1
Schwerer Raub bei nur mitgeführter Munition - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Strafrecht AT, Vermögensdelikte, "Verwenden" oder "Beisichführen" einer Waffe?
Papierfundstellen
- BGHSt 45, 249
- NJW 2000, 1050
- NStZ 2000, 144 (Ls.)
- StV 2000, 77
Wird zitiert von ... (22)
- BGH, 03.06.2008 - 3 StR 246/07
Diebstahl mit Waffen (Taschenmesser als gefährliches Werkzeug; Messer; …
Die Rechtsprechung hat diese vom Gesetzgeber vorgegebene Definition auf die Fälle des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, in denen das gefährliche Werkzeug verwendet werden muss, übertragen (vgl. BGHSt 45, 249, 250; BGH NStZ 1999, 135, 136; 1999, 301, 302;… BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 a Waffe 2; Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 1). - BGH, 15.05.2002 - 2 StR 441/01
Vorlage an den Großen Senat; räuberische Erpressung; gefährliches Werkzeug; …
Auf diese Definition hat der Bundesgerichtshof in zu § 250 StGB n.F. ergangenen Entscheidungen verwiesen (vgl. z.B. BGHSt 45, 249, 250; BGH StV 1999, 92; BGH NStZ 1999, 135; BGH NStZ 1999, 301;… BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 a Waffe 2).Soweit der 1. Strafsenat in BGHSt 45, 249, 251 entschieden hat, ein Täter, der eine ungeladene Pistole zur Drohung gegenüber dem Opfer einsetze und das mit scharfer Munition geladene Magazin in seiner Jackentasche bei sich führe, verwende kein objektiv gefährliches Tatmittel im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, kann diese Abgrenzung hier dahinstehen, denn anders als dort ließ sich im vorliegenden Fall die von der durchgeladenen Schreckschußpistole ausgehende Gefahr innerhalb von Sekundenbruchteilen realisieren.
- BGH, 03.04.2002 - 1 ARs 5/02
Anfrageverfahren; schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges; …
Auch der dazwischen angesiedelte Fall, daß die Munition für die Schußwaffe griffbereit mitgeführt wird, ist inzwischen höchstrichterlich geklärt (Munition in der Jackentasche: BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 1 StR 429/99 = BGHSt 45, 249; Waffe muß nur noch durchgeladen werden: BGH, Beschluß vom 9. November 1999 - 1 StR 501/99 - Munition in Kleidung: BGH, Beschluß vom 25. Februar 2000 - 2 StR 445/99 -).
- BGH, 23.07.2008 - 5 StR 46/08
Schwerer Raub (Absicht rechtswidriger Zueignung: Tatbestandsirrtum bezüglich …
Das von dem Angeklagten eingesetzte Tonfa stellt ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB dar (vgl. BGHSt 45, 249, 250). - BGH, 08.07.2008 - 3 StR 229/08
Schwerer Raub (Verwenden einer ungeladenen Schusswaffe; qualifizierte Drohung …
Die Drohung mit einer ungeladenen Schusswaffe erfüllt indes die an das Verwenden einer Waffe im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB zu stellenden Voraussetzungen auch dann nicht, wenn der Täter sie in wenigen Sekunden mit zwei oder drei schnellen Handgriffen hätte laden können (BGHSt 45, 249, 251 f.;… Sander in MünchKommStGB § 250 Rdn. 63 m. w. N.). - BGH, 16.05.2000 - 4 StR 89/00
Wegnahme mit Nötigungsmitteln im Sinne des § 249 Abs. 1 StGB; Schwerer …
Dies hat der Bundesgerichtshof für den Fall der kurzfristig, schußbereiten Waffe, die lediglich noch durchgeladen oder entsichert werden muß, bereits entschieden (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1999 - 1 StR 429/99 -, zum Abdruck in BGHSt bestimmt; Beschluß vom 9. November 1999 - 1 StR 501/99 -). - OLG Hamm, 02.01.2007 - 2 Ss 459/06
Schusswaffe; Begriff, ungeladen; Beisichführen
Nach überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur sind ungeladene und nicht ohne weiteres mit bereitliegender Munition ladbare Schusswaffen keine Waffen im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB (vgl. BGHSt 45, 249, 250;… Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl., § 244 Rn. 3b, jeweils mit weiteren Nachweisen). - BGH, 22.03.2006 - 2 StR 66/06
Besonders schwere Vergewaltigung (Verwenden einer Waffe; ungeladene Schusswaffe; …
Die Waffe ist in diesem Fall objektiv nicht gefährlich, auch wenn der Täter deren Einsatzbereitschaft ohne Weiteres herstellen und ihre objektive Gefährlichkeit herbeiführen kann (BGHSt 45, 249 f.). - LG Nürnberg-Fürth, 11.12.2017 - 16 KLs 412 Js 64048/17
Seitenschneider als ein gefährliches Werkzeug
Die Rechtsprechung hat diese vom Gesetzgeber vorgegebene Definition auf die Fälle des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, in denen das gefährliche Werkzeug verwendet werden muss, übertragen (vgl. BGHSt 45, 249 = NJW 2000, 1050; BGH, NStZ 1999, 135 [136]; NStZ 1999, 301 [302];… BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. a Waffe 2; Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 1). - BGH, 25.03.2004 - 4 StR 64/04
Schwerer Raub (Verwendung einer Waffe: objektive Gefährlichkeit, ungeladene …
Das Schießen mit der Pistole war ihm objektiv unmöglich, die Munition hatte er auch nicht etwa griffbereit zur Hand (zu dieser Fallkonstellation vgl. BGHSt 45, 249 ff.).Damit erfüllt das bloße Drohen mit der objektiv nicht gefährlichen Schusswaffe im vorliegenden Falle nicht die Voraussetzungen, die an das Merkmal des Verwendens einer Waffe im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB zu stellen sind (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 1 StR 429/99 (BGHSt 45, 249)).
- BGH, 30.11.2000 - 4 StR 493/00
Schwerer Raub; Verwendung einer Waffe; Gefährliches Werkzeug; …
- BGH, 08.05.2012 - 3 StR 98/12
Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs beim besonders schweren Raub (Abgrenzung …
- BGH, 08.05.2012 - 3 StR 97/12
Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs beim besonders schweren Raub (Abgrenzung …
- BGH, 15.02.2001 - 3 StR 6/01
Voraussetzungen für die Annahme eines gefährlichen Werkzeugs
- BGH, 05.06.2007 - 4 StR 184/07
Schwerer Raub (Drohen mit einer objektiv nicht gefährlichen Schusswaffe: …
- BGH, 17.05.2001 - 4 StR 412/00
Beruhen; Beweisantrag; Bedeutungslosigkeit; Aufklärungspflicht …
- BGH, 15.01.2004 - 3 StR 487/03
Schwere räuberische Erpressung (Waffe: geladene / ungeladene Gaspistole)
- BGH, 13.02.2020 - 4 StR 677/19
Schwerer Raub (Begriff der Waffe: Gasdruckpistole)
- BGH, 25.02.2000 - 2 StR 445/99
Schwerer Raub; "Verwenden einer Waffe"; Milderes Gesetz
- BGH, 15.03.2001 - 3 StR 54/01
Strafzumessung beim schweren Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs)
- BGH, 09.11.1999 - 1 StR 501/99
Verwerfung der Revision als unbegründet; Raub mit einer Scheinwaffe
- LG Arnsberg, 21.11.2017 - 2 KLs 24/17