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   BGH, 16.03.2006 - 4 StR 536/05   

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https://dejure.org/2006,1093
BGH, 16.03.2006 - 4 StR 536/05 (https://dejure.org/2006,1093)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2006 - 4 StR 536/05 (https://dejure.org/2006,1093)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2006 - 4 StR 536/05 (https://dejure.org/2006,1093)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 227 StGB; § 354 Abs. 1 a StPO
    Beibringung von Gift und anderen gesundheitsschädlichen Stoffen (Stoffe des täglichen Bedarfs; "Salzpuddingfall"); Erstreckung des § 354 Abs. 1 a StPO auf Revisionen der Staatsanwaltschaft zu ungunsten des Angeklagten; Körperverletzung mit Todesfolge (eigentümliches Risiko ...

  • lexetius.com

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 1; StPO § 354 Abs. 1 a

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Stoffe des täglichen Lebens als gesundheitsschädliche Stoffe im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB); Gefährliche Körperverletzung durch Erzwingen der Nahrungsaufnahme eines mit 32 Gramm Kochsalz versehenen Puddings; Fehlende Kenntnis über tödliche Wirkung ...

  • Judicialis

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § 354 Abs. 1 a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 1; StPO § 354 Abs. 1a
    Anwendbarkeit von § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB bei Stoffen des täglichen Bedarfs; Anwendbarkeit von § 354 Abs. 1 a StPO bei Revisionen der Staatsanwaltschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verabreichung einer tödlichen Dosis Kochsalz an ein Kleinkind - Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung rechtskräftig -

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kleinkind stirbt an versalzenem Pudding - Lebensgefährtin des Vaters zwang das Kind, ihn aufzuessen - einfache oder gefährliche Körperverletzung?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Gefährliche Körperverletzung durch Verabreichung von Kochsalz in tödlicher Dosis

Besprechungen u.ä. (4)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kochsalz-Fall

    § 224 Abs. 1 StGB
    Gefährliche Körperverletzung; Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Subjektive Fahrlässigkeit: Subjektive Vorhersehbarkeit - Salzpuddingfall

  • juraplus.de PDF (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    § 224 I Nr. 1 Var. 2 StGB
    Kochsalzintoxikation als Beibringung eines gesundheitsschädlichen Stoffes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 51, 18
  • NJW 2006, 1822
  • NStZ 2006, 506
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 16.03.2006 - 4 StR 536/05
    c) Soweit nach den Feststellungen das Verhalten der Angeklagten auch den Tatbestand der Nötigung (§ 240 Abs. 1 StGB) erfüllen kann, kommt dem jedenfalls unter den hier gegebenen Umständen gegenüber der Körperverletzungshandlung kein eigenständiger Unrechtsgehalt zu, der zur Klarstellung (vgl. BGHSt 39, 100; 44, 196) die Aufnahme in den Schuldspruch gebieten könnte.
  • BGH, 30.06.1982 - 2 StR 226/82

    Hochsitz - § 226 StGB aF (§ 227 StGB nF), Gefahrzusammenhang, Eingreifen eines

    Auszug aus BGH, 16.03.2006 - 4 StR 536/05
    Hierfür ist entscheidend, ob vom Täter in seiner konkreten Lage nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten der Eintritt des Todes des Opfers - im Ergebnis und nicht in den Einzelheiten des dahinführenden Kausalverlaufs - vorausgesehen werden konnte (BGHR StGB § 226 (a.F.) Todesfolge 6 m.w.N.) oder ob die tödliche Gefahr für das Opfer so weit außerhalb der Lebenswahrscheinlichkeit lag, dass die qualifizierende Folge dem Täter deshalb nicht zuzurechnen ist (vgl. BGHSt 31, 96, 100; BGH NStZ 1997, 82 f. und 341).
  • BGH, 17.10.1996 - 4 StR 343/96

    Zusammenschlagen bis zur Bewusstlosigkeit eines Diskobesuchers von zwei

    Auszug aus BGH, 16.03.2006 - 4 StR 536/05
    Hierfür ist entscheidend, ob vom Täter in seiner konkreten Lage nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten der Eintritt des Todes des Opfers - im Ergebnis und nicht in den Einzelheiten des dahinführenden Kausalverlaufs - vorausgesehen werden konnte (BGHR StGB § 226 (a.F.) Todesfolge 6 m.w.N.) oder ob die tödliche Gefahr für das Opfer so weit außerhalb der Lebenswahrscheinlichkeit lag, dass die qualifizierende Folge dem Täter deshalb nicht zuzurechnen ist (vgl. BGHSt 31, 96, 100; BGH NStZ 1997, 82 f. und 341).
  • BGH, 20.10.1992 - GSSt 1/92

    Anwendbarkeit des Straftatbestandes des Raubes mit Todesfolge bei vorsätzlicher

    Auszug aus BGH, 16.03.2006 - 4 StR 536/05
    c) Soweit nach den Feststellungen das Verhalten der Angeklagten auch den Tatbestand der Nötigung (§ 240 Abs. 1 StGB) erfüllen kann, kommt dem jedenfalls unter den hier gegebenen Umständen gegenüber der Körperverletzungshandlung kein eigenständiger Unrechtsgehalt zu, der zur Klarstellung (vgl. BGHSt 39, 100; 44, 196) die Aufnahme in den Schuldspruch gebieten könnte.
  • BGH, 30.08.2005 - 4 StR 295/05

    Darstellungsmangel bei der Prüfung des minder schweren Falles beim schweren Raub

    Auszug aus BGH, 16.03.2006 - 4 StR 536/05
    In Anwendung der durch das 1. Justizmodernisierungsgesetz vom 24. August 2004 (BGBl I 2198, 2203) eingeführten Vorschrift des § 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO kann der Senat deshalb hier von einer Aufhebung der Strafe absehen (vgl. Senatsurteil vom 30. August 2005 - 4 StR 295/05).
  • BGH, 15.02.2017 - 4 StR 375/16

    Nachstellung mit Todesfolge (tatbestandspezifischer Zusammenhang bei Suizid des

    Erfolgsqualifizierte Delikte sollen der mit der Verwirklichung des jeweiligen Grundtatbestandes verbundenen Gefahr des Eintritts der qualifizierenden Todesfolge entgegenwirken und setzen deshalb einen spezifischen Ursachenzusammenhang zwischen beidem voraus (vgl. BGH, Urteile vom 30. Juni 1982 - 2 StR 226/82, BGHSt 31, 96, 98; vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02, BGHSt 48, 34, 37; vom 16. März 2006 - 4 StR 536/05, BGHSt 51, 18, 21, jeweils für § 226 StGB (aF) bzw. § 227 StGB (i.d.F. 6. StrRG)).

    a) Da der Täter bei einem erfolgsqualifizierten Straftatbestand schon durch die schuldhafte Verwirklichung des Grunddelikts objektiv und subjektiv pflichtwidrig handelt, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs alleiniges Merkmal der Fahrlässigkeit die Vorhersehbarkeit der qualifizierenden Tatfolge, hier des Todes des Opfers (vgl. nur Senatsurteile vom 16. März 2006 - 4 StR 536/05, BGHSt 51, 18, 21; und vom 15. November 2007 - 4 StR 453/07, NStZ 2008, 686, jeweils mwN; ebenso schon BGH, Urteil vom 17. März 1992 - 5 StR 34/92, NJW 1992, 1708, 1709).

  • BGH, 07.02.2017 - 5 StR 483/16

    Schwere Körperverletzung (Dauerhaftigkeit des Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    Für deren Vorhersehbarkeit ist auf die konkrete Lage sowie die persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten des Täters abzustellen; lag der Erfolg aus dieser Sicht außerhalb der Lebenswahrscheinlichkeit, kann er dem Täter nicht zugerechnet werden (vgl. jeweils zu § 227 StGB, BGH, Urteile vom 16. März 2006 - 4 StR 536/05, BGHSt 51, 18, 21; vom 20. Juni 2012 - 5 StR 536/11, NJW 2012, 2453 mwN).
  • BGH, 12.05.2020 - 1 StR 368/19

    Körperverletzung (Einwilligung: Verstoß gegen die guten Sitten bei

    Gerade diese Gefahr muss sich im tödlichen Ausgang niedergeschlagen haben (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02, BGHSt 48, 34, 37; vom 2. Februar 1960 - 1 StR 14/60, BGHSt 14, 110, 112; vom 30. Juni 1982 - 2 StR 226/82, BGHSt 31, 96, 99; vom 16. März 2006 - 4 StR 536/05 Rn. 10 und vom 7. November 2019 - 4 StR 226/19 Rn. 11).
  • BGH, 15.11.2007 - 4 StR 453/07

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdenden Behandlung);

    Zwar fehlt ein solcher Zusammenhang dann, wenn der tatsächliche Geschehensablauf, der Körperverletzung und Todesfolge miteinander verknüpft, außerhalb jeder Lebenswahrscheinlichkeit liegt (vgl. BGHSt 7 31, 96, 100; 51, 18, 21 m.w.N.), wie etwa eine Verkettung außergewöhnlicher unglücklicher Zufälle (vgl. BGHSt 31, 96, 100).

    b) Soweit § 227 Abs. 1 StGB ferner voraussetzt, dass dem Täter hinsichtlich der Verursachung des Todes wenigstens Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist (§ 18 StGB), ist alleiniges Merkmal der Fahrlässigkeit hinsichtlich der qualifizierenden Tatfolge die Vorhersehbarkeit des Todes des Opfers (st. Rspr.; vgl. BGHSt 51, 18, 21 m.N.).

    Ferner ist erforderlich, dass der Eintritt des Todes des Opfers vom Täter in seiner konkreten Lage nach seinen persönlichen Kenntnissen vorhergesehen werden konnte (vgl. BGHSt 51, 18, 21; BGHR StGB § 227 (i.d.F. d. 6. StrRG) Todesfolge 1).

    Das Landgericht hätte demgemäß prüfen müssen, ob der Angeklagte bei der Tatausführung den Eintritt des Todes des Opfers in seiner konkreten Lage nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten im Ergebnis und nicht in den Einzelheiten des dahin führenden Kausalverlaufs hätte voraussehen können (vgl. BGHSt 51, 18, 21).

    Dass der Angeklagte nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten in seiner konkreten Situation den Tod des Opfers im Ergebnis - insoweit anders als die Angeklagte in der vom Landgericht in Bezug genommenen Senatscheidung BGHSt 51, 18, 21 - nicht hätte vorhersehen können, liegt nach den bisherigen Feststellungen fern.

  • BGH, 20.06.2012 - 5 StR 536/11

    Tod bei Brechmitteleinsatz: BGH hebt Freispruch erneut auf

    Denn auch dann hat sich die der Verwirklichung des Grunddelikts eigentümliche tatbestandsspezifische Gefahr im tödlichen Ausgang verwirklicht (vgl. hierzu etwa BGH, Urteile vom 30. Juni 1982 - 2 StR 226/82, BGHSt 31, 96, vom 28. März 2001 - 3 StR 532/00, BGHR StGB § 227 Todesfolge 1, vom 16. März 2006 - 4 StR 536/05, BGHSt 51, 18, 21, und vom 10. Januar 2008 - 5 StR 435/07, BGHR StGB § 227 Todesfolge 6).

    Im Rahmen des § 227 StGB ist, weil schon in der Begehung des Grunddelikts eine Verletzung der Sorgfaltspflicht liegt, alleiniges Merkmal der Fahrlässigkeit die Vorhersehbarkeit des Todeserfolgs (BGH, Urteile vom 28. März 2001 - 3 StR 532/00, BGHR StGB § 227 Todesfolge 1, und vom 16. März 2006 - 4 StR 536/05, BGHSt 51, 18, 21).

  • BGH, 14.05.2020 - 1 StR 109/20

    Körperverletzung mit Todesfolge (gefahrspezifischer Zurechnungszusammenhang:

    Gerade diese Gefahr muss sich im tödlichen Ausgang niedergeschlagen haben (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02 Rn. 37, BGHSt 48, 34; Urteile vom 2. Februar 1960 - 1 StR 14/60, BGHSt 14, 110, 111 f.; vom 30. Juni 1982 - 2 StR 226/82, BGHSt 31, 96, 99; vom 16. März 2006 - 4 StR 536/05 Rn. 10, BGHSt 51, 18, 21 f. und vom 7. November 2019 - 4 StR 226/19 Rn. 11).
  • OLG Dresden, 29.06.2009 - 2 Ss 288/09

    Gift; gefährliches Werkzeug; Körperverletzung

    Ein "an sich" unschädlicher Stoff kann daher im konkreten Fall auch "gesundheitsschädlich" im Sinne der Strafvorschrift sein (vgl. Schönke/Schröder-Stree StGB 27. Aufl. § 224 Rdnr. 2c; Fischer a.a.O.; BGHSt 51, 18 ff. - Speisesalz -).
  • BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06

    Härteklausel beim Verfall (Entreicherung: entbehrlicher Bezug zu der

    Denn die vom Landgericht erkannte Strafe ist - noch - angemessen im Sinne von § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO einer Norm, die auch bei einer Revision der Staatsanwaltschaft zu Ungunsten des Angeklagten Anwendung findet (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2006 - 4 StR 536/05).
  • BGH, 04.12.2007 - 5 StR 324/07

    Garantenstellung aus enger Gemeinschaftsbeziehung und aus Ingerenz (Totschlag;

    Der Senat ändert den Schuldspruch in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst (vgl. BGH NJW 2006, 1822, 1824).
  • BGH, 13.08.2020 - 4 StR 629/19

    Nachstellung mit Todesfolge (Vorhersehbarkeit der qualifizierenden Tatfolge);

    a) Da der Täter bei einem erfolgsqualifizierten Straftatbestand schon durch die schuldhafte Verwirklichung des Grunddelikts objektiv und subjektiv pflichtwidrig handelt, ist alleiniges Merkmal der Fahrlässigkeit die Vorhersehbarkeit der qualifizierenden Tatfolge, hier des Todes des Opfers (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2017 - 4 StR 375/16 Rn. 22, BGHSt 62, 49; Urteile vom 15. November 2007 - 4 StR 453/07, NStZ 2008, 686; vom 16. März 2006 - 4 StR 536/05, BGHSt 51, 18).

    Hierfür ist entscheidend, ob vom Täter in seiner konkreten Lage nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten der Eintritt des Todes des Opfers vorausgesehen werden konnte oder ob die tödliche Gefahr für das Opfer so weit außerhalb der Lebenswahrscheinlichkeit lag, dass die qualifizierende Folge dem Täter deshalb nicht zuzurechnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2017 - 4 StR 375/16 Rn. 22, BGHSt 62, 49; Urteile vom 15. November 2007 - 4 StR 453/07, NStZ 2008, 686; vom 16. März 2006 - 4 StR 536/05, BGHSt 51, 18).

    Besteht die schwere Folge, wie hier, im Eintritt des Todes durch Suizid des Tatopfers, braucht sich die Vorhersehbarkeit nicht auf alle Einzelheiten des zum Tode führenden Geschehensablaufs zu erstrecken, insbesondere nicht auf die durch die Tathandlung ausgelösten, im Einzelnen ohnehin nicht einschätzbaren somatischen Vorgänge, die den Tod schließlich ausgelöst haben; es genügt vielmehr die Vorhersehbarkeit des Erfolgs im Allgemeinen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2017 - 4 StR 375/16 Rn. 22 mwN, BGHSt 62, 49; Urteile vom 15. November 2007 - 4 StR 453/07, NStZ 2008, 686; vom 16. März 2006 - 4 StR 536/05, BGHSt 51, 18).

  • BGH, 21.08.2019 - 1 StR 191/19

    Körperverletzung mit Todesfolge (unmittelbares Ansetzen zum erfolgsqualifizierten

  • BGH, 28.03.2018 - 4 StR 81/18

    Gefährliche Körperverletzung (Beibringung von gesundheitsschädlichen Stoffen)

  • OLG Zweibrücken, 11.02.2016 - 1 OLG 1 Ss 2/16

    Körperverletzung mittels Verabreichung von Betäubungsmitteln; Abgabe von

  • LG Frankenthal, 26.06.2018 - 1 Ks 5220 Js 43075/16
  • KG, 07.03.2011 - 1 Ss 423/10

    Betrug: Mildernde Strafzumessungskriterien bei missbräuchlicher Inanspruchnahme

  • BGH, 05.11.2013 - 1 StR 387/13

    Strafzumessung bei Bildung einer Gesamtstrafe (Vergleiche mit Urteilen in anderen

  • BGH, 21.12.2006 - 3 StR 451/06

    Geiselnahme neben Vergewaltigung (erzwungene Ortsveränderung; Verbringen an einen

  • BGH, 30.11.2006 - 4 StR 278/06

    Gesamtstrafenbildung (fehlerhafte Einbeziehung einer Strafe: Wegfall der

  • BGH, 13.10.2009 - 5 StR 347/09

    Rechtsfolgenentscheidung des Revisionsgerichts (angemessene Strafe)

  • LG München I, 06.10.2020 - 1 Ks 128 Js 115661/18

    Angeklagte, Erkrankung, Freiheitsstrafe, Krankenhaus, Sicherungsverwahrung, Arzt,

  • BGH, 19.07.2006 - 2 StR 162/06
  • BGH, 07.05.2009 - 3 StR 142/09

    Auslegung eines Beschlusses des Revisionsgerichts (Widerspruch zwischen Tenor und

  • LSG Baden-Württemberg, 14.10.2021 - L 6 VG 3306/20
  • LG Detmold, 30.09.2020 - 21 Ks 3/20

    Schütteltrauma; Körperverletzung mit Todesfolge

  • LG Düsseldorf, 19.03.2021 - 1 Ks 28/20
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