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   BGH, 17.03.1955 - 4 StR 8/55   

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BGH, 17.03.1955 - 4 StR 8/55 (https://dejure.org/1955,50)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1955 - 4 StR 8/55 (https://dejure.org/1955,50)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1955 - 4 StR 8/55 (https://dejure.org/1955,50)
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Einsame Stelle

§§ 249, 255 StGB, Abgrenzung Raub - räuberische Erpressung

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 7, 252
  • NJW 1955, 877
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.03.1955 - 4 StR 8/55
    Die Verfahrensrüge kann deshalb nicht daraus gestützt werden, daß der Tatrichter ein benutztes Beweismittel nicht ausgeschöpft habe (vgl. BGHSt 4, 125, 126).
  • BGH, 18.11.1954 - 3 StR 361/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.03.1955 - 4 StR 8/55
    Wird die Herausgabe einer Sache mit den Mitteln des Raubes erzwungen, so liegt mithin räuberische Erpressung vor (RGSt 66, 118; BGH 3 StR 361/54 vom 18. November 1954; Nagler Lpz; 6./7. Aufl. Ber I vor § 249).
  • BGH, 16.04.1952 - II ZR 49/51

    Abgrenzung von Diebstahl und Betrug

    Auszug aus BGH, 17.03.1955 - 4 StR 8/55
    Der Bundesgerichtshof hat allerdings beim Vorliegen besonderer Umstände der Mitwirkung des Getäuschten beim Verschaffungsakte nicht die Bedeutung einer Übergabe mit der Folge zuerkannt, daß eigenmächtige Besitzergreifung, also Wegnahme im Sinne des § 242 StGB durch den Täter entfiele: Gibt z.B. der Getäuschte unter dem Druck der Vorstellung, daß jeder weitere Widerstand gegenüber dem Täter, der sich als Polizeibeamter ausgibt und eine Beschlagnahme von Sachen vortäuscht, zwecklos sei, die verlangten Sachen heraus, so liegt darin keine Vermögensverfügung im Sinne des Betrugstatbestandes (BGH, NJW 1952, 782 Nr. 8; 796 Nr. 26; 1953, 73 Nr. 17).
  • BGH, 16.11.2017 - 2 StR 154/17

    Raub (fremde Sache: Fremdheit von an einem Geldautomaten ausgegebenen

    Auf eine Vermögensverfügung des Geschädigten kommt es als Nötigungserfolg nicht an (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. März 1955 - 4 StR 8/55, BGHSt 7, 252, 255).
  • BGH, 05.07.1960 - 5 StR 80/60

    Taxi - § 255 StGB, Gebrauchsanmaßung, vis absoluta, keine Vermögensverfügung, §

    Dabei spielt es für die Beurteilung des vorliegenden Falles keine Rolle, ob diese Unterscheidung nach dem äußeren Erscheinungsbild zu treffen ist (so BGHSt 7, 252 ff) oder ob es dabei auf die innere Willensrichtung des Verletzten ankommt.
  • BGH, 20.04.1995 - 4 StR 27/95

    Voraussetzungen einer "Dreieckserpressung"; Abgrenzung zwischen Raub und

    Allerdings braucht diese Preisgabe - anders als beim Betrug - nicht in Form einer Vermögensverfügung zu erfolgen (vgl. BGHSt 7, 252, 254; 14, 386, 390; 25, 224, 228; Arzt, Strafrecht B.T. LH 3 Rdn. 357; Schünemann JA 1980, 486, 489; a.A. die wohl überwiegende Meinung im Schrifttum; vgl. insoweit Herdegen in LK StGB 11. Aufl. § 249 Rdn. 23 Fn. 12 und die Nachweise bei Röckrath, Die Zurechnung von Dritthandlungen bei der Dreieckserpressung, 1991 S. 43 ff.).

    Wie in Fällen, in denen das Nötigungsopfer zugleich der Vermögensinhaber ist (vgl. hierzu BGHSt 7, 252, 254), richtet sich auch bei der Nötigung eines schutzbereiten Dritten die Zuordnung zu den Tatbeständen der Erpressung oder des Raubes nach dem äußeren Erscheinungsbild der Tat.

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