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   BGH, 12.04.1951 - III ZR 87/50   

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BGH, 12.04.1951 - III ZR 87/50 (https://dejure.org/1951,38)
BGH, Entscheidung vom 12.04.1951 - III ZR 87/50 (https://dejure.org/1951,38)
BGH, Entscheidung vom 12. April 1951 - III ZR 87/50 (https://dejure.org/1951,38)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 1, 369
  • NJW 1951, 800
  • DVBl 1951, 601
 
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Wird zitiert von ... (88)Neu Zitiert selbst (21)

  • RG, 26.11.1937 - III 85/37

    Inwieweit ist beim Fehlen der Revisionssumme die Revision zulässig und das

    Auszug aus BGH, 12.04.1951 - III ZR 87/50
    Das Reichsgericht hat beim Vorliegen mehrerer Klagegründe, von denen für den einen die Revision ohne Rücksicht auf den Streitwert zulässig ist und für den anderen nicht, für diesen anderen unter Aufgabe seiner anfänglichen Rechtsprechung eine Nachprüfung für unzulässig erklärt, weil es dem Zwecke des § 71 Abs. 2 GVG, § 547 Ziff 2 ZPO widerspreche, bei einem einheitlichen Tatbestande bloß aus dem Grunde des Zusammenhangs eines nach Zuständigkeit und Revisibilität bevorrechtigten Anspruchs mit einen nichtbevorrechtigten diesen mitnachprüfen zu müssen, und weil auch schon die Feststellung einer an sich möglichen restlosen Übereinstimmung in den Tatbeständen beider Klaggründe vielfach zu Schwierigkeiten führe (RGZ 130, 401; 140, 415 [418]; 156, 303; 164, 341 [345]).

    Der weitere Hinweis der Revision, dass die Klage lediglich auf Amtspflichtverletzung gestützt war und schon deshalb die Revision zulässig sei, ist, abgesehen davon, dass hierbei die Verurteilung durch das Berufungsgericht auf der bevorrechtigten Klagegrundlage beruhen muss (RGZ 101, 352; 130, 404; 156, 303; OGHZ 3, 105), ohne Bedeutung.

  • RG, 15.01.1927 - I 171/26

    Niederlegung von Zollgut. Haftung des Reichs.

    Auszug aus BGH, 12.04.1951 - III ZR 87/50
    Bei dem so begründeten Ergebnis der Nichtanwendung von § 39 Abs. 1 Nr. 2 Pr AG GVG auf Ansprüche aus öffentlich-rechtlichem Verwahrungsvertrag spielt der von der Revision hervorgehobene Umstand, dass die aus der Verletzung der Obhuts- und Rückgabepflicht hinsichtlich behördlich beschlagnahmter Waren sich ergebenden Verpflichtungen seit etwa drei Jahrzehnten genauer seit der Entscheidung in RGZ 115, 419, vgl. RGZ 166, 233) als Verpflichtungen aus einem öffentlich-rechtlichem Verwahrungsverhältnis angesehen werden, überhaupt keine Rolle.
  • RG, 20.12.1898 - II 237/98

    Sachliche Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 12.04.1951 - III ZR 87/50
    Die Rechtsprechung hat denn auch für die Anwendung der Nr. 2 Pr AG GVG, wennschon unter Gegenüberstellung der notwendigen öffentlich-rechtlichen Natur eines derartigen Anspruchs mit einem bloss auf zivilrechtlichem Gebiete liegenden (RGZ 40, 203; 50, 396; RG JW 1901, 394 und 1916, 750; HRR 1932, 1707), stets darauf abgestellt, dass es sich bei der Haftung der in Anspruch genommenen Körperschaft nicht um eigene Verpflichtungen derselben und um ein Verschulden dritter Personen handelte, deren sie sich zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten bediente (RGZ 42, 415; 101, 353; HRR 1931 Nr. 342 und 1936 Nr. 700; OGHZ 3, 106).
  • RG, 23.02.1921 - III 365/20

    Rationierte Lebensmittel; Rücknahmepflicht der Gemeinde

    Auszug aus BGH, 12.04.1951 - III ZR 87/50
    Die Rechtsprechung hat denn auch für die Anwendung der Nr. 2 Pr AG GVG, wennschon unter Gegenüberstellung der notwendigen öffentlich-rechtlichen Natur eines derartigen Anspruchs mit einem bloss auf zivilrechtlichem Gebiete liegenden (RGZ 40, 203; 50, 396; RG JW 1901, 394 und 1916, 750; HRR 1932, 1707), stets darauf abgestellt, dass es sich bei der Haftung der in Anspruch genommenen Körperschaft nicht um eigene Verpflichtungen derselben und um ein Verschulden dritter Personen handelte, deren sie sich zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten bediente (RGZ 42, 415; 101, 353; HRR 1931 Nr. 342 und 1936 Nr. 700; OGHZ 3, 106).
  • RG, 30.01.1902 - VI 396/01

    Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte; Niederlassung

    Auszug aus BGH, 12.04.1951 - III ZR 87/50
    Die Rechtsprechung hat denn auch für die Anwendung der Nr. 2 Pr AG GVG, wennschon unter Gegenüberstellung der notwendigen öffentlich-rechtlichen Natur eines derartigen Anspruchs mit einem bloss auf zivilrechtlichem Gebiete liegenden (RGZ 40, 203; 50, 396; RG JW 1901, 394 und 1916, 750; HRR 1932, 1707), stets darauf abgestellt, dass es sich bei der Haftung der in Anspruch genommenen Körperschaft nicht um eigene Verpflichtungen derselben und um ein Verschulden dritter Personen handelte, deren sie sich zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten bediente (RGZ 42, 415; 101, 353; HRR 1931 Nr. 342 und 1936 Nr. 700; OGHZ 3, 106).
  • RG, 09.12.1930 - III 382/29

    Wieweit reicht das Prüfungsrecht und die Prüfungspflicht des Revisionsgerichts in

    Auszug aus BGH, 12.04.1951 - III ZR 87/50
    Das Reichsgericht hat beim Vorliegen mehrerer Klagegründe, von denen für den einen die Revision ohne Rücksicht auf den Streitwert zulässig ist und für den anderen nicht, für diesen anderen unter Aufgabe seiner anfänglichen Rechtsprechung eine Nachprüfung für unzulässig erklärt, weil es dem Zwecke des § 71 Abs. 2 GVG, § 547 Ziff 2 ZPO widerspreche, bei einem einheitlichen Tatbestande bloß aus dem Grunde des Zusammenhangs eines nach Zuständigkeit und Revisibilität bevorrechtigten Anspruchs mit einen nichtbevorrechtigten diesen mitnachprüfen zu müssen, und weil auch schon die Feststellung einer an sich möglichen restlosen Übereinstimmung in den Tatbeständen beider Klaggründe vielfach zu Schwierigkeiten führe (RGZ 130, 401; 140, 415 [418]; 156, 303; 164, 341 [345]).
  • RG, 24.07.1940 - VI 198/39

    Ist die Verurteilung des Reichs als Halters eines Kraftfahrzeugs, soweit sie auf

    Auszug aus BGH, 12.04.1951 - III ZR 87/50
    Das Reichsgericht hat beim Vorliegen mehrerer Klagegründe, von denen für den einen die Revision ohne Rücksicht auf den Streitwert zulässig ist und für den anderen nicht, für diesen anderen unter Aufgabe seiner anfänglichen Rechtsprechung eine Nachprüfung für unzulässig erklärt, weil es dem Zwecke des § 71 Abs. 2 GVG, § 547 Ziff 2 ZPO widerspreche, bei einem einheitlichen Tatbestande bloß aus dem Grunde des Zusammenhangs eines nach Zuständigkeit und Revisibilität bevorrechtigten Anspruchs mit einen nichtbevorrechtigten diesen mitnachprüfen zu müssen, und weil auch schon die Feststellung einer an sich möglichen restlosen Übereinstimmung in den Tatbeständen beider Klaggründe vielfach zu Schwierigkeiten führe (RGZ 130, 401; 140, 415 [418]; 156, 303; 164, 341 [345]).
  • RG, 09.12.1930 - III 429/29

    Ist die Revision ohne Rücksicht auf den Wert des Beschwerdegegenstandes zulässig,

    Auszug aus BGH, 12.04.1951 - III ZR 87/50
    Der weitere Hinweis der Revision, dass die Klage lediglich auf Amtspflichtverletzung gestützt war und schon deshalb die Revision zulässig sei, ist, abgesehen davon, dass hierbei die Verurteilung durch das Berufungsgericht auf der bevorrechtigten Klagegrundlage beruhen muss (RGZ 101, 352; 130, 404; 156, 303; OGHZ 3, 105), ohne Bedeutung.
  • RG, 16.03.1933 - VI 19/33

    1. Haftet der Staat aus einem Unfall beim Betrieb eines von einem Polizeibeamten

    Auszug aus BGH, 12.04.1951 - III ZR 87/50
    Das Reichsgericht hat beim Vorliegen mehrerer Klagegründe, von denen für den einen die Revision ohne Rücksicht auf den Streitwert zulässig ist und für den anderen nicht, für diesen anderen unter Aufgabe seiner anfänglichen Rechtsprechung eine Nachprüfung für unzulässig erklärt, weil es dem Zwecke des § 71 Abs. 2 GVG, § 547 Ziff 2 ZPO widerspreche, bei einem einheitlichen Tatbestande bloß aus dem Grunde des Zusammenhangs eines nach Zuständigkeit und Revisibilität bevorrechtigten Anspruchs mit einen nichtbevorrechtigten diesen mitnachprüfen zu müssen, und weil auch schon die Feststellung einer an sich möglichen restlosen Übereinstimmung in den Tatbeständen beider Klaggründe vielfach zu Schwierigkeiten führe (RGZ 130, 401; 140, 415 [418]; 156, 303; 164, 341 [345]).
  • RG, 13.01.1939 - VII 120/38

    Zur Frage der Haftpflichtversicherung von Anhängern an Zugmaschinen. Wann liegt

    Auszug aus BGH, 12.04.1951 - III ZR 87/50
    Dieser nur als Anzeichen, nicht also als tragender Grund gewertete Umstand ist jedoch nach der ausdrücklichen Hervorhebung des Reichsgerichts ebensowenig ein Grund, die Zulässigkeit des Rechtswegs zu verneinen, wie umgekehrt die Tatsache, dass nur eine Dienstaufsichtsbeschwerde statt eines verwaltungsgerichtlichen oder eines gleichgearteten Verfahrens bestände, für sich allein zur Bejahung führen könnte (RGZ aaO; vgl. auch Lohmann in ZAkDR 1941, 329); das Fehlen eines verwaltungsgerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Rechtsschutzes ist allein kein Argument für die Zulässigkeit des Rechtsweges (RGZ 159, 147; Stein-Jonas-Schönke ZPO 17. Aufl Vorbem II B 3 vor § 1).
  • RG, 11.12.1925 - VI 305/25

    Aufwertung einer Sicherheit

  • RG, 02.07.1925 - IV 377/24

    Rechtsweg; Ansprüche aus der Säkularisation

  • RG, 12.03.1918 - III 296/17

    Zulässigkeit des Rechtswegs für Streitigkeiten zwischen dem

  • RG, 04.06.1918 - III 62/18

    Freifahrt städtischer Beamter auf Straßenbahnen

  • RG, 09.01.1923 - VII 403/22

    Kleinbahn; Zustimmung des Wegeunterhaltungspflichtigen

  • RG, 18.10.1930 - IX 189/30

    Ist für den auf § 49 des preußischen Eisenbahngesetzes vom 3. November 1838

  • RG, 26.11.1940 - VII 27/40

    1. Zum Begriff der (öffentlichrechtlichen) Widmung. 2. Setzt die Wirksamkeit der

  • RG, 25.04.1938 - IV 7/38

    1. Worauf beruht das Recht einer Kirchengemeinde, die Benutzung ihrer Friedhöfe

  • RG, 30.06.1930 - IV 351/29

    Haben die Gläubiger der von einer preußischen Rentenbank ausgegebenen

  • RG, 10.03.1941 - V 35/40

    1. Kann der Ersatzanspruch gegen den Staat wegen Verlustes beschlagnahmter Sachen

  • RG, 04.07.1940 - V 17/40

    Steht in Preußen der ordentliche Rechtsweg offen für den Anspruch auf Freigabe

  • BGH, 18.02.2014 - VI ZR 383/12

    Haftung für Abschleppschäden: Abschleppen eines Falschparkers durch privaten

    Bei einer Beschädigung der Sache gelten insbesondere die §§ 276, 278 sowie die §§ 280 ff. BGB analog (vgl. BGH, Urteile vom 12. April 1951 - III ZR 87/50, BGHZ 1, 369, 383; vom 18. Oktober 1973 - III ZR 192/71, JuS 74, 191, 192; vom 5. März 1987 - III ZR 265/85, VersR 1987, 768, 769; vom 5. Oktober 1989 - III ZR 126/88, VersR 1990, 207, 208; VGH Kassel, NVwZ 1988, 655, 656; MüKoBGB/Henssler, § 688 Rn. 63 f.; Staudinger/Reuter, BGB, Neubearbeitung 2006, Vorbem. zu §§ 688 ff. Rn. 54; Medicus, JZ 1967, 63, 64).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.08.2006 - 5 S 2497/05

    Abgeschleppter und in Verwahrung genommener PKW; Aufwendungsersatz;

    Er teilt zwar den in der Rechtsprechung zunächst im Haftungsinteresse des Bürgers bei Untergang oder Beschädigung amtlich verwahrter Sachen entwickelten Ausgangspunkt, dass mit dem Abstellen eines abgeschleppten Fahrzeugs ein öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis entsteht (BGH, Urt. v. 12.04.1951 - III ZR 87/50, BGHZ 1, 369; Urt. v. 05.10.1989 - III ZR 126/88 - NJW 1990, 1230).
  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Der Senat schliesst sich damit der Rechtsprechung des Reichsgerichts und der des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGHZ 1, 369 ff) wenn auch mit einer teilweise anderen Begründung an.

    Soweit in RGZ 166, 218 (226) und vom III. Zivilsenat in BGHZ 1, 369 ff eine andere Ansicht vertreten wird, ist den Ausführungen in der grundlegenden Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 92, 310 ff der Vorzug zu geben.

    An diesem Begriff hat das Reichsgericht in den späteren Entscheidungen im wesentlichen mit der gleichen Begründung festgehalten (vgl. die Nachweise in BGHZ 1, 369 [372]).

    Daran, den ordentlichen Rechtsweg auf bestimmten Gebieten einzuschränken oder die Zuständigkeit zwischen ordentlichen und Verwaltungsgerichten grundlegend neu zu verteilen, hat die VO Nr. 165 nicht gedacht (vgl. ähnlich BGHZ 1, 369 [377 f]).

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