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   BGH, 09.07.1953 - IV ZR 242/52   

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https://dejure.org/1953,27
BGH, 09.07.1953 - IV ZR 242/52 (https://dejure.org/1953,27)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1953 - IV ZR 242/52 (https://dejure.org/1953,27)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1953 - IV ZR 242/52 (https://dejure.org/1953,27)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 10, 228
  • NJW 1953, 1665
  • MDR 1953, 603
  • DB 1953, 711
 
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Wird zitiert von ... (162)

  • LG Hildesheim, 17.01.2017 - 3 O 139/16

    Rücknahmepflicht des Herstellers von Betrugsdieselfahrzeug

    Dabei ist ein durchschnittlicher Maßstab anzulegen ( BGH , Urt . v. 09.07.1953 - IV ZR 242/52, BGHZ 10, 228 [232]); besonders strenge Anschauungen sind ebenso wie besonders laxe Auffassungen unbeachtlich (Palandt/ Sprau, BGB, 76. Aufl ., § 826 Rn . 4; Palandt/ Ellenberger, BGB, 76. Aufl ., § 138 Rn . 2 ff.).
  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 205/94

    Treuepflicht eines Minderheitsaktionärs; Ausübung des Stimmrechts für andere

    Ein bewußtes Verschließen vor der Kenntnis von Tatumständen ist durchweg dann anzunehmen, wenn die Unkenntnis auf einem gewissenlosen oder grob fahrlässigen (leichtfertigen) Handeln beruht (BGHZ 10, 228 (233) = NJW 1955, 1665 = LM § 138 (Bb) BGB Nr. 3; Mertens, in: MünchKomm, § 826 Rdnr. 46; Steffen, in: RGRK, § 826 Rdnr. 29).
  • LG Paderborn, 07.04.2017 - 2 O 118/16

    Rückgabe eines Fahrzeuges

    Bei Würdigung der Gesamtumstände war das Verschweigen des Einsatzes der sog. Prüfstandsentdeckungssoftware auch unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Anstandsmaßstabs als sittenwidrig zu bewerten, da ein derartiges Verhalten mit den Grundbedürfnissen loyaler Rechtsgesinnung unvereinbar ist und von einem redlichen und rechtstreuen Verbraucher auch nicht erwartet werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 09.07.1953, Az.: IV ZR 242/52).
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