Rechtsprechung
   BGH, 12.10.1953 - III ZR 379/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,202
BGH, 12.10.1953 - III ZR 379/52 (https://dejure.org/1953,202)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1953 - III ZR 379/52 (https://dejure.org/1953,202)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1953 - III ZR 379/52 (https://dejure.org/1953,202)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,202) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Herausgabe eines Personenkraftwagens - Anforderungen an die Verkündung eines Urteils - Begriff der "Formvorschriften von grundlegender Bedeutung "

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 10, 346
  • NJW 1954, 109 (Ls.)
  • NJW 1954, 34
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 27.01.1932 - IX 497/31

    1. Kann ein in einer Ehesache von der Zivilkammer beschlossenes Urteil wirksam

    Auszug aus BGH, 12.10.1953 - III ZR 379/52
    Es hat den Standpunkt vertreten, die Vorschriften seien zwingender Natur, ihre Einhaltung sei in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen und die Heilung eines etwaigen Verstoßes durch Unterlassung einer Parteirüge sei nicht möglich (so RGZ 133, 215; 135, 118; JW 1935, 2812; 1936, 1903).

    Ob ein Urteil verkündet und in welchem Augenblick es als ergangen anzusehen ist, ist von höchster Wichtigkeit und muß sich im Interesse der Rechtssicherheit nach festen und klaren Regeln bestimmen lassen (vgl. RGZ 135, 118).

    Damit würde bei dem Fehlen fester Grenzen eine für das Rechtsleben untragbare Unsicherheit geschaffen (so namentlich RGZ 135, 118; RG JW 1937, 1664).

    In einem solchen Fall muß der durch ein fehlerhaft verlautbartes Urteil nach dessen Inhalt beschwerten Partei die Möglichkeit der Anfechtung durch das ohne jenen Fehler statthafte Rechtsmittel gegeben werden (so auch RGZ 133, 215; 135, 118; HG JW 1935, 2812; 1936, 3313; 1937, 1664).

  • RG, 10.07.1931 - II 502/30

    Welches sind die Rechtsfolgen, wenn ein auf Grund mündlicher Verhandlung

    Auszug aus BGH, 12.10.1953 - III ZR 379/52
    Es hat den Standpunkt vertreten, die Vorschriften seien zwingender Natur, ihre Einhaltung sei in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen und die Heilung eines etwaigen Verstoßes durch Unterlassung einer Parteirüge sei nicht möglich (so RGZ 133, 215; 135, 118; JW 1935, 2812; 1936, 1903).

    In einem solchen Fall muß der durch ein fehlerhaft verlautbartes Urteil nach dessen Inhalt beschwerten Partei die Möglichkeit der Anfechtung durch das ohne jenen Fehler statthafte Rechtsmittel gegeben werden (so auch RGZ 133, 215; 135, 118; HG JW 1935, 2812; 1936, 3313; 1937, 1664).

  • BGH, 23.03.1953 - III ZR 170/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.10.1953 - III ZR 379/52
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 23. März 1953 - III ZR 170/51 - die Vorschriften, daß ein auf Grund mündlicher Verhandlung ergehendes Urteil zu verkünden ist, daß die Verkündung Öffentlich zu erfolgen hat, daß die Verkündung und die Öffentlichkeit der Verkündung durch Aufnahme in das Protokoll festzustellen sind (§ 310 Abs. 1 ZPO, § 173 GVG, § 160 Abs. 2 Nr. 6, § 159 Abs. 2 Nr. 5 ZPO) als zwingende Formvorschriften angesehen, deren Verletzung das Urteil nicht zur Entstehung gelangen lasse und durch Rügeverzicht nicht geheilt werden könne.
  • BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11

    Kindesunterhaltsverfahren: Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist wegen einer

    Ein Scheinbeschluss kann mit denjenigen Rechtsmitteln angefochten werden, welche gegen eine rechtlich existente Entscheidung gleichen Inhalts statthaft wären (BGHZ 10, 346, 349; BGH Beschluss vom 5. Dezember 2005 - II ZB 2/05 - NJW-RR 2005, 565, 566).
  • BSG, 12.02.2015 - B 10 ÜG 8/14 B

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - sozialgerichtliches

    Insofern ist die Situation derjenigen eines sogenannten Nicht- oder Scheinurteils vergleichbar (dazu BVerwGE 91, 242 = NJW 1993, 1811 f; BGHZ 10, 346, 349 = NJW 1954, 34, 35; BGH NJW 1999, 1192) .
  • BGH, 14.06.1954 - GSZ 3/54

    Verkündung eines Urteils in einem den Parteien nicht bekannt gegebenen Termin

    Bei der Prüfung der Frage, ob das angefochtene Urteil mangels einer ordnungsgemäßen Verkündung nur ein Urteilsentwurf und daher noch nicht existent geworden sei, ist der I. Zivilsenat in Übereinstimmung mit dem III. Zivilsenat (BGHZ 10, 346 [BGH 12.10.1953 - III ZR 379/52]) der Ansicht, daß das angefochtene Berufungsurteil nur ein Urteilsentwurf sei und daher nicht die Grundlage einer Sachentscheidung des Revisionsgerichts bilden könne.

    Der I. Zivilsenat sieht sich an einer dahingehenden Entscheidung jedoch durch ein Urteil des II. Zivilsenats (BGHZ 10, 328 [BGH 07.10.1953 - II ZR 208/52]) gehindert, das die gegenteilige Auffassung vertritt und 3 Tage vor Erlaß des Urteils des III. Zivilsenats in BGHZ 10, 346 [BGH 12.10.1953 - III ZR 379/52] ergangen war.

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts steht neben dem bereits erwähnten Urteil des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGHZ 10, 346 [BGH 12.10.1953 - III ZR 379/52]) ein weiteres Urteil desselben Senats(Urteil vom 23. März 1953 - III ZR 170/51 -), in dem der Senat die Auffassung vertritt, daß ein Urteil in öffentlicher Sitzung verkündet werden müsse und daß ein Verstoß gegen diese zwingende Vorschrift das Urteil nicht im Rechtssinne zur Entstehung gelangen lasse.

    Er leitet diese Annahme, wie seine Stellungnahme in NJW 54, 109; JZ 1954, 71 ergibt, nicht aus der zwingenden Natur der Formvorschriften über die Verlautbarung des Urteils ab, sondern stützt sich dabei allein auf die Bedeutung des Verkündungstermins und die nachteiligen Folgen, die die Verletzung der Vorschrift über die Bekanntgabe des Verkündungstermins für die Parteien haben können.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht