Rechtsprechung
   BGH, 12.06.1987 - V ZR 91/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,245
BGH, 12.06.1987 - V ZR 91/86 (https://dejure.org/1987,245)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1987 - V ZR 91/86 (https://dejure.org/1987,245)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1987 - V ZR 91/86 (https://dejure.org/1987,245)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,245) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässiger Inhalt eines Erbbaurechts; Risiko der Bebaubarkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 101, 143
  • NJW 1987, 2674
  • NJW-RR 1987, 1295 (Ls.)
  • MDR 1987, 923
  • DNotZ 1988, 161
  • Rpfleger 1987, 361
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.03.1967 - V ZR 63/64

    Bestimmtheitserfordernis bei Erbbaurechten

    Auszug aus BGH, 12.06.1987 - V ZR 91/86
    Der gesetzlich nur allgemein bestimmte Inhalt des Erbbaurechts als eines Rechts, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben (§ 1 Abs. 1 ErbbauVO), bedarf zwar im konkreten Bestellungsvertrag einer näheren Bezeichnung nach Art und Umfang der zulässigen Bebauung, jedoch nur mit solcher Genauigkeit, daß deutlich wird, wie die Bebauung ungefähr beschaffen sein soll und ob es sich bloß um ein oder um mehrere Bauwerke handelt (ständige Rechtspr. des Senats, vgl. BGHZ 47, 190, 193; Urt. vom 14. Februar 1969, V ZR 119/65, WM 1969, 564, 566; Beschl. vom 13. Juli 1973, V ZB 8/73, WM 1973, 1071, 1072; Urt. vom 14. März 1975, V ZR 184/72, WM 1975, 544).

    Damit wird dem Bedürfnis Rechnung getragen, die Bestellung von Erbbaurechten auch für künftige, noch nicht in Einzelheiten feststehende Bauvorhaben zu ermöglichen (vgl. BGHZ 47, 190, 192).

    Soweit vorliegend zum Umfang der Bebauung vereinbart ist, daß nicht bloß ein, sondern mehrere Gebäude errichtet werden dürfen, genügt das dem Bestimmtheitserfordernis; die Angabe der Gebäudezahl ist nicht geboten (vgl. BGHZ 47, 190, 193).

    Dadurch soll zum einen die Feststellung ermöglicht werden, ob das Bauwerk bei Erstreckung des Erbbaurechts auf einen für den Bau nicht erforderlichen Teil des Grundstücks gemäß § 1 Abs. 2 ErbbauVO wirtschaftlich die Hauptsache bleibt (BGHZ 47, 190, 191/192).

    Zum anderen soll durch eine nähere Inhaltsbestimmung der für die Beleihungsfähigkeit wesentliche Wert des Erbbaurechts wenigstens einigermaßen erkennbar werden (BGHZ 47, 190, 191).

    Auch wenn vorliegend die ungefähre Beschaffenheit des Bauvorhabens unmittelbar bezeichnet worden wäre, z. B. durch die inhaltlich ausreichende Angabe »mehrere Wohnhäuser« (vgl. BGHZ 47, 190, 193), so wäre dennoch die Einschätzung des Beleihungswerts unsicher geblieben, da sie sich lediglich auf die Erwartung der Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans hätte stützen können.

  • BGH, 20.12.1985 - V ZR 263/83

    Objektive Unmöglichkeit eines Erbbaurechtsvertrages

    Auszug aus BGH, 12.06.1987 - V ZR 91/86
    a) Zwar kann ein Erbbaurecht, das schon im Zeitpunkt der Bestellung infolge eines dauernden öffentlich-rechtlichen Bauverbots nicht die Nutzung des Erbbaugrundstücks als Baugrund ermöglicht, nicht wirksam entstehen (BGHZ 96, 385, 388) [BGH 20.12.1985 - V ZR 263/83]; so liegt der Fall hier aber nicht.

    Denn anders als im Falle des Senatsurteils BGHZ 96, 385 [BGH 20.12.1985 - V ZR 263/83] ging die Verpflichtung des Klägers nur dahin, der Beklagten und den beiden Miterbbauberechtigten ein Erbbaurecht mit der Befugnis einzuräumen, die betroffenen Flurstücke unter der Voraussetzung eines künftigen Bebauungsplans baulich zu nutzen.

    Insoweit ist dem Berufungsgericht im Ergebnis darin zu folgen, daß vorliegend eine Vertragsauflösung - wenn überhaupt - erst für die Zeit ab Wegfall der Geschäftsgrundlage und somit durch Kündigung in Betracht kommt, und zwar deshalb, weil bis dahin der dinglich vollzogene Erbbaurechtsvertrag schon den Erbbauberechtigten die Befugnis gegeben hatte, das Grundstück zu nutzen, und weil dementsprechend für diesen Zeitraum auch die schuldrechtliche Vereinbarung des die Gegenleistung bildenden Erbbauzinses Bestand haben muß (vgl. BGHZ 96, 385, 390) [BGH 20.12.1985 - V ZR 263/83].

    Die gesetzliche Interessenbewertung beim Grundstückskauf (vgl. BGHZ 74, 370, 374) unterscheidet sich insoweit nicht von der bei einem Erbbaurechtskauf, da auf diesen die kaufvertraglichen Vorschriften über die Gewährleistung für Rechtsmängel unmittelbar (§§ 434, 437 BGB) und für Sachmängel analog anwendbar sind (BGHZ 96, 385, 387) [BGH 20.12.1985 - V ZR 263/83].

  • BGH, 01.06.1979 - V ZR 80/77

    Risiko der Bebaubarkeit von Bauerwartungsland

    Auszug aus BGH, 12.06.1987 - V ZR 91/86
    Für den Kauf von Bauerwartungsland hat der Senat entschieden, daß nach dem Vertrag in der Regel der Käufer das ihm erkennbare Risiko zu tragen hat, ob und wann sich die Erwartung künftiger Bebaubarkeit erfüllen wird (BGHZ 74, 370, 374; Urt. vom 28. September 1979, V ZR 123/77, WM 1979, 1309, 1310 und vom 25. April 1980, V ZR 79/79, WM 1980, 800, 801).

    Die gesetzliche Interessenbewertung beim Grundstückskauf (vgl. BGHZ 74, 370, 374) unterscheidet sich insoweit nicht von der bei einem Erbbaurechtskauf, da auf diesen die kaufvertraglichen Vorschriften über die Gewährleistung für Rechtsmängel unmittelbar (§§ 434, 437 BGB) und für Sachmängel analog anwendbar sind (BGHZ 96, 385, 387) [BGH 20.12.1985 - V ZR 263/83].

    Daher stellt sich auch nicht die Frage einer dahingehenden ergänzenden Vertragsauslegung (vgl. BGHZ 74, 370, 376).

  • BGH, 14.03.1969 - V ZR 158/65

    Befugnis eines Grundstückseigentümers zum Rücktritt wegen positiver

    Auszug aus BGH, 12.06.1987 - V ZR 91/86
    Insoweit verweist die Revision auf das Senatsurteil vom 14. März 1969, V ZR 158/65, LM Nr. 4 zu § 1 ErbbauVO = NJW 1969, 1112, wonach der schon im Grundbuch eingetragene Erbbauberechtigte nicht ein gesetzliches Rücktrittsrecht (§§ 325, 326 BGB) wegen eines vertragswidrigen Verhaltens des Grundstückeigentümers geltend machen kann.

    Dieser Entscheidung stimmt das Schrifttum überwiegend zu (Ingenstau, ErbbauVO 5. Aufl. § 1 Rdn. 123 ff.; Staudinger/Ring, BGB 12. Aufl. ErbbauVO § 1 Rdn. 49; BGB-RGRK/Räfle 12. Aufl. ErbbauVO § 1 Rdn. 67; MünchKomm/von Oefele aaO ErbbauVO § 1 Rdn. 83, der allerdings Rdn. 84 - ebenso wie Hönn NJW 1969, 1669 - in solchen Fällen analog § 2 Nr. 4 ErbbauVO die Möglichkeit der Rückübertragung des Erbbaurechts befürwortet).

  • BGH, 25.04.1980 - V ZR 79/79

    Kauf eines Grundstück unter Einbeziehung von Erschließungskosten sowie eines

    Auszug aus BGH, 12.06.1987 - V ZR 91/86
    Für den Kauf von Bauerwartungsland hat der Senat entschieden, daß nach dem Vertrag in der Regel der Käufer das ihm erkennbare Risiko zu tragen hat, ob und wann sich die Erwartung künftiger Bebaubarkeit erfüllen wird (BGHZ 74, 370, 374; Urt. vom 28. September 1979, V ZR 123/77, WM 1979, 1309, 1310 und vom 25. April 1980, V ZR 79/79, WM 1980, 800, 801).
  • BGH, 24.02.1984 - V ZR 177/82

    Behauptungs- und Beweislast bei Streit über ein Leitungsrecht

    Auszug aus BGH, 12.06.1987 - V ZR 91/86
    Die dafür als Beleg angeführte Rechtsprechung des Senats (Urt. vom 24. Februar 1984, V ZR 177/82, NJW 1984, 2157, 2158 m. w. Nachw.), wonach eine Dienstbarkeit erlischt, wenn deren Ausübung objektiv und endgültig unmöglich wird, läßt sich auf Erbbaurechte nicht übertragen.
  • BGH, 21.11.1968 - VII ZR 89/66

    Rechte der Vertragspartei bei unberechtigter Verweigerung einer Vertragsanpassung

    Auszug aus BGH, 12.06.1987 - V ZR 91/86
    Erforderlich ist mithin die Erklärung des Rücktritts vom Vertrag oder der Kündigung, je nachdem, ob das Schuldverhältnis rückwirkend oder - wie etwa ein Dauerschuldverhältnis - nur für die Zukunft beseitigt werden kann (vgl. BGH Urt. vom 21. November 1968, VII ZR 89/66, NJW 1969, 233, 234).
  • BGH, 28.09.1979 - V ZR 123/77
    Auszug aus BGH, 12.06.1987 - V ZR 91/86
    Für den Kauf von Bauerwartungsland hat der Senat entschieden, daß nach dem Vertrag in der Regel der Käufer das ihm erkennbare Risiko zu tragen hat, ob und wann sich die Erwartung künftiger Bebaubarkeit erfüllen wird (BGHZ 74, 370, 374; Urt. vom 28. September 1979, V ZR 123/77, WM 1979, 1309, 1310 und vom 25. April 1980, V ZR 79/79, WM 1980, 800, 801).
  • BGH, 14.03.1975 - V ZR 184/72

    Zur Auslegung eines Erbbaurechtsvertrags hinsichtlich der zusätzlichen Einplanung

    Auszug aus BGH, 12.06.1987 - V ZR 91/86
    Der gesetzlich nur allgemein bestimmte Inhalt des Erbbaurechts als eines Rechts, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben (§ 1 Abs. 1 ErbbauVO), bedarf zwar im konkreten Bestellungsvertrag einer näheren Bezeichnung nach Art und Umfang der zulässigen Bebauung, jedoch nur mit solcher Genauigkeit, daß deutlich wird, wie die Bebauung ungefähr beschaffen sein soll und ob es sich bloß um ein oder um mehrere Bauwerke handelt (ständige Rechtspr. des Senats, vgl. BGHZ 47, 190, 193; Urt. vom 14. Februar 1969, V ZR 119/65, WM 1969, 564, 566; Beschl. vom 13. Juli 1973, V ZB 8/73, WM 1973, 1071, 1072; Urt. vom 14. März 1975, V ZR 184/72, WM 1975, 544).
  • BGH, 13.07.1973 - V ZB 8/73

    Änderung des Erbbauzinses; Vormerkung

    Auszug aus BGH, 12.06.1987 - V ZR 91/86
    Der gesetzlich nur allgemein bestimmte Inhalt des Erbbaurechts als eines Rechts, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben (§ 1 Abs. 1 ErbbauVO), bedarf zwar im konkreten Bestellungsvertrag einer näheren Bezeichnung nach Art und Umfang der zulässigen Bebauung, jedoch nur mit solcher Genauigkeit, daß deutlich wird, wie die Bebauung ungefähr beschaffen sein soll und ob es sich bloß um ein oder um mehrere Bauwerke handelt (ständige Rechtspr. des Senats, vgl. BGHZ 47, 190, 193; Urt. vom 14. Februar 1969, V ZR 119/65, WM 1969, 564, 566; Beschl. vom 13. Juli 1973, V ZB 8/73, WM 1973, 1071, 1072; Urt. vom 14. März 1975, V ZR 184/72, WM 1975, 544).
  • BGH, 21.11.1975 - V ZR 21/74

    Begriff der Bedingung; Abgrenzung von der Rechtsbedingung

  • BGH, 14.02.1969 - V ZR 119/65

    Wirksamkeit der Bestellung eines Erbbaurechts an drei Flurstücken - Unwirksamkeit

  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Die Auflösung tritt allerdings nicht automatisch als Folge des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ein, sondern wird durch entsprechende Gestaltungserklärung - beim Mietvertrag in der Regel durch eine für die Zukunft wirkende Kündigungserklärung - herbeigeführt (vgl. BGHZ 101, 143, 150 m.w.N.; Bub in Bub/Treier aaO II Rdn. 651).
  • BGH, 19.12.2014 - V ZR 81/14

    Berücksichtigung der Billigkeitsschranke des § 9a ErbbauRG bei der aus einer

    Daher hat es der Senat als ausreichend angesehen, wenn die dingliche Einigung die Errichtung von Gebäuden nach Maßgabe eines künftigen Bebauungsplans gestattet (Urteil vom 12. Juni 1987 - V ZR 91/86, BGHZ 101, 143, 146 f.).

    Eine Bezeichnung, die - wie hier - dem Erbbauberechtigten das Recht einräumt, jedes nach dem öffentlich-rechtlichen Baurecht zulässige Bauwerk auf dem Grundstück zu errichten, ermöglicht nach der Rechtsprechung des Senats die Feststellung, ob das Bauwerk bei Erstreckung des Erbbaurechts auf einen für die Bebauung nicht benötigten Teil des Grundstücks gemäß § 1 Abs. 2 ErbbauRG wirtschaftlich die Hauptsache bleibt (Urteil vom 12. Juni 1987 - V ZR 91/86, BGHZ 101, 143, 146 f. mwN).

    Die Frage, ob ein Erbbaurecht wirksam entstehen kann, wenn schon im Zeitpunkt der Bestellung ein dauerndes öffentlich-rechtliches Bauverbot die Nutzung des Erbbaugrundstücks als Baugrund hindert, hat der Senat verneint (Urteil vom 12. Juni 1987 - V ZR 91/86, BGHZ 101, 143, 147 f.; Urteil vom 20. Dezember 1985 - V ZR 263/83, BGHZ 96, 385, 388).

    Zugleich enthielt das Institut der Bodenverkehrsgenehmigung eine Schutzfunktion für die Beteiligten des genehmigungsbedürftigen Rechtsvorganges (vgl. Senat, Urteil vom 12. Juni 1987 - V ZR 91/86, BGHZ 101, 143, 152 f.).

    Ein Untergang des Erbbaurechts käme in der Auswirkung einer dem Verbot des § 1 Abs. 4 ErbbauRG widersprechenden Bindung an eine auflösende Bedingung gleich (Senat, Urteil vom 12. Juni 1987 - V ZR 91/86, BGHZ 101, 143, 148 f.).

    Zwar kann sich der Erbbaurechtskäufer nicht durch einen Rücktrittsvorbehalt absichern (§ 1 Abs. 4 ErbbauRG); er kann aber jedenfalls die Höhe des Erbbauzinses von dem Eintritt der Bebaubarkeit abhängig machen (Senat, Urteil vom 12. Juni 1987 - V ZR 91/86, BGHZ 101, 143, 151 f. mwN).

  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Erforderlich ist aus Gründen der Rechtsklarheit vielmehr wenigstens eine gestaltende Erklärung des einen Teils, daß er am Vertrage endgültig nicht mehr festhalten wolle (vgl. §§ 108 Abs. 2, 177 Abs. 2, 182 Abs. 1, 1365 Abs. 3 und 4, 1829 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 BGB sowie BGHZ 101, 143, 150).
  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 52/09

    Zur Kündigung eines presserechtlichen Unterlassungsvertrages

    Die Abgrenzung der Risikobereiche ergibt sich dabei aus dem Vertrag, dem Vertragszweck und den anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen (vgl. BGHZ 101, 143, 151 f.; 152, 114; 181, 77, 97 - DAX; BGH, Urteile vom 16. Februar 2000 - XII ZR 279/97 - NJW 2000, 1714, 1716; vom 21. September 2005 - XII ZR 66/03 - NJW 2006, 899, 901 f.; Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Aufl., § 314 Rn. 9, § 313 Rn. 19; Bamberger/Roth/Unberath, BGB, 2010, § 314 Rn. 13, § 313 Rn. 27).
  • BGH, 26.09.1996 - I ZR 265/95

    Altunterwerfung I - Wegfall des Unterlassungsanspruchs

    Denn auch der Wegfall der Geschäftsgrundlage kann bei einem Dauerschuldverhältnis nach allgemeiner Auffassung lediglich ein außerordentliches Kündigungsrecht begründen; kommt eine Anpassung nicht in Betracht und wird die für die Auflösung des Vertragsverhältnisses notwendige Gestaltungserklärung nicht abgegeben, besteht das Vertragsverhältnis mit den dort begründeten Rechten und Pflichten in der Regel fort (vgl. BGHZ 101, 143, 150; BGH, Urt. v. 22.1.1993 - V ZR 165/91, NJW 1993, 1641, 1642).
  • BGH, 09.07.2021 - V ZR 30/20

    Übertragungsvertrag über ein Grundstück mit Pflegevereinbarung unter

    Die Auflösung des Vertrags hat durch Rücktritt oder Kündigung zu erfolgen, je nachdem, ob das Schuldverhältnis rückwirkend oder - wie etwa ein Dauerschuldverhältnis - nur für die Zukunft beseitigt werden kann (vgl. BT-Drucks. 14/6040 S. 176 unter Hinweis auf Senat, Urteil vom 12. Juni 1987 - V ZR 91/86, BGHZ 101, 143, 150).
  • OLG Hamm, 27.02.2014 - 5 U 118/13

    Anpassung eines vertraglich vereinbarten Erbbauzinses; Kauf eines sich auf

    Mit § 5 S. 1 des Vertrages v. 14.04.1970, nach dem das Grundstück gemäß den in der Gemeinde Y geltenden Bauplanungsvorschriften bebaut werden darf, ist eine hinreichend objektive, jedermann zugängliche Bezugsgrundlage gewählt worden, da sich die die Beteiligten auf eine einem Bebauungsplan entsprechende Beschaffenheit des bzw. der Gebäude geeinigt haben (vgl. BGH NJW 1987, 2674, 2675).

    Auch der Umstand, dass eine Bebauung tatsächlich nicht erfolgt und bauplanungsrechtlich seit längerem nicht mehr möglich ist, steht dem Bestand des Erbbaurechts nicht entgegen (so und zum Nachfolgenden vgl. BGH NJW 1987, 2674, 2675 f.; s.a. OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1310; v. Oefele/Winkler Hdb. ErbbR 4. Aufl. (2008) Rdn. 5.10; krit. Kohler JR 1989, 317 ff.).

    Abgesehen davon, dass nach § 35 Abs. 2 BauGB im Außenbereich eine Zulassung im Einzelfall möglich und hier ausweislich der unstreitigen Feststellungen des Landgerichts Bielefeld im Urteil vom 11.09.1997 für ein Nachbargrundstück der Beklagten tatsächlich erteilt worden ist, kann von einem dauernden Bauverbot schon deshalb nicht gesprochen werden, da die vom Ehemann der Beklagten erwirkte Bodenverkehrsgenehmigung gem. § 19 Abs. 2 Nr. 1 BauGB a.F. dazu geführt hat, dass nach § 21 Abs. 1 BauGB a.F. auf einen innerhalb der folgenden drei Jahre gestellten Antrag eine Baugenehmigung nicht aufgrund einer Unvereinbarkeit mit den Festsetzungen eines Bebauungsplans (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 BauGB a.F.) hätte versagt werden dürfen (vgl. BGH NJW 1987, 2674, 2676).

    Es erscheint bereits grundsätzlich fraglich, inwiefern dem aufgrund der endgültig fehlenden Bebaubarkeit verminderten Grundstückswert auf der Ebene von Billigkeitserwägungen Rechnung getragen werden kann (vgl. zum Nachfolgenden BGH NJW 1987, 2674, 2676).

    Es kommt hier noch dazu, dass die erteilte Bodenverkehrsgenehmigung nicht wie in der vorzitierten Entscheidung BGH NJW 1987, 2674 aufgrund einer von beiden Seiten gewählten Vertragsgestaltung ungenutzt geblieben ist, sondern dies ausschließlich in den Risikobereich des damaligen Erbbauberechtigten fiel.

  • BGH, 23.05.2014 - V ZR 208/12

    Geschäftsgrundlage eines Erbbaurechtsvertrages: Störung des

    bb) Eine solche Risikoübernahme durch die Grundstückseigentümerin kann sich jedoch - wie auch von dem Berufungsgericht nicht verkannt - daraus ergeben, dass die Beklagte nach § 2 des Erbbaurechtsvertrags, auf dem Erbbaugrundstück einen Neubau nach Maßgabe des öffentlichen Baurechts errichten durfte (zur sachenrechtlichen Zulässigkeit solcher Bestimmungen: Senat, Urteile vom 12. Juni 1987 - V ZR 91/86, BGHZ 101, 143, 145 f. und vom 22. April 1994 - V ZR 183/93, BGHZ 126, 12, 13).
  • BGH, 22.04.1994 - V ZR 183/93

    Zulässiger Inhalt eines Erbbaurechts

    Ein Erbbaurecht kann mit dem Inhalt bestellt werden, daß der Erbbauberechtigte jede baurechtlich zulässige Art von Bauwerken errichten darf (Fortführung des Senatsurteils BGHZ 101, 143 = NJW 1987, 2674 = LM § 1 ErbbauVO Nr. 15).

    Daher hat es der Senat in BGHZ 101, 143 als ausreichend erachtet, wenn die dingliche Einigung die Errichtung von Gebäuden nach Maßgabe eines künftigen Bebauungsplans gestattet.

    Dem Erbbauberechtigten ist die Befugnis eingeräumt, eine Vielzahl von Bauwerken zu errichten; daraus ist ersichtlich, daß die Bauwerke im Verhältnis zum Grundstück wirtschaftlich die Hauptsache sind (vgl. BGHZ 101, 143, 147).

    Diesem Gesichtspunkt kommt jedoch, worauf der Senat in BGHZ 101, 143, 147 hingewiesen hat, keine ausschlaggebende Bedeutung zu.

  • OLG Nürnberg, 20.09.2013 - 15 W 1465/13

    Grundbuchverfahren: Hinreichende Bestimmtheit eines einzutragenden Erbbaurechts

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bedarf der gesetzlich nur allgemein bestimmte Inhalt des Erbbaurechts als eines Rechts, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben (§ 1 Abs. 1 ErbbauRG), zwar im konkreten Bestellungsvertrag einer näheren Bezeichnung nach Art und Umfang der zulässigen Bebauung, jedoch nur mit solcher Genauigkeit, dass deutlich wird, wie die Bebauung ungefähr beschaffen sein soll und ob es sich bloß um ein oder um mehrere Bauwerke handelt (vgl. BGHZ 47, 190 = NJW 1967, 1711 Rn. 8 nach juris; BGHZ 101, 143 = NJW 1987, 2674 Rn. 17 nach juris m.w.N.).

    Soweit zum Umfang der Bebauung vereinbart ist, dass nicht bloß ein, sondern mehrere Gebäude errichtet werden dürfen, genügt das dem Bestimmtheitserfordernis; die Angabe der Gebäudezahl ist nicht geboten (vgl. BGHZ 47, 190 Rn. 8 nach juris; BGHZ 101, 143 Rn. 18 nach juris).

    Im Hinblick darauf, dass auch eine solche Anforderung noch als zu eng angesehen wird, weil sie ohne Not die Bestellung eines Erbbaurechts dann ausschließen würde, wenn sich der Erbbauberechtigte nicht bereits im Vertrag auf die Art der Bebauung festlegen will oder kann, hat es der Bundesgerichtshof (BGHZ 101, 143 Rn. 19 f. nach juris) als ausreichend erachtet, wenn die dingliche Einigung die Errichtung von Gebäuden nach Maßgabe eines künftigen Bebauungsplans gestattet.

    Hier ist also nicht zweifelhaft, auf welche Art der Bebauung sich die Beteiligten geeinigt haben, nämlich auf eine den planungsrechtlichen Vorgaben entsprechende Beschaffenheit der Gebäude (vgl. BGHZ 101, 143 Rn. 19 f. nach juris; BGHZ 126, 12 Rn. 10 f. nach juris).

    Dem Erbbauberechtigten ist die Befugnis eingeräumt, eine Vielzahl von Bauwerken zu errichten; daraus ist ersichtlich, dass die Bauwerke im Verhältnis zum Grundstück wirtschaftlich die Hauptsache sind (vgl. BGHZ 101, 143 Rn. 19 nach juris).

  • OLG Brandenburg, 27.05.2004 - 5 U 79/03

    Zum Erbbaurecht bei einem Grundstück bei dem es sich lediglich um

  • BGH, 26.09.1996 - I ZR 194/95

    Altunterwerfung II - Wegfall des Unterlassungsanspruchs

  • OLG Hamm, 19.12.2022 - 22 U 97/17

    Wegfall der Geschäftsgrundlage; Grundstücksübertragung; Pflegeverpflichtung

  • BFH, 10.02.2022 - IV R 33/18

    Verhältnis der Verlustfeststellung zur Messbetragsfestsetzung - Aufwendungen für

  • BGH, 22.12.1989 - V ZR 339/87

    Eintragung der Teilungserklärung oder -vereinbarung vor Errichtung des Gebäudes

  • BGH, 23.09.1994 - V ZR 113/93

    Störungen bei der Abwicklung eines Übergabevertrages

  • BGH, 31.05.1990 - I ZR 233/88

    "Salome"; Anpassung der urheberrechtlichen Vergütung für die Aufführung einer

  • BGH, 21.11.1991 - IX ZR 60/91

    Erstreckung einer formularmäßigen Bürgschaft auf Bereicherungsansprüche als

  • BGH, 13.05.1993 - IX ZR 166/92

    Bürgschaft für Versorgungsanspruch bei Forderungsübergang auf Träger der

  • OLG Dresden, 29.09.2000 - 18 U 480/00

    WGG

  • BGH, 16.01.2004 - V ZR 166/03

    Rechtsstellung des Käufers von Bauerwartungsland

  • BGH, 22.01.1993 - V ZR 165/91

    Vorstellungen über Umfang der Löschungsbewilligung als Geschäftsgrundlage bei

  • BGH, 22.03.1991 - V ZR 318/89

    Vereinbarung mit Dritten - Grundstückskaufvertrag - Rechtliche Einheit -

  • LAG Düsseldorf, 02.10.2003 - 11 (6) Sa 937/03

    Anspruch auf Rückeingruppierung nach vergleichsweise erfolgter tarifmäßiger

  • BGH, 16.09.1988 - V ZR 71/87

    Frist zur Beibringung der vollständigen Anschrift eines Zeugen

  • OLG Naumburg, 13.05.2003 - 11 U 82/02

    Voraussetzungen der Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrags

  • BGH, 23.10.1998 - BLw 19/98

    Risiko der Richtigkeit einer Bilanz

  • BGH, 15.05.1998 - V ZR 163/97

    Zustimmung zur Bildung von Wohnungseigentum durch den Grundstückseigentümer

  • FG Niedersachsen, 03.03.2009 - 16 K 458/07

    Fütterungsanlage und Lüftungsanlage als wesentliche Bestandteile eines

  • BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 204/99

    Ausgleich von Nachteilen in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • OLG Düsseldorf, 17.09.2002 - 24 U 1/02

    Mietvertrag über Fitness-Center: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder

  • BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 493/99

    Aufhebungsvertrag; Geschäftsgrundlage; Rentennachteile

  • BGH, 23.10.1998 - BLw 20/98

    Zulässigkeit einer Vereinbarung über die dem ausscheidenden Mitglied einer LPG

  • BGH, 23.10.1998 - BLw 21/98

    Zulässigkeit einer Vereinbarung über die dem ausscheidenden Mitglied einer LPG

  • KG, 27.06.2000 - 1 W 606/00

    Keine Rangbestimmung durch den Notar

  • OLG Brandenburg, 27.07.2005 - 4 U 199/04

    Störung der Geschäftsgrundlage eines Erbbaurechtsvertrages für den Betrieb eines

  • BGH, 11.12.1998 - V ZR 255/97

    Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung; Anspruch auf Nutzungsherausgabe

  • LG Bamberg, 27.03.2019 - 2 O 339/13

    Schadensersatzansprüche aus einem beendeten Erbbaurechtsvertrag

  • LG Dortmund, 22.01.2016 - 3 O 539/14

    Rückzahlungsbegehren von geleisteten Erbbauzinsen für ein Grundstück; Verjährung

  • OLG Köln, 06.11.2001 - 22 U 102/01

    Bestellung eines Erbbaurechts zugunsten einer Stadt

  • BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 212/99

    Aufhebungsvertrag - Rentennachteile

  • BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 312/99
  • OLG Dresden, 24.05.1993 - 2 U 273/93

    Keine Anwendung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bei

  • OLG Koblenz, 08.11.2004 - 12 U 1470/03

    Praxisraummiete durch Anästhesisten in Privatklinik: Schließung des

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2003 - 10 U 203/01
  • OLG Düsseldorf, 29.03.1996 - 7 U 45/95

    Anpassung einer Verfügung von Todes wegen an veränderte Umstände

  • LAG Brandenburg, 24.02.1994 - 3 Sa 869/93

    Beschäftigungsgesellschaften; Arbeitgeber; Abschluß von Firmentarifverträgen

  • BGH, 01.06.1979 - V ZR 80/77
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht