Rechtsprechung
BGH, 22.09.1988 - X ZB 2/88 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rücknahmefiktion des § 40 Abs. 5 Patentgesetz (PatG) - Rücknahmekfiktion für prioritätsbegründende Gebrauchsmusteranmeldungen - Prioritätsbegründende Patentanmeldungen - Inanspruchnahme der Priorität einer früheren Gebrauchsmusteranmeldung für eine Patentanmeldung - ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
PatG 1981 § 40 Abs. 5
Voraussetzungen der Rücknahmefiktion
Papierfundstellen
- BGHZ 105, 222
- NJW 1989, 1676
- MDR 1989, 252
- DB 1989, 823
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.01.1964 - Ia ZB 229/63
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.09.1988 - X ZB 2/88
Das ist kein Fall des § 18 Abs. 4 Satz 2 GebrMG 1986; deshalb greift die für die Besetzung des Beschwerdesenats allgemein gültige Regel des § 67 Abs. 1 PatG ein, wonach der Beschwerdesenat "im übrigen", d.h. soweit nicht die Voraussetzungen des § 18 Abs. 4 Satz 2 GebrMG 1986 vorliegen, in der Besetzung mit drei rechtskundigen Mitgliedern entscheidet (so der beschließende Senat schon zum - insoweit gleichlautenden - früheren Recht in GRUR 1964, 310 - Kondenswasserableiter).
- BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 320/90
Beginn einer tariflichen Ausschlußfrist
Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mitzuberücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313, 316 AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223, 224 AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation; BGHZ 105, 222, 223). - BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 66/92
Zuschlagspflichtigkeit von Samstagsarbeit
Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mit zu berücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223, 224 = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation; BGHZ 105, 222, 223). - BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 478/94
Umfang einer tarifvertraglichen Ausschlußfrist
Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mitzuberücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAGE 42, 86, 89 = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313, 316 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223, 224 = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation; BGHZ 105, 222, 223).
- BPatG, 16.12.2014 - 35 W (pat) 26/13
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - "Schwingungsabsorbierende Aufhängung" - zum …
Das vom Gesetzgeber mit der Regelung angestrebte Ziel besteht lediglich darin, dem DPMA eine Arbeitserleichterung zu verschaffen, indem die Prüfungsstellen und die Gebrauchsmusterstelle davon befreit werden, mehrere zeitrang- und gegenstandsgleiche Anmeldungen bearbeiten zu müssen (…vgl. Schulte/ Moufang , PatG, 9. Aufl., § 40 Rn. 25; vgl. auch: BPatG GRUR 2006, 1018, 1020 - "Frequenzsignal"; BGHZ 105, 222 ff. - "Wassermischarmatur"). - BPatG, 30.06.2006 - 10 W (pat) 1/05 Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 22. September 1988 (BGHZ 105, 222 ff. - Wassermischarmatur) den einzigen erkennbaren und verständigen Grund der in § 40 Abs. 5 PatG geregelten Rücknahmefiktion darin gesehen, dass das Nebeneinander mehrerer dieselbe Erfindung betreffenden Schutzrechtsanmeldungen unterbleiben solle, um eine mehrfache Prüfung von im Wesentlichen gleichen Anmeldungen zu vermeiden.
- BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 291/92
Beschäftigungszeit eines Beamten in Privatwirtschaft
Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mit zu berücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223 f. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 1a der Gründe; BGHZ 105, 222, 223). - BAG, 13.05.1992 - 4 AZR 465/91
Berücksichtigung von Beschäftigungsjahren und Lebensalter bei einer …
Der bei der Auslegung einer Tarifnorm heranzuziehende Tarifwortlaut (vgl. hierzu BAGE 42, 86, 89 = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223, 224 = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation; BGHZ 105, 222, 223) läßt sowohl die Auslegung zu, vor Vollendung des 22. Lebensjahres erbrachte Beschäftigungsjahre sollten berücksichtigt werden wie die gegenteilige Auffassung. - BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 414/91
Eingruppierung eines Sous-Chef der Küche - Ständige und überwiegende Vertretung …
Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mitzuberücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAGE 42, 86, 89 = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223, 224 = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation; BGHZ 105, 222, 223). - BAG, 05.12.1990 - 4 AZR 224/90
Anforderungen für eine höhere tarifvertragliche Eingruppierung hinsichtlich der …
Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mitzuberücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAGE 42, 86 = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; vgl. auch BGHZ 105, 222, 223 f.). - BPatG, 14.09.2023 - 1 W (pat) 11/23 Dies steht weder im Widerspruch zu dem Gesetzeswortlaut des § 43 PatG noch wird dadurch die mit der Einführung der Regelung des § 40 (5) PatG verfolgte Zielsetzung infrage gestellt, wonach das DPMA nicht der Doppelbelastung ausgesetzt sein sollte, die sich aus der Durchführung zweier eigenständiger Erteilungsverfahren (für die prioritätsjüngere und für die Folgeanmeldung) ergeben würde (vgl. hierzu BGH, NJW 1989, 1676, 1678 - Wassermischarmatur).