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   BGH, 23.06.1988 - X ZB 3/87   

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https://dejure.org/1988,684
BGH, 23.06.1988 - X ZB 3/87 (https://dejure.org/1988,684)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1988 - X ZB 3/87 (https://dejure.org/1988,684)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1988 - X ZB 3/87 (https://dejure.org/1988,684)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Patentanmeldung - Anspruch auf Erteilung des eine Spulenvorrichtung für Annäherungsschalter betreffenden Patents - Voraussetzungen für eine fernschriftliche Fortsetzung des Einspruchsschriftsatzes

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Eingang unlesbarer oder verstümmelt zu den Akten gelangter fernschriftlicher Rechtsmittelbegründungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Grundsatz des fairen Verfahrens im Verfahren vor den Patentgerichten; Eingang einer unlesbaren und unvollständigen Einspruchsbegründung aufgrund Fehlern in der Sphäre des Patentamts

Papierfundstellen

  • BGHZ 105, 40
  • NJW 1988, 2788
  • MDR 1988, 961
  • GRUR 1988, 754
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

    Auszug aus BGH, 23.06.1988 - X ZB 3/87
    Für die Wahrung der einzuhaltenden Frist wird es allein als maßgebend angesehen, daß ein solches Schriftstück tatsächlich fristgerecht in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt, so daß die Möglichkeit der Kenntnisnahme seines Inhalts besteht (BVerfGE 69, 381, 385 f unter Hinweis auf BVerfGE 52, 203, 209; 57, 117, 120).

    Das Bundesverfassungsgericht hat zu diesem Fall den Standpunkt eingenommen, daß solche Fristversäumungen nicht dem rechtsuchenden Bürger angelastet werden dürften; Risiken und Unsicherheiten, deren Ursachen allein in der Sphäre des Gerichts zu finden seien, aber gänzlich außerhalb der Einflußsphäre des Bürgers lägen, dürften bei der Entgegennahme fristgebundener Schriftsätze unter dem Gesichtspunkt rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung nicht auf den Bürger abgewälzt werden (BVerfGE 69, 381, 386 f unter Hinweis auf BVerfGE 41, 323, 327 f; 44, 302, 306; 52, 203, 212; neuerlich in einem gleich liegenden Fall auch BGHZ 101, 276, 280) [BGH 03.06.1987 - IVa ZR 292/85].

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BGH, 23.06.1988 - X ZB 3/87
    Für die Wahrung der einzuhaltenden Frist wird es allein als maßgebend angesehen, daß ein solches Schriftstück tatsächlich fristgerecht in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt, so daß die Möglichkeit der Kenntnisnahme seines Inhalts besteht (BVerfGE 69, 381, 385 f unter Hinweis auf BVerfGE 52, 203, 209; 57, 117, 120).

    Das Bundesverfassungsgericht hat zu diesem Fall den Standpunkt eingenommen, daß solche Fristversäumungen nicht dem rechtsuchenden Bürger angelastet werden dürften; Risiken und Unsicherheiten, deren Ursachen allein in der Sphäre des Gerichts zu finden seien, aber gänzlich außerhalb der Einflußsphäre des Bürgers lägen, dürften bei der Entgegennahme fristgebundener Schriftsätze unter dem Gesichtspunkt rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung nicht auf den Bürger abgewälzt werden (BVerfGE 69, 381, 386 f unter Hinweis auf BVerfGE 41, 323, 327 f; 44, 302, 306; 52, 203, 212; neuerlich in einem gleich liegenden Fall auch BGHZ 101, 276, 280) [BGH 03.06.1987 - IVa ZR 292/85].

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75

    Effektivität des Rechtsschutzes - Frist zur Einspruchseinlegung gegen einen

    Auszug aus BGH, 23.06.1988 - X ZB 3/87
    Das Bundesverfassungsgericht hat zu diesem Fall den Standpunkt eingenommen, daß solche Fristversäumungen nicht dem rechtsuchenden Bürger angelastet werden dürften; Risiken und Unsicherheiten, deren Ursachen allein in der Sphäre des Gerichts zu finden seien, aber gänzlich außerhalb der Einflußsphäre des Bürgers lägen, dürften bei der Entgegennahme fristgebundener Schriftsätze unter dem Gesichtspunkt rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung nicht auf den Bürger abgewälzt werden (BVerfGE 69, 381, 386 f unter Hinweis auf BVerfGE 41, 323, 327 f; 44, 302, 306; 52, 203, 212; neuerlich in einem gleich liegenden Fall auch BGHZ 101, 276, 280) [BGH 03.06.1987 - IVa ZR 292/85].
  • BGH, 09.03.1982 - 1 StR 817/81

    Anforderungen an strafrechtlichen Revisionsantrag und dessen Begründung -

    Auszug aus BGH, 23.06.1988 - X ZB 3/87
    Das auf solche Weise beim Empfänger entstehende Schriftstück genügt, sofern es seinem Inhalt nach den an die fristgebundene Erklärung zu stellenden Anforderungen entspricht und es abschließend - als Ersatz der an sich erforderlichen, technisch aber nicht möglichen Unterschrift - den Namen des Erklärenden anführt, dem Schriftformerfordernis (vgl. BGHSt 31, 7, 8 f).
  • BVerfG, 29.04.1981 - 1 BvR 159/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung des Zugangs von

    Auszug aus BGH, 23.06.1988 - X ZB 3/87
    Für die Wahrung der einzuhaltenden Frist wird es allein als maßgebend angesehen, daß ein solches Schriftstück tatsächlich fristgerecht in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt, so daß die Möglichkeit der Kenntnisnahme seines Inhalts besteht (BVerfGE 69, 381, 385 f unter Hinweis auf BVerfGE 52, 203, 209; 57, 117, 120).
  • BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 23.06.1988 - X ZB 3/87
    Das Bundesverfassungsgericht hat zu diesem Fall den Standpunkt eingenommen, daß solche Fristversäumungen nicht dem rechtsuchenden Bürger angelastet werden dürften; Risiken und Unsicherheiten, deren Ursachen allein in der Sphäre des Gerichts zu finden seien, aber gänzlich außerhalb der Einflußsphäre des Bürgers lägen, dürften bei der Entgegennahme fristgebundener Schriftsätze unter dem Gesichtspunkt rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung nicht auf den Bürger abgewälzt werden (BVerfGE 69, 381, 386 f unter Hinweis auf BVerfGE 41, 323, 327 f; 44, 302, 306; 52, 203, 212; neuerlich in einem gleich liegenden Fall auch BGHZ 101, 276, 280) [BGH 03.06.1987 - IVa ZR 292/85].
  • BGH, 27.04.1967 - Ia ZB 19/66

    Erfordernis der Schriftlichkeit - Beschwerde im Patenterteilungsverfahren -

    Auszug aus BGH, 23.06.1988 - X ZB 3/87
    Erfolgt diese gesondert, so genügt sie der vom Gesetz vorgeschriebenen Form nur, wenn auch sie unterzeichnet ist (vgl. BGH GRUR 1967, 586, 588 f - Rohrhalterung).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BGH, 23.06.1988 - X ZB 3/87
    Mit der Zulassung von Fernschreiben zur Wahrung von Fristen, wie sie inzwischen allgemein anerkannt ist (vgl. BVerfGE 74, 228, 235 f [BVerfG 11.02.1987 - 1 BvR 475/85] mit zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen), wird dem rechtsuchenden Bürger gestattet, auf einem schnellen und in der Regel sicheren Wege durch die Übermittlung von Signalen fristgebundene Eingaben an Behörden und Gerichte zu richten, die zeitgleich mit ihrem Eingeben beim Empfänger eingehen und dort ebenso zeitgleich wie eingegeben ausgedruckt werden.
  • BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 292/85

    Rechtzeitigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels per Telex; Beendigung der

    Auszug aus BGH, 23.06.1988 - X ZB 3/87
    Das Bundesverfassungsgericht hat zu diesem Fall den Standpunkt eingenommen, daß solche Fristversäumungen nicht dem rechtsuchenden Bürger angelastet werden dürften; Risiken und Unsicherheiten, deren Ursachen allein in der Sphäre des Gerichts zu finden seien, aber gänzlich außerhalb der Einflußsphäre des Bürgers lägen, dürften bei der Entgegennahme fristgebundener Schriftsätze unter dem Gesichtspunkt rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung nicht auf den Bürger abgewälzt werden (BVerfGE 69, 381, 386 f unter Hinweis auf BVerfGE 41, 323, 327 f; 44, 302, 306; 52, 203, 212; neuerlich in einem gleich liegenden Fall auch BGHZ 101, 276, 280) [BGH 03.06.1987 - IVa ZR 292/85].
  • BGH, 25.04.2006 - IV ZB 20/05

    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes

    aa) Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, dass nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und überwiegender Ansicht in der Literatur ein per Telefax übermittelter Schriftsatz grundsätzlich erst in dem Zeitpunkt bei Gericht eingegangen ist, in welchem das Telefaxgerät des Gerichts ihn vollständig ausgedruckt hat (BGH, Beschlüsse vom 4. Mai 1994 - XII ZB 21/94 - NJW 1994, 2097 unter II 2; vom 19. April 1994 - VI ZB 3/94 - NJW 1994, 1881 unter II 2 a; vom 12. Dezember 1990 - XII ZB 64/90 - VersR 1991, 894 unter 2 b; zum Fernschreiben vgl. BGHZ 105, 40, 42 f. u. 45; 101, 276, 279 f.; vgl. ferner BGH, Urteil vom 7. Dezember 1994 - VIII ZR 153/93 - NJW 1995, 665 unter II 3 b bb aaa; Albers in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 63. Aufl. § 519 Rdn. 4 und 10; Ball in Musielak, ZPO 4. Aufl. § 519 Rdn. 22; Feiber in MünchKomm zur ZPO, 2. Aufl. § 233 Rdn. 104; Gerken in Wieczorek/Schütze, ZPO 3. Aufl. § 519 Rdn. 20; Leipold in Stein/Jonas, ZPO 22. Aufl. § 130 Rdn. 56; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO 27. Aufl. § 129 Rdn. 13; Zimmermann, ZPO 7. Aufl. § 519 Rdn. 8; offen geblieben in BGH, Beschluss vom 24. Juli 2003 - VII ZB 8/03 - NJW 2003, 3487 unter II 2 b).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wird zugelassen, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Telefaxgerät des Gerichts defekt war oder falsch gehandhabt wurde und deswegen die eingehenden Signale nicht oder nicht sofort (vollständig) ausgedruckt werden konnten, wenn also die Ursache für den Mangel der Lesbarkeit oder (der Vollständigkeit) des Ausdrucks in der Sphäre des Gerichts gelegen hat; was vom Empfangsgerät eines Gerichts aufgenommen und infolge eines Fehlers im Gerät oder bei dessen Bedienung nicht oder nicht sofort (vollständig) ausgedruckt worden sei, müsse aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit und des Vertrauensschutzes so behandelt werden, als habe das Gerät es ordnungsgemäß ausgedruckt und als sei es auf diese Weise in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt (BGH, Beschlüsse vom 4. Mai 1994 aaO; vom 19. April 1994 aaO unter II 2 a und b; vom 12. Dezember 1990 aaO; BGHZ 105, 40, 42 ff.; BGH, Urteil vom 14. März 2001 - XII ZR 51/99 - NJW 2001, 1581 unter 2 b; vgl. ferner BGH, Urteil vom 7. Dezember 1994 aaO; BGH, Beschluss vom 23. November 2004 - XI ZB 4/04 - NJW-RR 2005, 435 unter II 2; Albers, aaO; Ball, aaO; Gerken, aaO; Reichold, aaO; Zimmermann, aaO).

    Sie geht zurück auf zwei Verfahren, in denen sich Parteien zur Wahrung von Fristen eines Fernschreibers bedient hatten (BGHZ 101, 276 ff.; 105, 40 ff.).

    Mit diesem Kommunikationsmittel wurde es dem rechtsuchenden Bürger ermöglicht, "auf einem schnellen und in der Regel sicheren Wege durch die Übermittlung von Signalen fristgebundene Eingaben an Behörden und Gerichte zu richten, die zeitgleich mit ihrem Eingeben beim Empfänger eingehen und dort ebenso zeitgleich wie eingegeben ausgedruckt werden" (BGHZ 105, 40, 42).

    (1) Im Störungsfall - d.h. bei einem Fehler in der Funktion oder der Bedienung des Telefaxgeräts des Gerichts und einer dadurch bedingten Verzögerung des Ausdrucks - haben diese Erwägungen ihre Maßgeblichkeit ohnehin "aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit und des Vertrauensschutzes" (BGH, Beschluss vom 4. Mai 1994 aaO; BGHZ 105, 40, 45) bereits eingebüßt.

  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per

    Der Zugang eines Telefaxes ist zu fingieren, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß die abgesandten Signale eingegangen sind, das Empfangsgerät daraus aber keinen vollständigen Ausdruck gefertigt hat (so schon für den Bereich der Zivilprozeßordnung: BGHZ 105, 40 [44 f.]; NJW 1994, S. 1881 [1882]).
  • BGH, 07.12.1994 - VIII ZR 153/93

    Beweiskraft des Sendeberichts bei Streit über den Zugang eines Telefaxschreibens

    Er hat andererseits aber auch angenommen, daß Störungen in der Sphäre der Gerichte nicht auf den Bürger abgewälzt werden dürften und der Eingang von Schriftsätzen bei Gericht durch technische Fehler des Empfangsgeräts, an denen die Übertragung oder ein leserlicher und vollständiger Ausdruck scheitern, nicht gehindert werde (BGHZ 105, 40, 44 f [BGH 23.06.1988 - X ZB 3/87]; Urteil vom 2. Oktober 1991 aaO.; Beschlüsse vom 12. Dezember 1990 - XII ZB 64/90 = VersR 1991, 894 unter 2 b; vom 19. April 1994 und 4. Mai 1994, jeweils aaO.).
  • BGH, 05.03.1993 - V ZR 140/91

    Aufklärungspflicht des Grundstücksverkäuferns bei trotz Renovierung fortdauernden

    Deswegen kommt es nicht darauf an, in welcher Sphäre die Ursache für den Mangel der Lesbarkeit gelegen hat (vgl. BGHZ 105, 40 [BGH 23.06.1988 - X ZB 3/87]; BGH, Urt. v. 2. Oktober 1991, IV ZR 68/91, NJW 1992, 244).
  • BGH, 04.05.1994 - XII ZB 21/94

    Zeitpunkt des Zugangs von per Telefax übermittelten Schriftsätzen

    Was vom Empfangsgerät eines Gerichts aufgenommen und nur infolge eines Fehlers im Gerät oder bei dessen Bedienung nicht oder nicht sofort ausgedruckt worden ist, muß aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit und des Vertrauensschutzes so behandelt werden, als hätte das Gerät es ordnungsgemäß ausgedruckt und als sei es auf diese Weise in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt (BGHZ 105, 40, 44 f [BGH 23.06.1988 - X ZB 3/87] m.N., auch aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • BGH, 02.10.1991 - IV ZR 68/91

    Funktionsfähigkeit des gerichtlichen Telefaxannahmegeräts

    Geschieht dies nicht, können die Risiken nicht auf den Bürger abgewälzt werden (vgl. BVerfGE 69, 381, 386; BGHZ 105, 40ff. [BGH 23.06.1988 - X ZB 3/87]).
  • BGH, 15.07.2010 - V ZB 10/10

    Ausländerrecht: Zurückschiebung eines Asylsuchenden in einen Mitgliedsstaat der

    Sollte dieses in dem fraglichen Zeitpunkt gestört gewesen sein, geht dies - auch wenn die Betroffene die Feststellungslast für das Vorliegen des von ihr gerügten Verfahrensfehlers trägt - nicht zu Lasten des Rechtssuchenden, weil Störungen in der Sphäre des Gerichts nicht auf den Bürger abgewälzt werden dürfen (BGHZ 105, 40, 44 f.; OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 355).
  • BGH, 26.08.1999 - VII ZB 12/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis infolge reduzierten

    Ob der Beklagten angesichts des Umstandes, daß im Geschäftsbereich des Gerichts sieben Seiten der Berufungsschrift verloren gegangen sind, noch die Beweislast für den Zugang der zweiten Seite der Berufungsschrift auferlegt werden kann, ist zweifelhaft (vgl. BGH, Beschluß vom 23. Juni 1988 - X ZB 3/87; Zöller/Gummer, ZPO, 21. Aufl., § 518 Rdn. 20).
  • BGH, 19.04.1994 - VI ZB 3/94

    Zeitpunkt des Zugangs per Telefax übermittelter, aber nicht vollständig

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß eine unlesbar oder verstümmelt zu den Akten gelangte fernschriftliche Begründungsschrift, deren Inhalt sich erst nachträglich feststellen läßt, mit ihrem vollständigen Inhalt (einschließlich der Unterzeichnung durch den Rechtsanwalt) als eingegangen anzusehen ist, wenn die Ursache für den Mangel der Lesbarkeit und Vollständigkeit in der Sphäre des Empfängers gelegen hat (vgl. für eine Einspruchsbegründung im Patentverfahren BGHZ 105, 40, 44) [BGH 23.06.1988 - X ZB 3/87].
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.1997 - 16 A 2389/96

    Rechtzeitigkeit eines Widerspruches; Telefax; Unvollständiger Eingang bei

    Denn der Beklagte hat unwidersprochen vorgetragen, daß sein Empfangsgerät keinen Defekt aufgewiesen habe (vgl. allerdings zu einem Zugang eines Telefaxes bei einem Gericht, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß die abgesandten Signale eingegangen sind, das Empfangsgerät daraus aber keinen vollständigen Ausdruck gefertigt hat: BVerfG, Beschluß vom 1. August 1996 - 1 BvR 121/95 -, NJW 1996, 2857; vgl. auch für den Zugang eines Fernschreibens bei einer Behörde: BGH, Beschluß vom 23. Juni 1988 - X ZB 3/87 -, BGHZ 105, 40).
  • BAG, 14.03.1989 - 1 AZB 26/88

    Zustellung - Fernkopie - Fernkopierer

  • LAG Düsseldorf, 24.02.2004 - 8 Sa 1806/03

    Vergleichswiderruf per Telefax

  • BGH, 28.03.2001 - XII ZB 100/00

    Übermittlung eines Fristverlängerungsantrages per Telefax

  • OLG Zweibrücken, 07.03.2002 - 3 W 14/02

    Betreuungsverfahren: Vorrang des Vorschlags des Betreuten für die

  • BGH, 12.12.1990 - XII ZB 64/90

    Antrag auf Erhöhung des Unterhalts bezüglich eines von mehreren Kindern -

  • OLG Brandenburg, 26.05.2004 - 1 Ss OWi 88 B/04

    Nachweis fristgerechter Übermittlung von Rechtmittelschriften per Telefax

  • BPatG, 12.05.2016 - 7 W (pat) 29/15

    Patentbeschwerdeverfahren - Zahlung der Einspruchsgebühr - "Verzögerte

  • OLG München, 06.06.2018 - 20 U 2297/17

    Eingang fristwahrendes Fax ohne Ausdruck

  • BVerwG, 13.06.1990 - 9 B 122.90

    Anforderungen an die Einreichung einer Beschwerdeschrift - Zulässigkeit und

  • OLG Zweibrücken, 30.10.2001 - 3 W 246/01

    Fristwahrung durch "verschwundenes" Fax-Schreiben

  • BFH, 12.04.1996 - V S 6/96

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • OLG Brandenburg, 20.05.1998 - 13 U 23/97

    Versäumung der Frist zur Begründung eines Rechtsmittels; Möglichkeit der

  • BFH, 06.02.1997 - V B 78/96

    Unlesbare Unterschrift auf dem Prozesskostenhilfeantrag

  • BVerwG, 30.11.1992 - 1 DB 26.92

    Feststellung des Verlusts der Dienstbezüge - Disziplinarverfahren wegen

  • BAG, 13.10.1992 - 6 AZR 230/92

    Rechtsmittel der Sprungrevision im arbeitsgerichtlichen Verfahren - Zulässigkeit

  • BayObLG, 08.09.1994 - 3Z BR 87/94

    Fristwahrung durch Übermittlung von Schriftsätzen per Telefax

  • BPatG, 19.09.2018 - 7 W (pat) 8/18

    Patentbeschwerdeverfahren - "Motorlagerung" - Rückzahlung der Anmelde- und

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