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   BGH, 28.10.1988 - V ZR 14/87   

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https://dejure.org/1988,444
BGH, 28.10.1988 - V ZR 14/87 (https://dejure.org/1988,444)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1988 - V ZR 14/87 (https://dejure.org/1988,444)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1988 - V ZR 14/87 (https://dejure.org/1988,444)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 185 Abs. 1
    Dingliche Wirkung einer Ermächtigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 106, 1
  • NJW 1989, 521
  • NJW-RR 1989, 265 (Ls.)
  • ZIP 1989, 12
  • MDR 1989, 242
  • DNotZ 1989, 757
  • BB 1989, 657
  • DB 1989, 320
  • Rpfleger 1989, 146
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 26.03.1987 - VII ZR 122/86

    Wirkung der Streitverkündung

    Auszug aus BGH, 28.10.1988 - V ZR 14/87
    Voraussetzung für eine solche Interventionswirkung ist allerdings die Zulässigkeit der im Vorprozeß vom Kläger gegenüber der (jetzigen) Beklagten erklärten Streitverkündung (vgl. BGHZ 65, 127, 130/131; 100, 257, 259).

    Sinn und Zweck des Instituts der Streitverkündung ist es nämlich, die streitverkündende Partei davor zu bewahren, daß sie die wegen der materiell-rechtlichen Verknüpfung der gegen verschiedene Schuldner gerichteten Ansprüche notwendigen Prozesse alle verliert, obgleich sie zumindest einen gewinnen müßte (BGHZ 100, 257, 262; BGH Urt. v. 26. März 1987, IX ZR 69/86, ZIP 87, 800).

  • BGH, 09.10.1975 - VII ZR 130/73

    Beendigung der Unterbrechung der Verjährung durch rechtskräftiges Teilurteil

    Auszug aus BGH, 28.10.1988 - V ZR 14/87
    Voraussetzung für eine solche Interventionswirkung ist allerdings die Zulässigkeit der im Vorprozeß vom Kläger gegenüber der (jetzigen) Beklagten erklärten Streitverkündung (vgl. BGHZ 65, 127, 130/131; 100, 257, 259).

    Das Merkmal der Schadloshaltung ist nicht nur dann erfüllt, wenn Rückgriffsansprüche drohen, aufgrund deren der Dritte den Schaden ersetzen muß, welcher der Partei daraus erwächst, daß sie den im Prozeß befangenen Anspruch erfüllen muß oder dessen Erfüllung nicht durchsetzen kann (Stein/Jonas/Leipold, ZPO 20. Aufl. § 72 Rdn. 13; Zöller/Vollkommer, ZPO 15. Aufl. § 72 Rdn. 7); es ist vielmehr auch dann gegeben, wenn die beklagte Partei und der Dritte dem Streitverkünder alternativ haften (BGHZ 8, 72, 80; 65, 127, 131 ff; BGH Urt. v. 8. Oktober 1981, VII ZR 341/80, NJW 1982, 281, 282 li.

  • BGH, 30.03.1988 - VIII ZR 340/86

    Sale-and-Lease-Back bei verlängertem Eigentumsvorbehalt

    Auszug aus BGH, 28.10.1988 - V ZR 14/87
    Für die Weiterveräußerung von Waren, die unter (verlängertem) Eigentumsvorbehält stehen, ist in diesem Sinne von der Rechtsprechung anerkannt, daß ein Dritter aufgrund der vom Vorbehaltsverkäufer erteilten Ermächtigung nur dann Eigentum erwirbt, wenn sich der Vorbehaltskäufer bei der Weiterveräußerung in den Grenzen der Ermächtigung gehalten hat (vgl. statt vieler BGH Urt. v. 30. März 1988, VIII ZR 340/86, WM 1988, 740 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 22.01.1985 - 28 U 88/84
    Auszug aus BGH, 28.10.1988 - V ZR 14/87
    Dieser Schutzzweck könnte auch im vorliegenden Fall die Bejahung einer Interventionswirkung nahelegen, weil sonst der Kläger Gefahr liefe, aufgrund je unterschiedlicher Beurteilung der Frage der Vollmacht- oder Ermächtigungsüberschreitung und - damit verbunden - der Wirksamkeit der Grundschuldbestellung nach dem Vorprozeß gegen den Notar auch den vorliegenden Rechtsstreit gegen die Beklagte zu verlieren (a.A. OLG Hamm MDR 1985, 588, 589) [OLG Hamm 22.01.1985 - 28 U 88/84].
  • BGH, 05.11.1969 - VIII ZR 247/67

    Einwilligung zur Weiterveräußerung "im normalen Geschäftsgang" im Rahmen des

    Auszug aus BGH, 28.10.1988 - V ZR 14/87
    Ebensowenig deckt eine Ermächtigung zum Weiterverkauf "im normalen Geschäftsgang" die Übereignung, wenn unter dem Einstandspreis weiterverkauft wird (BGH Urt. v. 5. November 1969, VIII ZR 247/67, LM BGB § 455 Nr. 23).
  • BGH, 26.03.1987 - IX ZR 69/86

    Umfang der Interventionswirkung bei unterlassenem Beitritt des

    Auszug aus BGH, 28.10.1988 - V ZR 14/87
    Sinn und Zweck des Instituts der Streitverkündung ist es nämlich, die streitverkündende Partei davor zu bewahren, daß sie die wegen der materiell-rechtlichen Verknüpfung der gegen verschiedene Schuldner gerichteten Ansprüche notwendigen Prozesse alle verliert, obgleich sie zumindest einen gewinnen müßte (BGHZ 100, 257, 262; BGH Urt. v. 26. März 1987, IX ZR 69/86, ZIP 87, 800).
  • BGH, 08.10.1981 - VII ZR 341/80

    Architekten u. Ingenieure-Streitverkündung b. alternativer Vertragspartnerschaft

    Auszug aus BGH, 28.10.1988 - V ZR 14/87
    Das Merkmal der Schadloshaltung ist nicht nur dann erfüllt, wenn Rückgriffsansprüche drohen, aufgrund deren der Dritte den Schaden ersetzen muß, welcher der Partei daraus erwächst, daß sie den im Prozeß befangenen Anspruch erfüllen muß oder dessen Erfüllung nicht durchsetzen kann (Stein/Jonas/Leipold, ZPO 20. Aufl. § 72 Rdn. 13; Zöller/Vollkommer, ZPO 15. Aufl. § 72 Rdn. 7); es ist vielmehr auch dann gegeben, wenn die beklagte Partei und der Dritte dem Streitverkünder alternativ haften (BGHZ 8, 72, 80; 65, 127, 131 ff; BGH Urt. v. 8. Oktober 1981, VII ZR 341/80, NJW 1982, 281, 282 li.
  • BGH, 14.11.1969 - V ZR 97/66

    Rechtsfolgen teilweiser Überschreitung einer Vollmacht

    Auszug aus BGH, 28.10.1988 - V ZR 14/87
    Die Grundschuldbestellung läßt sich auch nicht in einen von der Ermächtigung gedeckten und einen ungedeckten Teil zerlegen und nach § 139 BGB teilweise aufrechterhalten (vgl. zur grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 139 BGB in Fällen der Vollmachtsüberschreitung etwa das Senatsurteil vom 14. November 1969, V ZR 97/66, NJW 1970, 240, 241 m.w.N.).
  • BGH, 23.05.1958 - VIII ZR 434/56

    Verlängerter Eigentumsvorbehalt. Ersatzaussonderungsrecht

    Auszug aus BGH, 28.10.1988 - V ZR 14/87
    Hat sich der Vorbehaltsverkäufer z.B. die Forderung gegen den Zweitkäufer im voraus abtreten lassen, so deckt die Ermächtigung nicht eine Veräußerung, bei der die Unabtretbarkeit der Kaufpreisforderung vereinbart wird (BGHZ 27, 306, 309 f [BGH 23.05.1958 - VIII ZR 434/56]; 51, 113, 116 [BGH 28.11.1968 - VII ZR 157/66]m.w.N.).
  • BGH, 09.11.1982 - VI ZR 293/79

    Interventionswirkung

    Auszug aus BGH, 28.10.1988 - V ZR 14/87
    Sp. unter b; BGHZ 85, 252, 254 f).
  • BGH, 28.11.1968 - VII ZR 157/66

    Abtretungsverbot im Bauvertrag

  • RG, 06.12.1916 - V 268/16

    Veräußerungsverbot; Glaube des Grundbuchs

  • BGH, 13.11.1952 - III ZR 72/52

    Streitverkündung

  • RG, 09.05.1903 - V 493/02

    Abtretung einer Buchhypothek. Einwilligung

  • RG, 07.03.1932 - VI 447/31

    1. Zum Begriff des Berechtigten in § 878 BGB. Findet diese Vorschrift Anwendung,

  • RG, 28.05.1930 - V 282/29

    Ist dem Erfordernis der behördlichen Genehmigung nach dem preuß. Gesetz über den

  • BGH, 06.12.2007 - IX ZR 143/06

    Hemmung der Verjährung durch Streitverkündung; Zulässigkeit der Streitverkündung

    Die Streitverkündung soll den Streitverkünder davor bewahren, die wegen der materiell-rechtlichen Verknüpfung der gegen verschiedene Schuldner gerichteten Ansprüche notwendigen Prozesse alle zu verlieren, obgleich er zumindest einen dieser Prozesse gewinnen müsste (BGH, Urt. v. 28. Oktober 1988 - V ZR 14/87, NJW 1989, 521, 522).

    (3) Entgegen der Ansicht der Revisionserwiderung folgt Abweichendes nicht aus dem bereits zitierten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Oktober 1988 (aaO).

  • BGH, 18.12.2014 - VII ZR 102/14

    Selbständiges Beweisverfahren: Wirkung einer Streitverkündung gegenüber einem

    bb) Über den Wortlaut von § 72 Abs. 1 ZPO hinaus ist eine Streitverkündung auch dann zulässig, wenn der vermeintliche Anspruch gegen den Dritten, dessentwegen die Streitverkündung erfolgt, mit dem im Erstprozess vom Streitverkünder geltend gemachten Anspruch in einem Verhältnis der wechselseitigen Ausschließung (Alternativverhältnis) steht (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1988 - V ZR 14/87, NJW 1989, 521, 522, insoweit in BGHZ 106, 1 nicht abgedruckt; Urteil vom 6. Mai 1982 - VII ZR 172/81, BauR 1982, 514, 515; BeckOK ZPO/Dressler, Stand 15.09.2014, § 72 Rn. 11; Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., § 72 Rn. 5, 8; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.12.2011 - IX ZR 204/09

    Verjährungsunterbrechende Wirkung der Streitverkündung in einem Bauprozess

    Die Streitverkündung soll den Streitverkünder davor bewahren, die wegen der materiell-rechtlichen Verknüpfung der gegen verschiedene Schuldner gerichteten Ansprüche notwendigen Prozesse alle zu verlieren, obgleich er zumindest einen dieser Prozesse hätte gewinnen müssen (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1988 - V ZR 14/87, NJW 1989, 521, 522; vom 6. Dezember 2007, aaO Rn. 16; vom 16. September 2010 - IX ZR 203/08, NJW 2010, 3576 Rn. 20).
  • OLG Düsseldorf, 22.02.2011 - 23 U 218/09

    Leistung unbrauchbar: Minderung der Vergütung auf Null!

    Der BGH hat dort ausgeführt, die Streitverkündung solle den Streitverkünder davor bewahren, die wegen der materiell-rechtlichen Verknüpfung der gegen verschiedenen Schuldner gerichteten Ansprüche notwendigen Prozesse alle zu verlieren, obgleich er zumindest einen der Prozesse gewinnen müsste (vgl. BGH, Urteil vom 28.10.1988, V ZR 14/87, NJW 1989, 521) und deshalb sei die Streitverkündung wegen solcher Ansprüche unzulässig, die nach Lage der Dinge von vornherein gegenüber dem Beklagten des Vorprozesses als auch gegenüber dem Dritten geltend gemacht werden könnten, für die also aus Sicht des Streitverkünders schon in Zeitpunkt der Streitverkündung eine gesamtschuldnerische Haftung des Dritten in Betracht komme.

    Der BGH hat dort ausgeführt, die Streitverkündung solle den Streitverkünder davor bewahren, die wegen der materiell-rechtlichen Verknüpfung der gegen verschiedenen Schuldner gerichteten Ansprüche notwendigen Prozesse alle zu verlieren, obgleich er zumindest einen der Prozesse gewinnen müsste (vgl. BGH, Urteil vom 28.10.1988, V ZR 14/87, NJW 1989, 521) und deshalb sei die Streitverkündung wegen solcher Ansprüche unzulässig, die nach Lage der Dinge von vornherein gegenüber dem Beklagten des Vorprozesses als auch gegenüber dem Dritten geltend gemacht werden könnten, für die also aus Sicht des Streitverkünders schon in Zeitpunkt der Streitverkündung eine gesamtschuldnerische Haftung des Dritten in Betracht komme.

  • BGH, 21.04.2016 - V ZB 13/15

    Grundbucheintragung einer Grundschuld: Prüfungsumfang des Grundbuchrechtspflegers

    Erfolgt die Eintragung dennoch und kommt die Sicherungsabrede tatsächlich nicht zustande, entsteht die Grundschuld nicht, weil es auch hinsichtlich der (von der im Grundbuchverfahren maßgeblichen Eintragungsbewilligung zu unterscheidenden) dinglichen Einigung an der Vertretungsmacht der Käufer fehlt (vgl. Senat, Urteil vom 28. Oktober 1988 - V ZR 14/87, BGHZ 106, 1, 5 f.); wegen der Beschränkung der Vollmacht hängt ausnahmsweise auch die Wirksamkeit des dinglichen Rechtsgeschäfts von dem Zustandekommen der Sicherungsabrede ab.

    Daher verneinte der Senat das Entstehen der Grundschuld, weil die dingliche Einigung wegen der überschrittenen Ermächtigung nicht zustande gekommen war (Senat, Urteil vom 28. Oktober 1988 - V ZR 14/87, BGHZ 106, 1, 3 ff.).

  • BGH, 23.09.2010 - IX ZR 212/09

    Insolvenzanfechtung: Überweisung der auf das Geschäftskonto des

    Im Streitfall bedurfte es nicht einmal eines gutgläubigen Erwerbs der Bank, weil die Beklagte nach dem Inhalt des Vergleichs mit der Einzahlung auf das Konto der Schuldnerin einverstanden war und diese aufgrund der Ermächtigung (§ 185 Abs. 1 BGB) als Berechtigte verfügt hat (vgl. BGHZ 106, 1, 4; 107, 340, 341).
  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 271/94

    Gesetzlicher Übergang des Schadensersatzanspruchs wegen vermehrter Bedürfnisse

    Nicht befugt waren W. und seine für ihn handelnde Pflegerin jedenfalls dazu, auf den Schadensersatzanspruch des W. wegen vermehrter Bedürfnisse im Umfang der Kosten der Behindertenwerkstatt zu verzichten und einen an den sonstigen Schadensersatzforderungen des W. ausgerichteten Abfindungsvergleich zu schließen, mit dem auch dieser Anspruch für erledigt erklärt wurde (zur Begrenzung der Verfügungsbefugnis s. auch BGHZ 106, 1, 3 f).
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.08.2006 - 13 T 4282/06

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung von Finanzierungsgrundschulden

    18 Siehe hierzu auch BGH, NJW 1989, 521, 522 = DNotZ 1989, 757.19 LG Karlsruhe, DNotZ 1995, 892, 894 f. mit zust. Anm. Reithmann, DNotZ 1995, 896 ; Schöner/Stöber, Rdnr. 3158.20 Vgl. auch LG Berlin, Rpfleger 1994, 355 ; OLG Zweibrücken, MittBayNot 2005, 313 .
  • BGH, 14.11.1991 - I ZR 236/89

    Streitverkündung bei Drittschadensliquitation durch Frachtführer

    Die Streitverkündung ist ein in erster Linie den Interessen des Streitverkünders dienender prozeßualer Behelf, der dazu bestimmt ist, verschiedene Beurteilungen desselben Tatbestandes zu vermeiden, d.h. den Streitverkünder durch die Bindungswirkung gemäß §§ 74, 68 ZPO vor dem Risiko zu bewahren, daß er wegen der materiell-rechtlichen Verknüpfung der im Vor- und Folgeprozeß geltend gemachten bzw. geltend zu machenden Ansprüche mehrere Prozesse führen muß, dabei aber Gefahr läuft, alle zu verlieren, obwohl er zumindest einen gewinnen müßte (vgl. BGHZ 100, 257, 262; BGH, Urt. v. 28.10.1988 - V ZR 14/87, NJW 1989, 521, 522; Zöller/Vollkommer aaO § 72 Rdn. 1; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 14. Aufl. 1986, § 48 I, S. 274); außerdem soll sie dem Streitverkündungsgegner Gelegenheit zur Unterstützung des Verkünders im Prozeß geben und den Verkünder gegen den Einwand schützen, er habe den Prozeß schlecht geführt oder eine unrichtige Entscheidung herbeigeführt (vgl. Baumbach/Lauterbach/Hartmann aaO Einführung 1 vor §§ 72-74).
  • OLG Naumburg, 11.11.1997 - 10 Wx 40/97

    Löschung eines Amtswiderspruchs in einem Grundbuch ; Behördeneigenschaft eines

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  • OLG Braunschweig, 21.11.2018 - 10 U 90/18

    Anforderungen an den Inhalt eines Güteantrags zum Zwecke der Verjährungshemmung

  • OLG Jena, 19.10.1993 - 6 W 11/93

    Umfang einer Veräußerungsvollmacht

  • OLG Frankfurt, 25.08.2016 - 23 U 158/15

    Zurückhaltung der Sicherheit trotz Verjährung der Gewährleistungsansprüche

  • BGH, 21.03.1989 - IX ZR 155/88

    Belehrungspflicht des Notars bei ungesicherter Vorleistung eines

  • OLG Köln, 11.10.2018 - 3 U 45/16

    Mängelbeseitigungskosten für ein Bauvorhaben; Einrede der Verjährung; Hemmung

  • OLG Frankfurt, 22.12.2014 - 20 W 214/14

    Grundbuch: Auslegung einer Vollmacht

  • OLG Dresden, 16.12.2014 - 4 U 2024/13

    Gutachten über Gebäudeschäden mangelhaft: Verjährungsbeginn etwaiger

  • LG Bielefeld, 25.09.2007 - 15 O 127/07

    Verfahrensrecht - Keine Streitverkündung bei Vergütungsansprüchen

  • OLG Hamm, 22.01.1999 - 29 U 42/98
  • OLG Dresden, 16.12.2014 - 4 U 2025/13

    Gebäudeschäden fehlerhaft ermittelt: Mängelansprüche verjähren nach fünf Jahren!

  • AG Hamburg-Altona, 04.04.2014 - 315b C 308/12

    Bauzäune sind stand- und kindersicher aufzustellen!

  • OLG Frankfurt, 12.07.2016 - 23 U 158/15

    Mängelansprüche teilweise verjährt: Bürgschaft muss nicht "stückweise"

  • OLG Frankfurt, 23.04.2020 - 20 W 29/20

    Zur Auslegung einer Belastungsvollmacht in einem notariellen

  • LG Nürnberg-Fürth, 12.02.2009 - 8 O 5764/08

    Deckungsklage gegen die Berufsunfähigkeitversicherung: Streitverkündung gegenüber

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