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   BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87   

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https://dejure.org/1989,11
BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87 (https://dejure.org/1989,11)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1989 - IVa ZR 98/87 (https://dejure.org/1989,11)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1989 - IVa ZR 98/87 (https://dejure.org/1989,11)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 119 Abs. 2, § 1954 Abs. 1, § 2278
    Anfechtung der Erbschaftsannahme bei Unklarheit der Belastung des Nachlasses mit wesentlichen Verbindlichkeiten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Annahme einer Erbschaft - Anfechtung - Verkehrswesentliche Eigenschaft - Nachlaß - Belastung mit wesentlichen Verbindlichkeiten - Erbverzicht - Vermächtnis zugunsten des Verzichtenden - Vertragsmäßiges Vermächtnis - Unbegründeter Anspruch - Hauptsache - Hilfsweise ...

  • Prof. Dr. Lorenz

    Anfechtung der Erbschaftsannahme wegen Eigenschaftsirrtums nach § 119 II BGB (Irrtum über die Zusammensetzung des Nachlasses)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung eines Vermächtnisses; Anfechtung der Annahme der Erbschaft; Urteilsausspruch bei hilfsweiser einseitiger Erledigungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 106, 359
  • NJW 1989, 2885
  • NJW-RR 1989, 1410 (Ls.)
  • MDR 1989, 523
  • DNotZ 1990, 50
  • FamRZ 1989, 496
 
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Wird zitiert von ... (205)

  • BGH, 14.11.2003 - V ZR 102/03

    Kiefern in Nachbars Garten

    Daraus folgt zugleich, daß die von dem Kläger erstmalig im Revisionsverfahren erklärte Teil-Erledigung der Hauptsache, die der Senat zu berücksichtigen hat (BGHZ 106, 359, 368), ebenfalls unbegründet ist.
  • BGH, 16.02.2005 - VIII ZR 6/04

    Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs des Mieters

    Dies setzt voraus, daß der Räumungsantrag, den die Klägerin in der Revisionsinstanz weiterverfolgt hat, vor dem Auszug der Beklagten zulässig und begründet war (BGHZ 106, 359, 366 f.).
  • BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 58/09

    Hauptsacheerledigung: Erstmalige Erhebung der Verjährungseinrede im Rechtsstreit

    Die Hauptsache ist erledigt, wenn die Klage im Zeitpunkt des nach ihrer Zustellung eingetretenen erledigenden Ereignisses zulässig und begründet war und durch dieses Ereignis unzulässig oder unbegründet wurde (BGHZ 155, 392, 395; 106, 359, 366 f.).
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