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   BGH, 24.11.1989 - V ZR 16/88   

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https://dejure.org/1989,1667
BGH, 24.11.1989 - V ZR 16/88 (https://dejure.org/1989,1667)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1989 - V ZR 16/88 (https://dejure.org/1989,1667)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1989 - V ZR 16/88 (https://dejure.org/1989,1667)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Erbbaurecht - Vertragsstrafe - Strafbewehrte Hauptverpflichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 339; ErbbauVO § 2 Nr. 5
    Wirkung einer Vertragsstrafenvereinbarung gegen den Ersteher eines Erbbaurechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragsstrafe bei Erwerb eines Erbbaurechts

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ErbbauVO § 2 Nr. 5; BGB § 339
    Zwangsversteigerung eines Erbbaurechts: Kein Übergang der Vertragsstrafenverpflichtung auf Ersteher bei Pflichtverletzung des früheren Erbbauberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 109, 230
  • NJW 1990, 832
  • MDR 1990, 326
  • DNotZ 1991, 391
  • WM 1990, 447
  • DB 1990, 1183
  • Rpfleger 1990, 110
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.05.1962 - I ZR 91/60

    Allgemeines Vertragsrecht - Verwirkung d. Vertragsstrafe n. Vertragsauflösung

    Auszug aus BGH, 24.11.1989 - V ZR 16/88
    Der Gläubiger kann eine Vertragsstrafe nicht verlangen, falls die strafbewehrte Hauptverpflichtung erloschen ist, ohne daß die Strafe schon verwirkt war (BGHUrt. vom 18. Mai 1962, I ZR 91/60, NJW 1962, 1340, 1341).
  • BGH, 06.11.2015 - V ZR 165/14

    Erbbaurecht: Geltendmachung eines gegen den früheren Erbbauberechtigten

    Die Vertragsstrafe wäre nicht mehr ein Druckmittel, das den Erbbauberechtigten zur Erfüllung seiner eigenen Verbindlichkeit anhalten soll, sondern eine Garantiehaftung für eine Schuld des früheren Erbbauberechtigten (Senat, Urteil vom 24. November 1989 - V ZR 16/88, BGHZ 109, 230, 233 f.).

    Daraus ergibt sich aber nur, dass diese Vereinbarungen während der gesamten Dauer des Erbbaurechts zwischen dem jeweiligen Grundstückseigentümer und dem jeweiligen Erbbauberechtigten wirken (vgl. Senat, Urteil vom 24. November 1989 - V ZR 16/88, BGHZ 109, 230, 234).

  • OLG Köln, 26.10.2011 - 2 U 53/11

    Pflichtteilsrecht eines Adoptivkindes; Umfang des Anspruchs auf Wertermittlung;

    Die von Sachverständigen gewohnheitsmäßig spontan abgegebenen eidesstattlichen Versicherung sind ohnehin ohne Belang (vgl. hierzu Zöller/Greger, § 411 Rn. 4; Peters, NJW 1990, 832).
  • OLG Schleswig, 25.01.2024 - 2 U 38/22

    Verjährung von konkreten Ansprüchen des Eigentümers gegen den Erbbauberechtigten

    Auch der BGH hat sich gegen eine unbeschränkte "Verdinglichung" des eingetragenen Anspruchs gewandt (Urteil vom 24.11.1989 - V ZR 16/88).
  • OLG Stuttgart, 18.04.2013 - 2 U 156/12

    Gemeinschaftsmarkenverletzung: Amtsprüfung hinsichtlich der Existenz einer

    Der Vertragsstrafenanspruch kann wegen der Akzessorietät zur Hauptverbindlichkeit vor Verwirkung der Strafe nicht wirksam abgetreten werden (BGHZ 109, 230 [juris Tz. 11]; Grüneberg in Palandt a.a.O. § 339, 13).
  • BGH, 12.07.1991 - V ZR 204/90

    Rechte des Erstehers eines mit einer Reallast belasteten Grundstücks

    Daran hat sich durch den Zuschlag in der Zwangsversteigerung nichts geändert; die Zwangsversteigerung entbindet F. nicht von seinen schuldrechtlichen Pflichten aus dem Vertrag vom 3. Oktober 1979 im Verhältnis zu den Beklagten, da diese nicht nach § 91 ZVG erlöschen (BGHZ 109, 230, 232).
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