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   BGH, 28.10.1953 - VI ZR 217/52   

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https://dejure.org/1953,46
BGH, 28.10.1953 - VI ZR 217/52 (https://dejure.org/1953,46)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1953 - VI ZR 217/52 (https://dejure.org/1953,46)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1953 - VI ZR 217/52 (https://dejure.org/1953,46)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen die Grundsätze der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit der Verhandlung - Überleitung eines Rechtsstreits nach mündlicher Verhandlung in das schriftliche Verfahren - Richterwechsel nach Abschluss der mündlichen Verhandlung - Berücksichtigung von nach Ablauf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 11, 27
  • NJW 1954, 266
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 20.03.1936 - III 184/35

    1. Können die Parteien Entscheidung ohne mündliche Verhandlung unter dem

    Auszug aus BGH, 28.10.1953 - VI ZR 217/52
    a) Solange das Einverständnis der Parteien mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung besteht, ist das Gericht nicht gehindert, auch Schriftsätze zu berücksichtigen, die nicht innerhalb der in einem Auflagebeschluss vorgesehenen Fristen eingegangen sind (Bestätigung von RGZ 151, 193 [195].

    Vielmehr ist es zulässig, von einer bereits mündlich eingeleiteten Streitverfahren abzusehen und den Rechtsstreit in das schriftliche Verfahren im Sinne des § 128 Abs. 2 ZPO überzuleiten (RGZ 151, 193 [195]).

    Wie das Reichsgericht (RGZ 151, 193 [195]) zutreffend ausgeführt hat, wird durch die Gewährung einer Schriftsatzfrist dem Gericht nur untersagt, vor dem Eingang der vorbehaltenen Schriftsätze ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden.

  • BGH, 27.02.1952 - II ZR 191/51

    Mietwohnung. Beseitigung von Kriegsschäden

    Auszug aus BGH, 28.10.1953 - VI ZR 217/52
    Soweit dieser Zeitpunkt vor dem Stichtag der Währungsumstellung liegt, sind die Ansprüche nach § 16 Abs. 1 UmstG im Verhältnis 10: 1 anzustellen (BGHZ 5, 197 [199]).

    Dass der Beklagte keine Schwarzmarktpreise ersetzt verlangen kann, hat das Berufungsgericht mit Recht angenommen (BGHZ 5, 197 [902]).

  • BGH, 17.01.1951 - II ZR 16/50

    Prozeßführungsrecht des Ehemannes. Klagänderung

    Auszug aus BGH, 28.10.1953 - VI ZR 217/52
    Aus den gleichen Gründen, aus denen der Bundesgerichtshof (BGHZ 1, 65 [BGH 17.01.1951 - II ZR 16/50] [70]) der Ehefrau nach Beendigung des gesetzlichen Güterstandes der Verwaltung und Nutzniessung die Befugnis zuerkannt hat, einen von ihrem Ehemann auf Grund seiner Prozessführungsbefugnis begonnenen Rechtsstreit fortzuführen, muss auch nach Beendigung einer Treuhandverwaltung der hier in Rede stehenden Art der Berechtigte den Rechtsstreit übernehmen und ... sich damit die Prozessführung zu eigen machen können.
  • RG, 27.04.1931 - VIII 611/30

    1. Zur Auslegung formularmäßiger Prozeßschriften. 2. Kann das Berufungsgericht

    Auszug aus BGH, 28.10.1953 - VI ZR 217/52
    Volkmar (JW 1924, 18) und Reinberger (Das Recht 1924, 69 [72] im Falle einer Entscheidung nach § 128 Abs. 2 ZPO den zwischen einer voraufgegangenen mündlichen Verhandlung und dem Erlass der Entscheidung eingetretenen Richterwechsel für unschädlich. Das Reichsgericht (RGZ 132, 330 [336]) hat selbst für den Fall der Entscheidung nach Lage der Akten (§ 331 a ZPO) nicht gefordert, dass an der früheren Verhandlung die gleichen Richter teilgenommen haben müssten wie an der zum Urteil führenden.
  • BGH, 02.07.1953 - IV ZB 49/53

    Rechtsmittelverzicht. Nachträgliche Vollmacht

    Auszug aus BGH, 28.10.1953 - VI ZR 217/52
    Die Vollmachterteilung kann bei den hier gegebenen Umständen nur so verstanden werden, dass die gesamte bis dahin erfolgte Prozessführung durch die Anwälte des Treuhänders genehmigt werden soll (§ 89 Abs. 2 ZPO und Beschluss des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs IV ZB 49/53 vom 2. Juli 1953).
  • RG, 10.07.1931 - II 502/30

    Welches sind die Rechtsfolgen, wenn ein auf Grund mündlicher Verhandlung

    Auszug aus BGH, 28.10.1953 - VI ZR 217/52
    § 128 Abs. 2 ZPO will zur Entlastung der Gerichte in den hierzu geeigneten Fällen die mündliche Verhandlung überhaupt oder weitere mündliche Verhandlungen zur Sammlung des Prozeßstoffs und zur Schaffung der Urteilsgrundlagen ersparen (RGZ 133, 215 [218] und RG in JW 1933 S 514 Nr. 8 für den gleichlautenden § 7 der Entlastungsverordnung vom 13. Mai 1924).
  • BAG, 14.12.2023 - 6 AZR 157/22

    Massenentlassung - Sanktion für Fehler im Anzeigeverfahren

    Der Rückgriff auf § 134 BGB ist für diese Rechtsfolge nicht erforderlich (vgl. BGH 28. Oktober 1953 - VI ZR 217/52 - zu IV 1 der Gründe, BGHZ 11, 27; Staudinger/Seibl/Fischinger/Hengstberger (2021) § 134 Rn. 195; MüKoBGB/Armbrüster 9. Aufl. § 134 Rn. 14; Soergel/Meier 14. Aufl. § 134 Rn. 79; BeckOK BGB/Wendtland § 134 Stand 1. November 2023 Rn. 14) .
  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87

    Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche

    Ein Anschlußrechtsmittel braucht zwar nicht als solches bezeichnet zu sein, in dem Schriftsatz muß aber klar und eindeutig der Wille zum Ausdruck kommen, eine Änderung des vorinstanzlichen Urteils zugunsten des Rechtsmittelbeklagten zu erreichen (st. Rspr.: RGZ 142, 307, 311; 156, 291, 295; 165, 324, 335; BGH Urt. vom 28. Oktober 1953, VI ZR 217/52, NJW 1954, 266, 267 - insoweit nicht in BGHZ 11, 27 abgedruckt; BGHZ 33, 169, 172; BGH Urt. vom 9. Mai 1984, IV b ZR 74/82, FamRZ 1984, 657, 659; BGHZ 100, 383, 386) [BGH 06.05.1987 - IVb ZR 51/86].

    Eine hinreichende Klarheit über das Rechtsschutzbegehren wird in der Regel dadurch erzielt, daß der Rechtsmittelbeklagte einen auf Abänderung des vorinstanzlichen Urteils zielenden (Sach-) Antrag stellt (RG HRR 1932, Nr. 1790; BGH Urt. vom 28. Oktober 1953 aaO).

  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 10/09

    BCC

    Vielmehr genügt jede Erklärung, die sich ihrem Sinn nach als ein Begehren auf Abänderung des Urteils erster Instanz darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1953 - VI ZR 217/52, NJW 1954, 266, 267).
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