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BGH, 21.12.1989 - III ZR 49/88 |
Altlasten III
§ 1 Abs. 5 Nr. 1 BauGB, Haftung für nichtigen Bebauungsplan, Aufwendungsersatz bei enttäuschtem Vertrauen, § 839 BGB, Drittgerichtetheit, Schutzbereich, Weiterveräußerungsabsicht, hier lediglich Beeinträchtiung der Wohnqualität;
öffentlich-rechtliche cic
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Grundsatz der Trennung von unverträglichen Nutzungen - Amtsträger - Gemeindeamtspflicht - Bebauungsplanaufstellung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 839; BBauG § 1 Abs. 6 und 7
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Verletzung von Amtspflichten bei Überplanung von Altlasten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
BGB § 839 Abs. 1
Berücksichtigung der Trennung unverträglicher Nutzungen bei Aufstellung eines Bebauungsplans; Drittbezogenheit der Amtspflicht
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Haftet die Gemeinde für die Überplanung kontaminierter Grundstücke gegenüber dem Bauträger? (IBR 1990, 129)
Papierfundstellen
- BGHZ 110, 1
- NJW 1990, 1042
- NJW-RR 1990, 520 (Ls.)
- MDR 1990, 418
- NVwZ 1990, 500 (Ls.)
- VersR 1990, 269
- WM 1990, 865
- DVBl 1990, 355
- DB 1990, 683
- DÖV 1990, 438
- ZfBR 1990, 92
Wird zitiert von ... (47) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 06.07.1989 - III ZR 251/87
Drittbezogenheit von Amtspflichten einer Gemeinde bei der Überplanung von …
Auszug aus BGH, 21.12.1989 - III ZR 49/88
Die Beachtung allgemeiner Anforderungen an gesunde Wohnbedürfnisse (die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung) gebietet hierbei, daß die Gemeinde schon bei der Planung und nicht erst bei der bauordnungsrechtlichen Prüfung der Zulässigkeit eines Bauvorhabens Gefahrensituationen ermittelt und in die planerische Abwägung einstellt, die als Folge der Planung, d. h. durch die an sie anknüpfende Entfaltung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kräfte im Gemeindegebiet, entstehen oder verfestigt werden können (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 6. Juli 1989 BGHZ 108, 224 [BGH 06.06.1989 - III ZR 251/87]).Es kommt danach auf den Schutzzweck der Amtspflicht an (BGHZ 106, 323, 331 m. w. Nachw.; Urteil vom 6. Juli 1989 aaO).
Daraus ergibt sich jedoch eine Eingrenzung der Planbetroffenen als des Kreises der geschützten »Dritten« dahin, daß Personen, bei denen eine Gefährdung von Leben und Gesundheit nicht besteht und die auch nicht die Verantwortung dafür tragen, daß die von ihnen errichteten Bauten von Gesundheitsgefahren frei sind (vgl. dazu Senatsurteil vom 6. Juli 1989 aaO 5 c), nicht vom Schutzbereich der hier in Rede stehenden Amtspflicht umfaßt werden.
Das hat der Senat in seinem Urteil vom 6. Juli 1989 (aaO) näher dargelegt.
In den Fällen, die den Senatsurteilen vom 26. Januar 1989 und vom 6. Juli 1989 (aaO) zugrunde lagen, war dagegen eine bauliche Nutzung der Grundstücke wegen der damit verbundenen Gefahren für Leben oder Gesundheit der Bewohner ausgeschlossen.
- BGH, 26.01.1989 - III ZR 194/87
Haftung wegen Nichtberücksichtigung von Altlasten bei Bauleitplanung
Auszug aus BGH, 21.12.1989 - III ZR 49/88
Dabei ist zu berücksichtigen, welche Beeinträchtigungen der Wohn- und Arbeitsverhältnisse durch die Einwirkungen erfolgen, die von Grundstücken, Betrieben und Einrichtungen oder Verkehrsanlagen ausgehen, insbesondere durch Lärm, Verunreinigungen und Erschütterungen (Senatsurteil vom 26. Januar 1989 BGHZ 106, 323, 325 f. m. w. Nachw.).Die Mitglieder des Rats der Beklagten sind bei der Beschlußfassung über den Bebauungsplan auch als Beamte im haftungsrechtlichen Sinn tätig geworden (vgl. Senatsurteil BGHZ 106, 323, 330 m. w. Nachw.).
Es kommt danach auf den Schutzzweck der Amtspflicht an (BGHZ 106, 323, 331 m. w. Nachw.;… Urteil vom 6. Juli 1989 aaO).
Dieser Personenkreis ist daher »Dritter« und Adressat der genannten Amtspflicht (BGHZ 106, 323, 332).
- BGH, 28.06.1984 - III ZR 35/83
Drittbezogenheit von Amtspflichten einer Gemeinde im Planaufstellungsverfahren; …
Auszug aus BGH, 21.12.1989 - III ZR 49/88
Zwar können der Erlaß eines rechtswidrigen Bebauungsplans und sein Vollzug einen unmittelbaren Eingriff in eine durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Rechtsposition des planbetroffenen Eigentümers darstellen, wenn der Bebauungsplan bis zu seiner gerichtlichen Nichtigerklärung von den Behörden als gültig behandelt und vollzogen worden ist (Senatsurteil vom 28. Juni 1984 BGHZ 92, 34, 41).An diese Entscheidung ist der Senat insoweit im Rahmen ihrer Rechtskraft gebunden (s. BGHZ 92, 34, 36), als sie die Nichtigkeit des Bebauungsplanes wegen unzureichender Berücksichtigung der Belange des Immissionsschutzes ausspricht.
Allerdings hat der Senat im Urteil vom 28. Juli 1984 (BGHZ 92, 34) ausgesprochen: Eine Gemeinde kann durch den Erlaß eines nichtigen, aber vollzogenen Bebauungsplans, der eine immissionsempfindliche Wohnbebauung vorsieht, auf einen außerhalb des Plangebiets gelegenen, geruchsintensiven landwirtschaftlichen Betrieb enteignungsgleich einwirken, wenn das dahin führt, daß der Betrieb schwer und unerträglich betroffen wird, weil nunmehr zu seiner Erhaltung notwendige Modernisierungsmaßnahmen unterbleiben müssen (vgl. dazu auch BGHZ 99, 262).
- BGH, 21.12.1989 - III ZR 118/88
Wann haftet die Gemeinde für die Überplanung kontaminierter Grundstücke?
Auszug aus BGH, 21.12.1989 - III ZR 49/88
Zur Begründung eines Amtshaftungsanspruchs genügt es daher nicht, wenn lediglich die »Wohnqualität« eines Hauses beeinträchtigt wird, weil es in der Nachbarschaft eines schadstoffbelasteten Grundstücks liegt, während das Hausgrundstück selbst von gesundheitsgefährdenden Schadstoffen frei ist (vgl. Senatsurteil vom 21. Dezember 1989 BGHZ 109, 380.Die Anerkennung einer solchen Pflicht ist abzulehnen, wie der Senat mehrfach erkannt hat (s. oben 1, 2 und Senatsurteil vom 21. Dezember 1989 BGHZ 109, 380).
- BGH, 18.12.1986 - III ZR 174/85
Verdrängung eines umweltbelastenden Betriebes durch Wohnbebauung
Auszug aus BGH, 21.12.1989 - III ZR 49/88
Eine im Rahmen der planerischen Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange gebotene ordnungsgemäße Gewichtung des öffentlichen Belangs »Immissionsschutz« (vgl. dazu Senatsurteil vom 18. Dezember 1986 BGHZ 99, 262, 269/270) erforderte daher die Einholung eines fachlich-technischen Gutachtens, wie auch das Oberverwaltungsgericht angenommen hat.Allerdings hat der Senat im Urteil vom 28. Juli 1984 (BGHZ 92, 34) ausgesprochen: Eine Gemeinde kann durch den Erlaß eines nichtigen, aber vollzogenen Bebauungsplans, der eine immissionsempfindliche Wohnbebauung vorsieht, auf einen außerhalb des Plangebiets gelegenen, geruchsintensiven landwirtschaftlichen Betrieb enteignungsgleich einwirken, wenn das dahin führt, daß der Betrieb schwer und unerträglich betroffen wird, weil nunmehr zu seiner Erhaltung notwendige Modernisierungsmaßnahmen unterbleiben müssen (vgl. dazu auch BGHZ 99, 262).
- BGH, 24.06.1982 - III ZR 169/80
Keine Amtshaftung wegen nichtigen Bebauungsplans
Auszug aus BGH, 21.12.1989 - III ZR 49/88
Der zugrunde liegende Bebauungsplan muß mithin zum Zeitpunkt der Aufwendungen wirksam sein; er darf nicht an einem formellen oder materiellen Rechtsfehler leiden, muß gemäß § 12 BBauG in Kraft getreten sein und darf nicht vor den fraglichen Aufwendungen durch gegenläufiges Gewohnheitsrecht oder Funktionslosigkeit außer Kraft getreten sein (Senatsurteil vom 24. Juni 1982 BGHZ 84, 292, 295 m. w. Nachw.).Das gilt auch - wie der Senat in seinem Urteil vom 24. Juni 1982 (aaO) ausgeführt hat - wenn das enttäuschte Vertrauen sich auf einen in Wirklichkeit nichtigen Verwaltungsakt gründete.
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.1987 - 10 C 2/85
Abwägung; Abwägungsergebnis; Fehler; Mangel; Stellungnahme; Fachbehörde; Falsch; …
Auszug aus BGH, 21.12.1989 - III ZR 49/88
Der Grundsatz, nach dem es der Einholung eines Gutachtens nicht bedarf, wenn sich zu den erheblichen Fragen bereits die im Verfahren angehörten Fachbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit geäußert haben, findet hier keine Anwendung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz BauR 1988, 179). - BGH, 23.05.1985 - III ZR 39/84
Enteignung eines Fährbetriebes durch Inbetriebnahme einer Flußbrücke
Auszug aus BGH, 21.12.1989 - III ZR 49/88
Auch sonst hat sich der (teilweise) rechtswidrige Bebauungsplan nicht nachteilig auf die konkrete subjektive Rechtsposition der Klägerin ausgewirkt (vgl. Senatsurteil vom 23. Mai 1985 BGHZ 94, 373, 375). - BGH, 27.01.1983 - III ZR 131/81
Verstoß gegen Baurechtsvorschriften ohne nachbarschützenden Charakter
Auszug aus BGH, 21.12.1989 - III ZR 49/88
Diese Entscheidung wirkt, da das Oberverwaltungsgericht nichts anderes bestimmt hat, auf den Zeitpunkt des Erlasses des Bebauungsplans zurück (Senatsurteil vom 27. Januar 1983 - BGHZ 86, 356, 359).
- BGH, 21.06.1990 - 1 StR 477/89
Opus Pistorum, Kunstfreiheit und Jugendschutz, Pornographie
Bei dieser Abwägung muß als Konsequenz dieser Rechtsprechung allerdings bedacht werden, daß, worauf Gusy (JZ 1990, 641 [BGH 21.12.1989 - III ZR 49/88]) zu Recht hinweist, dem weiten Kunstbegriff eine weite Fassung der Grundrechtsschranken korrespondiert. - BGH, 18.02.1999 - III ZR 272/96
Amtspflichten einer Gemeinde bei der Planung und Erstellung von …
Sie sind daher "Dritte" und Adressaten der genannten Amtspflicht (Senat, BGHZ 106, 323, 332; BGHZ 110, 1, 9 f; BGHZ 116, 215, 218).Der Senat hat jedoch in Fällen, in denen sich eine solche Gefahr aus der Beschaffenheit oder Nutzung umgebender Grundstücke ergab, betont, eine Ausnahme von dem Grundsatz, daß die Planung der Allgemeinheit zu dienen bestimmt sei, sei mit Rücksicht auf die überragende Bedeutung der Rechtsgüter von Leben und Gesundheit nur dann zulässig, wenn im konkreten Fall der in Rede stehende Konflikt weder mit planerischen Mitteln gelöst werden könne noch wenn es um Gefahren gehe, die für den Betroffenen vorhersehbar und beherrschbar seien (vgl. BGHZ 110, 1, 11; BGHZ 116, 215, 219).
- BGH, 20.01.2005 - III ZR 48/01
BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zur Wahrnehmung …
Im Bereich der Bauleitplanung hat der Senat dem Gebot, die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung zu beachten (§ 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BauGB a.F.; vgl. jetzt § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB), die aus dem allgemeinen Schutzzweck herausgehobene Pflicht entnommen, auch die Individualinteressen der Planbetroffenen zu wahren (vgl. BGHZ 106, 323, 332; 110, 1, 9 f; 116, 215, 218).
- BGH, 05.12.1991 - III ZR 167/90
Drittbezogenheit von Amtspflichten bei Erlaß einer Abrundungssatzung
Es kommt demnach auf den Schutzzweck der Amtspflicht an (Senatsurteil BGHZ 110, 1, 8 f. [BGH 21.12.1989 - III ZR 49/88] m.w.Nachw.).b) Wie der Senat in den "Altlastenfällen" (BGHZ 106, 323; 108, 224 [BGH 06.06.1989 - III ZR 251/87]; 109, 380; 113, 367 [BGH 21.02.1991 - III ZR 245/89]; vgl. auch BGHZ 110, 1 [BGH 21.12.1989 - III ZR 49/88]) entschieden hat, dient das Gebot, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen, nicht nur dem Schutz der Allgemeinheit.
Dieser Personenkreis ist daher "Dritter" und Adressat der genannten Amtspflicht (BGHZ 106, 323, 332; 109, 380, 388 f.; 110, 1, 9 f.).
Verneint hat der Senat eine Haftung der Gemeinde für die Überplanung von Altlasten, wenn das Grundstück des Planbetroffenen nicht selbst kontaminiert, vielmehr nur die "Wohnqualität" dadurch beeinträchtigt war, daß es in der Nachbarschaft oder Umgebung schadstoffbelasteter Grundstücke lag (BGHZ 109, 380, 389; s. auch BGHZ 110, 1, 10) [BGH 21.12.1989 - III ZR 49/88].
Wollte man in einem solchen Fall drittbezogene Amtspflichten gegenüber dem planbetroffenen Eigentümer grundsätzlich für gegeben erachten, so wäre doch folgende Einschränkung geboten: Die Pflicht, in Fällen dieser Art auch die Individualinteressen der Planbetroffenen zu wahren, stellt eine Ausnahme von dem Grundsatz dar, daß die Planung der Allgemeinheit zu dienen bestimmt ist (Senatsurteile BGHZ 109, 380, 389; 110, 1, 10).
Eine solche Ausnahme, die sich aus der überragenden Bedeutung der Rechtsgüter von Leben und Gesundheit rechtfertigt, erscheint nur dann zulässig, wenn im konkreten Fall der Nutzungskonflikt nicht mit planerischen Mitteln gelöst werden kann (BGHZ 110, 1, 11) [BGH 21.12.1989 - III ZR 49/88] und wenn es um Gefahren geht, die vom betroffenen Eigentümer/Bauherrn nicht vorhersehbar und beherrschbar sind, deren Abwendung daher auch nicht in seinen Verantwortungsbereich fällt (BGHZ 106, 323, 335).
Hiervon abgesehen setzt der Anspruch nach § 39 j BBauG/§ 39 BauGB nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, an der festzuhalten ist, voraus, daß das mit den nutzungsvorbereitenden Aufwendungen betätigte Vertrauen auf den Bestand eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans gerichtet war (BGHZ 84, 292 m.w.Nachw.; zuletzt BGHZ 110, 1, 4) [BGH 21.12.1989 - III ZR 49/88].
Einen allgemeinen Anspruch auf angemessene Entschädigung für Aufwendungen, die im enttäuschten Vertrauen auf die Wirksamkeit einer Rechtsnorm gemacht worden sind, hat der Senat nicht anerkannt (BGHZ 110, 1, 4 f.) [BGH 21.12.1989 - III ZR 49/88].
- BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95
Schadensersatzprozeß wegen des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich geht in eine …
Es muß mithin eine besondere Beziehung zwischen der verletzten Amtspflicht und dem geschädigten "Dritten" bestehen (BGHZ 93, 87, 91 f; 106, 323, 331; 108, 224, 227; 110, 1, 9;… Deppert, Festschrift Boujong [1996], S. 533).Es kommt danach auf den Schutzzweck der Amtspflicht an (BGHZ 110, 1, 9; 117, 83, 90).
- BGH, 09.10.1997 - III ZR 4/97
Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Versorgungsträgers im Verfahren zum …
Es muß mithin eine besondere Beziehung zwischen der verletzten Amtspflicht und dem geschädigten "Dritten" bestehen (Senat BGHZ 110, 1, 8 f.; BGHZ 122, 317, 320 f; BGHZ 126, 386, 393; BGHZ 129, 23, 25). - LG Frankfurt/Main, 25.03.2019 - 4 O 307/18
Kein Schadensersatz gegen das Land Hessen wegen unwirksamer Mietpreisbremse
Es genügt also nicht, wenn die betreffende Pflicht lediglich im Interesse einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und einer dem Wohl der Allgemeinheit entsprechenden sozialgerechten Bodennutzung wahrzunehmen ist (§ 1 Abs. 5 S. 1 BauGB; vgl BGHZ 109, 380; 110, 1). - BGH, 06.05.1993 - III ZR 2/92
Drittschutz bei Erteilung positiver Bauvorbescheide - Verjährung des …
Es muß mithin eine besondere Beziehung zwischen der verletzten Amtspflicht und dem geschädigten "Dritten" bestehen (st. Rspr., z.B. Senatsurteile BGHZ 56, 40, 45/46; 106, 323, 331; 109, 162, 167/168; 110, 1, 8/9). - BGH, 18.05.2000 - III ZR 180/99
Amtspflichtverletzung durch Anklageerhebung
- BGH, 22.10.2009 - III ZR 295/08
Rechtsfähigkeit und Parteifähigkeit einer Arbeitsgemeinschaft nach § 44b …
Es muss mithin eine besondere Beziehung zwischen der verletzten Amtspflicht und dem geschädigten Dritten bestehen (Senat, BGHZ 93, 87, 91 f; 106, 323, 331; 110, 1, 8 f; 134, 268, 276). - OLG Saarbrücken, 12.10.2017 - 4 U 29/16
Amtshaftungsansprüche nach Erklärung eines Bebauungsplans für unwirksam: …
- BGH, 29.07.1999 - III ZR 234/97
Amtspflichtverletzung bei Aufstellung von Bebauungsplänen
- BGH, 17.03.1994 - III ZR 27/93
Sorgfaltspflichten einer Behörde; Amtshaftung wegen Versagung einer …
- BSG, 24.01.2008 - B 3 KR 2/07 R
Krankenversicherung - nichtärztlicher Leistungserbringer - Geltung der …
- OLG Zweibrücken, 24.06.1999 - 6 U 24/98
Amtspflichten der Verwaltungsbehörden bei einer außerhalb ihrer …
- BGH, 12.11.1992 - III ZR 178/91
Amtspflichten der Kassenärztlichen Vereinigung bei Sicherstellung des …
- BGH, 29.06.2004 - IX ZR 201/98
Voraussetzungen der Inanspruchnahme des bürgenden Verbandes im Warenverkehr mit …
- BGH, 12.12.1991 - III ZR 10/91
Haftung des Dienstherrn für Schäden an einem Kraftfahrzeug des Beamten
- BGH, 07.07.1994 - III ZR 52/93
Amtspflichten im Rahmen einer staatlichen Schutzimpfung mit Lebendviren
- BGH, 16.02.1995 - III ZR 135/93
Drittbezogenheit von Warnpflichten des Deutschen Wetterdienstes
- BGH, 23.09.1993 - III ZR 139/92
Drittschützende Amtspflicht gegenüber Erwerber bei Erteilung eines …
- BGH, 26.07.2001 - III ZR 243/00
Drittbezogenheit von Amtspflichten des Versteigerungsgerichts
- BGH, 16.02.1995 - III ZR 106/93
Drittbezogenheit von Warnpflichten des Deutschen Wetterdienstes
- OLG Brandenburg, 15.05.2012 - 2 U 26/11
Nachbarrecht in Brandenburg: Abwehranspruch des Grundstückseigentümers gegen wild …
- OLG Düsseldorf, 18.12.2002 - 18 U 88/02
Schadensersatz bei drückendem Grundwasser
- BGH, 24.02.1994 - III ZR 6/93
Drittbezogenheit von Amtspflichten im Baugenehmigungsverfahren; Ansprüche des …
- BGH, 30.06.1994 - III ZR 112/93
Erteilung einer Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) - …
- BGH, 06.06.1991 - III ZR 221/90
Drittbezogenheit von Amtspflichten der Bauaufsichtsbehörde; …
- BGH, 05.05.1994 - III ZR 78/93
Drittbezogenheit von Amtspflichten eines Amtsarztes bei der Überprüfung der …
- LG München I, 21.11.2018 - 15 O 19893/17
Kein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Freistaat Bayern aufgrund unwirksamer …
- BGH, 29.06.2004 - IX ZR 202/98
Abgabe einer selbstschuldnerischen Bürgschaft; Verbürgung von …
- BGH, 29.11.1990 - III ZR 365/89
Verpflichtungen aus einer vertraglichen Risikoübernahme - Verteilung und die …
- BGH, 13.06.1991 - III ZR 76/90
Umfang der Auskunftspflicht eines Strafvollzugsbeamten gegenüber dem zukünftigen …
- BGH, 05.07.1990 - III ZR 190/88
Amtspflichten des Gewerbeaufsichtsamts im Baugenehmigungsverfahren
- OLG Brandenburg, 11.05.2022 - 18 U 2/18
Rechtmäßigkeit einer bebauungsplanakzessorischen Administrativenteignung; Keine …
- OLG Zweibrücken, 23.06.2016 - 6 U 3/16
Amtshaftung: Fehlerhafte Auskunft des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers …
- LG Frankfurt/Main, 05.11.2021 - 8 O 98/21
Abweisung von Klagen der Wirecard-Anleger gegen die BaFin
- OLG Köln, 14.05.1992 - 7 U 18/92
Amtshaftungsansprüche bei unwirksamer Zusage
- BGH, 05.12.1991 - III ZR 28/91
Drittbezogenheit der Amtspflichten des Nachlaßrichters
- BGH, 23.01.1992 - III ZR 47/91
Klage einer Grundstückseigentümerin gegen die Stadt auf Zahlung von Bodenrente - …
- BGH, 04.07.1991 - III ZR 311/89
Aufstellung von Bebauungsplänen als Amtspflichtverletzung der Gemeinde - …
- OLG Hamm, 30.09.2005 - 11 U 28/05
Zum Amtshaftungsanspruch wegen unrichtiger behördlicher Auskünfte
- OLG Saarbrücken, 09.12.1997 - 4 U 105/97
Amtshaftung wegen "Falschauskunft" bei nachträglich festgestellter Nichtigkeit …
- OLG Hamm, 05.05.2010 - 11 U 202/09
Amtshaftungsansprüche einer Prozesspartei wegen eines unrichtigen Sendevermerks …
- OVG Niedersachsen, 19.01.1996 - 1 K 4267/94
Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrollantrag;; Erschließungslast; …
- OLG Bamberg, 17.11.1997 - 4 U 108/97
Vorliegen einer Amtspflicht als Voraussetzung für den Anspruch aus …
- OLG Karlsruhe, 06.03.1997 - 12 U 249/96