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   BGH, 07.06.1990 - IX ZR 16/90   

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https://dejure.org/1990,928
BGH, 07.06.1990 - IX ZR 16/90 (https://dejure.org/1990,928)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1990 - IX ZR 16/90 (https://dejure.org/1990,928)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1990 - IX ZR 16/90 (https://dejure.org/1990,928)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 550b
    Gültigkeit der Bürgschaft eines Dritten zugunsten des Wohnungsvermieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Universität des Saarlandes (Zusammenfassung)

    Kaution / Bürgschaft neben Kaution

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BGB § 550b Abs. 1 S. 1, § 550b Abs. 3
    Wirksamkeit einer Bürgschaft unter der Bedingung des Zustandekommens eines Wohnraummietvertrages

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sind Mietsicherheiten, die freiwillig gestellt werden, in unbegrenzter Höhe zulässig? (IBR 1990, 460)

Papierfundstellen

  • BGHZ 111, 361
  • NJW 1990, 2380
  • NJW-RR 1990, 1231 (Ls.)
  • ZIP 1990, 862
  • MDR 1990, 913
  • WM 1990, 1235
  • BB 1990, 1444
  • DB 1990, 2115
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.04.1989 - IX ZR 212/88

    Beschränkung der Inanspruchnahme eines Bürgen im Rahmen eines

    Auszug aus BGH, 07.06.1990 - IX ZR 16/90
    Das Berufungsgericht meint im Anschluß an das Senatsurteil BGHZ 107, 210 [BGH 20.04.1989 - IX ZR 212/88], es sei gleichgültig, von wem die Initiative zum Abschluß des Bürgschaftsvertrages ausgegangen sei.
  • AG Berlin-Köpenick, 09.10.2013 - 15 C 64/13

    Höhere Mietsicherheit: "Unaufgefordert" ist entscheidend!

    Etwas anderes kann nur gelten, wenn der Bürge von sich aus unaufgefordert der Vermieterin eine Bürgschaft anbietet (vgl. BGH, Aktenzeichen: IX ZR 16/90, Urteil vom 17. Juni 1990, Blatt 58 d. A.).
  • LG Lübeck, 25.03.2010 - 14 S 146/09

    Sicherheit durch Mitverpflichtung eines weiteren Mieters

    Soweit der BGH die Anwendung des § 551 BGB auf die kumulierend eingeräumte Bürgschaft verneint hat, wenn die Sicherheit freiwillig bzw. unaufgefordert eingeräumt wurde (BGHZ 111, 361-363, zit. nach juris Rn 13) ist auch diese Voraussetzung nach dem Vortrag der Klägerin erfüllt.

    § 551 BGB will den Mieter unter Anerkennung des Sicherungsbedürfnisses des Vermieters vor zu großen Belastungen bewahren und Erschwerungen für den Abschluss eines Mietvertrages entgegenwirken, die in mobilitätshemmender Weise von hohen Kautionsforderungen ausgehen können (Begründung BT-Drucks. 9/2079 S. 10 zit. nach BGHZ 111, 361-363, Rn 13).

  • LG Berlin, 07.04.2014 - 65 S 469/13

    Zusätzliche Mietsicherheit: Allein "freiwillig" reicht nicht!

    Nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 07.09.1990, IX ZR 16/90 - zitiert nach juris) darf der Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages über Wohnraum nicht davon abhängig machen, dass der Mieter neben einer Barkaution zusätzlich eine Bürgschaft für alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis stellt.
  • LG Leipzig, 26.01.2005 - 1 S 5846/04

    Haftung für Mietrückstände; Vertragspartnerschaft als Mieter; Kriterium des

    Nach der Rechtsprechung des BGH könnte dies nur dann anders gesehen werden, wenn der Beklagte als Dritter den Klägern unaufgefordert eine Bürgschaft unter der Bedingung übergeben hätte, dass ein Wohnraummietvertrag mit seinem Neffen zustande kommt und letzterer hierdurch auch nicht erkennbar belastet worden wäre (BGHZ 111, 361 ).
  • OLG Stuttgart, 25.03.2010 - 13 U 136/09

    Wohnraummiete: Wirksamkeit der Vereinbarung einer Kautionszahlung in Höhe von 6

    § 551 BGB will die Mieter unter Anerkennung des Sicherungsbedürfnisses der Vermieter vor zu großen Belastungen bewahren und Erschwerungen für den Abschluss eines Mitvertrages entgegenwirken, die in mobilitätshemmender Weise von hohen Kautionsforderungen ausgehen können (BGHZ 111, 361; vgl. auch Schmidt-Futterer, Mietrecht, § 551 RN 57 ff.).

    b) Etwas anderes folgt entgegen der Auffassung der Klägerin auch nicht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7.6.1990 (BGHZ 111, 361).

  • KG, 26.04.2007 - 12 U 193/05

    Zulässigkeit der außerordentliche Kündigung einer Mietbürgschaft bei einem

    Dass eine bereits vor Abschluss eines Mietvertrages abgegebene Bürgschaftserklärung wirksam ist, zeigt beispielhaft die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 07. Juni 1990 zum Aktenzeichen IX ZR 16/90 (BGHZ 111, 361).
  • LG Coburg, 11.10.2005 - 23 O 676/05

    Volle Kaution plus Bürgschaft nicht rechtens!

    Eine den Höchstbetrag des 551 Abs. 1 BGB übersteigende Bürgschaft würde ausnahmsweise Wirkung entfalten, wenn sie von einem Dritten unaufgefordert abgegeben wird (vgl. BGH NJW 1990, 2380).
  • OLG Düsseldorf, 18.07.1997 - 22 U 270/96

    Umfang einer Bürgschaft für Ansprüche aus einem Wohnungsmietverhältnis

  • LG Berlin, 01.09.2016 - 6 O 70/16

    Wohnraummietvertrag: Übersicherung bei freiwilliger Abgabe einer Bürgschaft durch

  • AG Weinheim, 02.08.2018 - 1 C 413/16

    Sicherheit eines Dritten für Höchstgrenze des § 551 Abs. 1 BGB unerheblich?

  • OLG München, 29.11.2012 - 23 U 3400/12

    Mietbürgschaft: Auslegung einer Mietbürgschaftserklärung; Ausweitung der

  • AG Kerpen, 14.02.2012 - 104 C 366/11

    Nichtigkeit der Gestellung einer Sicherheit durch Angebot eines Sicherungsgebers

  • OLG Stuttgart, 20.12.2000 - 9 U 183/00

    Anzahlungsbürgschaft - Formularklausel zum Inkrafttreten - Anzahlung auf Konto

  • OLG Hamburg, 31.01.2001 - 4 U 197/00

    Anwendbarkeit der Grundsätze über die Angehörigenbürgschaft auf die Tochter eines

  • LG Mannheim, 26.11.2009 - 10 O 28/09

    § 551 BGB: Bürgschaft freiwillig und unaufgefordert gestellt?

  • AG Berlin-Charlottenburg, 26.10.2015 - 213 C 104/15

    Bürgenhaftung wegen Schäden an einer Mietwohnung Bürgschaft als zusätzliche

  • AG Neustadt am Rübenberge, 28.09.2015 - 41 C 630/15

    Mietsicherheit: (Bar-)Kaution und Bürgschaftserklärung zusammen unzulässig!

  • AG Dortmund, 11.03.2014 - 425 C 11205/13

    Schuldbeitritt eines Kindes hinsichtlich der anfallenden Kosten eines Elternteils

  • AG Dillingen/Donau, 28.02.2002 - 1 C 775/01
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