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   BGH, 14.09.1990 - RiZ(R) 3/90   

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https://dejure.org/1990,2444
BGH, 14.09.1990 - RiZ(R) 3/90 (https://dejure.org/1990,2444)
BGH, Entscheidung vom 14.09.1990 - RiZ(R) 3/90 (https://dejure.org/1990,2444)
BGH, Entscheidung vom 14. September 1990 - RiZ(R) 3/90 (https://dejure.org/1990,2444)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit - Bitte an das Präsidium - Entlastung eines Richters - Maßnahme der Dienstaufsicht

  • archive.org

    Entlastungsbitte des Dienstvorgesetzten beeinträchtigt die Unabhängigkeit des Präsidiums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DRiG §§ 25, 26 Abs. 1, Abs. 3; GVG § 21e
    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Entlastungsbegehren an das Präsidium des Amtsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 112, 197
  • NJW 1991, 422
  • NJW 1991, 423
  • MDR 1991, 151
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 01.03.2022 - RiZ 2/16

    Prüfungsverfahren gegen Handlungen und Unterlassungen des Präsidiums des

    Die Geschäftsverteilung nach § 21e GVG - hier: in Verbindung mit § 4 FGO - ist zwar keine rechtsprechende, aber eine richterliche Tätigkeit (BGH, Urteile vom 7. Juni 1966 - RiZ(R) 1/66, BGHZ 46, 147 [juris Rn. 20] und vom 14. September 1990 - RiZ(R) 3/90, BGHZ 112, 197 [juris Rn. 20]).

    Der von der Antragstellerin angeführte Art. 103 Abs. 1 GG ist nicht einschlägig, weil das Präsidium mit seinen Entschließungen zur Geschäftsverteilung zwar eine richterliche, aber keine rechtsprechende Tätigkeit ausübt (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juni 1966 - RiZ(R) 1/66, BGHZ 46, 147 [juris Rn. 20] und vom 14. September 1990 - RiZ(R) 3/90, BGHZ 112, 197 [juris Rn. 20]; Kment in Jarass/Pieroth, GG, 16. Aufl., Art. 103 Rn. 5).

  • BGH, 14.02.2013 - RiZ 4/12

    Dienstgericht des Bundes entscheidet über Anträge von zwei Richtern des

    Schon Fragen können einen Vorhalt darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 1969 - RiZ (R) 5/68, BGHZ 51, 363, 371), und die Anregung, eine zu treffende Entscheidung in einem bestimmten, von der dienstaufsichtführenden Stelle vertretenen Sinne vorzunehmen, kann als die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigende Weisung verstanden werden (vgl. BGH, Urteil vom 14. September 1990 - RiZ (R) 3/90, BGHZ 112, 197, 201 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2022 - 15 A 760/20

    Anwendungsbereich; berechtigtes Interesse; Einsichtnahme;

    Denn sie werden in richterlicher Unabhängigkeit aufgestellt, vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 22. März 2018 - 2 BvR 780/16 -, juris Rn. 103; BGH, Urteile vom 7. April 1995 - RiZ (R) 7/94 -, juris Rn. 13, und vom 14. September 1990 - RiZ (R) 3/90 -, juris Rn. 20, und stellen damit nicht nur ihrem Prozess, sondern auch ihrem Inhalt nach keine Verwaltungstätigkeit dar.
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