Rechtsprechung
   BGH, 08.10.1990 - VIII ZR 247/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,776
BGH, 08.10.1990 - VIII ZR 247/89 (https://dejure.org/1990,776)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1990 - VIII ZR 247/89 (https://dejure.org/1990,776)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1990 - VIII ZR 247/89 (https://dejure.org/1990,776)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,776) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Recht zur Lösung vom Vertrag - Erbringung der Vorleistung - Leasinggeber - Recht zur Kündigung - AGB - Verschlechterung oder Gefährdung des Vermögens

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung eines fristlosen Kündigungsrechts des Leasinggebers wegen wesentlicher Verschlechterung oder erheblicher Gefährdung des Vermögens des Leasingnehmers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGBG § 9; BGB § 321
    Unwirksamkeit einer in einem Leasingvertrag aufgenommenen Kündigungsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 112, 279
  • NJW 1991, 102
  • NJW-RR 1991, 310 (Ls.)
  • ZIP 1990, 1406
  • MDR 1991, 143
  • WM 1990, 1967
  • BB 1990, 2214
  • DB 1990, 2367
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 95/84

    Leasingvertrag als verdecktes Abzahlungsgeschäft

    Auszug aus BGH, 08.10.1990 - VIII ZR 247/89
    Dies ist der Fall, wenn während der Vertragszeit der Gebrauchswert der Leasingsache für den Leasingnehmer tatsächlich oder rechtlich völlig aufgezehrt wird, sich also die vorgesehene Leasingzeit mit der Dauer der tatsächlichen oder rechtlichen Nutzungsmöglichkeit deckt, und wenn dem Vertragstext oder sonstigen Umständen entnommen werden kann, daß dieser vollständige Wertverlust den Beteiligten beim Vertragsschluß erkennbar war (vgl. u.a. BGHZ 94, 195 ff. [BGH 24.04.1985 - VIII ZR 95/84]. und Urteil vom 31. Mai 1989 - VIII ZR 97/88 = WM 1989, 1142 ff.).

    aa) Ihr Hinweis, das Berufungsgericht habe bei der Frage eines Wertverzehrs in Widerspruch zu der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 94, 195, 207) [BGH 24.04.1985 - VIII ZR 95/84] ausschließlich auf den vereinbarten Resthandelswert abgestellt, geht fehl.

    Der erkennende Senat hat diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart durch Urteil vom 25. April 1985 (VIII ZR 95/84) aufgehoben und schon damals das nunmehr von der Revision wieder aufgegriffene Argument als nicht stichhaltig zurückgewiesen (BGHZ 94, 195, 210) [BGH 24.04.1985 - VIII ZR 95/84].

  • OLG Köln, 18.09.1985 - 24 U 220/84

    Leasingvertrag als ein verdecktes Abzahlungsgeschäft i.S.d. § 6 Abzahlungsgesetz

    Auszug aus BGH, 08.10.1990 - VIII ZR 247/89
    Soweit sich die Revision zur Rechtfertigung ihres gegenteiligen Standpunktes auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 18. September 1985 (NJW-RR 1986, 671) beruft, verkennt sie, daß in dieser Entscheidung das Endziel "Substanzübertragung" nicht aus dem im Vertrag fixierten Restwert von 10 % sondern - im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats - aus einem mündlich vereinbarten Recht des Leasingnehmers abgeleitet wurde, die Leasingsache nach Ablauf der Vertragszeit zum Restwertpreis von 10 % zu erwerben.
  • BGH, 13.11.1953 - I ZR 140/52

    Positive Vertragsverletzung beim Chartervertrag

    Auszug aus BGH, 08.10.1990 - VIII ZR 247/89
    Zwar wird bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 321 BGB dem Vorleistungspflichtigen nach allgemeiner Meinung ein Rücktrittsrecht - bei Dauerschuldverhältnissen ein Kündigungsrecht - einzuräumen sein, sofern der Vorleistungsberechtigte sich entweder weigert, die Gegenleistung Zug um Zug zu bewirken oder dem Vorleistungspflichtigen Sicherheit zu leisten oder wenn er innerhalb einer gesetzten Frist über sein beabsichtigtes Verhalten keine Erklärung abgibt (vgl. Staudinger/Otto, BGB, 12. Aufl., § 321 Rdnr. 41; BGB-RGRK-Ballhaus, 12. Aufl., § 321 Rdnr. 6; MünchKomm-Emmerich, BGB, 2. Aufl., § 321 Rdnr. 17; Erman/Battes, BGB, 8. Aufl., § 321 Rdnr. 11; BGHZ 11, 80, 85; Senatsurteil vom 26. November 1984 - VIII ZR 188/83 = WM 1985, 167, 169 unter III 3 der Entscheidungsgründe).
  • BGH, 06.06.1984 - VIII ZR 65/83

    Kündigung eines Leasingvertrages im Konkurs des Leasingnehmers;

    Auszug aus BGH, 08.10.1990 - VIII ZR 247/89
    Darin unterscheidet sich die hier zu beurteilende Klausel von der im Senatsurteil vom 6. Juni 1984 (VIII ZR 65/83 = WM 1984, 1217, 1219) für unbedenklich gehaltenen, wonach der Leasingnehmer den Vertrag fristlos zu kündigen berechtigt sein sollte, "wenn eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Leasingnehmers eintritt, insbesondere wenn gegen ihn nachhaltige Pfändungen oder so~stige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn gerichtliche oder außergerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet werden".
  • BGH, 11.03.1987 - VIII ZR 215/86

    Anwendbarkeit des AbzG auf einen Leasingvertrag mit Andienungsrecht

    Auszug aus BGH, 08.10.1990 - VIII ZR 247/89
    Daß ein Andienungsrecht des Leasinggebers für sich allein nicht die Anwendbarkeit des Abzahlungsgesetzes zu begründen vermag, hat der Senat bereits mehrfach entschieden (vgl. Urteil vom 11. März 1987 - VIII ZR 215/86 = WM 1987, 627, 629 m.Nachw.).
  • BGH, 26.11.1984 - VIII ZR 188/83

    Formularmäßige Vereinbarung der Zurückhaltung offener Warenlieferungen bis zur

    Auszug aus BGH, 08.10.1990 - VIII ZR 247/89
    Zwar wird bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 321 BGB dem Vorleistungspflichtigen nach allgemeiner Meinung ein Rücktrittsrecht - bei Dauerschuldverhältnissen ein Kündigungsrecht - einzuräumen sein, sofern der Vorleistungsberechtigte sich entweder weigert, die Gegenleistung Zug um Zug zu bewirken oder dem Vorleistungspflichtigen Sicherheit zu leisten oder wenn er innerhalb einer gesetzten Frist über sein beabsichtigtes Verhalten keine Erklärung abgibt (vgl. Staudinger/Otto, BGB, 12. Aufl., § 321 Rdnr. 41; BGB-RGRK-Ballhaus, 12. Aufl., § 321 Rdnr. 6; MünchKomm-Emmerich, BGB, 2. Aufl., § 321 Rdnr. 17; Erman/Battes, BGB, 8. Aufl., § 321 Rdnr. 11; BGHZ 11, 80, 85; Senatsurteil vom 26. November 1984 - VIII ZR 188/83 = WM 1985, 167, 169 unter III 3 der Entscheidungsgründe).
  • BGH, 31.05.1989 - VIII ZR 97/88

    Umgehung des AbzG durch Vereinbarung eines vorzeitigen Kündigungsrechts im Rahmen

    Auszug aus BGH, 08.10.1990 - VIII ZR 247/89
    Dies ist der Fall, wenn während der Vertragszeit der Gebrauchswert der Leasingsache für den Leasingnehmer tatsächlich oder rechtlich völlig aufgezehrt wird, sich also die vorgesehene Leasingzeit mit der Dauer der tatsächlichen oder rechtlichen Nutzungsmöglichkeit deckt, und wenn dem Vertragstext oder sonstigen Umständen entnommen werden kann, daß dieser vollständige Wertverlust den Beteiligten beim Vertragsschluß erkennbar war (vgl. u.a. BGHZ 94, 195 ff. [BGH 24.04.1985 - VIII ZR 95/84]. und Urteil vom 31. Mai 1989 - VIII ZR 97/88 = WM 1989, 1142 ff.).
  • OLG Stuttgart, 24.01.1984 - 6 U 94/83
    Auszug aus BGH, 08.10.1990 - VIII ZR 247/89
    cc) Ebensowenig kann der Revision gefolgt werden, wenn sie unter Bezugnahme auf das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 24. Januar 1984 (NJW 1984, 1628) darauf verweist, als Indiz für eine Substanzübertragung sei im Streitfall zu berücksichtigen, daß die Raten, die während der Gesamtmietzeit zu leisten gewesen wären, die Aufwendungen der Klägerin abgedeckt bzw. überstiegen hätten.
  • BGH, 15.11.2007 - III ZR 247/06

    Zur Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Pay-TV-Verträgen

    Nur in einem solchen Fall verdient das Vertrauen der Gegenseite auf den Bestandsschutz, der bei Dauerschuldverhältnissen zu den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung gehört (BGHZ 112, 279, 285 m.w.N.), keine Beachtung.
  • BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99

    Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen

    Als entscheidend hat es der Senat dabei angesehen, daß die aufgeführten Kündigungsgründe nur an eine solche Vermögensverschlechterung oder -gefährdung anknüpfen, die zugleich eine Gefährdung des Gegenleistungsanspruchs des Leasinggebers nach sich ziehen (eingehend: BGHZ 112, 279, 284, 285; vgl. auch für den kaufmännischen Verkehr: Urteil vom 7. Dezember 1983 - VIII ZR 257/82, WM 1984, 163 = NJW 1984, 871 unter 4).
  • BGH, 07.02.2013 - IX ZR 138/11

    Rechtsanwaltshaftung: Widerrechtliche Drohung mit Mandatsniederlegung

    Die Unsicherheitseinrede des § 321 Abs. 1 BGB greift nicht mehr, sobald der Vorleistungspflichtige seine Leistung erbracht hat (vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 1990 - VIII ZR 247/89, BGHZ 112, 279, 287).
  • OLG Stuttgart, 09.12.2013 - 2 U 148/12

    Kartellrechtsverstoß: Unbestimmtheit eines Unterlassungsantrags;

    Nur in einem solchen Fall verdient das Vertrauen der Gegenseite auf den Bestandsschutz, der bei Dauerschuldverhältnissen zu den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung gehört (BGHZ 112, 279, 285 m.w.N.), keine Beachtung.
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2011 - 24 U 177/10

    Formularmäßige Vereinbarung eines außerordentlichen Kündigungsrechts bei

    Gesetzliches Leitbild für die Überprüfung von vorformulierten Vertragsklauseln sind zunächst die Vorschriften über die Miete, die auf den Leasingvertrag überwiegend anzuwenden sind (BGH, NJW 1991, 102, 104).

    Nur in diesen Fällen überwiegt das Interesse des Kündigenden das Vertrauen der Gegenseite auf den Bestand des Vertrags (BGH NJW 1991, 102, 104).

    Danach verstößt ein vorformuliertes Kündigungsrecht, dass es dem Leasinggeber ermöglicht, das Leasingverhältnis fristlos zu kündigen, auch wenn der Leasingnehmer trotz der eingetretenen erheblichen Vermögensverschlechterung leistungswillig und leistungsfähig geblieben ist, gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB (BGH NJW 1991, 102, 104 f.; OLG Dresden ZMR 2000, 375; Ulmer/Brandner/Hensen/Schmidt, AGB-Recht, 10. Aufl., Anh. § 310 BGB Rn. 547; Graf von Westphalen, Der Leasingvertrag, 6. Aufl., Kap. K Rn. 19; MüKo/Koch, BGB, 5. Aufl., Finanzierungsleasing Rn. 129; Staudinger/Stoffels, BGB, Neubearbeitung 2004, Leasing Rn. 319).

    Auch hier wird dem Schuldner ein Leistungsverweigerungsrecht nur dann eingeräumt, wenn erkennbar wird, dass sein Anspruch auf Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet wird (BGH NJW 1991, 102, 104; OLG Hamm NJW-RR 1986, 927, 929 f.).

  • BGH, 15.12.1998 - X ZR 90/96

    Kündigung eines Werkvertrages über den Bau einer Segeljacht zum Preis von 2 Mio.

    Auch füllt die bloße Gründung der GmbH noch nicht den Tatbestand des § 321 BGB aus, der allenfalls weiter eine Kündigung rechtfertigen könnte (vgl. BGHZ 11, 80, 85; BGHZ 112, 279, 287).
  • LG Kiel, 27.07.2009 - 18 O 68/09

    Formularmietvertrag über ein Fotokopiergerät: Kündigungsklausel wegen drohender

    Nur in diesen Fällen überwiegt das Interesse des Kündigenden das Vertrauen der Gegenseite auf den Bestand des Vertrages (BGH NJW 1991, 102).

    Eine in allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgte Festlegung von Kündigungsgründen, die noch innerhalb der Zumutbarkeitsgrenze liegen, ist mit dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar (BGH NJW 1991, 102).

    Eine nachhaltige Beeinträchtigung der Belange des Vermieters, die es für ihn unzumutbar macht, an dem Vertrag festzuhalten, wird in Rechtsprechung und Literatur erst dann angenommen, wenn sich eine Gefährdung seiner Ansprüche aus objektiven Umständen wie Maßnahmen der Zwangsvollstreckung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ergibt (BGH NJW 1991, 102; OLG Dresden ZMR 2000, 375; Schmidt in: Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 10. Aufl. 2006, Anh. § 310 BGB, Rz. 547; Stoffels in: Wolf/Lindacher/Pfeiffer, AGB-Recht, 5. Aufl. 2009, Leasingverträge, L 166).

  • OLG Koblenz, 08.01.2002 - 3 U 406/01

    Leasingvertrag: Unwirksamkeit der Kündigungsklausel wegen fehlenden

    Legen Allgemeine Geschäftsbedingungen Kündigungsgründe fest, die noch innerhalb der Zumutbarkeitsgrenze liegen, so sind sie mit dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar (BGH, NJW 1991, 102, 104).

    An die Stelle der unwirksamen Klausel des Leasingvertrages treten die entsprechenden mietrechtlichen Regelungen über die außerordentliche Kündigung (vgl. dazu BGH, NJW 1991, 102, 104), hier also § 553 BGB .

  • OLG Dresden, 01.09.1999 - 8 U 1458/99

    Außerordentliche Kündigung eines Leasingvertrages

    Denn jedenfalls im kaufmännischen Verkehr ist es unbedenklich, wenn sich der Leasingnehmer in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen für bestimmte Entwicklungen der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse des Leasingnehmers, mit denen eine ernstliche Gefährdung seiner Gegenansprüche einhergeht, ein Recht zur außerordentlichen Kündigung einräumen lässt (vgl. BGH, WM 1984, 163 = NJW 1984, 871 = ZIP 1984, 185; WM 1984, 1217, 1219 = ZIP 1984, 1114; BGHZ 112, 279 = WM 1990, 1967 = NJW 1991, 221).

    Eine in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Leasinggebers enthaltene Klausel, wonach der Leasinggeber ohne weiteres zur fristlosen Kündigung berechtigt sein soll, wenn "sonstige Umstände" vorliegen, aus denen sich eine wesentliche Verschlechterung oder eine erhebliche Gefährdung des Vermögens des Leasingnehmers ergibt, benachteiligt den Leasingnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist daher gem. § 9 AGBG unwirksam (BGHZ 112, 279 = WM 1990, 1967 = NJW 1991, 221).

  • KG, 12.11.2018 - 2 U 129/14

    Liefervertrag über Solarzellen: Schadensersatzanspruch bei Nichterfüllung;

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung und ganz herrschender Meinung in der Literatur findet § 321 BGB keine Anwendung mehr, wenn der Vorleistungspflichtige seine Leistung bereits erbracht hat (vgl. BGH, Urteil vom 08.10.1990 - VIII ZR 247/89 - BGHZ 112, 279 ff., juris Rn. 46; Emmerich, in: MünchKomm BGB, 7. Aufl. 2016, § 321 Rn. 3a; Grüneberg, in: Palandt BGB, 77. Aufl. 2018, § 321 Rn. 3).
  • OLG Köln, 21.01.2002 - 13 U 69/00

    Handels- und Gesellschaftsrecht; Bankrecht; Sittenwidrigkeit von

  • OLG Dresden, 29.09.1999 - 8 U 1458/99

    Kündigung eines Leasingvertrages

  • OLG Oldenburg, 24.09.2010 - 11 U 42/10

    Verweigerung der Restkaufpreiszahlung bei erheblichem Mangel der Kaufsache

  • OLG Koblenz, 12.11.1993 - 2 U 366/92

    Inhaltkontrolle von Klauseln eines Unternehmens für Breitbandkabelanschluß

  • OLG Köln, 08.10.2010 - 6 U 89/10

    Formularmäßige Vereinbarung eines fristlosen Kündigungsrechts bei wesentlicher

  • OLG Frankfurt, 06.07.1995 - 1 U 93/94

    Beanstandung einer Hinweistafel; Wirksame Einbeziehung von Allgemeinen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht