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   BGH, 18.10.1990 - I ZR 292/88   

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BGH, 18.10.1990 - I ZR 292/88 (https://dejure.org/1990,1247)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1990 - I ZR 292/88 (https://dejure.org/1990,1247)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1990 - I ZR 292/88 (https://dejure.org/1990,1247)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Warenzeichenverwendung - Inland - Export - Benutzungsanforderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WZG § 4 Abs. 1 Nr. 4
    Anforderungen an die Benutzung einer im Inland eingetragenen Marke ausschließlich für den Export

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 112, 316
  • NJW 1991, 1355
  • NJW-RR 1991, 1262 (Ls.)
  • MDR 1991, 619
  • GRUR 1991, 460
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.11.1985 - I ZR 152/83

    Unzumutbarkeit der Benutzung eines eingetragenen Warenzeichens

    Auszug aus BGH, 18.10.1990 - I ZR 292/88
    Diesen Grundsatz habe der Bundesgerichtshof (BGH GRUR 1986, 538 - Ola) zwar nur für den Fall angeführt, daß das Warenzeichen nicht nur im Inland für den Hersteller, sondern zugleich im Ausland identisch auch für den Besteller der Lieferungen eingetragen sei.

    Soweit das Berufungsgericht der Möglichkeit einer solchen Fehlvorstellung rechtliche Bedeutung beigemessen hat, beruht dies ersichtlich auf einer irrigen Anwendung der Grundsätze, von denen der Bundesgerichtshof im Urteil vom 28. November 1985 (I ZR 152/83, GRUR 1986, 538 - Ola) ausgegangen ist.

    Umstände, wie sie in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. November 1985 (aaO. - Ola) vorgelegen hätten - langjährige Lieferbeziehungen bezüglich der gekennzeichneten Ware und konzernmäßige Verflechtung der Unternehmen - seien vorliegend nicht gegeben.

    a) Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß die Klägerin des Schutzes einer Inlandsmarke bedarf, wenn sie ihre ausschließlich für den Export bestimmten Waren bereits im Inland mit dieser Marke versehen und ausschließen will, daß ein Dritter aus einer gleichen oder verwechslungsfähigen Kennzeichnung dies unterbindet; denn es ist anerkannt, daß im Versehen mit der Marke nicht nur eine vorbereitende Handlung zum Inverkehrbringen der gekennzeichneten Ware, sondern eine selbständige Handlung vorliegt, die bereits für sich allein die Haftbarkeit des widerrechtlich Handelnden begründet (vgl. BGH, Urt. v. 28.11.1985 - I ZR 152/83, GRUR 1986, 538, 540 - Ola m.w.N.).

  • BGH, 29.06.1979 - I ZB 24/77

    Contiflex

    Auszug aus BGH, 18.10.1990 - I ZR 292/88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann bei Markenwaren, die lediglich als Exportwaren in den Verkehr gelangen, eine hinreichende Benutzung auch dann in Betracht kommen, wenn das Warenzeichen lediglich bei den den Export vorbereitenden Handlungen, wie der Lagerung und dem Transport, sowie in entsprechenden Begleit- und Transportpapieren den inländischen Wirtschaftskreisen als Zeichen zur Kennzeichnung der betrieblichen Herkunft entgegentritt (vgl. BGHZ 75, 150, 154 [BGH 29.06.1979 - I ZB 24/77] - Contiflex; v. Gamm, GRUR 1977, 517, 526 unter 7).

    Da solche Handlungen, hinsichtlich derer der Bundesgerichtshof (BGHZ 75, 150, 154 [BGH 29.06.1979 - I ZB 24/77] - Contiflex) offen gelassen hat, bei welchem Umfang sie - in Verbindung mit der Anbringung des Zeichens auf der Ware selbst - den Anforderungen an eine inländische Benutzung genügen können, von der Beklagten in zulässiger Weise mit Nichtwissen bestritten worden sind, bedürfte es für die abschließende Prüfung, ob eine rechtserhaltende Benutzung des Zeichens "Silenta" vorliegt, weiterer tatsächlicher Feststellungen.

  • BGH, 13.05.1977 - I ZR 177/75

    "Doppelkamp"

    Auszug aus BGH, 18.10.1990 - I ZR 292/88
    Irrtümer, die insoweit durch die Art und Weise der Verwendung geweckt werden, können allenfalls wettbewerbsrechtlich bedeutsam werden, wenn die Voraussetzungen einer Irreführung nach § 3 UWG erfüllt sind; für die Frage einer rechtserhaltenden Benutzung sind solche Irrtümer jedoch bedeutungslos (vgl. BGHZ 68, 383, 386 - Doppelkamp; BGH, Beschl. v. 25.5.1979 - I ZB 13/76, GRUR 1979, 707, 708 - Haller I).
  • BGH, 25.05.1979 - I ZB 13/76

    Verwendung eines Zeichens zur Verschleierung der Herkunft aus dem eigenen Betrieb

    Auszug aus BGH, 18.10.1990 - I ZR 292/88
    Irrtümer, die insoweit durch die Art und Weise der Verwendung geweckt werden, können allenfalls wettbewerbsrechtlich bedeutsam werden, wenn die Voraussetzungen einer Irreführung nach § 3 UWG erfüllt sind; für die Frage einer rechtserhaltenden Benutzung sind solche Irrtümer jedoch bedeutungslos (vgl. BGHZ 68, 383, 386 - Doppelkamp; BGH, Beschl. v. 25.5.1979 - I ZB 13/76, GRUR 1979, 707, 708 - Haller I).
  • BGH, 30.11.1989 - I ZR 55/87

    Metro III

    Auszug aus BGH, 18.10.1990 - I ZR 292/88
    Soweit sich die Revision auch gegen diesen Teil der Kostenentscheidung richtet, ist sie unzulässig (vgl. BGH, Urt. v. 24.2.1967 - V ZR 110/65, NJW 1967, 1131; BGH, Urt. v. 30.11.1989 - I ZR 55/87, WRP 1990, 488, 498 - Metro III m.w.N., insoweit in GRUR 1990, 617 ff. nicht abgedruckt).
  • BGH, 24.02.1967 - V ZR 110/65

    Entscheidung nach § 91a Zivilprozessordnung (ZPO) durch Urteil - Ende des

    Auszug aus BGH, 18.10.1990 - I ZR 292/88
    Soweit sich die Revision auch gegen diesen Teil der Kostenentscheidung richtet, ist sie unzulässig (vgl. BGH, Urt. v. 24.2.1967 - V ZR 110/65, NJW 1967, 1131; BGH, Urt. v. 30.11.1989 - I ZR 55/87, WRP 1990, 488, 498 - Metro III m.w.N., insoweit in GRUR 1990, 617 ff. nicht abgedruckt).
  • BGH, 19.12.1960 - I ZR 39/59

    Verletzung eines Warenzeichenrechts - Individualisierung von Waren - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 18.10.1990 - I ZR 292/88
    Die verbreitete Übung, eine Ware mit mehreren Kennzeichen zu versehen, kann nämlich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als verkehrsbekannt angesehen werden (vgl. BGH, Urt. v. 19.12.1960 - I ZR 39/59, GRUR 1961, 280, 281 f. - Tosca; BGH, Urt. v. 3.4.1981 - I ZR 72/79, GRUR 1981, 592, 594 - Championne du Monde; BGH, Urt. v. 24.11.1983 - I ZR 124/81, GRUR 1984, 354, 356 - Tina-Spezialversand II; vgl. ferner auch Baumbach/Hefermehl, Warenzeichengesetz, 12. Aufl., § 5 Rdn. 46-50).
  • BGH, 03.04.1981 - I ZR 72/79

    Warenzeichen - Verwendung - Championne du Monde - Fahrradsname

    Auszug aus BGH, 18.10.1990 - I ZR 292/88
    Die verbreitete Übung, eine Ware mit mehreren Kennzeichen zu versehen, kann nämlich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als verkehrsbekannt angesehen werden (vgl. BGH, Urt. v. 19.12.1960 - I ZR 39/59, GRUR 1961, 280, 281 f. - Tosca; BGH, Urt. v. 3.4.1981 - I ZR 72/79, GRUR 1981, 592, 594 - Championne du Monde; BGH, Urt. v. 24.11.1983 - I ZR 124/81, GRUR 1984, 354, 356 - Tina-Spezialversand II; vgl. ferner auch Baumbach/Hefermehl, Warenzeichengesetz, 12. Aufl., § 5 Rdn. 46-50).
  • BGH, 24.11.1983 - I ZR 124/81

    Zeichenmäßigen Benutzung der Firmenbezeichnung eines Versandhandelsunternehmens

    Auszug aus BGH, 18.10.1990 - I ZR 292/88
    Die verbreitete Übung, eine Ware mit mehreren Kennzeichen zu versehen, kann nämlich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als verkehrsbekannt angesehen werden (vgl. BGH, Urt. v. 19.12.1960 - I ZR 39/59, GRUR 1961, 280, 281 f. - Tosca; BGH, Urt. v. 3.4.1981 - I ZR 72/79, GRUR 1981, 592, 594 - Championne du Monde; BGH, Urt. v. 24.11.1983 - I ZR 124/81, GRUR 1984, 354, 356 - Tina-Spezialversand II; vgl. ferner auch Baumbach/Hefermehl, Warenzeichengesetz, 12. Aufl., § 5 Rdn. 46-50).
  • BGH, 20.06.1984 - I ZR 60/82

    Benutzungsform - Warenzeichen - Herkunftszeichnung - Gesamteindruck -

    Auszug aus BGH, 18.10.1990 - I ZR 292/88
    Denn das Berufungsgericht hat keine Feststellungen dahin getroffen, daß das Zeichen "Silenta" durch die gleichzeitige Mitverwendung der Bezeichnung "Belvedere" seine Eigenständigkeit verloren haben und der Verkehr die beiden Bezeichnungen als eine Kombination auffassen könnte, bei der zu prüfen wäre, ob die nicht eingetragenen beigefügten Teile dem Verkehr als zeichenmäßig bedeutungslose, austauschbare Zutat oder als ein den Gesamteindruck wesentlich mitprägendes Element erscheinen (vgl. BGH, Beschl. v. 13.7.1979 - I ZB 25/77, GRUR 1979, 856, 858 = WRP 1979, 786 - Flexiole; BGH, Urt. v. 20.6.1984 - I ZR 60/82, GRUR 1984, 872 f. - Wurstmühle).
  • BGH, 13.07.1979 - I ZB 25/77

    Anspruch auf Eintragung des Warenzeichens "Flexsol" - Verwechselungsgefahr mit

  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 162/04

    AKZENTA

    Dagegen ist es unerheblich, ob der Verkehr die Benutzungshandlungen dem Markeninhaber oder dem Zustimmungsempfänger i.S. des § 26 Abs. 2 MarkenG zutreffend zuordnen kann (vgl. - zu § 11 Abs. 1 Nr. 4 WZG - BGHZ 112, 316, 321 - Silenta; Ingerl/Rohnke aaO § 26 Rdn. 88; Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 26 Rdn. 86).
  • BGH, 27.11.2014 - I ZR 91/13

    STAYER - Einwilligungsverlangen für eine Markenschutzentziehung: Rechtserhaltende

    Auf die frühere Rechtsprechung zu Exportmarken unter Geltung des Warenzeichengesetzes (BGH, Urteil vom 28. November 1985 - I ZR 152/83, GRUR 1986, 538 - Ola; Urteil vom 18. Oktober 1990 - I ZR 292/88, BGHZ 112, 316 - Silenta) kann nicht mehr zurückgegriffen werden (vgl. BPatG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 28 W (pat) 246/97 - PATURAGES/PATURAGE, juris Rn. 21).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Insoweit ist die Revision unzulässig, weil Rechtsmittel gegen Kostenentscheidungen nach § 91 a ZPO auch dann nicht statthaft sind, wenn sie einen Teil einer im übrigen in der Revisionsinstanz nachprüfbaren Entscheidung darstellen (vgl. BGH, Urt. v. 24.2.1967 - V ZR 110/65, NJW 1967, 1131 = LM ZPO § 567 Nr. 9; BGH GRUR 1991, 460, 462 [BGH 18.10.1990 - I ZR 292/88] - Silenta m.w.N., insoweit in BGHZ 112, 316 nicht abgedruckt; BGHZ 113, 362 ff.).
  • BGH, 12.03.1991 - KVR 1/90

    "Verbandszeichen"; Kartellrechtliche Zulässigkeit der Zuweisung bestimmter

    Ein Warenzeichen hat seinem Wesen nach nur die Aufgabe, auf die betriebliche Herkunft der Ware hinzuweisen und dadurch die Waren des Zeicheninhabers von den Waren anderer zu unterscheiden (vgl. BGH, Urt. v. 18.10.1990 - I ZR 292/88, UA 8 f. - Silenta, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 21.04.1994 - I ZR 291/91

    "Simmenthal"; Zumutbarkeit der anderweitigen Benutzung eines Warenzeichens

    Ob solche formalen, wirtschaftlich nicht gebotenen Handlungen überhaupt den Anforderungen genügen könnten, die an eine Benutzung i.S. von § 11 Abs. 1 Nr. 4 WZG zu stellen sind, erscheint schon zweifelhaft; sie sind einer Partei aber an sich schon im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 2 WZG nicht zumutbar (vgl. BGHZ 112, 317, 323 [BGH 18.10.1990 - I ZR 292/88] - Silenta); dies muß erst recht gelten, wenn - wie vorliegend - ihre Veranlassung allein in einem staatlichen Einfuhrverbot zu sehen ist, das nicht hätte ergehen dürfen.
  • BPatG, 21.08.1992 - 24 W (pat) 387/90

    Benutzung des Zeichens "NINON" für eine Kosmetik-Geschenkkassette;

    Diese Bezugnahme ist ersichtlich nicht dahin zu verstehen, daß bei derartigen Mehrfachkennzeichnungen das in Frage stehende eingetragene Warenzeichen ausschließlich und allein herkunftshinweisend zu wirken hat (vgl. auch BGH GRUR 1991, 460, 461 [BGH 18.10.1990 - I ZR 292/88] - Silenta).

    Insoweit vergleichbare Mehrfachkennzeichnungen gibt es jedenfalls auf vielen Warengebieten (vgl. BGH GRUR 1991, 460, 461 [BGH 18.10.1990 - I ZR 292/88] - Silenta), zB in der Kraftfahrzeug-Branche, etwa als Doppelkennzeichnungen, bestehend aus zwei eingetragenen Zeichen, deren zweites Zeichen augenscheinlich auch dann als betriebliches Kenn- und Merkwort fungiert, wenn das erste Zeichen nicht lediglich als austauschbare Zutat gesehen werden kann, vgl. "Opel-Kadett", "Volkswagen Golf"; solche Fälle sind bei Ströbele.

  • BPatG, 12.04.2000 - 28 W (pat) 120/99

    Eintragungsfähigkeit von Marken; Widerspruch gegen die Markeneintragung "COBRA

    Grundsätze zum Benutzungszwang und aus der Systematik des MarkenG wie folgt schließen: § 26 Abs. 4 ist vom Wortlaut her das Ergebnis einer jahrelangen Diskussion und einer sehr differenzierten Rechtsprechung des BGH zu den Anforderungen der Benutzung bei Exportmarken (BGH GRUR 1991, 460 - Silenta; GRUR 1986, 538 - Ola; GRUR 1980, 52 - Contiflex) und basiert auf Art. 10 der Ersten Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (89/104/EWG) vom 21. Dezember 1988.
  • BGH, 20.01.1994 - V ZR 220/92

    Nachprüfung der Kostenentscheidung bei erledigter Hauptsache - Erreichen einer

    Maßgeblich hierfür ist der sich aus §§ 91 a, 567 Abs. 4 ZPO ergebende Wille des Gesetzgebers, für die Nachprüfung der Kostenentscheidung bei erledigter Hauptsache den Rechtsmittelzug beim Oberlandesgericht enden zu lassen (Senatsurt. v. 24. Februar 1967, V ZR 110/65, NJW 1967, 1131; BGH, Urt. v. 18. Oktober 1990, I ZR 292/88, BGHR ZPO § 91 a - Revision 1).
  • BPatG, 12.04.2000 - 328 W (pat) 120/99

    Begriff der inländischen Benutzungshandlung - ernsthafte Benutzung

    Diese Gesetzeslücke läßt sich jedoch entsprechend der allgemeinen Grundsätze zum Benutzungszwang und aus der Systematik des MarkenG wie folgt schließen: § 26 Abs. 4 ist vom Wortlaut her das Ergebnis einer jahrelangen Diskussion und einer sehr differenzierten Rechtsprechung des BGH zu den Anforderungen der Benutzung bei Exportmarken (BGH GRUR 1991, 460 - Silenta; GRUR 1986, 538 - Ola; GRUR 1980, 52 - Contiflex) und basiert auf Art. 10 der Ersten Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (89/104/EWG) vom 21. Dezember 1988.
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