Rechtsprechung
   BGH, 31.01.1991 - VII ZR 291/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,136
BGH, 31.01.1991 - VII ZR 291/88 (https://dejure.org/1991,136)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1991 - VII ZR 291/88 (https://dejure.org/1991,136)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1991 - VII ZR 291/88 (https://dejure.org/1991,136)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,136) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Mißbrauch der Vertretungsmacht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de

    Mißbrauch der Vertretungsmacht bei der Vergabe von Zusatzaufträgen im Rahmen eines Bauvorhabens; Wirksamkeit einer Anzeige; Vereinbarung einzelner Klauseln der VOB/B

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zusatzaufträge: Mißbrauch der Vertretungsmacht durch Vertreter des Auftraggebers; Vergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geschäftsführung ohne Auftrag - GoA - Ungerechtfertigte Bereicherung - Schadensersatz - Ordnungsgemäße Vertragserfüllung - Geschäftsführer - Notwendigkeit der Leistung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Kollusives Zusammenwirken, Missbrauch der Vertretungsmacht, Unbeschränkbarkeit der Vertretungsbefugnis im Außenverhältnis, Vertretungsbefugnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ist § 2 Nr. 8 VOB/B AGB-konform? (IBR 1991, 359)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Örtliche Bauleitung und Vollmachtsüberschreitung (IBR 1991, 361)

Papierfundstellen

  • BGHZ 113, 315
  • NJW 1991, 1812
  • NJW-RR 1991, 916 (Ls.)
  • BB 1991, 1663
  • DB 1991, 1567
  • BauR 1991, 331
  • ZfBR 1991, 146
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (57)

  • OLG Düsseldorf, 21.11.2014 - 22 U 37/14

    Urkalkulation nicht vorgelegt: Nachträge werden nicht vergütet!

    Zudem habe das LG bereicherungsrechtliche Ansprüche überhaupt nicht geprüft, obgleich diese durch § 2 Nr. 8 VOB/B nach der Rechtsprechung des BGH (BauR 1991, 331) - jedenfalls wenn hier die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart - nicht ausgeschlossen würden.

    Jedenfalls fehlt eine unverzügliche Anzeige der Klägerin an die Beklagte persönlich bzw. eine insoweit empfangszuständige Person auf Seiten der Beklagten i.S.v. § 2 Nr. 8 Abs. 2 VOB/B (vgl. BGH, Urteil vom 31.01.1991, VII ZR 291/88, BGHZ 113, 315; BGH, Urteil vom 23.06.1994, VII ZR 163/93, NJW-RR 1994, 1108; Ingenstau/Korbion-Keldungs, a.a.O., § 2 Abs. 8, Rn 33 ff. mwN; Kniffka, a.a.O., § 631, Rn 741 mwN; Vygen/Joussen, a.a.O., Rn 2383 mwN).

    Dabei ist der Ausnahmecharakter des § 2 Nr. 8 Abs. 2 Satz 2 VOB/B angemessen zu berücksichtigen, wonach die Anzeigepflicht des Auftragnehmers die Dispositionsfreiheit und auch die grundsätzlich berechtigte Erwartung des Auftraggebers schützen soll, alle für die Vertragserfüllung notwendigen Arbeiten in Auftrag gegeben zu haben, deshalb nur die vereinbarte Vergütung zu schulden und nicht - ohne rechtzeitige Anzeige des Auftragnehmers bzw. ohne die dem Auftraggeber zustehende Entschließung darüber - mit weiteren Werklohnforderungen überrascht zu werden (vgl. BGH, Urteil vom 31.01.1991, VII ZR 291/88, BauR 1991, 331; Ingenstau/Korbion-Keldungs, a.a.O., § 2 Abs. 8 VOB/B, Rn 34/37/38 a.E.).

    Selbst wenn der Senat unterstellen wollte, bereicherungsrechtliche Ansprüche seien hier nicht durch § 2 Nr. 8 VOB/B ausgeschlossen, wenn - wie hier - die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 31.01.1991, VII ZR 291/88, BauR 1991, 331; BGH, Beschluss vom 09.12.2004, VII ZR 357/03, BauR 2005, 765; vgl. zuvor OLG Köln, Urteil vom 20.11.2003, 18 U 120/01, BauR 2005, 1173; Vygen/Joussen, a.a.O., Rn 2393 ff. mwN; Ingenstau/Korbion-Keldungs, a.a.O., 18. Auflage -, § 2 Abs. 6 VOB/B, Rn 42 mwN), hat die Klägerin nicht - wie von ihr mit der Berufung hilfsweise geltend gemacht - gemäß §§ 812, 818 Abs. 2 BGB einen Anspruch auf die berechnete Vergütung.

    Zudem hatte die Klägerin - nach ihrem eigenen Vorbringen zu einer vermeintlichen Zusatzleistung - positive Kenntnis davon, dass sie zur Erbringung der hier in Rede stehenden zusätzlichen Vermessungsleistungen vertraglich nicht verpflichtet war, so dass ihrem Anspruch jedenfalls auch § 814 BGB entgegenstehen würde (vgl. Palandt-Sprau, a.a.O.; BGH, Urteil vom vom 31.01.1991, VII ZR 291/88, BauR 1991, 331; OLG Koblenz, Urteil vom 21.02.2008, Urteil vom 21.02.2008, 5 U 1309/07, NJW 2008, 1679; vgl. auch OLG Köln, a.a.O., Rn 85).

    Selbst wenn der Senat unterstellen wollte, bereicherungsrechtliche Ansprüche seien hier nicht durch § 2 Nr. 8 VOB/B ausgeschlossen, wenn - wie hier - die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 31.01.1991, VII ZR 291/88, BauR 1991, 331), hat die Klägerin nicht - wie von ihr mit der Berufung hilfsweise geltend gemacht - gemäß §§ 812, 818 Abs. 2 BGB einen Anspruch auf die berechnete Vergütung, da einem solchen Anspruch wiederum die Grundsätze der sog. aufgedrängten Bereicherung entgegenstehen würden, denn durch das Bereicherungsrecht dürfen vorrangige vertragliche Regelungen bzw. Grundgedanken des privaten Baurechts (insbesondere Ankündigungs- und Kooperationsgebote bzw. -pflichten) nicht überspielt werden (vgl. Palandt-Sprau, a.a.O., § 812, Rn 52 mwN und Einf v § 812, Rn 6 mwN).

    Selbst wenn der Senat unterstellen wollte, bereicherungsrechtliche Ansprüche seien hier nicht durch § 2 Nr. 8 VOB/B ausgeschlossen, wenn - wie hier - die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 31.01.1991, VII ZR 291/88, BauR 1991, 331), hat die Klägerin nicht - wie von ihr mit der Berufung hilfsweise geltend gemacht - gemäß §§ 812, 818 Abs. 2 BGB einen Anspruch auf die berechnete Vergütung, da einem solchen Anspruch wiederum die Grundsätze der sog. aufgedrängten Bereicherung entgegenstehen würden, denn durch das Bereicherungsrecht dürfen vorrangige vertragliche Regelungen bzw. Grundgedanken des privaten Baurechts (insbesondere Ankündigungs- und Kooperationsgebote bzw. -pflichten) nicht überspielt werden (vgl. Palandt-Sprau, a.a.O., § 812, Rn 52 mwN und Einf v § 812, Rn 6 mwN).

  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05

    Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer

    a) Der Vertretene ist gegen einen erkennbaren Missbrauch der Vertretungsmacht im Verhältnis zum Vertragspartner dann geschützt, wenn der Vertreter unter Überschreitung der ihm im Innenverhältnis gesetzten Schranken von seiner Vertretungsmacht in rechtlich verdächtiger Weise Gebrauch gemacht hat, so dass beim Vertragspartner begründete Zweifel entstehen mussten, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliegt (BGHZ 50, 112, 114; 113, 315, 320).
  • BGH, 25.10.1994 - XI ZR 239/93

    Ausführung von Weisungen aufgrund einer postmortalen Vollmacht

    c) Ebenfalls nicht zu beanstanden ist die Auffassung des Berufungsgerichts, daß ein beachtlicher Mißbrauch der Vertretungsmacht (vgl. Senatsurteil vom 3. Oktober 1989 - XI ZR 154/88 - WM 1969, 1673, 1675; BGHZ 113, 315, 320) nicht vorliege und die Klägerin deshalb das Geschäft gegen sich gelten lassen müsse.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht