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   BGH, 16.11.1990 - V ZR 297/89   

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https://dejure.org/1990,694
BGH, 16.11.1990 - V ZR 297/89 (https://dejure.org/1990,694)
BGH, Entscheidung vom 16.11.1990 - V ZR 297/89 (https://dejure.org/1990,694)
BGH, Entscheidung vom 16. November 1990 - V ZR 297/89 (https://dejure.org/1990,694)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 917 Abs. 2
    Bemessung einer Notwegrente

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Alte Rechtsfrage des Nachbarrechts geklärt (IBR 1991, 143)

Papierfundstellen

  • BGHZ 113, 32
  • NJW 1991, 564
  • NJW-RR 1991, 908 (Ls.)
  • MDR 1991, 420
  • WM 1991, 324
  • DB 1991, 545
  • JR 1991, 329
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 22.12.1915 - V 263/15

    Beginn der Rentenpflicht für einen Notweg

    Auszug aus BGH, 16.11.1990 - V ZR 297/89
    (Motive III, S. 292; RGZ 87, 424, 425; RG JW 1914, 529).

    Das Reichsgericht hat auf die Wertminderung des Grundstücks abgestellt, die dadurch eintrete, daß der Eigentümer sich im Falle eines Verkaufs mit einem geringeren Kaufpreis begnügen müsse (RGZ 87, 424, 425).

  • BGH, 14.07.1956 - V ZR 223/54

    Rechtspflichten der Benutzer einer abgetrennten, einem Unternehmen zugeteilten

    Auszug aus BGH, 16.11.1990 - V ZR 297/89
    Die von der Revision angeführte Senatsrechtsprechung zur Benutzung eines öffentlichen Parkplatzes (BGHZ 21, 319, 334) ist auf den hier zur Entscheidung stehenden Fall nicht übertragbar.
  • BGH, 19.12.1975 - V ZR 25/74

    Bemessung einer Überbaurente

    Auszug aus BGH, 16.11.1990 - V ZR 297/89
    Nach Ansicht des Senats ist die Notwegrente im Gegensatz zur Revision nicht auf der Grundlage eines Nutzungsverlustes nach der entgangenen Miete und - anders als die Überbaurente (BGHZ 57, 304, 306; 65, 395, 398, 97, 292, 296) [BGH 19.12.1975 - V ZR 25/74]- auch nicht als Bodenrente, berechnet aus dem Verkehrswert der überbauten Fläche, zu bemessen, sondern als Ausgleich der Beeinträchtigungen, die der Eigentümer in der Nutzung des ganzen Grundstücks erleidet.
  • BGH, 26.11.1971 - V ZR 11/70

    Überbaurente

    Auszug aus BGH, 16.11.1990 - V ZR 297/89
    Nach Ansicht des Senats ist die Notwegrente im Gegensatz zur Revision nicht auf der Grundlage eines Nutzungsverlustes nach der entgangenen Miete und - anders als die Überbaurente (BGHZ 57, 304, 306; 65, 395, 398, 97, 292, 296) [BGH 19.12.1975 - V ZR 25/74]- auch nicht als Bodenrente, berechnet aus dem Verkehrswert der überbauten Fläche, zu bemessen, sondern als Ausgleich der Beeinträchtigungen, die der Eigentümer in der Nutzung des ganzen Grundstücks erleidet.
  • BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07

    Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der

    Im Übrigen ist die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen (§ 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO), damit es über den zweiten Hilfsantrag befinden kann, indem es die von den Widerbeklagten geschuldete Rentenhöhe ermittelt (siehe dazu Senat, BGHZ 113, 32 ).
  • BGH, 04.07.2008 - V ZR 172/07

    Voraussetzungen eines Notleitungsrechts

    dd) Die Revision weist in diesem Zusammenhang noch darauf hin, dass der Nachbar, durch dessen Grundstück die Notleitung verläuft, analog § 917 Abs. 2 BGB durch eine nach dem Minderwert des Grundstücks bemessene Rente zu entschädigen ist (vgl. Senat, BGHZ 79, 307, 310; 113, 32, 35; OLG Hamm NJW-RR 1992, 723, 724), während er für die Erteilung eines entsprechenden Zwangsrechts eine Entschädigung nach den Regelungen des Landes-enteignungs- und -entschädigungsgesetzes erhielte (§§ 131 Abs. 1, 134, 135 LWG NRW) und bei der Mitbenutzung eigener Leitungen darüber hinaus die anteilige Erstattung der Anlage- und Unterhaltungskosten verlangen könnte (§ 129 Abs. 2 LWG NRW).
  • BGH, 16.04.2021 - V ZR 85/20

    Notwegrecht: Möglichkeit der Errichtung einer Zufahrt über ein anderes Grundstück

    a) Richtig daran ist, dass es für die Bemessung der Notwegrente nicht auf den Vorteil oder Nutzen ankommt, den der Berechtigte aus dem Notweg zieht, sondern auf den Umfang der dem verpflichteten Eigentümer durch die Duldungspflicht entstehenden Beeinträchtigung; denn die Rente ist der Ausgleich für die dem Nachbarn auferlegte Eigentumsbeschränkung (Senat, Urteil vom 16. November 1990 - V ZR 297/89, BGHZ 113, 32, 34 f.).

    b) Die Existenz eines solchen Nachteils kann aber nicht mit der Erwägung verneint werden, dass der Bebauungsplan eine andere Nutzung der Grundstücksfläche als für Verkehrswege nicht zulässt (Senat, Urteil vom 16. November 1990 - V ZR 297/89, BGHZ 113, 32, 35).

    Diese Möglichkeiten der eigenen Nutzung werden durch das Notwegrecht eingeschränkt (vgl. Senat, Urteil vom 16. November 1990 - V ZR 297/89, aaO).

    Dabei sind die besonderen Umstände des Einzelfalles und die individuellen Vermögensnachteile des Duldungspflichtigen im Zeitpunkt der Entstehung des Notwegerechts mit zu berücksichtigen, also insbesondere Größe, Lage, Zuschnitt des Grundstücks und der in Anspruch genommenen Teilfläche, aber auch bestehende Notwegrechte anderer Nachbarn sowie Art und Intensität der Nutzung durch den Notwegberechtigten als ein die Wertminderung beeinflussender Faktor (vgl. zum Ganzen Senat, Urteil vom 16. November 1990 - V ZR 297/89, BGHZ 113, 32, 35 f.).

  • OLG Stuttgart, 30.09.2014 - 12 U 81/14

    Notwegerecht: Voraussetzungen der Duldungspflicht eines Grundstückseigentümers

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH NJW 1991, 564) ist für die Bemessung der Notwegrente nicht auf den Vorteil oder den Nutzen abzustellen, den der Berechtigte aus dem Notweg zieht, sondern auf den Umfang des dem Verpflichteten Eigentümers durch die Duldungspflicht entstehenden Nutzungsverlustes.
  • OLG München, 19.02.2014 - 7 U 4085/11

    Entstehung eines Notwegerechts durch Wegvermessung und Veräußerung von Teilen

    Für die Berechnung der Notwegerente kommt es nicht auf den Vorteil an, den der Berechtigte aus dem Notweg zieht, sondern auf den Umfang der dem verpflichteten Eigentümer aus der Duldungspflicht entstehenden Beeinträchtigung (BGH, Urteil vom 16.11.1990 - V ZR 297/89, zitiert nach [...], dort Rz. 11).
  • BGH, 06.04.1995 - III ZR 27/94

    Bewertung einer Privatstraße

    Dabei bemißt sich der Nutzungsverlust nach der Minderung des Verkehrswerts, die das gesamte Grundstück durch den Notweg erfährt (BGHZ 113, 32 [BGH 16.11.1990 - V ZR 297/89]).

    Letzteres könnte zu einer erheblichen Minderung des Werts der Straßengrundstücke der Beteiligten zu 1) i.S. des Urteils BGHZ 113, 32 [BGH 16.11.1990 - V ZR 297/89], mithin auch zu anteilig danach bemessenen Notwegrentenansprüchen der Beteiligten zu 1) gegen die Notwegberechtigten geführt haben.

  • OLG Hamm, 10.08.2009 - 5 U 126/06

    Anspruch auf Zahlung einer monatlichen Notwegrente durch Benutzung einer

    Dieser bemisst sich nach der Minderung des Verkehrswertes des gesamten belasteten Grundstückes, wobei alle Umstände des Einzelfalles mit zu berücksichtigen sind (BGHZ 113, 32 - 47; OLG Hamm SchAZtg 2002, 79 - 84; Säcker, in: MüKo, § 917 Rn. 40; Roth, in: Staudinger, § 917 Rn. 52).
  • OLG Brandenburg, 21.02.2013 - 5 U 187/08

    Notwegrecht: Herstellung und Unterhaltung des Notwegs; Notwegrentenbemessung,

    Für die Höhe der Rente ist auf die tatsächlichen Verhältnisse im Entstehungszeitpunkt des Notwegerechts und damit des Rentenrechts abzustellen (§ 917 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 912 Abs. 2 Satz 2 BGB; BGHZ 113, 32, juris Rdnr. 14; Palandt/Bassenge, BGB, 72. Aufl. 2013, § 917 Rdnr. 15; Staudinger/H. Roth, BGB, Neubearbeitung 2009, § 917 Rdnr. 52).

    Im Einklang mit der gesetzlichen Regelung ist sie durch den Bundesgerichtshof im Jahre 1990 entschieden worden (BGHZ 113, 32, juris Rdnr. 14).

  • OLG Frankfurt, 27.05.1999 - 3 U 86/97

    Anspruch auf Notwegrecht im Falle des Fehlens einer zur ordnungsgemäßen Benutzung

    Insoweit sei eine Vergleichbarkeit zu dem herangezogenen und vom BGH entschiedenen "Hattersheim-Fall" (BGH NJW 1991, 564) nicht gegeben, weil der Beklagte die Straße nicht mit einer öffentlich-rechtlichen Festlegung als Straße im Bebauungsplan, sondern als Privatgrundstück eines reinen Wohngebietes erworben habe.

    Maßgebend für die Bemessung der Notwegrente ist nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1991, 564 "Hattersheim-Fall") die Minderung des Verkehrswertes, die das gesamte Grundstück durch den Notweg erfährt.

    Dabei sind die besonderen Umstände des Einzelfalles und die individuellen Vermögensnachteile des Duldungspflichtigen im Zeitpunkt der Entstehung des Notwegrechtes mitzuberücksichtigen (BGH NJW 1991, 564 m.w.N.).

  • BGH, 13.05.2022 - V ZR 4/21

    Notwegrecht: Technisch nicht herstellbare in der bestandskräftigen Baugenehmigung

    Maßgebend für deren Bemessung sind die Minderung des Verkehrswertes, die die Grundstücke der Beklagten im Zeitpunkt der Entstehung des Notwegrechts durch den Notweg erfahren (näher Senat, Urteil vom 16. November 1990 - V ZR 297/89, BGHZ 113, 32, 35 f.; Urteil vom 16. April 2021 - V ZR 85/20, WuM 2021, 630 Rn. 27 ff.), sowie, bezogen auf das Flurstück 3713, der Umfang der Beeinträchtigung der Dienstbarkeit (vgl. BeckOGK/Vollkommer, BGB [1.4.2022], § 916 Rn. 1; BeckOK BGB/Fritzsche [1.2.2022], § 916 Rn. 1; Staudinger/Roth, BGB [2020], § 916 Rn. 1).
  • OLG Celle, 26.08.2009 - 3 U 58/09

    Aufklärungspflichten des Notars bei Beurkundung eines Kaufvertrages über ein mit

  • LAG Niedersachsen, 23.10.2012 - 11 Sa 302/12

    Befristung; Prozessrechtsarbeitsverhältnis; Schriftform;

  • OLG Stuttgart, 16.03.2022 - 4 U 229/21

    Zufahrtsrecht aufgrund einer eingetragenen Grunddienstbarkeit Berechtigung der

  • BGH, 21.05.2010 - V ZR 207/09

    Formerfordernis eines Vorvertrags für die schuldrechtliche Verpflichtung zur

  • OLG Dresden, 21.06.1999 - 17 U 3693/98

    Anspruch auf Bestellung einer Grunddienstbarkeit auf einem Nachbargrundstück

  • OLG Koblenz, 05.07.1991 - 5 U 531/91

    Voraussetzungen eines Notwegerechts bei Anschluss des Grundstücks an einen

  • BGH, 30.06.2016 - V ZR 260/15

    Duldung der Wasserversorgung (Notleitung) des Nachbargrundstücks; Maßgeblichkeit

  • BGH, 13.03.2003 - X ZR 106/00

    Zulässigkeit der Befreiung von der Entgeltpflicht in der Abwasserentsorgung

  • KG, 19.12.2007 - 11 U 15/07

    Abwasserentsorgung: Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Vertrages bei

  • OLG Hamm, 16.10.2000 - 5 U 108/00
  • VerfG Brandenburg, 18.10.2013 - VfGBbg 38/13

    Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität; Rechtsbeschwerde; Begründungserfordernis

  • BGH, 30.11.1990 - V ZR 221/89

    Anspruch auf Zahlung einer Notwegrente - Grundlagen zur Berechnung von

  • LG Frankfurt/Oder, 04.11.2008 - 6a S 109/06
  • OLG Brandenburg, 24.03.2022 - 5 U 62/20

    Notwegerecht bezüglich eines Nachbargrundstücks; Zahlung einer Notwegerente;

  • OLG Köln, 31.03.1999 - 5 U 114/98
  • OLG München, 15.10.1999 - 23 U 3754/99

    Wandelung; Rücknahme von Waren; Werklieferungsvertrag; Reklamation;

  • BGH, 22.02.1991 - V ZR 335/89

    Pflicht zur Errichtung von Pkw-Abstellplätzen - Eintragung einer

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