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   BGH, 28.05.1991 - VI ZR 291/90   

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https://dejure.org/1991,1563
BGH, 28.05.1991 - VI ZR 291/90 (https://dejure.org/1991,1563)
BGH, Entscheidung vom 28.05.1991 - VI ZR 291/90 (https://dejure.org/1991,1563)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 1991 - VI ZR 291/90 (https://dejure.org/1991,1563)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Gefährdungshaftung nach StVG: Begriff des "Halters" i.S.v. § 7 StVG; weite Auslegung des Begriffs der "entgeltlichen geschäftsmäßigen Beförderung" i.S.v. § 8a StVG

  • Wolters Kluwer

    Personenbeförderung - Geschäftsmäßige Personenbeförderung - Interessenlage des Halters oder Organisators - § 8a StVG

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 8 a
    Abgrenzung entgeltlicher und geschäftsmäßiger Personenbeförderung (§ 8 a StVG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1, § 8 a Abs. 1 S. 1
    Entgeltliche und geschäftsmäßige Personenbeförderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 114, 348
  • NJW 1991, 2143
  • MDR 1991, 1078
  • NZV 1991, 348
  • VersR 1991, 933
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.05.1981 - VI ZR 233/79

    Begriff der entgeltlichen Beförderung

    Auszug aus BGH, 28.05.1991 - VI ZR 291/90
    Die Halterhaftung ist gewissermaßen das Äquivalent für die Entgeltlichkeit und Geschäftsmäßigkeit der Personenbeförderung (Senatsurteil BGHZ 80, 303, 306 f. mit Anm. Weber zu LM StV § 8 a Nr. 4).

    Soweit der Senat in seinem in BGHZ 80, 303 veröffentlichten Urteil ausgeführt hat, das Gesetz bestimme in § 8 a StVG eine Ausnahme von dem Grundsatz der Haftungsfreistellung gegenüber Kfz-Insassen nur dann, "wenn die Beförderung wirtschaftlichen Interessen des Fahrers oder Halters dient, diese also den eigentlichen Grund für die Personenbeförderung darstellen", hängt das damit zusammen, daß in dem damals zu entscheidenden Fall Halter, Fahrer und Beförderer personen gleich waren.

    Der Begriff der Entgeltlichkeit i.S. des § 8 a StVG ist weit auszulegen (Senatsurteile vom 26. November 1968 - VI ZR 205/68 - VersR 1969, 161 und vom 14. Mai 1981 BGHZ 80, 303, 306).

    bb) Zu der weiteren Frage, ob der Konzertagent F. auch g e s c h ä f t s m ä ß i g i.S. des § 8 a Abs. 1 Satz 1 StVG gehandelt hat, geht das Berufungsgericht zutreffend davon aus, daß Geschäftsmäßigkeit zu bejahen ist, wenn Personenbeförderungen gleicher Art wiederholt werden sollen und sich als dauernder oder wiederkehrender Teil der geschäftlichen Betätigung darstellen (vgl. Senatsurteil BGHZ 80, 303, 305).

  • BGH, 12.07.1984 - VII ZR 123/83

    Anforderungen an die Darlegung der vereinbarten Vergütung durch den Auftragnehmer

    Auszug aus BGH, 28.05.1991 - VI ZR 291/90
    Die Angabe näherer Einzelheiten ist nicht erforderlich, wenn diese Einzelheiten für die Rechtsfolge nicht von Bedeutung sind (BGH, Urteil von 12. Juli 1984 VII ZR 123/83 - NJW 1984, 2888, 2889; vgl. auch Senatsurteil vom 23. Oktober 1990 - VI ZR 329/89 - VersR 1991, 341, 342).
  • BGH, 23.10.1990 - VI ZR 329/89

    Umfang der Gefährdungshaftung nach LuftVG; Verkehrssicherungspflicht eines

    Auszug aus BGH, 28.05.1991 - VI ZR 291/90
    Die Angabe näherer Einzelheiten ist nicht erforderlich, wenn diese Einzelheiten für die Rechtsfolge nicht von Bedeutung sind (BGH, Urteil von 12. Juli 1984 VII ZR 123/83 - NJW 1984, 2888, 2889; vgl. auch Senatsurteil vom 23. Oktober 1990 - VI ZR 329/89 - VersR 1991, 341, 342).
  • BGH, 26.11.1968 - VI ZR 205/67

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Grundlagen der Darlegung von

    Auszug aus BGH, 28.05.1991 - VI ZR 291/90
    Der Begriff der Entgeltlichkeit i.S. des § 8 a StVG ist weit auszulegen (Senatsurteile vom 26. November 1968 - VI ZR 205/68 - VersR 1969, 161 und vom 14. Mai 1981 BGHZ 80, 303, 306).
  • OLG Frankfurt, 09.06.2016 - 6 U 73/15

    Verbot der Vermittlung von Fahrten durch "UberPOP" bestätigt

    Eine Beförderung ist dann entgeltlich, wenn für sie eine Gegenleistung gewährt wird (BGH NZV 1991, 348 [BGH 28.05.1991 - VI ZR 291/90] ; Fromm/Sellmann/Zuck, a.a.O., Rn. 4 zu § 1 PBefG).
  • BSG, 20.04.1994 - 12 RK 31/92

    Abgabepflicht von Konzertdirektionen nach dem KSVG , Schätzung der Abgabe bei

    Für den Umfang der von der Konzertdirektion "als Arbeitgeber" erbrachten Mitwirkung bei der Vermarktung, insbesondere der "technischen Hilfen", etwa die Organisation von Fahrzeugen für eine Tournee (vgl zur Haftung wegen geschäftsmäßiger Personenbeförderung in solchen Fällen: BGHZ 114, 348, 352 und Oberlandesgericht (OLG) Celle NZV 1992, 485) oder die Prüfung der Verkehrssicherheit auf einer Bühne (vgl BGH VersR 1984, 554), ist es unerheblich, ob die Konzertdirektion als Veranstalter oder als Zwischenglied zwischen Künstler und Veranstalter auftritt, ob sie ein Eigengeschäft macht oder ob sie wie ein Kommissionär tätig wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.12.1992 - 14 S 2038/91

    Die Mitnahme von Begleitpersonen bei gewerbsmäßigen Tiertransporten ist

    Geschäftsmäßig ist die im Rahmen von Tiertransporten durchgeführte Personenbeförderung, weil die Klägerin beabsichtigt, entsprechende Beförderungen auch in der Zukunft vorzunehmen und diese sich als dauernder, wiederkehrender Teil ihrer geschäftlichen Betätigung darstellen (Bidinger, Personenbeförderungsrecht, Anm. 3 c zu § 1 PBefG; Fielitz/Meier/Montigel/Müller, PBefG, RdNr. 7 zu § 1; BGH, Urteil vom 14.05.1981, NJW 1981, 1842, und vom 28.05.1991, NJW 1991, 2143 zu § 8 a StVG).

    Bei den Tarifen, die die Klägerin erhebt, handelt es sich auch nicht lediglich um Betriebskostenzuschüsse in Form einer Art Aufwendungsersatz (vgl. dazu BGH, Urteile vom 14.05.1981 und vom 28.05.1991, aaO), sondern sie dienen der Erzielung von Einnahmen.

  • VG Arnsberg, 11.09.2003 - 7 K 5119/02

    Straßenverkehrsrecht: Beförderung von Pflegebedürftigen als Personenbeförderung

    vgl. zur Definition der Geschäftsmäßigkeit: Bundestagsdrucksache (BT-Drcks.) III/255, S. 24 zu § 1; Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg, Urteil vom 1. Dezember 1992 - 14 S 2038/91 -, in: Gewerbearchiv (GewArch) 1993, S. 203 (203); siehe auch: Bundesgerichtshof, Urteil vom 28. Mai 1991 - VI ZR 291/90 -, in: Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1991, S. 2143 (2143) zu § 8 a StVG.
  • OLG Koblenz, 22.09.2003 - 12 U 948/02

    Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall: Auslegung des Klageantrags auf Zahlung

    Nur die Entgeltlichkeit oder Geschäftsmäßigkeit der Beförderung bewirkt ein Äquivalent für den Wegfall des Haftungsausschlusses und lässt die Gefährdungshaftung des Halters für Personenschäden der Insassen bestehen (vgl. BGHZ 80, 303, 306 f.; 114, 348, 350).
  • BayObLG, 29.06.2000 - 3 ObOWi 51/00

    Nicht vertypte Form der Personenbeförderung

    Die mittelbaren wirtschaftlichen Vorteile liegen insoweit im Abschluß desReisevertrags im Reisebüro (vgl. BGH NJW 1991, 2143 /2144; OLG München MDR 1994, 266 ).
  • BSG, 20.04.1994 - 12 RK 64/93

    Anforderungen an die Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz -

    Für den Umfang der von der Konzertdirektion "als Arbeitgeber" erbrachten Mitwirkung bei der Vermarktung, insbesondere der "technischen Hilfen", etwa die Organisation von Fahrzeugen für eine Tournee (vgl zur Haftung wegen geschäftsmäßiger Personenbeförderung in solchen Fällen: BGHZ 114, 348, 352 und OLG Celle NZV 1992, 485) oder die Prüfung der Verkehrssicherheit auf einer Bühne (vgl BGH VersR 1984, 554), ist es unerheblich, ob die Konzertdirektion als Veranstalter oder als Zwischenglied zwischen Künstler und Veranstalter auftritt, ob sie ein Eigengeschäft macht oder ob sie wie ein Kommissionär tätig wird.
  • OLG Celle, 31.10.1991 - 5 U 79/89

    Zum Begriff der geschäftsmäßigen Personenbeförderung

    Das erste Berufungsurteil ist vom BGH aufgehoben worden (BGHZ 114, 348 = VersR 1991, 933), weil noch Beweis zur Frage der Geschäftsmäßigkeit erhoben werden mußte.
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